Wir sind doch in der BRD-Diktatur, da kann ein Beweisverwertungsverbot gegenüber Querdeppen nicht angewendet werden; was in dem konkreten Fall für die Deppen die Bestätigung für das Bestehen der Diktatur wäre. Und dem failed Rechtsstaat, also muss er ersetzt werden, siehe dieBasis.
Aus Laiensicht hinsichtlich Rechtsfrage finde ich die Diskussion ein wenig befremdlich, denn wie soll sonst bei einem konkreten Verdacht (Suche der klagenden Eltern anhand des passenden Nachnamens und die Abstimmung, Beilegen des "Gutachtens" mit 180(?) Seiten etc.) halbwegs valide nachgewiesen werden. Über die Poststelle des Gerichts dürfte das nicht erfolgt sein (vermutlich gilt auch hier wieder etwas wie "Vertraulichkeit des geschriebenen Wortes"), also bleibt als verhältnismäßiges Mittel doch nur die Beschlagnahme der außerdienstlichen Kommunikation.
Und persönlich würde ich nicht von einer spontanen Aktion ausgehen, sondern Planung mit anderen und soweit ich das hier im Forum gelernt habe, dann ist die gemeinsame Planung nicht strafmildernd. Meine gesunde Volksseele NWO-Seele hofft daher auf keine Bewährung.