Bemerkenswert. Das ist ein ein Prof. mit Lehrstuhl für Bürgerliches Recht in Bielefeld, der nach wie vor Lehrveranstaltungen abhält. Und der ist der Meinung, dass vom BGH-Urteil über den Hausdurchsuchungsbeschluss das alles eben nicht von unabhängigen Richtern, sondern von einer "Nomenklatura in Politik und Medien" gesteuert wäre?
Puh. Schön für den Prof., dass wir ein Grundrecht auf Freiheit in Forschung und Lehre haben. Aber kann so jemand, der sich derart öffentlich zum Vollhonk macht, noch eine gute Lehre bieten? Wie macht sich das auf dem Lebenslauf, wenn jemand seine Doktorarbeit unter einem Schwab macht?
Merkwürdig aber, dass hier Fiechner etwas veröffentlicht, was mit Schwab unterschrieben ist. Sucht man danach, findet man keine solche Veröffentlichung von Schwab. Ist das überhaupt von Martin Schwab? Der braucht eigentlich keinen Fiechtner, um seine Meinung zu veröffentlichen.