Autor Thema: AG Weimar vom 08.04.2021, Anwendung § 1666 BGB Kindeswohl gegen Maskenpflicht an Schulen  (Gelesen 46295 mal)

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Online SchlafSchaf

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Gibt die ColaKiste hier möglicherweise zu das der Richter sich vorher schon mit der Schwurbeltrupoe getroffen hat?
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Online Judge Roy Bean

Dass Kollege D. in einem Antimaskenschwurbelverein aktiv war, kann man diversen Berichten entnehmen (wurde hier schon thematisiert). U. a. darauf beruht ja der Rechtsbeugungsvorwurf (fehlende Selbstanzeige). Dass es dann auch Verbindungen zur ColaKiste gibt, die natürlich in ihrer Beschränktheit nicht ansatzweise der rechtlichen Würdigung folgen kann, verwundert eher wenig.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Für die völlig unvoreingenommene Person der Colakistl steht also auch ohne Kenntnis des weiteren Verhandlungsverlaufs oder der Begründung von vorneherein fest: Wenn er verurteilt wird, war das ein politischer Prozess und alles ganz schlimm!!!

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Das Urteil ist gesprochen: Zwei Jahre auf Bewährung wegen Rechtsbeugung. Sollte das rechtskräftig werden, ist er dann auch sein Richteramt los.
Bisher gibt es nur einen kurzen Bericht beim MDR.

Zitat
Weimarer "Maskenrichter" zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ein Familienrichter aus Weimar ist wegen eines umstrittenen Beschlusses gegen die Maskenpflicht zur Coronazeit zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt verhängte gegen den suspendierten Richter wegen Rechtsbeugung eine zweijährige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte für drei Jahre Haft ohne Bewährung plädiert. Der Verteidiger hatte Freispruch beantragt.

Ein Angeklagter und zwei Anwälte in einem Gerichtsraum.
Der Angeklagte ist ein Familienrichter aus Weimar. Bildrechte: MDR/Cornelia Hartmann
Gericht: Verbotsverfahren beabsichtigt und vorbereitet

Der Richter sagte bei der Verkündung des Urteils, in dem Verfahren sei es grundsätzlich nicht um die Haltung des Angeklagten zur Maskenpflicht gegangen. Vielmehr habe der 60-Jährige ein solches Maskenverbotsverfahren beabsichtigt und entsprechend vorbereitet. Der Familienrichter hatte dazu den Verein "Kritische Richter und Staatsanwälte " mit gegründet. Der damals am Amtsgericht Weimar tätige Jurist ordnete im April 2021 an, dass die Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Masken mehr tragen müssten. Er begründete seine einstweilige Anordnung mit dem Kindeswohl.

Die Entscheidung sorgte bundesweit für Aufsehen. Die Entscheidung des Richters ist in Folgeinstanzen inzwischen aufgehoben worden. Der Jurist habe gar keine Zuständigkeit für die ihm vorgelegte Frage gehabt, entschied zum Beispiel das Thüringer Oberlandesgericht. Die gerichtliche Kontrolle von staatlichen Anordnungen zu Corona-Schutzmaßnahmen obliege "allein den Verwaltungsgerichten". Der Bundesgerichtshof hat diese Auffassung inzwischen bestätigt.

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/familienrichter-corona-masken-prozess-urteil-102.html

Das Haintzelmännchen sieht das ganze natürlich als großen Skandal an, das Folg, das darunter kommentiert ist genauso geschockt.





Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Zitat
Weimarer Amtsrichter zu Bewährungsstrafe verurteilt

Im Namen des Kindswohls hatte ein Weimarer Richter die Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben - obwohl er nicht dazu autorisiert war. Jetzt wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

spiegel.de am 23.06.2023

Das war sicher nicht das letzte Wort  - beide Seiten werden wohl in Revision gehen.

Verstehen kann ich das Urteil nicht.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Tuska

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Zwei Jahre Freiheitsstrafe (ob deren Vollstreckung nun ausgesetzt wird, mag dahingestellt sein) ist eine äußerst gewaltige Hausnummer. BZR, Lebenslauf und Karriere wären damit dahin.

Die staatsberobten Bewohner nicht veganer Turmbauten haben zuweilen ein äußerst ausgeprägtes Ego. Das hat aller nach außen dargestellter Starsinnigkeit zum Trotz vermutlich auch den ein oder anderen Kratzer.  :cyclops:

Mein Vertrauen in die Strafrechtspflege ist durch das Urteil nicht in Wanken geraten. "Für immer & anschließende Sicherheitsverwahrung" wäre mir natürlich auch lieber... ;p
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Online Rabenaas

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Ein Freund von ist Schöffe am LG Erfurt und hat heute Sitzungstag. Er schrieb mir gerade, noch nie so viele Reichsbürger und Verschhwörungstheoretiker auf einem Haufen gesehen zu haben wie heute im Gericht.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Rolly

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Und damit ist auch ein Teil des Wunsches des Heinzelmannes erfüllt. Es werden Verbrechen der Coronazeit aufgearbeitet und die Verantwortlichen sind ihre Ämter los. Bestimmt freut er sich nun sehr.
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Offline Sandmännchen

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Ich find ja immer, man sollte das Urteil erst mal lesen, bevor man darüber urteilt :)

Zwei Jahre Freiheitsstrafe (ob deren Vollstreckung nun ausgesetzt wird, mag dahingestellt sein) ist eine äußerst gewaltige Hausnummer. BZR, Lebenslauf und Karriere wären damit dahin.

Aber das verstehe ich schon ganz grundsätzlich nicht. Das ist doch kein Überraschung, dass eine nachgewiesene Rechtsbeugung das Karriereende ist, sondern die normale Konsequenz. ???

Wie steht denn der Richter im nächsten Verfahren den Parteien gegenüber, und wie könnte man ihm nochmal Vertrauen schenken, dass er neutral urteilt?

Entsprechend liegt die Mindeststrafe so, dass der Rechtsbeuger regelmäßig sein Amt verliert.
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Dazu reicht schon ein Jahr auf Bewährung!
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Eben! Und weniger geht nur bei Strafrahmensverschiebung.
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Ein paar ungeordnete und deshalb durchnummerierte Anmerkungen meinerseits:

1.
Das Urteil ist gesprochen: Zwei Jahre auf Bewährung wegen Rechtsbeugung. Sollte das rechtskräftig werden, ist er dann auch sein Richteramt los.
Und damit ist auch ein Teil des Wunsches des Heinzelmannes erfüllt. Es werden Verbrechen der Coronazeit aufgearbeitet und die Verantwortlichen sind ihre Ämter los. Bestimmt freut er sich nun sehr.

Der Haintzelmann ist qua Intellekt und Motivationsverengung nicht in der Lage, sich qualifiziert zu äußern. Seine Subsumtion sieht ungefähr wie folgt aus:

1. Masken bäh!
2. Mutiger Richter tut etwas gegen Bäh-Masken.
Ergo: Rechtsbeugung schon aus diesem Grund ausgeschlossen.

Dass beim gemeinen Volk dieser Glaube an richterliche Omnipotenz vorhanden ist ("Sie sind doch Richter, tun Sie doch etwas!"), mag noch mit etwas Nachsicht bedacht werden. Aber dem Haintz haben sie doch irgendwann einmal eine Anwaltszulassung in die Hand gedrückt.

2.
Und damit komme ich zum Hetzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte, das ja vom Kollegen D. mitbegründet wurde. Genau an diesem Anspruch werden sie dort scheitern. Folg erwartet Tat, während das Hetzwerk durch Aufsätze und Symposien nur heiße Luft produziert; das Hetzwerk sitzt also zwischen den Stühlen: Die juristische Fachwelt nimmt die Vögel nicht ernst, und den Erwartungen von Folg können sie auch nicht gerecht werden (oder es ergeht ihnen wie Malsack-Winkemann).

3.
Ich kann nur hoffen, dass der Vorsitzende Richter bei der mündlichen Urteilsbegründung nicht von "Urteil" in Bezug auf die Ausgangsentscheidung gesprochen hat. Man hat ja als Jurist ein dickes Fell, aber einen Beschluss als Urteil zu bezeichnen, das geht eindeutig zu weit.

4.
Sehe eigentlich nur ich in dem Gesichtsausdruck des Kollegen D. eine Ähnlichkeit in Richtung Chrupalla oder Scheixxi das Eichhorn von Squishy Nobones?

5.
@Rabenaas: Unsere Weinwette wollten wir ja erst nach Rechtskraft des Urteils einlösen, oder?
« Letzte Änderung: 23. August 2023, 11:52:54 von Judge Roy Bean »
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3.
Ich kann nur hoffen, dass der Vorsitzende Richter bei der mündlichen Urteilsbegründung nicht von "Urteil" in Bezug auf die Ausgangsentscheidung gesprochen hat. Man hat ja als Jurist ein dickes Fell, aber einen Beschluss als Urteil zu bezeichnen, das geht eindeutig zu weit.

Ich würde von ungenauer Berichterstattung ausgehen.


5.
@Rabenaas: Unsere Weinwette wollten wir ja erst nach Rechtskraft des Urteils einlösen, oder?

Da dieses Verfahren garantiert bis zum BGH geht, wird das dann wohl noch eine Weile dauern. ;D
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Jeder ist schneller als diese Staatsanwaltschaft. Mit vielleicht einer Ausnahme: Das Landgericht Hamburg im Fall gegen Ursula Haverbeck.
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