Eine solche vorläufige Einstellung nach § 154 Abs. 2 kann durch Gerichtsbeschluss sehr schnell wieder aufgehoben werden, beispielsweise wenn man auf Initiative der Bafin wegen Verstößen gegen das KWG verfolgt wird....
Die Staatsanwaltschaft schreibt: ... hat beantragt, das gegen Sie geführte Strafverfahren ... vorläufig einzustellen
Die Staatsanwaltschaft denkt: wir haben keine Lust, hunderte Seiten von Einlassungen zu lesen und stundenlange Verhandlungen zu ertragen, wenn am Schluss 1000 € rauskommen.
Nachtrag: Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass sich Garro/Fitzek dahingehend äußern, dass sie der vorläufigen Einstellung nicht zustimmen und stattdessen die Rechthaftigkeit des YPS-Ausweises der KRD-Identitätskarte festgestellt haben wollen.