Autor Thema: AG Weimar vom 08.04.2021, Anwendung § 1666 BGB Kindeswohl gegen Maskenpflicht an Schulen  (Gelesen 46314 mal)

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Offline califix

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Vermutlich war dieser Link gemeint:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/richterdienstgericht-dg-1-22-familienrichter-ag-weimar-suspendierung-beschluss-gruende/

Spoiler
"Schwer­wie­gender Ver­stoß gegen die Rechtspf­lege"

von Tanja Podolski

09.02.2023

Mehrere Verstöße gegen Verfassungs- und Verfahrensprinzipien: Laut den Entscheidungsründen geht das Thüringer Richterdienstgericht davon aus, dass ein Familienrichter aus Weimar nicht wieder Recht sprechen wird.

Der Familienrichter am Amtsgericht (AG) in Weimar habe "bewusst und schwerwiegend" gegen die Rechtspflege verstoßen. Dabei habe er "lange geplant und überlegt" gehandelt, davon ist das Dienstgericht für Richter und Staatsanwälte am Landgericht (LG) Meiningen überzeugt.

Die Wahrscheinlichkeit sei groß, dass er seinen Richterstatus schon kraft Gesetzes wegen der im Strafverfahren zu erwartenden Strafe verliert. Und darauf käme es nicht einmal an: Das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in die Amtsführung des Richters sei so "unheilbar zerstört", dass als Disziplinarmaßnahme nur die Entfernung aus dem Dienst in Betracht komme, heißt es in den Entscheidungsgründen, die LTO nun vorliegen (Beschl. v. 19.01.2023, Az. DG 1/22).
Rückblick: Demonstrationen und Ermittlungen

Der betroffene Richter war am AG Weimar für Familiensachen zuständig. Der Mann hatte im April 2021, als an den Schulen auch in Thüringen Maskenpflicht, Abstandsgebot und die Pflicht zu Selbsttests bestand, mit dem Hinweis auf die Gefährdung des Kindeswohls, § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), für alle Schüler:innen an zwei Schulen die Maßnahmen aufgehoben. Zugleich hatte er den Lehrer:innen untersagt, die Maßnahmen durchzusetzen (Beschl. v. 08.04.2021, Az. 9 F 148/21).

In der Folge hat sich das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingeschaltet, das Oberlandesgericht in Jena hatte die Entscheidung im Eilverfahren aufgehoben. Es folgten massive Demonstrationen von Querdenkern vor dem Gericht in Weimar.

Außerdem nahm die Staatsanwaltschaft Erfurt Ermittlungen auf - es gab Durchsuchungen auch im Gericht – und erhob schließlich am 17. Mai 2022 Anklage  wegen Rechtsbeugung, die inzwischen mit Beschluss vom 04. August 2022 auch zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet ist (Az. 2 KLs 542 Js 11498/21). Ein Termin für die Hauptverhandlung ist jedoch noch immer nicht angesetzt. Das zuständige LG Erfurt nennt dringende Haftsachen als Grund.

Zwischenzeitlich leitete die Präsidentin des LG Erfurt mit Verfügung vom 02. August 2021 gegen den Richter ein Disziplinarverfahren ein, der Freistaat Thüringen strengte das Verfahren vor dem Thüringer Richterdienstgericht beim LG Meiningen an. Das Disziplinarverfahren ist derweil wieder ausgesetzt.

Mit Beschluss vom 19.01.2023 suspendierte das Richterdienstgericht den Familienrichter dann vorläufig vom Dienst und kürzte die Bezüge um 25 Prozent. Gegen die Entscheidung legte der Richter mit seinem Verteidiger Gerhard Strate wie angekündigt bereits Beschwerde ein. Strate hat bereits betont, dass er die Beschlagnahme der Beweismittel für rechtswidrig hält.
"Lange und überlegt" gehandelt

Doch auf die stützen sich die Anklage und damit auch die Entscheidung des Richterdienstgerichts. Denn fest steht: Der Richter hat sich eine Zuständigkeit angemaßt, für Rechtmittel gegen Entscheidungen von Behörden sind die Verwaltungsgerichts zuständig, ein Amtsrichter darf dabei nicht tätig werden. Doch er könnte ja auch einfach einen Fehler gemacht haben, dafür gib es den Begriff des so genannten Augenblicksversagens. Das aber sei hier nicht der Fall, beurteilte das Richterdienstgericht. Vielmehr habe der Familienrichter "lange und überlegt" gehandelt.

Der Mann habe Anregungsschreiben nach § 1666 BGB mit entwickelt, heißt es in den Entscheidungsgründen, habe dazu mögliche Antragsteller gesucht und soll in die Gründung einer entsprechenden Gruppierung involviert gewesen sein. Einer Veranstaltung dazu soll er nur nicht beigewohnt haben, um sich "kein Befangenheitsproblem einzuhandeln". So jedenfalls soll es in einer WhatsApp-Nachricht heißen. Es wäre daher zwingend gewesen, dass er seine Befangenheit mitteilt, dessen sei er sich auch bewusst gewesen.

Ein Richter müsse in seinen Entscheidungen "nicht beteiligter Dritter" sein, müsse Neutralität und Distanz haben - das sei hier nicht mehr der Fall gewesen.
Kammer müsste nicht prüfen, tut es aber

Das Richterdienstgericht sieht in dem Verhalten des Richters nicht nur einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot und gegen die Grenzen der richterlichen Zuständigkeit. Er habe auch gegen das Gebot des gesetzlichen Richters aus Art. 101 Grundgesetz (GG) verstoßen, indem er den Beschluss nicht nur gegenüber den beteiligten Kindern, sondern für alle Schüler:innen, Lehrer:innen und Leitungen aussprach. Das sei zudem ein Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs und ein Eingriff in das Gewaltenteilungsprinzip.

Die Kammer legt all dies in dem Beschluss dar – obwohl sie es nach eigener Einschätzung gar nicht müsste. Denn schon die Anklageerhebung gebe hinreichende Indizwirkung für eine "entfernungsvorbereitende Dienstenthebung" gem. §§ 83 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 79 Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz (ThürRiStAG) i.V.m. § 42 Abs. 1 S. 1 Thüringer Dienstgesetz (ThürDG). Das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit sei so "unheilbar zerstört", dass als Disziplinarmaßnahme nur die Entfernung aus dem Dienst in Betracht komme. Wenn das der Fall ist, könne das Richtergericht die vorläufige Suspendierung beschließen.
Mildernde Umstände nicht ersichtlich

Das sei dann auch kein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung und auch kein rechtswidriger Eingriff in die verfassungsmäßig garantierte Unabsetzbarkeit eines Richters auf Lebenszeit.

Für die Kammer hat der Familienrichter einen "bewussten und schwerwiegenden Verstoß gegen die Rechtspflege" begangen. Mildernde Umstände, um von dem Strafrahmen einer Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen Rechtsbeugung abzuweichen, sah das Dienstgericht nicht.

Vielmehr erkannte es: "Eine bewusst falsche Entscheidung in der Sache, in Verbindung mit der willkürlichen Annahme seiner Zuständigkeit, die Ausweitung der Beschlussreichweite, gepaart mit der sachfremden Motivation (des Familienrichters) begründen daher zusammengefasst den hinreichenden Verdacht einer Rechtsbeugung".
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« Letzte Änderung: 13. Februar 2023, 18:09:50 von califix »
 
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Offline Rabenaas

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Leider finde ich die komplette Entscheidung des Richterdienstgerichts nicht.  ::)

Edith hat sie gefunden:

Hier haben wir die Entscheidung des Richterdienstgerichts.
« Letzte Änderung: 13. Februar 2023, 18:28:15 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Judge Roy Bean



Sorry, war zu spät, bitte ignorieren!
« Letzte Änderung: 13. Februar 2023, 18:28:37 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 

Offline Neubuerger

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Lto liegt mittlerweile der begründete Beschluss des Richterdienstgerichts vor. Demnach habe er das von langer Hand eingefädelt.

http://lto.de

Falls das mit dem Link nicht klappt, mag jemand unterstützend tätig werden, besser kann ich’s auf meinem Händi nicht, da nützt auch keine Anleitung durch Koll. Rabenaas.

Ich helfe mal aus: Entweder dem Link folgen https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/richterdienstgericht-dg-1-22-familienrichter-ag-weimar-suspendierung-beschluss-gruende/
oder unten im Spoiler weiterlesen.

Spoiler
Zitat
"Schwer­wie­gender Ver­stoß gegen die Rechtspf­lege"

Die Kammer des Richterdienstgerichts am LG Meiningen sah auch keine mildernden Umstände. Foto: picture alliance / dpa | Martin Schutt

Mehrere Verstöße gegen Verfassungs- und Verfahrensprinzipien: Laut den Entscheidungsründen geht das Thüringer Richterdienstgericht davon aus, dass ein Familienrichter aus Weimar nicht wieder Recht sprechen wird.

Der Familienrichter am Amtsgericht (AG) in Weimar habe "bewusst und schwerwiegend" gegen die Rechtspflege verstoßen. Dabei habe er "lange geplant und überlegt" gehandelt, davon ist das Dienstgericht für Richter und Staatsanwälte am Landgericht (LG) Meiningen überzeugt.

Die Wahrscheinlichkeit sei groß, dass er seinen Richterstatus schon kraft Gesetzes wegen der im Strafverfahren zu erwartenden Strafe verliert. Und darauf käme es nicht einmal an: Das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in die Amtsführung des Richters sei so "unheilbar zerstört", dass als Disziplinarmaßnahme nur die Entfernung aus dem Dienst in Betracht komme, heißt es in den Entscheidungsgründen, die LTO nun vorliegen (Beschl. v. 19.01.2023, Az. DG 1/22).
Rückblick: Demonstrationen und Ermittlungen

Der betroffene Richter war am AG Weimar für Familiensachen zuständig. Der Mann hatte im April 2021, als an den Schulen auch in Thüringen Maskenpflicht, Abstandsgebot und die Pflicht zu Selbsttests bestand, mit dem Hinweis auf die Gefährdung des Kindeswohls, § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), für alle Schüler:innen an zwei Schulen die Maßnahmen aufgehoben. Zugleich hatte er den Lehrer:innen untersagt, die Maßnahmen durchzusetzen (Beschl. v. 08.04.2021, Az. 9 F 148/21).

In der Folge hat sich das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingeschaltet, das Oberlandesgericht in Jena hatte die Entscheidung im Eilverfahren aufgehoben. Es folgten massive Demonstrationen von Querdenkern vor dem Gericht in Weimar.

Außerdem nahm die Staatsanwaltschaft Erfurt Ermittlungen auf - es gab Durchsuchungen auch im Gericht – und erhob schließlich am 17. Mai 2022 Anklage  wegen Rechtsbeugung, die inzwischen mit Beschluss vom 04. August 2022 auch zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet ist (Az. 2 KLs 542 Js 11498/21). Ein Termin für die Hauptverhandlung ist jedoch noch immer nicht angesetzt. Das zuständige LG Erfurt nennt dringende Haftsachen als Grund.

Zwischenzeitlich leitete die Präsidentin des LG Erfurt mit Verfügung vom 02. August 2021 gegen den Richter ein Disziplinarverfahren ein, der Freistaat Thüringen strengte das Verfahren vor dem Thüringer Richterdienstgericht beim LG Meiningen an. Das Disziplinarverfahren ist derweil wieder ausgesetzt.

Mit Beschluss vom 19.01.2023 suspendierte das Richterdienstgericht den Familienrichter dann vorläufig vom Dienst und kürzte die Bezüge um 25 Prozent. Gegen die Entscheidung legte der Richter mit seinem Verteidiger Gerhard Strate wie angekündigt bereits Beschwerde ein. Strate hat bereits betont, dass er die Beschlagnahme der Beweismittel für rechtswidrig hält.
"Lange und überlegt" gehandelt

Doch auf die stützen sich die Anklage und damit auch die Entscheidung des Richterdienstgerichts. Denn fest steht: Der Richter hat sich eine Zuständigkeit angemaßt, für Rechtmittel gegen Entscheidungen von Behörden sind die Verwaltungsgerichts zuständig, ein Amtsrichter darf dabei nicht tätig werden. Doch er könnte ja auch einfach einen Fehler gemacht haben, dafür gib es den Begriff des so genannten Augenblicksversagens. Das aber sei hier nicht der Fall, beurteilte das Richterdienstgericht. Vielmehr habe der Familienrichter "lange und überlegt" gehandelt.

Der Mann habe Anregungsschreiben nach § 1666 BGB mit entwickelt, heißt es in den Entscheidungsgründen, habe dazu mögliche Antragsteller gesucht und soll in die Gründung einer entsprechenden Gruppierung involviert gewesen sein. Einer Veranstaltung dazu soll er nur nicht beigewohnt haben, um sich "kein Befangenheitsproblem einzuhandeln". So jedenfalls soll es in einer WhatsApp-Nachricht heißen. Es wäre daher zwingend gewesen, dass er seine Befangenheit mitteilt, dessen sei er sich auch bewusst gewesen.

Ein Richter müsse in seinen Entscheidungen "nicht beteiligter Dritter" sein, müsse Neutralität und Distanz haben - das sei hier nicht mehr der Fall gewesen.
Kammer müsste nicht prüfen, tut es aber

Das Richterdienstgericht sieht in dem Verhalten des Richters nicht nur einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot und gegen die Grenzen der richterlichen Zuständigkeit. Er habe auch gegen das Gebot des gesetzlichen Richters aus Art. 101 Grundgesetz (GG) verstoßen, indem er den Beschluss nicht nur gegenüber den beteiligten Kindern, sondern für alle Schüler:innen, Lehrer:innen und Leitungen aussprach. Das sei zudem ein Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs und ein Eingriff in das Gewaltenteilungsprinzip.

Die Kammer legt all dies in dem Beschluss dar – obwohl sie es nach eigener Einschätzung gar nicht müsste. Denn schon die Anklageerhebung gebe hinreichende Indizwirkung für eine "entfernungsvorbereitende Dienstenthebung" gem. §§ 83 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 79 Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz (ThürRiStAG) i.V.m. § 42 Abs. 1 S. 1 Thüringer Dienstgesetz (ThürDG). Das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit sei so "unheilbar zerstört", dass als Disziplinarmaßnahme nur die Entfernung aus dem Dienst in Betracht komme. Wenn das der Fall ist, könne das Richtergericht die vorläufige Suspendierung beschließen.
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Prozess gegen Amtsrichter am Landgericht Erfurt terminiert

20.02.2023

Rund zwei Jahre nach dem bundesweit beachteten Corona-Urteil eines Familienrichters am Weimarer Amtsgericht soll ein Prozess gegen den Mann beginnen. Der Fall werde nach den aktuellen Planungen am 18. April vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts Erfurt eröffnet, sagte ein Sprecher am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Der Amtsrichter sorgte im April 2021 mit einer Entscheidung gegen die Corona-Maskenpflicht für Aufsehen. Mit dem umstrittenen Urteil entschied er, dass Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Masken tragen müssten und löste damit eine bundesweite Diskussion aus.

Bislang sind laut Gerichtssprecher Termine bis Anfang Juli angesetzt. Die Staatsanwaltschaft Erfurt klagte den Richter bereits im Sommer 2022 wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung an. Sie legte dem Juristen zur Last, sich mit seinem Urteil «bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt zu haben, um die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen», wie im Juni 2022 mitgeteilt wurde. Nach damaligen Angaben droht dem Mann bei einer Verurteilung eine Haftstrafe zwischen einem und fünf Jahren.

© dpa-infocom, dpa:230220-99-669717/2


https://www.antennethueringen.de/p/Prozess-gegen-Amtsrichter-am-Landgericht-Erfurt-terminiert-0mVRnoh3lqgMh6J5jUZ96n
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Hmpf, Juristendeutsch kann ich eigentlich. Geschäftsstellendeutsch offenbar weniger. Jedenfalls habe ich mich kurz gefragt, warum denn der arme Amtsrichter am Landgericht Erfurt terminiert wurde...
 
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Offline Rabenaas

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Juristischer Querdenker

Ein Weimarer Familienrichter soll sein Amt missbraucht haben, um Coronamaßnahmen zu kippen. Nun kommt es zum Prozess.

Joachaim Wagner, taz.de am 04.04.2023

Lesenswerter Artikel zu den Hintergründen der "Weimarer Maskenentscheidung".

Das hat es zumindest in der jüngeren deztschen Rechtsgeschichte noch nicht gegeben: ein Richter soll mit einer Anwältin und deren Mandanten planmäßig ein Verfahren inszeniert haben, um eine krass rechtswidrige Entscheidung treffen zu können. Da ist man als Jurist wirklich fassungslos - es dürfte dann wohl tatsächlich einer der wenigen Fälle sein, in welchen es zu einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung kommt.
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Der darf sich angesichts der Schwere der Vorwürfe zum beginnenden Frühling dann doch nochmal sehr warm anziehen.
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Allerdings. Da sehe ich nur zwei Möglichkeiten: Freispruch (offenbar unwahrscheinlich) oder Knast. Eine Bewährungsstrafe kann ich mir da nicht vorstellen.
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ein Richter soll mit einer Anwältin und deren Mandanten planmäßig


So etwas nennt man doch gemeinhin eine Verschwörung?   :scratch:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Neubuerger

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ein Richter soll mit einer Anwältin und deren Mandanten planmäßig

So etwas nennt man doch gemeinhin eine Verschwörung?   :scratch:

Würde ich so sehen. Aber warts mal ab, nach einer Verurteilung werden die Quarkdenker über gesteuerte Justiz, ein vorgegebenes Urteil und ähnlichen Blödsinn lamentieren.
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Offline Judge Roy Bean

Allerdings. Da sehe ich nur zwei Möglichkeiten: Freispruch (offenbar unwahrscheinlich) oder Knast. Eine Bewährungsstrafe kann ich mir da nicht vorstellen.

Es gab ja - wie ich schon erwähnt hatte - einen ähnlichen Fall, bei dem ein Richter seine atypische Vorbefassung nicht angezeigt, sondern über eine von ihm selbst als „Ghostwriter“ verfasste sofortige Beschwerde entschieden hatte. Dafür gab’s vom LG Freiburg 1 Jahr/3 Monate auf Bewährung (Urteil vom 03.03.2009 - 2 KLs 210 Js 4263/08 AK 13/08 - rechtskräftig).

Als Student hatte ich auch ein Gerichtspraktikum zu absolvieren. Einer der betreuenden Richter - damals für Zivilsachen zuständig - hat sich später als Insolvenzrichter von einem Insolvenzverwalter „schmieren“ lassen und erhielt dafür 2 Jahre auf Bewährung (letzteres mit ganz viel Wohlwollen und Zudrücken auch der gerichtlichen Hühneraugen).
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Ich finde das Freiburger Urteil nicht - hat auch in dem Fall der Richter das ganze Verfahren einvernehmlich mit einer Partei von vorn bis hinten inszeniert? Falls ja, wäre mir die Strafaussetzung zur Bewährung völlig unverständlich.
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Offline Judge Roy Bean

Ich finde das Freiburger Urteil nicht - hat auch in dem Fall der Richter das ganze Verfahren einvernehmlich mit einer Partei von vorn bis hinten inszeniert? Falls ja, wäre mir die Strafaussetzung zur Bewährung völlig unverständlich.

Eine kostenfreie Volltextveröffentlichung gibt es nicht. Der Sachverhalt war so, dass ein Richter am Landgericht in einem Zivilprozess beim Amtsgericht für einen Kumpel die Schriftsätze gefertigt hat, u. a. auch ein Ablehnungsgesuch gegen den Amtsrichter, das zurückgewiesen wurde. Gegen den Zurückweisungsbeschluss hat er dann die sofortige Beschwerde verfasst und hierüber als zuständiger Einzelrichter selbst entschieden.

Die Revisionsentscheidung des BGH erging unter 1 Str 366/09. Dazu findet sich immerhin eine Pressemitteilung mit Sachverhaltsschilderung.
« Letzte Änderung: 4. April 2023, 13:38:37 von Judge Roy Bean »
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Auch schon heftig. Aber da hat der Weimarer Fall doch noch eine andere Qualität.
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