Autor Thema: AG Weimar vom 08.04.2021, Anwendung § 1666 BGB Kindeswohl gegen Maskenpflicht an Schulen  (Gelesen 46312 mal)

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Offline Judge Roy Bean

Für den Anwalt braucht er doch nur nen Befähigungsnachweis der fachgerechten Verwendung von Bauschaum,
oder habe ich da was falsch verstanden?

Sagen wir’s mal so: Es gibt genug gescheiterte Existenzen mit Zweitem Staatsexamen, die keine Anwaltszulassung (mehr) bekommen. Die arbeiten dann in Anwaltskanzleien als juristische Mitarbeiter, dürfen aber vor Gericht nicht als Anwalt auftreten, in Zivilprozessen ohne Anwaltszwang meist nicht einmal als Vertreter (siehe Para. 79 Abs. 2, Abs. 3 ZPO). Ich kenne dazu einige Beispiele in meinem näheren Umfeld. Er könnte also z. B. als Schreibtischtäter bei der Fachanwaltskanzlei für Bau- und Montageschaum durchaus unterkommen.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Offline kairo

Für den Anwalt braucht er doch nur nen Befähigungsnachweis der fachgerechten Verwendung von Bauschaum,
oder habe ich da was falsch verstanden?

Hast du wohl; damit alleine wird man nicht mal Maurer.
 
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Online Ba_al

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@kairo

Von Maurer war ja auch nicht die Rede. Möchtest du den ehrenwerten Beruf des Maurers etwa diskreditieren
und herabwürdigen?

Er soll ja blos Anwalt werden und kein qualifizierter Maurer wohl möglich noch mit Meisterbrief.
« Letzte Änderung: 25. Januar 2023, 20:39:47 von Ba_al »
 
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Offline kairo

Er soll ja blos Anwalt werden und kein qualifizierter Maurer wohl möglich noch mit Meisterbrief.

Ach so, na dann geht's ja. Da kann er nicht so viel Schaden anrichten.
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Wei­marer Amts­richter legt Beschwerde ein


Zitat
Der wegen Rechtsbeugung angeklagte Familienrichter am AG Weimar hat gegen seine vorläufige Suspendierung wie angekündigt Beschwerde eingelegt. Nun muss der Dienstgerichtshof für Richter den Fall prüfen.

Der wegen Rechtsbeugung angeklagte Familienrichter am Amtsgericht (AG) Weimar hat sich gegen seine vorläufige Suspendierung gewandt. Er legte bei dem mit Disziplinarangelegenheiten befassten Thüringer Richterdienstgericht am Landgericht Meiningen Beschwerde ein, wie eine Gerichtssprecherin der dpa am Dienstag sagte. Nun müsse der Dienstgerichtshof für Richter am Thüringer Oberlandesgericht in Jena darüber entscheiden.

Der Amtsrichter hatte 2021 ein umstrittenes Urteil gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen gefasst. Er entschied damals, dass alle Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Masken tragen müssten und löste damit eine bundesweite Diskussion aus. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Juristen vor, als Familienrichter dabei willkürlich seine Zuständigkeit angenommen zu haben. Sie erhob Anklage gegen ihn. Anfang September 2022 hat das Landgericht (LG) Erfurt die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Für das Strafverfahren gegen den Juristen ist bislang noch kein Verhandlungstermin am LG Erfurt anberaumt worden.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/amtsrichter-weimar-beschwerde-familienrichter-thueringen-justiz-corona-schulen/
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Offline Froschkönig

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Mir macht die Reaktion der (restlichen) Justiz mehr Sorgen um den Rechtsstaat als der eine oder andere Querdenker-Richter.

Unter dem Begriff "Hüttenstädter Prozessordnung" findet man die Geschichte von einem Richter des AG Eisenhüttenstadt, der "nach HPO" Hausdurchsuchungen und (im Falle des Anwalts selbst Saal-)Verhaftungen gegen den Anwalt des Angeklagten und seine Frau anordnete.

Er wurde vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen.

Aber hier wird das volle Programm aufgefahren, mit zwei Hausdurchsuchungen, eine kurz danach, beim Richter und bei Zeugen, vorläufige Suspendierung (etwa 9 Monate später) und allem Drum und Dran. Obwohl hier noch zumindest ein gewisser Bezug zum Gesetz besteht, während in dem anderen Fall der Richter das Gesetz einfach erfunden hat - wo ich als Laie sagen würde, dass ein Richter wissen sollte, dass er das nicht darf...

Das klingt für mich eher danach, als sei dieser Richter bei seinen Kollegen unbeliebt und sie sehen eine schöne Möglichkeit, ihm eins auszuwischen. Bei anderen Querdenker-Richtern mit ganz ähnlichen Beschlüssen gab es diese Konsequenzen nämlich jeweils nicht.
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Offline Rabenaas

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Bei denen gab es aber auch keine Indizien für Absprachen mit Anwälten.

Letztlich rechne ich auch in diesem Fall eher mit einem Freispruch.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Froschkönig

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Bei denen gab es aber auch keine Indizien für Absprachen mit Anwälten.

Man korrigiere mich, falls ich falsch liege, aber das Indiz dafür ist doch nur, dass eine Anwältin nach Klägern mit bestimmten Namens-Anfangsbuchstaben im Zuständigkeitsbereich des AG Weimar gesucht hat? Was man auch über den öffentlichen Geschäftsverteilungsplan herausbekommt, wenn man weiß, wie ein bestimmter Richter tickt.
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Offline Judge Roy Bean

Dass sich eine Partei ihren Richter „aussucht“, ist nichts Besonderes (man kann insoweit - ohne dass ich das jetzt vertiefen will - etwas tricksen, ich war auch schon „Opfer“ des schlechten Rufs des an sich zuständigen Gerichts). Hier steht aber im Raum, dass sich der Richter seine Partei (richtigerweise: seine Beteiligten) ausgesucht hat, um mal seine politische Meinung in einer richterlichen Entscheidung zu verpacken. Hinzu kommt seine Allgemeinverbindlicherklärung ohne Beteiligung derjenigen, die es betraf. Es könnte auch sein, dass er ganz gezielt eine formal nicht anfechtbare Eilentscheidung getroffen hat.

Den Hüttenstädter Fall hatte ich hier auch schon angesprochen, letztlich ging es nur um die Anmaßung einer tatsächlich nicht bestehenden Zuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan, und da war dem Richter wohl kein Vorsatz nachzuweisen.

Kleine Anekdote dazu: Junge Kollegin fragte mich einst, was ich mit der Klage machen würde, die sie gerade vor sich liegen habe, sie komme mit der Begründung nicht klar. Meine Antwort: Ich würde an ihrer Stelle die Sache an mich abgeben, weil sie für den Buchstaben des Beklagten gar nicht zuständig sei. So etwas kommt vor und wurde wohl beim - mittlerweile aufgelösten - AG Hütte stets lax gehandhabt.
« Letzte Änderung: 8. Februar 2023, 18:03:41 von Judge Roy Bean »
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Dass sich eine Partei ihren Richter „aussucht“, ist nichts Besonderes (man kann insoweit - ohne dass ich das jetzt vertiefen will - etwas tricksen, ich war insoweit auch schon „Opfer“ des schlechten Rufs des an sich zuständigen Gerichts).

In gewissem Sinne sucht sich jeder seinen Richter aus, der im Hinblick auf die unterschiedliche Härte der Richter in Bayern und Berlin den Schwerpunkt seiner kriminellen Tätigkeit aus München nach Neukölln verlegt.  ;D

Zitat
Hier steht aber im Raum, dass sich der Richter seine Partei (richtigerweise: seine Beteiligten) ausgesucht hat, um mal seine politische Meinung in einer richterlichen Entscheidung zu verpacken. Hinzu kommt seine Allgemeinverbindlicherklärung ohne Beteiligung derjenigen, die es betraf. Es könnte auch sein, dass er ganz gezielt eine formal nicht anfechtbare Eilentscheidung getroffen hat.

Ich halte es aber auch für plausibel, dass sich besagter Richter z.B. auf Facebook einschlägig geäußert hat, und dann interessierte Anwälte gezielt nach Fällen gesucht haben, die bei diesem Richter landen würden.

Aber diese Allgemeinverbindlicherklärung für zwei Schulen in Thüringen kommt mir auch merkwürdig vor.

Zitat
Kleine Anekdote dazu: Junge Kollegin fragte mich einst, was ich mit der Klage machen würde, die sie gerade vor sich liegen habe, sie komme mit der Begründung nicht klar. Meine Antwort: Ich würde an ihrer Stelle die Sache an mich abgeben, weil sie für den Buchstaben des Beklagten gar nicht zuständig sei. So etwas kommt vor und wurde wohl beim - mittlerweile aufgelösten - AG Hütte stets lax gehandhabt.

Würde diese laxe Handhabung nicht dazu führen, dass potenziell alle betroffenen Urteile aufgehoben werden könnten, weil das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt wurde?
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Offline Judge Roy Bean

@Froschkönig:

Falls er sich politisch geäußert haben und die Anwältin dies ermutigt haben sollte, deswegen Verfahren nach Para. 1666 BGB anzuregen, wäre dies im Hinblick auf den Rechtsbeugungsvorwurf völlig unbedenklich. Falls aber - ich spinne mir jetzt etwas zusammen - Richter und Anwältin im Vorfeld übereingekommen sein sollten, mal gemeinsam ein Ding zu drehen („du suchst dir die Beteiligten mit den passenden Namen aus, ich hole dann die passenden Gutachten von Kuhbandner und Konsorten ein, und dann mache ich eine einstweilige Anordnung, die ja unanfechtbar ist“), wird es schon haariger - irgendwas muss bei den ganzen Durchsuchungen rausgekommen sein.

Zum am Ende angesprochenen Aspekt: Ich beschränke mich mal auf meine zuvielrechtliche Kernkompetenz und verweise auf Para. 513 Abs. 2 ZPO - also nein. Zur geschäftsverteilungsplanmäßigen Zuständigkeit besteht in den Geschäftsverteilungsplänen meist die Regelung „berührt, geführt“. Wenn also die junge Kollegin die Zustellung der Klage nebst Begleitverfügung (Para. 275 f., 495 a ZPO) veranlasst hätte, so hätte sie die Sache nicht mehr an mich abgeben können. Im Strafrecht gibt es die Besetzungsrügen, die bis zu einem gewissen Zeitpunkt erhoben werden müssen, aber dazu sollen sich ggf. die strafrechtsaffinen Mitagenten äußern.

PS: Eine Erhellung ergäbe sich, wäre die Entscheidung des Richterdienstgerichts veröffentlicht, aber ich habe in den einschlägigen Datenbanken bisher nichts gefunden.
« Letzte Änderung: 8. Februar 2023, 19:01:02 von Judge Roy Bean »
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Besetzungseinwand nach § 222b StPO: innerhalb einer Woche nach Zustellung der Besetzungsmitteilung oder, soweit eine Zustellung nicht erfolgt ist, ihrer Bekanntmachung in der Hauptverhandlung zu erheben.

Im Revisionsverfahren dann Besetzungsrüge  nach § 338 Abs. 1 Nr. 1 StPO.

Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Judge Roy Bean

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Das ist Zauberei, da kann man auf die Paragrafen tippen, und schon erscheinen sie!
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Nix Zauberei, schau mal in deine PM.
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Offline Judge Roy Bean

Lto liegt mittlerweile der begründete Beschluss des Richterdienstgerichts vor. Demnach habe er das von langer Hand eingefädelt.

http://lto.de

Falls das mit dem Link nicht klappt, mag jemand unterstützend tätig werden, besser kann ich’s auf meinem Händi nicht, da nützt auch keine Anleitung durch Koll. Rabenaas.
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