Autor Thema: AG Weimar vom 08.04.2021, Anwendung § 1666 BGB Kindeswohl gegen Maskenpflicht an Schulen  (Gelesen 47856 mal)

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Nö ....  der BGH hat gesagt: "Doch, Du VerwG und nicht das Familiengericht!"

Welchen Teil von

Zitat
Eine Rechtswegverweisung des Familiengerichts an das Verwaltungsgericht kommt jedoch wegen unüberwindbar verschiedener Prozessgrundsätze des von Amts wegen zu betreibenden familiengerichtlichen Verfahrens einerseits und des Klage- bzw. Antragsverfahrens der Verwaltungsgerichtsbarkeit andererseits nicht in Betracht. Das familiengerichtliche Verfahren war deshalb ohne Rechtswegverweisung einzustellen.

hast Du nicht verstanden?
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Online Judge Roy Bean

Der Anfangsverdacht gegen den Familienrichter vom AG Weimar bestand nicht wegen der Annahme einer Kompetenz, gegenüber der Schule Weisungen zu erteilen, sondern wegen der Verfahrensweise. Das habe ich früher in dem Thread zu erläutern versucht.

Ebenso habe ich die Selbstverständlichkeit, die der BGH jetzt entschieden hat, erklärt. Am besten nochmal/zum ersten Mal lesen!
« Letzte Änderung: 27. Oktober 2021, 16:17:58 von Judge Roy Bean »
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"Die Familienrichterin aus Weilheim hatte nach dieser inzwischen ergangenen Rechtsprechung zwar die falsche Entscheidung getroffen, einen Anfangsverdacht der Rechtsbeugung sah die StA dennoch nicht. "Die Frage, ob eine Entscheidung falsch ist, ist nicht entscheidend", sagt ein Sprecher der StA München II auf Anfrage von LTO, und erklärt: "Die Richterin hat ihre Zuständigkeit in dem Beschluss thematisiert und sie festgestellt. Sie hat sich also nicht vom Recht entfernt, wie es für einen Anfangsverdacht zum Vorliegen einer Rechtsbeugung gem. § 339 Strafgesetzbuch erforderlich wäre".

Kein Anfangsverdacht, aber Hausdurchsuchung und Beschlagnahme ... und das war von Anfang an klar ... die Staatsanwaltschaft ist halt weisungsgebunden und das ist im Zweifel wohl entscheidend
« Letzte Änderung: 27. Oktober 2021, 17:09:35 von Sappho »
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"Die Familienrichterin aus Weilheim hatte nach dieser inzwischen ergangenen Rechtsprechung zwar die falsche Entscheidung getroffen, einen Anfangsverdacht der Rechtsbeugung sah die StA dennoch nicht. "Die Frage, ob eine Entscheidung falsch ist, ist nicht entscheidend", sagt ein Sprecher der StA München II auf Anfrage von LTO, und erklärt: "Die Richterin hat ihre Zuständigkeit in dem Beschluss thematisiert und sie festgestellt. Sie hat sich also nicht vom Recht entfernt, wie es für einen Anfangsverdacht zum Vorliegen einer Rechtsbeugung gem. § 339 Strafgesetzbuch erforderlich wäre".

Kein Anfangsverdacht, aber Hausdurchsuchung und Beschlagnahme ...

Bringt da wer Weimar und München durcheinander?
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Die Rechtslage war ja wohl überall dieselbe ....  ganz billige Ausrede.

Aus meiner Sicht ist die Entscheidung aus Weinheim ein klarer Beleg dafür, dass eher die StA im Weimar-Fall das Recht gebeugt hat, um den Familienrichter zu disziplinieren und Ruhe zu schaffen.

« Letzte Änderung: 27. Oktober 2021, 17:13:00 von Sappho »
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Offline SchlafSchaf

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Die Rechtslage war ja wohl überall dieselbe ....  ganz billige Ausrede.

Off-Topic:
Du rennst dich gerade ganz tief im Modder fest. Hör lieber auf bevor du komplett feststeckst
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Die Rechtslage war ja wohl überall dieselbe ....  ganz billige Ausrede.

Die Rechtslage schon. Die Rechtsansichten nicht unbedingt.

Aus meiner Sicht ist die Entscheidung aus Weinheim ein klarer Beleg dafür, dass eher die StA im Weimar-Fall das Recht gebeugt hat, um den Familienrichter zu disziplinieren und Ruhe zu schaffen.

Nein, auch Staatsanwälte können durchaus unterschiedliche Rechtsauffassungen haben. Und: im Fall Weimar stand (oder steht noch immer?) ja auch der Verdacht eines bewußten Zusammenwirkens des Richters mit den Schwurblern im Raum.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Online Judge Roy Bean

Da geht man mal 1 h spazieren ums Dorf und dann das!

@Sappho: Nein, die Rechtslage war nicht dieselbe. Das AG Weimar hat wohl - anders als das AG Weilheim (nicht Weinheim, das gibt’s zwar auch, ist aber mit lustigen Maskenentscheidungen nicht hervorgetreten) - zusätzlich gegen eindeutiges Verfahrensrecht verstoßen, und das begründet den Anfangsverdacht. Das hatte ich alles schon ausführlich erklärt, aber es nützt wohl nichts.

Ich gebe es ja zu: Der ganze juristische Kram ist für Nichtjuristen nicht so einfach zu verstehen, ich verstehe auch meinen Heizungsmonteur nicht immer, wenn er mir die technischen Zusammenhänge erklärt. Deshalb muss man aber als Laie nicht gleich die Verschwörung/politische Einflussnahme wittern, wenn einem etwas unverständlich erscheint.
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Wenn man sich bemüht, kann man das schon alles als (interessierter) Laie nachvollziehen. Wenn man guten Willens ist. Wenn man alles zusammenwirft und Differenzierung für eine "ganz billige Ausrede" hält, freilich nicht.

Letztlich setzt gelingende Kommunikation kritisches Denken zur eigenen Position auf beiden Seiten voraus. Andernfalls kann man's vergessen.

P.S. @Judge Roy Bean : Manche Heizungsinstallateure installieren einem kleine Rechner, die einem den Strom abzapfen und dann bitcoins produzieren. Constant vigilance!  :shifty:
« Letzte Änderung: 27. Oktober 2021, 18:16:38 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Ich gebe es ja zu: Der ganze juristische Kram ist für Nichtjuristen nicht so einfach zu verstehen, ich verstehe auch meinen Heizungsmonteur nicht immer, wenn er mir die technischen Zusammenhänge erklärt. Deshalb muss man aber als Laie nicht gleich die Verschwörung/politische Einflussnahme wittern, wenn einem etwas unverständlich erscheint.

Ich glaube schon, dass hinter den ganzen Heizungen eine Verschwörung steckt. Das ist bestimmt ein ganz großes Ding und die Merkel steckt dahinter. Und Gates. Und Soros!
Ich weiß nur noch nicht was. Es hat aber was mit Wäre zu tun. Ich bleibe dran1einz!ölpf!
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Und: im Fall Weimar stand (oder steht noch immer?) ja auch der Verdacht eines bewußten Zusammenwirkens des Richters mit den Schwurblern im Raum.


Steht wohl noch immer:


Zitat
Gutachten zu Maskenpflicht: Ist Würzburger Professorin Teil von "Querdenker"-Netzwerk?

Eine Würzburger Gerichtsgutachterin ist als Zeugin in eine Ermittlung wegen mutmaßlicher Rechtsbeugung verwickelt. Welche Rolle ein verborgenes "Querdenker"-Netzwerk dabei spielt.

Von Aaron Niemeyer
05.11.2021  |  aktualisiert: 06.11.2021 06:00 Uhr
46 Kommentare

Eine Durchsuchung in der Würzburger Uniklinik hat die Region kürzlich in Aufregung versetzt. Ein Weimarer Amtsrichter, der die Maskenpflicht an Schulen aufgehoben hatte, soll sich mit Gutachtern abgesprochen haben. Rund um den damaligen Prozess gibt es zahlreiche Auffälligkeiten, wie Recherchen dieser Redaktion zeigen. Immer wieder führen sie zu einem undurchsichtigen "Querdenker"-Netzwerk – und zur Würzburger Gutachterin Ulrike Kämmerer, die als Zeugin in die Ermittlungen wegen mutmaßlicher Rechtsbeugung verwickelt ist.

Spoiler
Die Biologin Ulrike Kämmerer hatte in ihrem Gutachten die Tauglichkeit von PCR-Tests in der Corona-Pandemie geleugnet. Weitere Gutachter in dem Prozess waren Psychologie-Professor Christof Kuhbandner aus Regensburg sowie die Professorin Ines Kappstein, ehemalige Leiterin der Krankenhaushygiene des Klinikums Passau. In ihren Gutachten stellen sie die Wirksamkeit von Corona-Maßnahmen in Frage. Viele der Positionen waren damals bereits durch Studien widerlegt, gegensätzliche Stimmen der wissenschaftlichen Mehrheitsansicht wurden nicht berücksichtigt.

Alle Gerichtsgutachter waren Mitglied desselben "Querdenker"-Vereins
Die Redaktion hat Amtsrichter Christian Dettmar gefragt, warum er ausgerechnet diese Gutachter berufen hat. Eine Antwort erfolgte nicht. Klar ist jedoch, dass alle Gutachter eine Gemeinsamkeit haben: Sie waren vor und nach dem Prozess Mitglieder des Vereins "Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie". Das belegt eine inzwischen veränderte Online-Mitgliederliste des Vereins, deren frühere Versionen die Redaktion einsehen konnte.

In der Selbstbeschreibung des Vereins heißt es: "Wir haben uns während der Coronakrise in unserer Kritik an den überzogenen Beschränkungen zusammengefunden." Und: "Wir bemühen uns um die ideelle Unterstützung Gleichgesinnter." Amtsrichter Dettmar wird auf der Vereinswebseite als "Sensationsrichter" bezeichnet.

Vorsitzender des Vereins ist der ehemalige Mainzer Mikrobiologie-Professor Sucharit Bhakdi, der in der Corona-Pandemie mit Falschbehauptungen über Impfungen auf sich aufmerksam gemacht hat. Ihm wird Antisemitismus vorgeworfen, weil er den jüdischen Staat Israel in einem Interview als "die lebende Hölle" bezeichnet hat. In Nordrhein-Westfalen kandidierte Bhakdi für die "Querdenker"-Partei "dieBasis", für die auch die Würzburger Gutachterin Ulrike Kämmerer in Thüringen kandidiert hatte.

Klage soll auf Telegram gezielt an Weimarer Amtsrichter lanciert worden sein
In einem inzwischen gelöschten Video auf der Vereinsseite, das der Redaktion vorliegt, bezeichnet Bhakdi Deutschland wegen der Ermittlungen gegen Amtsrichter Dettmar und der Durchsuchung bei Ulrike Kämmerer als "Land der Barbaren". Die Durchsuchungen seien "Terror".

Anders sehen dürfte dies das Oberlandesgericht Thüringen (OLG). Das OLG hat Dettmars Beschluss aufgehoben, auch weil das Amtsgericht "rechtsfehlerhaft" gehandelt habe. Demnach habe Amtsrichter Dettmar unrechtmäßig seine Zuständigkeit für den Fall erklärt. Und auch der Bundesgerichtshof hat kürzlich klargestellt: "Die gerichtliche Kontrolle (...) hinsichtlich Infektionsschutzmaßnahmen in den jeweiligen Schulen obliegt hierbei allein den Verwaltungsgerichten."

Die Klage, durch die das Verfahren überhaupt erst in Gang gesetzt wurde, soll zudem gezielt an Dettmar lanciert worden sein, wie Recherchen der "Thüringer Allgemeinen" zu entnehmen ist. Demnach soll eine Anwältin in einer Telegram-Chatgruppe nach Eltern gesucht haben, deren Kindesnachnamen mit den Buchstaben B, E, F, H, I, J, L, Q, R, S, T, U, V, oder X beginnen. Für diese Buchstaben sei am Amtsgericht Weimar laut Verteilungsplan Richter Dettmar zuständig.

Bei ihm sei der Fall nach Klageeinreichung dann auch gelandet – unter Beteiligung eben jener Anwältin, die auf Telegram nach klagewilligen Eltern gesucht habe. "Das heißt, er wurde mutmaßlich gezielt ausgewählt", schreibt die "Thüringer Allgemeine". Die Rechtsanwältin hat auf eine Anfrage dieser Redaktion nicht reagiert.

Parteikollege der Würzburger Gutachterin ist "guter Freund" von Amtsrichter
Weitere Auffälligkeiten rund um den Prozess machen stutzig: So ist die Würzburger Gutachterin Ulrike Kämmerer zusammen mit dem Kabarettisten Ulrich Masuth bei der Bundestagswahl für die Partei "dieBasis" in Thüringen angetreten. Wie Masuth in einem YouTube-Video berichtet, in dem auch Kämmerer zu Gast ist, wurde die Wohnung von ihm und seiner Frau im Zuge der Ermittlungen durchsucht: "Wegen dieses Kennverhältnisses zu Herrn Dettmar, der einfach ein guter Freund von uns ist."

Produziert hat das Video der sogenannte "Corona Ausschuss", eine Initiative gegen die Corona-Maßnahmen, die auch in Unterfranken zahlreiche Anhängerinnen und Anhänger hat und auffällig viele Verbindungen zum "Sensationsurteil" aufweist. Dort war auf YouTube neben Richter-Freund Masuth und Gutachterin Kämmerer auch schon Rechtsanwalt Gerhard Strate zu Gast. Strate verteidigt Richter Dettmar gegen den Verdacht der Rechtsbeugung. Eine Anfrage der Redaktion nach der Beziehung von Strate und Dettmar zum "Corona Ausschuss" wollten beide nicht beantworten.

Verantwortliche des "Corona Ausschuss" ist laut Webseite die Berliner Anwältin Viviane Fischer. Sie ist bereits mehrfach mit der Würzburger Gutachterin Ulrike Kämmerer auf YouTube aufgetreten und hat sie auch schon rechtlich vertreten. Fischer ist laut Impressum außerdem Verantwortliche des Blogs "2020 News" – der den Mythos des "Sensationsurteils" ursprünglich erst in die Welt gesetzt hatte.

Gerichtsdokumente wurden an "Querdenker"-Netzwerk durchgestochen
"Sensationsurteil aus Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests", titelte Fischers Blog am Samstag, 10. April. Im Beitrag wird ausführlich aus dem Beschluss zitiert, was stutzig macht: Der Beschluss wurde laut OLG Thüringen nämlich erst am Montag, 12. April, auf dem "verfahrensrechtlich vorgegebenen Weg" an Verfahrensbeteiligte postalisch verschickt. Fischer ist laut Amtsgericht Weimar aber nicht als Verfahrensbeteiligte bekannt.

Die Redaktion hat das Amtsgericht Weimar gefragt, wann und auf welchem Weg der Beschluss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Laut Amtsgericht war der Prozess nicht öffentlich. Und: "Verfahrensbeteiligten wurde der Beschluss postalisch zugesandt, was im Normalfall etwa eine Woche dauert. Die elektronische Übermittlung von Gerichtsbeschlüssen sehen die Verfahrensvorschriften (...) nicht vor." Ein konkretes Datum nennt das Amtsgericht nicht.

Wie erhielt also der Blog von Viviane Fischer, Verantwortliche der "Querdenker"-Kanäle und Vertraute der Würzburger Gutachterin Kämmerer, so frühzeitig Zugriff auf den nichtöffentlichen Maskenbeschluss? Das Amtsgericht hat eine entsprechende Anfrage nicht beantwortet.

Anwältin Fischer schreibt: "Der Corona-Ausschuss hat das Dokument über sein Hinweisgebersystem erhalten mit der Bitte um Veröffentlichung über 2020 News." Und: "Es bestand zu keinem Zeitpunkt eine Kooperation zwischen dem Ausschuss und/oder 2020News und Richter Dettmar."

Die Redaktion hat die Staatsanwaltschaft Erfurt nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen gefragt. Diese wollte aus "ermittlungstaktischen Gründen" keine Auskunft erteilen.

Hinweis der Redaktion: Im Beitrag wurde die Information ergänzt, dass auch der Bundesgerichtshof inzwischen klargestellt hat, dass die gerichtliche Kontrolle von Infektionsschutzmaßnahmen in Schulen den Verwaltungsgerichten und nicht den Familiengerichten obliegt.
[close]
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/gutachten-zu-maskenpflicht-ist-wuerzburger-professorin-teil-von-querdenker-netzwerk-art-10682571
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Unfaßbar. Das könnte tatsächlich einer der wenigen Fälle sein, in denen es zu einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung kommt.

Wie kann man nur so dämlich sein?!
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P.S. @Judge Roy Bean : Manche Heizungsinstallateure installieren einem kleine Rechner, die einem den Strom abzapfen und dann bitcoins produzieren. Constant vigilance! 
Noch viel schlimmer. Bei mir in der Heizung kann ich so einen Parameter "Raumtemperatur" einstellen.
Der stellt laut Monteur und Fachmann (m) die Raumtemperatur ein. Wie die Heizung das genau mit den Thermostaten in den Räumen aushandelt, so ganz ohne elektrische Verbindung, ist mir noch nicht ganz klar; die entsprechende Frage an den Fachmann hat diesen auch nicht weiter verwirrt noch zu einer rationalen Erklärung motiviert. Da muss ein geheimer Steuer- bzw. Regelmechanismus dahinter stecken.
"It’s easy. A lobotomized monkey could do it."
"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
— Jasper Fforde
 
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Die sind nicht dämlich, sondern besessen.

Das Exorzisten-Schnelleinsatzteam bitte bereit machen. Weimar.
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