Was mir so generell auffällt: Bei Strafen über 1 Jahr sollte nach dem Gesetz eine Bewährung die Ausnahme für den Fall sein, dass nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. Diese Ausnahme wird bei den Strafen von 1-2 Jahren bei ca. 75 % der Täter gesehen. (Ich hab in der Strafverfolgungsstatistik nachgeschlagen!)
Ist das nicht ein bisschen viel?
Und ich bin auch hier skeptisch, welche besondere Gesamtwürdigung hier für den Täter sprechen soll. Dass er davon überzeugt war, für die richtige Sache zu streiten? Das würde in meinen Augen bei einem Richter eher gegen ihn sprechen. Vielleicht, dass er davon nicht selber profitiert, aber auch da bin ich skeptisch, da damit auch ein erlebter Statusgewinn verbunden war.
Wie gesagt, ich bin gespannt auf die Begründung.
Mit dem Strafmaß kenne ich mich nicht aus. Er hat halt in Krisenzeiten dem Rechtsstaat mehr geschadet, als es jemand tut, der sich bestechen lässt, er hat dazu auch gezielt so gehandelt, dass eine Korrektur seines Urteils nicht über die normalen Rechtsmittel möglich war.