Das liegt daran, dass die Pudel das außerordentliche Rechtsverständnis ihres P-Rüden folgen.
Ich versuches es einmal mit einem Beispiel, einfach gehalten, für mitlesende Pudel zu erklären, dass selbst wenn etwas nicht strafbar ist (was der BGH meiner Erinnerung nach nicht einmal festgestellt hat) es noch lange nicht rechtmäßig ist.
Das Beispiel. G. eröffnet in seiner Heimatgemeinde eine Gesundheitskasse. Zu diesem Zweck mietet er ein Ladenlokal an. Er wurschtelt munter vor sich hin und nimmt vereinahmte Gelder, selbstredend nicht für die Person Peter Fitzek, sonder für wahlweise den Shilo, einen Menschensohn, den obersten Souverän oder gar einen König I. entgegen, der Geldfluss erfolgt auf seine Konten. Weil der BaFin, wie unter Beweis gestellt, die Fantasienbezeichnungen herzlich egal sind, friert diese seine Konten zunächst ein (was sie sonst noch machen kann hat sie ja schon gezeigt, das lassen wir aber hier mal außen vor).
Der G. kann daraufhin die Miete für das Ladenlokal nicht bezahlen. Der Vermieter ärgert sich darüber und zeigt unseren G. wegen Betruges an. Die Staatsanwaltschaft prüft den Sachverhalt, sieht, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass G. von vornherein nicht bezahlen wollte sondern das alles dafür spricht, dass er jetzt aus den genannten anderen Gründen einfach nicht mehr zahlen kann und stellt das Verfahren ein.
G. frohlockt, dass er mit der Einstellungsverfügung in Händen völligst rechtmäßig nicht bezahlt hat.
Der Vermieter ist jedoch nach wie vor ungehalten und reicht Klage beim Zivilgericht ein. G. erscheint zum anberaumten Termin, die Einstellungsverfügung wie eine Monstranz siegessicher vor sich hertragend. G. wird antragsgemäß zur Zahlung verurteilt und versteht die Welt nicht mehr.
Tante Edit schimpft, dass ich ein einfaches Beispiel für mitlesende Pudel gebildet, das entscheidende Ende jedoch vergessen habe. Aslo:
Und wer wissen will, warum das so ist, darf nicht den Peter fragen, sondern jemanden, der sich auskennt.