Nochmal zur Schließung der Freibäder. Hier gibt es durchaus Möglichkeiten, mein AG hat das letztes Jahr über eine digitale Terminvergabe für ein Freibad gelöst... a*schteuer und der Badbetrieb ist niemals kostendeckend wegen zu geringer Nutzung, aber es geht... Wobei an Rekordtagen vor Corona die Menschen dort auch enger als Sardinen liegen (genauso ölig^^) aber noch dafür bezahlen.
Aber darüber will ich gar nicht so reden, sondern über den Absatz (6) und (9). letzteren hatte ich beim letzten Mal nicht zitiert, hier ist er:
(9) Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 desGrundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes),der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit derWohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auchdurch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.
Damit wird den Impfpflicht-Schreihälsen Futter gegeben... Ich weiss jetzt auf Anhieb nicht, wozu der da drin ist, wenn es nicht doch um "Zwangseingriffe" geht. Robustes Vorgehen von Polizeikräften bei der Durchsetzung der Maßnahmen sind ja anderweitig abgedeckt...
Und zu (6): Beachtenswert ist, dass die BR auch Sonderrechte für Immunisierte vergeben kann. "Solche Rechtsverordnungen können insbesondere weitergehende Vorschriften und Maßnahmen des Infektionsschutzes, Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen vorsehen sowiebesondere Regelungen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen dasCoronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests aufeine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können." Diese Regelung halte ich für bedenklich, solange die Immunisierung (durch Impfung) nicht auf einer freien Entscheidung und Umsetzung beruht. Ich meinde damit, dass man als Bürger derzeit kaum eine Wahl hat, sich ausserhalb der Vorgaben der BR impfen zu lassen. Man ist also völlig von den (willkürlichen) Entscheidungen des Opa-Boys im BMGes abhängig. Dass man Impfstoffvergabe angesichts knapper Ressourcen priorisieren muss ist eine Sache, aber in der Folge der eigenen Priorisierung Grundrechts"privilegien" zu verteilen ist mehr als bedenklich.