Der Unterschied zu den USA ist, dass dort die Einzeltrafen im Normalfall hintereinander vollstreckt werden. Mehr Delikte führen also zu einer proportional längeren Haftzeit.
In Deutschland gilt das Asperationsprinzip. Für jedes zusätzliche Delikt wird die Gesamtstrafe nur graduell erhöht, als Faustregel um die Hälfte der Einzelstrafe. Je mehr einer gesammelt hat, umso weniger trägt die einzelne Tat zur Gesamtstrafe bei. Da aber für jede einzelne Tat Beweis erhoben werden muss, führt das trotzdem zu einem linear längeren Gerichtsverfahren pro Einzeltat.
Deswegen gibt es die Möglichkeit, einzelne Taten einzustellen, weil die Beweiserhebung viel Zeit kosten, die Gesamtstrafe sich aber nur minimal erhöhen würde. Wenn man zum Beispiel 50 Diebstähle hat, dann müsste man zu jeder einzelnen Tat Zeugen höhren, wenn der Täter nicht geständig ist. Da werden dann 8 oder 10 Taten verhandelt und der Rest wird nach § 154 StPO eingestellt.
Für solche Fälle wurde die Vorschrift geschaffen, aber nicht dafür, dass man sich um die Entscheidung drücken kann, ob der Yps-Agentenausweis des KRD nun eine strafbare Urkundenfälschung ist oder nicht, weil ja glücklicherweise eines fernen Tages ein Verfahren wegen unerlaubtem Betrieb von Bankgeschäften droht.