Autor Thema: AG Weimar vom 08.04.2021, Anwendung § 1666 BGB Kindeswohl gegen Maskenpflicht an Schulen  (Gelesen 46294 mal)

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Offline kairo

Ja das wäre lustig, wenn jetzt für ein anderes Kind aus der Klasse ein Kinderschutzverfahren angeregt wird, was auf die Einhaltung der Maßnahmen gerichtet ist und bei einem anderen Richter landet. Dann wäre das Chaos perfekt.

Na, warum denn nicht. Man muss nur darauf achten, welchen Anfangsbuchstaben der Name des Kindes hat, damit man nicht bei dem bewussten Richter landet.

Oder man klagt beim Verwaltungsgericht, was auch sinnvoller wäre.
 
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Offline Knallfrosch

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werden zwangsläufig Eltern dagegen klagen

Ja das wäre lustig, wenn jetzt für ein anderes Kind aus der Klasse ein Kinderschutzverfahren angeregt wird, was auf die Einhaltung der Maßnahmen gerichtet ist und bei einem anderen Richter landet. Dann wäre das Chaos perfekt.

Vielleicht ist das genau das Ziel  :think: :think: :think:
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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Der nächste große Sieg der Deppen:

https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/landespolitik/gericht-kassiert-schnelltestpflicht-an-schulen-1754285

Ich gehe mal davon aus dass das noch groß gefeiert wird. Schließlich steht erst im dritten Absatz das die Sache nur bis Montag gilt. Soviel Text kann man doch keinem zumuten.


Und noch einer

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/amtsgericht-weilheim-maskenpflicht-in-der-schule-verfassungswidrig/

Gleiches Muster wie Weimar
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline Ba_al

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Offline Sandmännchen

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Hatten wir jetzt alles fünfmal?  ;D

Ich fasse mal den Stand des Tages zusammen:

Familienrichter aus Weimar und Weilheim haben aufgrund § 1666 IV BGB mit sehr ähnlicher Argumentation zum Schutz des Kindeswohls einstweilig und ohne mündliches Verfahren angeordnet, dass die betroffenen Kinder ohne Maske zu unterrichten sind. In beiden Fällen haben die Richter auf dasselbe Gutachten zurückgegriffen, die Richterin in Weilheim hat dieses vom Richter in Weimar per email bekommen. Zu Weimar gerüchtet es, dass ein Anwalt gezielt nach Kindern mit bestimmtem Anfangsbuchstaben gesucht hat, die in den Zuständigkeitsbereich des Richters fallen.

Überwiegend (also im Mainstream ...) stoßen die Entscheidungen auf Ablehnung (lto, NRV, Ministerium, Spiegel etc.), und es ist noch nicht klar, inwiefern das überhaupt gegen wen genau vollstreckt werden könnte. Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung gegen den Richter werden geprüft. Manche reden von einem wirkungslosen Scheinbeschluss.

An Rechtsmitteln sind für Verfahrensbeteiligte der Antrag auf mündliches Verfahren möglich, ev. Gehörsrüge, und die Landesregierung Thüringen probiert es mit einer Beschwerde beim OLG, wobei die forumsherrschende Meinung ;) ist, dass das nicht zulässig ist. Thüringen hat aber auch Antrag auf mündliches Verfahren gestellt.

Eine weitere kreative Idee wäre es, bei einem anderen Familienrichter ein entgegengesetztes Urteil zu erwirken.

Womöglich gibt es beim § 1666 BGB Optimierungsbedarf ...

So, bin gespannt, was ich alles falsch verstanden habe.

Moderator Kommentar Weitere Gerichtsentscheidungen zu Corona, wie eben zu den Schnelltests, die nichts mit Familiengerichten zu tun haben, bitte in einem anderen Faden diskutieren, hier ist's schon chaotisch genug.
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dtx

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...
Aber vielleicht guckt sich mal jemand das Facebook vom Richter an und findet dort Covidi0tengeschwurbel. Oder die Staatsanwaltschaft gräbt bei ihren Ermittlungen eine Absprache zwischen Anwältin und Richter aus.


Vermutlich werden sich Roß und Reiter mit Hilfe des Auffangbeckens für verstrahlte und gefrustete Richter und Staatsanwälte gefunden haben.

Zitat
...
Es gebe mehrere weitere Verfahren "zum gleichen Gegenstand", sagte die Sprecherin des Amtsgerichts Weimar, Inez Gloski am Montag.

...

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/trotz-beschluss-ag-weimar-maskenpflicht-in-thueringer-schulen

Wenn eherne Prinzipien offen und so gezielt unterlaufen werden, wird sich jemand entweder am AG Weimar oder eben in Erfurt Gedanken machen müssen, wie sie oder er damit umgeht.

Nach der öffentlichen Bloßstellung durch die Pressemitteilung des AG Weimar könnte ich mir vorstellen, dass der (oben namentlich genannte) Richter aufgrund einer kurzfristigen Änderung des Geschäftsverteilungsplans dringlich in die Abteilung Parkuhrkriminalität abberufen wurde...

Keine so gute Idee, weil es da eben nicht nur um die Erträge aus Parksünden geht, sondern um Bußgeldsachen im Allgemeinen - also auch um die Eskapaden des Corona-Deppentums.
Es gibt aber auch noch andere in der Richterschaft unterdurchschnittlich beliebte Sachgebiete, wie bspw. das Reise- oder Wohnungseigentumsrecht.
« Letzte Änderung: 13. April 2021, 22:54:41 von dtx »
 
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Offline Sandmännchen

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Hat das noch irgendwas mit dem § 1666 BGB zu tun, oder mit dem Urteil von Weimar? Vielleicht überfliege ich das alles zu unaufmerksam, aber ich finde keinen Zusammenhang zu der Entscheidung, um die es hier geht, außer dass Hannig auf diese hinweist.

Moderator Kommentar Den Hannig-Teil habe ich zu den Querdenkern verschoben.https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=7055.msg341497#msg341497

Moderator Kommentar @dtx: Wenn Du Dir nicht die Mühe machst, in den passenden Thread zu posten, mach ich mir auch nicht die Mühe, den Beitrag umzuziehen.
« Letzte Änderung: 14. April 2021, 12:18:29 von Sandmännchen »
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Online lobotomized.monkey

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Als Informatikerlaie frage ich mal kurz an: Könnte die Schule die Kinder nicht einfach beurlauben? Klassenkonferenz einberufen und fertig. Notfalls Hausrecht ausüben.
Und ja, die Beurlaubung wäre ein wenig "fishy", aber könnte formal korrekt im Ermessensspielraum der Schulleitung liegen.
Meines Wissens nach stand nicht im Beschluss, dass die Kinder um deren Wohl nicht zu gefährden die Schule besuchen müssen. Wenn die Eltern nicht zufrieden sind, dann können sie sich ja an das zuständige Verwaltungsgericht wenden.

Anders: Ließe sich das ganze Chaos nicht vermeiden, in dem man einfach mal quer denkt? Einfach mal die Grenzen ausreizen?
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Offline Sappho

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Und schon wird der gesetzliche Richter entzogen, Verfahrensfehler, Revisionsmöglichkeit. Genau damit sich der Staat NICHT so einmischen kann, um Urteile zu manipulieren, gibt es den Grundsatz vom gesetzlichen Richter. Dass da jetzt ein paar Bürger einen Weg gefunden haben Urteile zu erzeugen, die ihnen gefallen, ist kein Grund, diesen essentiellen Grundsatz des Rechtsstaates über Bord zu werfen. Für den Rechtsstaat scheint sich in diesen Tagen keiner mehr zu interessieren, angefangen bei der Merkel.

Dafür gibt es den Rechtsweg.
« Letzte Änderung: 14. April 2021, 15:28:20 von Sappho »
Als Gott den Mann erschuf, übte sie nur
 
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Offline Sandmännchen

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Moderator Kommentar Der Diskussion zur IfSG-Novelle habe ich einen eigenen Thread spendiert:https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=7316.0
« Letzte Änderung: 14. April 2021, 16:58:45 von Sandmännchen »
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Und schon wird der gesetzliche Richter entzogen,

Darf ich da ganz vorsichtig widersprechen?
Es ist üblich, dass im laufenden Geschäftsjahr der GVP eines Gerichts angepasst wird (an "meinem" LG beispielsweise - glaube ich - 16x in 2020). Es gibt immer eine gewisse Dynamik in der Richterschaft (Abgänge, Neuzugänge, Fruchtbarkeit), die kompensiert werden muss. Viele Gerichte regeln die Zuständigkeiten der Richter/Kammern/Senate u.a. nach dem Anfangsbuchstaben des Klägers/Beschuldigten etc.. Begeht nun ein gewisser Knallfrosch besonders viel Parkverbrechen, könnte der Richter für "K" schnall an die Grenzen seiner Arbeitskraft kommen, vor allem wenn er/sie Teilzeit arbeitet. Wenn die Frau vom Knallfrosch, die diesen dämlichen Namen natürlich nicht angenommen hat, hingegen wegen bereits erfolgter Entziehung der Fahrerlaubnis unterdurchschnittlich wenige Geschwindigkeitsstraftaten in ihrem Buchstaben verübt, bietet sich doch ein Wechsel zwischen dem 1/4-K-Richter und dem 1/1-nonK-Richter an. Wenn dies nachvollziehbar im Voraus durch Beschluss erfolgt, ist das m.E. kein revisionsfähiger Entzug des gesetzlichen Richters (ja ich weiß, Parkverstöße und Revision...).

Ich lasse mich aber gerne von einem GVG-Profi eines anderen belehren.
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Offline Anmaron

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Ob der Richter an einem staatlichen Gericht Kohlkopp oder Plinsensupp heißt, ist egal. Und wenn ich heute von Löffel berichtert werd und morgen von Gabel, obwohl es identische Sachverhalte in verschiedenen Verfahren sind, ist auch egal. Gesetzlicher Richter ist Richter an staatlichem Gericht.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Und schon wird der gesetzliche Richter entzogen, Verfahrensfehler, Revisionsmöglichkeit. Genau damit sich der Staat NICHT so einmischen kann, um Urteile zu manipulieren, gibt es den Grundsatz vom gesetzlichen Richter. Dass da jetzt ein paar Bürger einen Weg gefunden haben Urteile zu erzeugen, die ihnen gefallen,

...

Nur mal kurz zur Erinnerung: Es soll genau gar niemand Urteile manipulieren können. Auch nicht dadurch, daß man Bürger zum Klagen animiert (wodurch auch immer), deren Beschwer auf der Einflußnahme einschlägig interessierter Kreise beruht.

« Letzte Änderung: 14. April 2021, 23:52:24 von dtx »
 
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Mal zu den Auswirkungen von Weimar: wie zu erwarten war, wird da wohl nun eine ansehnliche Menge Altpapier bei den Behörden angelandet werden...

https://t.me/aerzte/15943?single

Enthält anscheinend auch gleich den Vordruck für Nachahmer :facepalm:

(Ich hoffe, dass hatten wir hier mindestens nicht schon fünfmal  ;) )
Mein Luftkissenfahrzeug ist voller Aale.
 
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