Nicht einmal 48 Stunden hat es gedauert, bis die Schwurbelrichter vulgo Hetzwerk ihren Senf dazu gegeben haben:
http://netzwerkkrista.de.
Man stößt ins selbe Horn wie andere Spitzenjuristen, nämlich Haintz und Ludwig, und meint, in die wertende Gesamtbetrachtung müsse einfließen, dass die Maskenpflicht völlig überzogen gewesen sei (eben nicht, es geht um unterlassene Selbstanzeige nach atypischer Vorbefassung, aber man kann auch einem Ochsen ins Horn kneifen). Selbstverständlich soll es sich um ein politisches Urteil und um eine Niederlage für den Rechtsstaat handeln ... ach, mag der geneigte Mitagent die Grütze selbst lesen.
Bisher war es in Juristenkreisen guter Stil, die - maßgebliche - schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten (vielleicht wird da ja endlich die von mir ersehnte Allgemeinverbindlicherklärung angesprochen), hier hingegen wird nur unwesentlich verbrämter losgebellt als bei den oben erwähnten Unwälten. Aber Juristenkreise, Stil ... ich sehe meinen Denkfehler ja schon ein.
Folg freut sich in den Kommentarspalten und sieht seinen gesunden Menschenverstand bestätigt.
Eins sei noch klargestellt: Die "Befangenheitsnummer" ist angesichts der Verfahrensbesonderheiten ein schmaler Grat, aber die bisher nur ergangene mündliche Urteilsbegründung lässt erkennen, dass sich die Kammer damit auseinandergesetzt hat.