Dass sich eine Partei ihren Richter „aussucht“, ist nichts Besonderes (man kann insoweit - ohne dass ich das jetzt vertiefen will - etwas tricksen, ich war auch schon „Opfer“ des schlechten Rufs des an sich zuständigen Gerichts). Hier steht aber im Raum, dass sich der Richter seine Partei (richtigerweise: seine Beteiligten) ausgesucht hat, um mal seine politische Meinung in einer richterlichen Entscheidung zu verpacken. Hinzu kommt seine Allgemeinverbindlicherklärung ohne Beteiligung derjenigen, die es betraf. Es könnte auch sein, dass er ganz gezielt eine formal nicht anfechtbare Eilentscheidung getroffen hat.
Den Hüttenstädter Fall hatte ich hier auch schon angesprochen, letztlich ging es nur um die Anmaßung einer tatsächlich nicht bestehenden Zuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan, und da war dem Richter wohl kein Vorsatz nachzuweisen.
Kleine Anekdote dazu: Junge Kollegin fragte mich einst, was ich mit der Klage machen würde, die sie gerade vor sich liegen habe, sie komme mit der Begründung nicht klar. Meine Antwort: Ich würde an ihrer Stelle die Sache an mich abgeben, weil sie für den Buchstaben des Beklagten gar nicht zuständig sei. So etwas kommt vor und wurde wohl beim - mittlerweile aufgelösten - AG Hütte stets lax gehandhabt.