Autor Thema: AG Weimar vom 08.04.2021, Anwendung § 1666 BGB Kindeswohl gegen Maskenpflicht an Schulen  (Gelesen 47786 mal)

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Offline BbgBaL

Off-Topic:
Das würde ich so pauschal nicht sagen...der Amtsermittlungsgrundsatz aus § 26 FamFG gilt auch hier. (Soweit erlaubt, verlinke ich mal nen Auszug dazu ((ansonsten den Beitrag versenken)): https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/1-die-elterliche-sorge-vi-amtsermittlungsgrundsatz-26famfg_idesk_PI17574_HI10853222.html).
Das Gericht soll und darf nicht fiskalisch denken.
Es kann so einiges an Gerichtskosten (z. B. Auslagen für Sachverständige, Vergütung eines Verfahrensbeistandes etc.) und ggf. Anwaltsgebühren entstehen. Und soweit den Beteiligten nicht Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, tuts auch weh in der Brieftasche.
Und nicht alle aus der Cov19-Verleugner-Richtung sind so chronisch klamm wie die Staatsverweigerer.
 
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Generell stimme ich zu. Speziell bei „Maskenanregungen“ gibt es aber nichts zu ermitteln, da das Familiengericht sowieso keine Maßnahmen gegen den Schulträger erlassen kann. Also: Wer billig kauft kauft zweimal (weil man dann doch vor dem Verwaltungsgericht klagen muss, um eine Entscheidung in der Sache zu erhalten).
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Offline BbgBaL

Hast ja recht, wollte das nur nicht einfach so stehen lassen ;)
 
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Offline Anmaron

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Wenn dann nicht die Frist verstrichen ist.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline BbgBaL

In diesem Themenkomplex (hoffentlich passend) ein, meines Erachtens, interessanter Blog http://blog.delegibus.com/4746, gefunden über Herrn Burhoff...ferngedankt an dieser Stelle.
 
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Hamwaschon, s. # 297.

Ich mutmaße übrigens, dass wir uns persönlich kennen, geehrter Kollege BbgBaL (so meine Profilerfähigkeiten mich nicht täuschen), aber das muss in diesem Rahmen nicht vertieft werden.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

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Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Vorlage des VG Münster entschieden.

http://www.bverwg.de/pm/2021/44

Das wird die Verwirrten wieder zu Höchstleistungen animieren, dabei führt die Entscheidung zu keinen neuen Erkenntnissen. Ich fasse zusammen:

Die Amtsgerichte - Familiengerichte - dürfen Anregungen wegen Kindeswohlgefährdung nicht an die Verwaltungsgerichte verweisen (aber eben - darüber hatte das BVerwG nicht zu entscheiden - auch keine Maßnahmen gegen den öffentlich-rechtlichen Schulträger im Rahmen des Schulverhältnisses treffen).

Es bleibt alles ganz einfach.
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Offline Ba_al

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So ne Frechheit, ich würde der Polizei bei so einer "Hausdurchsuchung" NIE Originale mitgeben, schon gar nicht ohne Übergabebeleg... zumal man als richtiger Reichi die "Angebote der BRD GmbH" und ihrer Wortmarke Polizei als Haustürgeschäfte sowieso ablehnen muss!
 
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ihrer Wortmarke Polizei als Haustürgeschäfte sowieso ablehnen muss!

Das Dumme ist, dass die nicht die Zeugen Jehovas sind. Die gehen dann normalerweise einfach wieder. OK, die Damen und Herren in Blau manchmal auch. Aber die kommen dann mit den robusteren Kollegen wieder zurück, die einem den Vertragsabschluss regelrecht aufdrängen...  ;D
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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aber unterliegen Haustürgeschäfte nicht einem 14 tägigen Widerrufsrecht?
 
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Nein: da nur Handels- bzw. Seerecht gilt, können die §§ 312 b ff. BGB keinerlei Rechtswirksamkeit entfalten!  :naughty:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Die Presse:

Zitat
Maskenurteil von Weimarer Richter – Durchsuchungen in drei Bundesländern
Stand: 16:46 Uhr | Lesedauer: 2 Minuten
Das Amtsgericht Weimar
Das Amtsgericht Weimar
Quelle: pa/dpa/dpa-Zentral/Michael Reichel
Ein Weimarer Richter hatte Anfang April eine Aussetzung der Maskenpflicht an zwei Schulen angeordnet. Gegen ihn wird wegen Verdachts der Rechtsbeugung ermittelt. In drei Bundesländern wurden jetzt die Räumlichkeiten von Zeugen durchsucht.
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Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen einen Weimarer Richter wegen einer Entscheidung zur Maskenpflicht in Thüringer Schulen hat es Durchsuchungen in drei Bundesländern gegeben. In Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bayern wurden am Dienstag in insgesamt 14 Fällen die von dem Beschuldigten privat und dienstlich genutzten Räumlichkeiten sowie Dienst- und Wohnanschriften von insgesamt acht Zeugen durchsucht, wie die Staatsanwaltschaft Erfurt mitteilte.

Ziel sei die Beschlagnahme von beweisrelevanter Kommunikation zwischen dem Beschuldigten und den Zeugen gewesen. Gegen die Zeugen selbst bestehe kein Tatverdacht. Laut der „Bild“-Zeitung wurden mehrere Handys und Laptops sichergestellt.

Der am Weimarer Amtsgericht tätige Familienrichter hatte Anfang April unter Verweis auf eine angebliche Kindeswohlgefährdung eine Aussetzung der Maskenpflicht und anderer Schutzmaßnahmen an zwei Schulen angeordnet, wobei er sich auf einen Passus im Bürgerlichen Gesetzbuch berief. Das Urteil und die von dem Juristen für sich reklamierte Zuständigkeit lösten Verwunderung aus.
Verdacht der Rechtsbeugung

Das Thüringer Oberlandesgericht hob die Entscheidung des Weimarer Richters im Mai auf und begründete dies mit der fehlenden „Regelungskompetenz“ des Familiengerichts. Gegen den Richter selbst wird wegen Verdachts der Rechtsbeugung ermittelt.
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Bereits Ende April war laut Staatsanwaltschaft ein vom Amtsgericht Erfurt angeordneter Durchsuchungsbeschluss vollstreckt worden. Dabei seien die gesuchten Beweismittel nur teilweise aufgefunden worden. Eine von dem Beschuldigten gegen den zunächst erlassenen Durchsuchungsbeschluss eingelegte Beschwerde verwarf das Landgericht Erfurt inzwischen als unbegründet.


https://www.welt.de/vermischtes/article232180459/Corona-Neue-Durchsuchungen-wegen-Maskenurteil-von-Weimarer-Richter.html
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Offline Sandmännchen

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Boah, was ist die Staatsanwaltschaft wieder schnell. Schon Wochen nach der Tat ...

Im übrigen im Handelsrecht nicht den alten Grundsatz vergessen: Muqui tacet consentire videtur!
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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http://netzwerkkrista.de

Bei den Schwurbelrichtern kann man einen unqualifizierten Kommentar eines Oberstaatsanwalts a.D. lesen. Natürlich wird der springende Punkt, nämlich die atypische Vorbefassung des Richters, extrem kurz und oberflächlich abgehandelt. Stattdessen wird die StA München II gelobt, die das Ermittlungsverfahren gegen die Richterin aus Weilheim eingestellt hat und über die pöhse StA Erfurt hergezogen, die unter der Knute eines Nichtjuristen als Justizminister steht. Vielleicht könnte dem OStA a. D. mal jemand stecken, dass die Weilheimer Richterin (anders als Richter D. aus Weimar)

a. ihre Entscheidung nicht allgemeinverbindlich gegenüber allen Mitschülern erklärt hat,

b. nicht in den Verdacht einer vorherigen Kungelei geraten ist.

Auch kapiert er nicht, dass die Entscheidungen verschiedener OLGe und des BVerwG über die fehlende Verweisungsfähigkeit doch nichts darüber aussagen, ob ein Familiengericht Maßnahmen gegen den öffentlichen Schulträger erlassen darf. Diese (für einen Juristen) einfache Erkenntnis müsste ihm ebenfalls jemand einmassieren, aber wie?

Und der durfte mal Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare leiten …

« Letzte Änderung: 29. Juni 2021, 21:32:41 von Judge Roy Bean »
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