Autor Thema: Zur IfSG-Novelle  (Gelesen 8516 mal)

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Offline Agrippa

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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #60 am: 16. April 2021, 14:04:53 »
Mal zurück zum eigentlichen Thema - die Novellierung des IFSG. Daher mal zwei Laienfragen, die ich nicht ganz verstehe.

Ich habe hier und an anderer Stelle gelesen, es bestehen a) verfassungsrechtliche Bedenken und b) der Bundesrat müsste zustimmen.
Auf den ersteren Punkt beziehen sich vermutlich die Ausgangsbeschränkungen. Oder gibt es da noch mehr, grundlegenderes?

Zum Letzteren bin ich irritiert, da doch Artikel 74 GG dem Bund innerhalb der konkurrierenden Gesetzgebung das Erstregelungsrecht zubilligt. Was er doch auch getan hat, aber wo steht dort die Mitwirkung des Bundesrates? Auch in dem Änderungsentwurf wird der Bundesrat nicht aufgeführt. Wieso wird das in den Raum gestellt?
Dass die Rechtsverordnungen der Bundesregierung (BMG) aufgrund des Bundesgesetzes der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, ist mir schon klar.
« Letzte Änderung: 16. April 2021, 14:26:27 von Agrippa »
Tertius gaudens!
 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #61 am: 16. April 2021, 14:27:39 »
Denselben Denkfehler macht @Krawutzi Kaputzi wenn er drüben in Österreich rummeckert, dass Regeln kompliziert statt totalitär zugenagelt sind. Im Kern läuft es darauf hinaus, völlig unverhältnismäßige Maßnahmen zu fordern, da die Maßnahmen entweder unverhältnismäßig gefährlich (alles auf) oder unverhältnismäßig schädlich (alles zu) wären. Das ist eine ziemlich schlechte Prämisse.l

Das alles auf bei strikter Maskenpflicht nicht wirklich gefährlich ist, sieht man an Schweden und einigen US Staaten!

4 Wochen ALLES ZU aber wirklich alles mit Ausgangssperre und der Virus wäre Geschichte -- und eher zum ertragen als unser dauerndes Lockdownspiel wie wir es jetzt haben. Wer Lebensmittel ode do braucht soll es durchs Heer (=Bunddeswehr) kontaktlos zugestellt bekommen.
 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #62 am: 16. April 2021, 14:39:02 »
Auf den ersteren Punkt beziehen sich vermutlich die Ausgangsbeschränkungen.

Ja:

Zitat
Kritisch zu bewerten“ – Bundestags-Gutachten warnt vor Ausgangsbeschränkung

Stand: 12:26 Uhr | Lesedauer: 3 Minuten
Von Thore Barfuss, Sebastian Beug, Franziska Zimmerer
Schafft das Infektionsschutzgesetz es durchs Parlament? In einem Gutachten des Bundestags werden große Zweifel an der geplanten Ausgangsbeschränkung formuliert. Auch der 100er-Inzidenzwert als Maßstab für die Maßnahmen wird kritisiert.

Die Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Bundestags haben in einem Gutachten, das WELT vorliegt, große Zweifel an der im Infektionsschutzgesetz geplanten Ausgangsbeschränkung geäußert. So heißt es: „Die Ausgangsbeschränkung in der Nacht ist kritisch zu bewerten. Ob sie einer abschließenden verfassungsgerichtlichen Prüfung standhielte, dürfte zweifelhaft sein.“


https://www.welt.de/politik/deutschland/plus230429599/Ausgangsbeschraenkung-Wissenschaftliche-Dienste-des-Bundestages-zweifelt.html


Edit:
Dieses Gutachten liegt übrigens nicht nur der WELT vor, wie sie geheimniskrämerisch meint darstellen zu sollen, sondern ist ganz einfach transparent über die HP des BT einsehbar. Dort kann man die hM kursorisch nachlesen und etwas über die Verhältnismäßigkeit steht auch drin.  :)

https://www.bundestag.de/resource/blob/835178/823674061cb1fcc753675daf5feb93ba/WD-3-083-21-pdf-data.pdf

.
« Letzte Änderung: 16. April 2021, 14:54:27 von Reichsschlafschaf »
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #63 am: 16. April 2021, 14:53:29 »
@Rechtsfinder Es war absolut ohne Hintergedanken geschrieben, ich wollte damit nur höflich verdeutlichen, dass ich anderer Meinung bin. Insofern biete ich hier die Friedenspfeife an.

Gewählte Funktionsträger repräsentieren den Staat, aber das Funktionieren des Staates hängt nicht von ihnen ab. Im Gegenteil, hierzulande werden Fehlleistungen der Funktionsträger durch andere Staatselemente kompensiert (mal mehr mal weniger). Auf diesen Fakt wollte ich damit hinweisen. Staatsversagen ist ein hartes Wort und von einem "failed state" sind wir weit entfernt.

Zitat
Insgesamt ist unser System nicht nur stabil, sondern war in der Vergangenheit auch so erfolgreich, dass Ressourcen angehäuft werden konnten, womit kaum ein Bürger persönlich die Konsequenzen der Rechtsbrüche/Fehlentscheidungen spüren wird.
Auf was ich hinaus will: Die genannten Fehlentscheidungen der Regierenden führten bisher nicht dazu, dass für die Bürger signifikante Nachteile entstanden sind, trotz der Kosten. Wegen des Atomausstieges wurden keine Steuern erhöht (die EEG-Umlage fliesst ja auch woanders hin), bei Scheuers Mautversagen ist noch nicht mal raus, wieiviel es kostet und im Übrigen wird in D jedes Problem erstmal mit Geld übertüncht (Kitas bspw.). Die Mehrheit merkt weder im Portemonaie noch im Alltag Konsequenzen. Dass es Opportunitätskosten (Mit den Atommilliarden hätten wir viel mehr an Kinder denken können!!!11111) gibt ist unbenommen.

Zitat
   
Zitat
Es gibt nur ein Gericht, welches das letzte Wort hat (BVerfG) und das wählt seine Worte eigentlich immer so weise, dass die Funktion des Gesamtgefüges eher weiterentwickelt als gehemmt wird.


Zitat
Wer mich in diesem Forum in der Form siezt, muss sich anhören, dass dieser Satz in seiner Unterkomplexheit unzutreffend und fehlleitend ist. Persönlich kann ich nämlich auch. Waldschalltheorie.

Ich höre mir das gern an, auch wenn der Satz nicht an Dich gerichtet war. Auch inhaltlich kann ich damit leben. Im Forum habe ich die Wahl zwischen unterkomplexen Sätzen, die das Missfallen von Nutzern auf sich ziehen, aber wenigstens gelesen und kommentiert werden, und ellenlangen, differenzierten Ausarbeitungen, die ebenfalls unterkomplex oder auch schlichtweg falsch sein können, die aber kaum jemand zu Ende liest und noch seltener kommentiert werden. Da fange ich mir lieber so einen Kommentar und habe am Ende Lebenszeit über, drüber nachzudenken.

 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #64 am: 16. April 2021, 14:59:17 »
Off-Topic:
Wäre ich heute Bundeskanzler, würde ich heute dafür sorgen, dass in zwei Wochen für vier Wochen der gesamte Laden still steht. Alles was nicht Blaulicht ist. Lebensmittel kann man vorher kaufen und im Zweifel von den Hilfsorganisationen und der Bundeswehr verteilen lassen. Gut, dass ich nicht Bundeskanzler bin.

Gerd „Basta!“ Schröder ist seit heute auch Kolumnist und drückt es so aus:


Zitat
Aber nun, in Zeiten der Krise, wird der Ruf nach "Basta-Entscheidungen" lauter.

https://www.t-online.de/nachrichten/id_89845934/klartext-von-altkanzler-gerhard-schroeder-deutschland-braucht-endlich-fuehrung.html
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #65 am: 16. April 2021, 15:08:12 »
...
Und zu (6): Beachtenswert ist, dass die BR auch Sonderrechte für Immunisierte vergeben kann. "Solche Rechtsverordnungen  können  insbesondere  weitergehende  Vorschriften und  Maßnahmen des Infektionsschutzes, Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen vorsehen sowiebesondere  Regelungen  für  Personen,  bei  denen  von  einer  Immunisierung  gegen  dasCoronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests aufeine  Infektion  mit  dem  Coronavirus  SARS-CoV-2  vorlegen  können." Diese Regelung halte ich für bedenklich, solange die Immunisierung (durch Impfung) nicht auf einer freien Entscheidung und Umsetzung beruht.

...

Es gäbe keine Sonderrechte für Geimpfte, sondern lediglich die die Erkenntnis, daß eine seit mindestens zwei Wochen zurückliegende vollständige Impfung mit höherer Wahrscheinlichkeit darauf schließen lasse, daß jemand nicht infektiös sei, als dies bei einem negativen Selbsttest der Fall wäre. Folglich muß man diese Leute nicht Selbttests verbrauchen lassen, die womöglich anderswo fehlen.


 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #66 am: 16. April 2021, 15:15:59 »
Hier gibt's noch was kurzes:


Zitat
Ausarbeitung

Reichweite der Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Infektionsschutzrech
t
https://www.bundestag.de/resource/blob/831634/8bea2d9b13fb7f2c8ffce0532e58ef97/WD-3-068-21-pdf-data.pdf
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #67 am: 16. April 2021, 15:28:01 »
Off-Topic:
...
Abgesehen davon scheint mir Merkel noch einer der wenigen Politiker zu sein, die tatsächlich sachbezogene Politik machen. Wer sich mal einen Wahlkampfauftritt von ihr in Person angesehen hat, wo man sieht, wie die Vorredner agieren und wie Merkel agiert, der hat einen deutlichen Eindruck davon, wie groß der Abstand ist. Aber das verschafft ihr auch nicht das Privileg der Unfehlbarkeit.

Was allerdings nur die halbe Wahrheit ist. Das Bild rundet sich nur, wenn man die Entwicklung ihrer Auftritte vom Anfang der Amtszeiten bis heute in Erinnerung behalten hat - vorzugsweise aus dem Blickwinkel eines Fotografen ...

 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #68 am: 16. April 2021, 15:30:14 »
Und Rechtsstaat ist eben auch Beachtung der Regeln und der Gesetze bzw. Gerichtsentscheidungen.



das ist ja ihr Problem .....

ich meine, Sie sollte sich wieder angewöhnen, sich auch an Regeln (=Gesetze) zu halten.
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #69 am: 16. April 2021, 15:34:31 »
ich meine, Sie sollte sich wieder angewöhnen, sich auch an Regeln (=Gesetze) zu halten.


Deshalb noch einmal meine Frage: Welche meinst Du damit konkret?
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #70 am: 16. April 2021, 17:12:58 »
Zum Letzteren bin ich irritiert, da doch Artikel 74 GG dem Bund innerhalb der konkurrierenden Gesetzgebung das Erstregelungsrecht zubilligt. Was er doch auch getan hat, aber wo steht dort die Mitwirkung des Bundesrates? Auch in dem Änderungsentwurf wird der Bundesrat nicht aufgeführt.

Nach Art. 76 Abs. 2 Satz 1 GG sind alle Gesetzesvorlagen der Bundesregierung dem Bundesrat zunächst zur Stellungnahme zuzuleiten. Der Bundesrat hat dann 6 Wochen Zeit für eine Stellungnahme, in besonders eilbedürftigen Fällen sind es 3 Wochen. Damit ist der Bundesrat immer beteiligt.
Weiterhin wird unterschieden nach Einspruchs- und Zustimmungsgesetzen. Zustimmen muss der Bundesrat bei Änderung der Verfassung (Art. 79 Abs. 2 GG), Eingriffen in die Finanzhoheit der Länder (Artt 104a Abs. 4, 105 Abs. 3 GG) sowie in Fällen des Art. 84 Abs. 5 GG.

Letzteres ist hier einschlägig. Bundesgesetze werden durch die Länder als eigene Angelegenheiten ausgeführt. Die Länder regeln dabei selbst das Verwaltungsverfahren und die Organisation der damit betrauten Behörden. Wenn der Bund ihnen hier durch Gesetze Vorgaben machen möchte, so muss der Bundesrat diesen Gesetzen zustimmen. Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes würde der Bund die Schutzmaßnahmen vorgeben, die die Länder umzusetzen haben. Damit ist es ein zustimmungspflichtiges Gesetz.

Kurzfassung: Durch die Gesetzgebungskompetenz wird dem Bund das Recht zugesprochen zu bestimmen, was gemacht wird. Will der Bund auch bestimmen wie es gemacht wird, so muss der Bundesrat zustimmen.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #71 am: 16. April 2021, 19:04:41 »
ich meine, Sie sollte sich wieder angewöhnen, sich auch an Regeln (=Gesetze) zu halten.


Deshalb noch einmal meine Frage: Welche meinst Du damit konkret?

Grundrechte achten, denke ich
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #72 am: 16. April 2021, 19:16:09 »
Grundrechte achten, denke ich



Ja, ja, das habe ich schon verstanden.

Aber kannst du das bitte konkret an einem Beispiel erläutern, was Du meinst?
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #73 am: 17. April 2021, 15:39:03 »
Insofern biete ich hier die Friedenspfeife an.
Mein Fehler, Herr Kollege. Ich schulde Dir bei der nächsten Betriebsfeier ein Getränk der Gattung Deiner Wahl. Über die Gebindegröße entscheiden wir spontan, schlage ich vor. :)

Staatsversagen ist ein hartes Wort und von einem "failed state" sind wir weit entfernt.
Nagut. Ich mildere auf Politikversagen ab, okay? :)

Was das Geld angeht: Gekauft. :)
Die derzeitigen Einschränkungen spürt die Allgemeinheit außerhalb der Beschäftigten im öffentlichen Dienst jedoch sehr deutlich und auch am Geldbeutel, weswegen ich zunächst etwas ungehalten reagierte.

Was das BVerfG angeht muss ich Dich nicht belehren. Du bist immerhin vom Fach. :)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #74 am: 19. April 2021, 18:05:59 »
Zurück zur Novelle, über die nicht nur Friedenspfeifen, sondern auch die Köpfe rauchen.

Die Politiker haben den Schuss gehört, und das wird nun etwas abgeändert. Ich hab noch keine Drucksache gelesen, aus den Nachrichten:

- Ausgangssperre erst ab 22 statt 21 Uhr
- Spazierengehen und Joggen alleine soll auch dann erlaubt bleiben
- Bei den Schulen wird früher geschlossen (165 statt geplanter 200. Bayern derzeit: 100)
- click and collect soll zum Einkaufen zugelassen werden
- Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, 2 Tests pro Woche zur Verfügung zu stellen
  (aber weiterhin keine Pflicht der Arbeitnehmer, sich tatsächlich zu testen)



Wie sieht das eigentlich aus, dürfen Länder eigentlich schärfere Maßnahmen beschließen, wenn der Bund das bereits geregelt hat? Mmn nicht, sieht man auch an der Entscheidung zum Berliner Mietpreisdeckel. Ich denke, dazu bräuchte es eine Öffnungsklausel im Bundesgesetz.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.