Ein paar ungeordnete und deshalb durchnummerierte Anmerkungen meinerseits:
1.
Das Urteil ist gesprochen: Zwei Jahre auf Bewährung wegen Rechtsbeugung. Sollte das rechtskräftig werden, ist er dann auch sein Richteramt los.
Und damit ist auch ein Teil des Wunsches des Heinzelmannes erfüllt. Es werden Verbrechen der Coronazeit aufgearbeitet und die Verantwortlichen sind ihre Ämter los. Bestimmt freut er sich nun sehr.
Der Haintzelmann ist qua Intellekt und Motivationsverengung nicht in der Lage, sich qualifiziert zu äußern. Seine Subsumtion sieht ungefähr wie folgt aus:
1. Masken bäh!
2. Mutiger Richter tut etwas gegen Bäh-Masken.
Ergo: Rechtsbeugung schon aus diesem Grund ausgeschlossen.
Dass beim gemeinen Volk dieser Glaube an richterliche Omnipotenz vorhanden ist ("Sie sind doch Richter, tun Sie doch etwas!"), mag noch mit etwas Nachsicht bedacht werden. Aber dem Haintz haben sie doch irgendwann einmal eine Anwaltszulassung in die Hand gedrückt.
2.
Und damit komme ich zum Hetzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte, das ja vom Kollegen D. mitbegründet wurde. Genau an diesem Anspruch werden sie dort scheitern. Folg erwartet Tat, während das Hetzwerk durch Aufsätze und Symposien nur heiße Luft produziert; das Hetzwerk sitzt also zwischen den Stühlen: Die juristische Fachwelt nimmt die Vögel nicht ernst, und den Erwartungen von Folg können sie auch nicht gerecht werden (oder es ergeht ihnen wie Malsack-Winkemann).
3.
Ich kann nur hoffen, dass der Vorsitzende Richter bei der mündlichen Urteilsbegründung nicht von "Urteil" in Bezug auf die Ausgangsentscheidung gesprochen hat. Man hat ja als Jurist ein dickes Fell, aber einen Beschluss als Urteil zu bezeichnen, das geht eindeutig zu weit.
4.
Sehe eigentlich nur ich in dem Gesichtsausdruck des Kollegen D. eine Ähnlichkeit in Richtung Chrupalla oder Scheixxi das Eichhorn von Squishy Nobones?
5.
@Rabenaas: Unsere Weinwette wollten wir ja erst nach Rechtskraft des Urteils einlösen, oder?