LTO ist ok, ich frage mich grad nur, wer da von wem abgeschrieben hat. Exakt gleiche Formulierungen hatten wir in nem anderen Link hier schonmal.
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Bei sich selber abzuschreiben finde ich grad alles andere als verwerflich.
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Hier wird die ganze Anmaßung des Richters für mich deutlich. Die zuständige Spezialgerichtsbarkeit sieht eben keine Verfassungswidrigkeit und keinen Anlass, die Maßnahmen aufzuheben. Vielleicht sollte man mal schauen, wie man ganz elegant über Verwaltungs- oder gar Wettbewerbsrecht Familienrecht aushebeln kann? Die Spiele sind eröffnet...
Wettbewerbsrecht ist blöd. Da brauchst Du immer einen "Mitbewerber". Das Vorantreiben der Pandemie mit dem Ziel, Steuerzahler erwerbsunfähig zu machen oder gar vorzeitig versterben zu lassen, liefert aber sicherlich einen Anordnungsgrund für die Finanzgerichte.
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Damit besteht weiterhin die Weisungsbefugnis und die Gültigkeit der Verordnung. Mittlerweile gehe ich davon aus, dass dieser Richter mitsamt seinen Spießgesellen genau das bezweckt: Druck auf individuelle Personen, da man "im Apparat" nicht weiterkommt.
Erstens gehören aber mindestens zwei dazu ...
Zumal den Bußgeldvorschriften der CoronaschutzVOen und den Direktionsbefugnissen des Dienstherrn unmittelbarer Druck auf Verantwortliche entspringt, wogegen bei dem Beschluß nicht mal klar ist, ob sich Folgen aus der Nichtbeachtung ergäben und wenn ja, womit er wen treffen soll.
Zweitens würde sich der Richter damit zumindest in der Wahl der Mittel unserer Kundschaft annähern.
Da alleweil aber keine Rede davon sein kann, daß der Beschluß Druck auf "Systemlinge" aufbaut, liefert er allenfalls verstrahltem Lehrpersonal einen Vorwand für von den Antragstellern ersehnte Eigenmächtigkeiten.