Autor Thema: AG Weimar vom 08.04.2021, Anwendung § 1666 BGB Kindeswohl gegen Maskenpflicht an Schulen  (Gelesen 46298 mal)

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Offline theodoravontane

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Zitat
LANDGERICHT ERFURT
Aussage im Prozess gegen "Masken-Richter": Gelöschte E-Mails und verschwundener PC
von MDR THÜRINGEN

Stand: 13. Juli 2023, 16:29 Uhr

Ein Familienrichter aus Weimar hatte in der Corona-Pandemie mit einer umstrittenen Entscheidung an der Maskenpflicht im Unterricht gerüttelt. Deshalb steht er gegenwärtig wegen Rechtsbeugung selbst vor dem Erfurter Landgericht. Im Zeugenstand sagte am Donnerstag ein Polizist aus und sprach unter anderem von gelöschten Dienst-E-Mails des Juristen.

Eine Maske liegt auf gepflastertem Boden.
Der Stein des Anstoßes: Corona-Masken. Der Angeklagte Richter soll mit seinem Beschluss gegen die Maskenpflicht für Schüler seine Kompetenzen überschritten haben. (Symbolbild)
Im Prozess gegen einen Weimarer Familienrichter am Landgericht Erfurt hat ein Polizist von den Ermittlungen im Fall berichtet. Der Polizist sagte am Donnerstag, bei einer Durchsuchung bei dem Richter sei lediglich ein Laptop gefunden worden, dessen Betriebssystem erst einen Tag vor der Durchsuchung neu aufgespielt worden sei. Durch ein neues Betriebsystem sind mögliche alte Inhalte auf der Festplatte ohne größeren Aufwand vorerst nicht mehr lesbar.

Der Inhalt anderer gefundener Datenträger lege deshalb nahe, dass der Richter nicht nur mit diesem Rechner gearbeitet haben könne. Einen weiteren Rechner habe die Polizei aber weder bei der ersten noch bei der zweiten Durchsuchung sicherstellen können, so der Polizist.

Polizist: Richter muss mehr Computertechnik gehabt haben als bei Durchsuchung entdeckt
Der nun als Zeuge vernommene Polizist war federführend mit den Ermittlungen gegen den Familienrichter betraut. Nach seinen Angaben vor Gericht wurde bei der Wohnungsdurchsuchung des Richters unter anderem ein USB-Stick gefunden, auf dem Daten zu finden waren, die bis ins Jahr 2010 zurückreichen. Das sei aus seiner Sicht ein Beweis dafür, dass der Richter mit mehr Technik gearbeitet habe, als bei dem Mann sichergestellt worden sei, so der Polizist.

Christian Dettmar im Gerichtssaal

Ermittlungsergebnis: Richter löschte Dienst-E-Mails
Zudem berichtete der Polizist, bei den Ermittlungen sei festgestellt worden, dass der Richter in seinem dienstlichen E-Mail-Postfach alle vor dem 9. April 2021 empfangenen oder gesendeten Nachrichten gelöscht habe. Seinen Beschluss hatte der Richter am 8. April 2021 an die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Weimar übergeben. Dem Landesrechenzentrum sei es später allerdings gelungen, die gelöschten Nachrichten wiederherzustellen, sagte der Polizist. Mehrere von ihnen zeigten, dass sich der Richter in den Wochen vor dem Erlass seines Beschlusses mit anderen über seine Pläne ausgetauscht habe.

Der Maskenrichter von Weimar
Weimarer Familienrichter abermals des Dienstes enthoben
Der Richter war vor wenigen Tagen vom Richterdienstgericht des Landgerichts Meiningen erneut seines Amtes enthoben worden. Bereits im Januar hatte das Gericht ihn nach Angaben eines Sprechers vorläufig suspendiert. Gegen diese Entscheidung hatte der Mann Beschwerde eingelegt. Das Thüringer Oberlandesgericht gab dieser Beschwerde aus formalen Gründen statt, sodass über die Suspendierung erneut entschieden werden musste.

"Masken-Richter" kippte Mundschutz-Gebot für zwei Schüler in Weimar
Im April 2021 hatte der Familienrichter mit einem von ihm verfassten Beschluss verfügt, dass Kinder an zwei Schulen in Weimar im Gegensatz zum damals geltenden Hygienekonzept des Thüringer Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Seine Entscheidung ist durch Folgeinstanzen inzwischen aufgehoben worden. Er war für derartige Entscheidungen gar nicht zuständig.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt wirft dem Richter Rechtsbeugung vor. Er habe seit mindestens Februar 2021 versucht, ein Verfahren "zu generieren", mit dem er gegen die damals geltenden Regeln zur Maskenpflicht und Corona-Tests habe vorgehen wollen, heißt es in der Anklage. Zum Prozessbeginn hatte der Jurist die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestritten. Die Strafverfolgungsbehörde habe in ihrer Anklage zahlreiche unzutreffende Behauptungen aufgestellt, sagte er.
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/erfurt/landgericht-weimar-maskenrichter-e-mails-100.html

https://www.merkur.de/deutschland/thueringen/zeuge-im-prozess-wegen-masken-entscheidung-mails-geloescht-zr-92398684.html


Wobei er als Beschuldigter vermutlich straffrei alle Beweise vernichten darf?
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Strafvereitelung für sich selbst ist durchaus erlaubt.

Aber darum geht es hier gar nicht: es soll vielmehr die konspirative Zusammenarbeit mit einer Schwurbelanwältin und die aufgewendete erhebliche kriminelle Energie hervorgehoben werden.

Und nicht zu vergessen: wer zu solchen Verdunkelungsmaßnahmen greift, dürfte sich ja wohl des Unrechts seines Tuns bewußt sein.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Froschkönig

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Ich bin schockiert.

Richter haben Dienst-E-Mails? Ich dachte, die arbeiten nur mit Papier und Fax. :o
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Ich habe gerade kurz in den MDR-Podcast hineingehört, da gruselt's einem ja ob der juristischen Kompetenz der Gerichtsreporterin. Der Richter habe entschieden, noch bevor der - hört, hört!  - Antrag der Kindesmutter unterschrieben gewesen sei, und ohne Unterschrift gehe ja gar nichts. Da musste ich entsetzt abbrechen. Nochmals und zum Mitmeißeln: Es gibt keinen Antrag, nur eine Anregung, und die braucht keine Unterschrift. Theoretisch könnte auch der gute Hund Lassie anregen, indem er den Familienrichter sanft mit der Schnauze zu einem gefährdeten Kind führt (ich stelle mir gerade eine entsprechende Szene in einem zu Weihnachten ausgestrahlten Kitschfilm vor).

Der Hund (um im Bild zu bleiben) liegt anderswo begraben, wie ich nicht müde werde zu betonen: atypische Vorbefassung, Beschluss stand schon von Vornherein fest, Allgemeinverbindlicherklärung - das schafft auch die StA nicht zu kommunizieren, die ständig auf der Unzuständigkeit des Richters herumreitet, dabei ist die gerade nicht eindeutig geregelt, so dass sie für sich betrachtet keinen Ansatz für einen Rechtsbeugungsvorwurf begründet. Hoffentlich hat das Gericht da genug Trennschärfe, sonst wird die Revision ein Selbstläufer.

Off topic (ohne entspreche Leiste) @Froschkönig: Schön wär's. Richter arbeiten mit IT, die darauf angelegt ist, Geschäftsstellentätigkeit auf den Richter zu verlagern, erheblich mehr Zeitaufwand erfordert, das Ergebnis der Bastelarbeit von Dilettanten ist und ständig ausfällt ("Ein unerwarteter Fehler ist aufgetreten." - Eben nicht! Der Fehler war zu erwarten, weil ihr Scheixxe am Fließband produziert.)

In den 90er Jahren gründeten AEG und Daimler ein Joint Venture für Schienenfahrzeuge namens ADtranz, das hauptsächlich Ausschuss produzierte (Spitzenprodukt war der deutsche Pendolino, dessen Neigetechnik im Gegensatz zum italienischen Original nie funktionierte). Die Abkürzung wurde alsbald mit "Ahnungslose Dilettanten tüfteln ratlos an neuen Zügen" entschlüsselt. Ich suche nach einer Entschlüsselung für unseren zentralen Dienstleister ZenIT.

Der geneigte Agent mag ja mal nach dem Twitter-Account "Amtsgericht Schilda" googeln, da werden die Verhältnisse in einem anderen Bundesland, nämlich Schleswig-Holstein, eindrücklich beschrieben.
« Letzte Änderung: 13. Juli 2023, 20:19:19 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

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Also bei der letzten Behörde, bei der ich gearbeitet habe, sah die GO vor, dass Emaileingänge, die direkt bei Sachbearbeitern rauskommen, in der eAkte abzulegen sind, soweit sie relevant sind. Dann können sie auch nicht mehr so leicht gelöscht werden.

Ist das an Gerichten anders geregelt?
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Also bei der letzten Behörde, bei der ich gearbeitet habe, sah die GO vor, dass Emaileingänge, die direkt bei Sachbearbeitern rauskommen, in der eAkte abzulegen sind, soweit sie relevant sind. Dann können sie auch nicht mehr so leicht gelöscht werden.

Ist das an Gerichten anders geregelt?

Keine Ahnung, zu mir kommt nichts direkt, ansonsten wird gescannt, und Schriftsätze werden regelmäßig verspätet vorgelegt.

Ich habe heute wieder einen besonderen Grad von beruflicher Angekotztheit erreicht. Ist aber auch off topic, also Schluss damit!
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@Sandmaennchen: Hier findest Du eventuell weitere relevante Informationen:

http://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV/

Dies gilt aber nur für Bayern. Aus anderen Bundesländern kenne ich durchaus die Praxis, dass Richter Emails über gmx etc. verschicken.

Ein Klassiker ist der Papierausdruck einer Email, der dann für die elektronische Akte eingescannt und von gefühlt 10 Verifizierungsdokumenten eingerahmt wird.
« Letzte Änderung: 13. Juli 2023, 20:32:27 von Knallfrosch »
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Hier https://strate.net/wp-content/uploads/2023/06/Erwiderung_auf_die_Verlesung_der_Anklageschrift_23-06-15.pdf finden sich einige interessante Dokumente von Dettmars Verteidiger Gerhard Strate, z.B. die Stellungnahme Dettmars zur Anklage.

(Ich gehe davon aus, dass es sich nicht um die unzulässige Veröffentlichung von Prozessdokumenten handelt, wenn es der Strate selbst auf seiner Website postet.)
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Zur (angeblichen) Rechtswegzuständigkeitsanmaßung und zur (tatsächlichen) atypischen Vorbefassung habe ich schon alles geschrieben. Zur beabsichtigten unverzüglichen Nachholung des fast unübersehbaren Personenkreises (sämtliche andere Schüler): Ha ha! Glaubt der ernsthaft, dass ihm das das Gericht glaubt? Hat er jemals mit der Nachholung der Anhörungen angefangen?

Btw: Das Ganze ist ja auch sprachlich verunglückt. "Wie begründet die StA ...? Gar nicht - sie tut es einfach!" Also begründet sie es doch, oder was?
« Letzte Änderung: 11. August 2023, 16:07:37 von Judge Roy Bean »
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Die StA hat laut spiegel.de auf eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung plädiert; leider schweigt der Artikel zur Länge.

Edith sagt: der Artikel wurde schnell nachgebessert.
« Letzte Änderung: 18. August 2023, 18:31:50 von Rabenaas »
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Wenn wie im Spiegel-Artikel zitiert das Suchen nach geeigneten Kindern Gegenstand des Plädoyers der Anklage sein soll, ist das Beleg eines geradezu erschreckenden Ausmaßes an Rechtsunkenntnis. Denn das ist nun einmal Aufgabe des Richters bei von Amtswegen einzuleitenden Verfahren. Also: Der Richter meint, dass Maskentragen schädlich sei. Er sucht nach Kindern, die in seine Zuständigkeit fallen und schreitet ein, wobei er Para. 1666 BGB wortlautgetreu (wenngleich rechtsfehlerhaft) dahingehend anwendend, dass Maßnahmen auch gegenüber dem Schulträger möglich seien. Das ist alles folgerichtig und meilenweit von Rechtsbeugung entfernt. Warum konzentriert sich die Staatsanwaltschaft nicht auf die wirklich bedenklichen Aspekte des richterlichen Vorgehens (zum drölfzigsten Mal: unterbliebene Selbstanzeige und Allgemeinverbindlicherklärung)? Inzwischen habe ich den Eindruck, dass der nach dem Beschluss des AG Weimar und in dessen Zusammenhang verzapfte Schwachsinn (Aufhebungsbeschluss des OLG Jena, Anklage wegen auch unbedenklicher Tathandlungen) nicht geringer ist als derjenige im Ausgangsbeschluss selbst. Sind denn alle wahnsinnig geworden?

Und, @Rabenaas, ich bleibe dabei: allenfalls Bewährung.
« Letzte Änderung: 18. August 2023, 21:47:56 von Judge Roy Bean »
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Wahnsinnig geworden? Das würde voraussetzen, dass sie nicht bereits wahnsinnig war. :snooty:

Aber von diesen amtswegen einzuleitenden Verfahren hat man mir an der Uni in Familienrecht nix gesagt. Das war nur Scheidung, Zugewinnausgleich, ein bisschen Vertretung und vor allem dann noch Erbrecht.  Vielleicht hatte die Staatsanwaltschaft denselben Kurs?

Oder es liegt am Spiegel?

Letztlich geht das eh in Berufung, also was soll's ...
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Offline Rabenaas

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Letztlich geht das eh in Berufung, also was soll's ...

Nein, das geht zum BGH.
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