http://netzwerkkrista.deBei den Schwurbelrichtern kann man einen unqualifizierten Kommentar eines Oberstaatsanwalts a.D. lesen. Natürlich wird der springende Punkt, nämlich die atypische Vorbefassung des Richters, extrem kurz und oberflächlich abgehandelt. Stattdessen wird die StA München II gelobt, die das Ermittlungsverfahren gegen die Richterin aus Weilheim eingestellt hat und über die pöhse StA Erfurt hergezogen, die unter der Knute eines Nichtjuristen als Justizminister steht. Vielleicht könnte dem OStA a. D. mal jemand stecken, dass die Weilheimer Richterin (anders als Richter D. aus Weimar)
a. ihre Entscheidung nicht allgemeinverbindlich gegenüber allen Mitschülern erklärt hat,
b. nicht in den Verdacht einer vorherigen Kungelei geraten ist.
Auch kapiert er nicht, dass die Entscheidungen verschiedener OLGe und des BVerwG über die fehlende Verweisungsfähigkeit doch nichts darüber aussagen, ob ein Familiengericht Maßnahmen gegen den öffentlichen Schulträger erlassen darf. Diese (für einen Juristen) einfache Erkenntnis müsste ihm ebenfalls jemand einmassieren, aber wie?
Und der durfte mal Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare leiten …