Autor Thema: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"  (Gelesen 39439 mal)

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #450 am: 23. Juni 2022, 09:43:11 »
... Mal sehen, ob er die Undurchdringlichkeit von Gitterstäben anerkennt!

Muss er ja nicht!
Die Diktatur des Faktischen wird das Ihre tun.
 
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #451 am: 23. Juni 2022, 10:09:06 »
@SchlafSchaf hat der liebe Günther irgendwelche Verbindungen zu Carl-Peter, oder gehört das vielleicht besser in den Thread zu den Schweizer Cov♥♥♥en, wo @Reichsschlafschaf dasselbe auch schon gepostet hat? Ich würde die beiden Beiträge gerne in denselben Thread legen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #452 am: 23. Juni 2022, 10:39:41 »
@SchlafSchaf hat der liebe Günther irgendwelche Verbindungen zu Carl-Peter, oder gehört das vielleicht besser in den Thread zu den Schweizer Cov♥♥♥en, wo @Reichsschlafschaf dasselbe auch schon gepostet hat? Ich würde die beiden Beiträge gerne in denselben Thread legen.

@Sandmännchen
Helvetia sagte in ihrem Beitrag vom 21/06 weiter oben, das er Mitglied im GCLC sei
Daher sehe ich durchaus ein Bezug
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Helvetia

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #453 am: 23. Juni 2022, 10:58:55 »
Ja, also nochmal und präziser:

Der Günter ist beim GCCL dabei und diente dem Pöter, als dieser noch frei herumlief, als Musterbeispiel für ein "erfolgreiches" Vorgehen nach GCCL-Doktrin. Pöter fantasierte gern vor versammelter Anhängerschaft davon herum, wie der Günter den Staatsanwalt mit Deppenmethoden besiegt hätte - denselben Staatsanwalt, der jetzt aber unbeeindruckterweise dieses Urteil gegen ihn durchgebracht hat.  :D

Übrigens hat der Günter auch sein "People Power" beim "Rössle" in Ruggell eingebracht, man sieht ihn im Verhaftungsvideo gleich zu Beginn mit dem Rücken zum Kameramann (Paul) in dem Grüppchen stehen, das mit den Wortmarkensöldnern diskutiert. Und bei der Verhaftungsszene ist er auch einer von denen, die sich vors Polizeiauto zu stellen versuchen, etwa bei 1:23 rechts im Bild.
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #454 am: 23. Juni 2022, 11:09:28 »
Danke, dann ziehe ich den Beitrag von @Reichsschlafschaf hierher um.
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #455 am: 25. Juni 2022, 00:51:35 »
Wer ihn nicht kennt, hier eine freiwillige Selbstauskunft:


Offline Helvetia

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #456 am: 25. Juni 2022, 15:03:41 »
Schöne Selbstdemontage, könnte man auch sagen. Etwa ab Minute 11:15 erzählt Günter in diesem Video die Geschichte, wie er dem Staatsanwalt "Befehle" erteilt habe und ab Minute 14:20 erklärt er die BAR in guter alter GCLC/GCCL-Manier.
« Letzte Änderung: 25. Juni 2022, 15:09:05 von Helvetia »
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #457 am: 25. Juni 2022, 20:59:02 »
Auf dem Kanal sind dann noch Inhalte von Armin Schmid ("Rechtswesen Schweiz"). Ist der auch im Rahmen des GCCL tätig? Das Video ist recht langatmig, aber im Rahmen unseres Studiengebietes wirklich interessant, weil er mal was Neues macht.

Sein Spezialgebiet ist kreative eigenwillige Gesetzesauslegung. Er ist deutlich mehr auf der Seite des Verstandes als das, was man sonst vom GCCL hört, die Interpretationen sind ein wenig im Stil der Reichsbürger, aber es sind andere als die uns bekannten Verirrungen! Neuland! Mein Forscherherz schlägt wild!

Nebenbei habe ich gelernt, dass die Schweiz eine Theokratie ist, jedenfalls wenn man sich den ersten Satz der Bundesverfassung ansieht. Sieh einer mal an!

Hier ein paar hilfreiche Links zum Verständnis für Nichtschweizer:


Er beginnt erst mal mit langweiligen und uns nur am Rande interessierenden Corona-Mythen (das Virus sei nie nachgewiesen worden etc.)

0:42:00 Die Corona-Verordnung sei ungültig

Ich verstehe seine Argumentation nicht, aber er scheint zu reklamieren, dass die Ermächtigungsgrundlage sich um Maßnahmen dreht, die Corona-Verordnung aber eine Krankheit ist. Ihr versteht das Problem auch nicht? Tja. Vielleicht liegt's aber auch an meiner nur rudimentären Beherrschung der südwestlichen Sprachvariante (Experten für Tote Sprachen können hier vielleicht weiterhelfen)

Dann geht er darauf ein, dass Personen von der Maskenpflicht ausgenommen sind, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können. Sein besonderer Grund ist, dass er ein gläubiger Mensch sei, und Jesus sei ohne Taucheranzug ausgekommen. (00:45:50) Er spielt ab 0:48:30 ein Audio ein, wie er sich mit einem Polizisten auseinandersetzt und ihm entgegnet, er könne nachweisen, dass er solche Gründe habe und vom Polizisten verlangt, er soll ihm doch erst mal das Gegenteil beweisen.

0:52:20 Weil in den Erläuterungen der Covid-Verordnung (welche Fassung und welche Beratung geht leider nicht aus dem Kontext hervor) steht, dass auf eine Pönalisierung von Privatpersonen im Hinblick auf Eigenverantwortung und Verhältnismäßigkeit verzichtet wird, sei das eh alles Chäs. (Dass diese Begründung mittlerweile vom Netz genommen wurde, scheint ihn nicht zu irritieren.)

0:58:00 - Jetzt fängt er mit der Bundesverfassung an und kommt mal mit einer uralten Idee, nämlich dass ja das Schweizervolk souverän ist und ihm daher der Polizist gar nichts zu sagen habe.

Dann geht's mit einem wilden Ritt weiter. 1:59:30: Artikel 5, Grundlage und Schranken staatlichen Handels ist das Recht. Und das oberste Recht der Polizei sei, sie möge für Ruhe und Ordnung sorgen, aber mit der Durchsetzung der Corona-Maßnahmen sorgten sie für Unruhe und Unordnung.

1:00:15 Artikel 7, die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen. Sein Kommentar: Da soll ihm doch mal jemand erklären, was er darunter versteht. -  :scratch:

so geht er dann durch Artikel 8, Diskriminierungsverbot, Artikel 9, Schutz der Menschenwürde, Artikel 10, Freiheitsrechte, etc. durch. Leider hat er Art. 36 nicht gefunden, der festlegt, dass Einschränkungen der Grundrechte aufgrund von Gesetzen grundsätzlich zulässig sind.

1:04:30, weil in Art. 185 steht, dass der Bundesrat, wenn er Maßnahmen der inneren Sicherheit auf diesen Art. stützt, diese befristen muss, folgert er, dass alle Maßnahmen des Bundesrats der inneren Sicherheit befristet sein müssten.

1:06:00 - Weil im § 1 Schweizerisches Strafgesetz steht, dass eine Strafe nur verhängt werden darf, wenn die Tat vom Gesetz ausdrücklich unter Strafe gestellt wird, folgert er messerscharf, dass eine Verordnung keine Strafen bestimmen darf.

Hier ist das Sandmännchen erst mal erschöpft.


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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #458 am: 25. Juni 2022, 22:24:11 »
Auf dem Kanal sind dann noch Inhalte von Armin Schmid ("Rechtswesen Schweiz"). Ist der auch im Rahmen des GCCL tätig?

Ja, der ist zumindest im Rahmen des sogenannten "Bombenprojektes" im Dezember 2020 mal als vorübergehend wichtiger Akteur aufgeploppt, ward danach aber anscheinend nicht mehr gesehen. (Lies ruhig mal unseren Blog, verehrtes @Sandmännchen  ;))

Corona-Verordnung in der Fassung vom 28.02.2020, um die es beim Vortrag vermutlich geht

Laut Beschriftung auf dem Slide geht es um die Verordnung vom 19. Juni 2020, Stand 29. Oktober 2020, SR 818.102.26.
(Naja, als ob es bei dem Gesülze gross drauf an kommt.)
Ausserdem bezieht sich der Schwurbler auf das Epidemiengesetz (EpG), was für das folgende Problem "wichtig" ist.

Ich verstehe seine Argumentation nicht, aber er scheint zu reklamieren, dass die Ermächtigungsgrundlage sich um Maßnahmen dreht, die Corona-Verordnung aber eine Krankheit ist. Ihr versteht das Problem auch nicht? Tja. Vielleicht liegt's aber auch an meiner nur rudimentären Beherrschung der südwestlichen Sprachvariante (Experten für Tote Sprachen können hier vielleicht weiterhelfen)

Also der Armin sagt, ab Art. 4 oder 5 EpG (so genau scheint er sich da selber nicht festgelegt zu haben) seien alle Artikel des Epidemiengesetzes "nur Massnahmen", und fügt an: "Aber es hät kei chrank und kein Nachwiis".
Leider verstehe ich letzteren Satz weder im Rahmen toter Sprachen noch als das Züritüütsch, das er wohl darstellen soll. Der Satz ist schlicht ungrammatisch und weist keinen greifbaren Inhalt auf, oder versteht jemand die wörtliche Übersetzung "Aber es hat kein krank und keinen Nachweis"?  :think: :scratch:
Da müssen wir wohl leider anerkennen, dass wir für Armins "hard facts" einfach zu doof sind. Oder seine "hard facts" zu doof für uns.

Edith bemerkt: Die gewaltsame Anwendung mangelnder Lesekompetenz auf Gesetzestexte zur Auffindung der einzig wahren WAHRHEITsTMgetreuen Interpretation hat unter Schweizer Reichsdeppen durchaus schon eine lange Tradition; man denke nur an Malelas "Rechtsexperten" Marc Bamert, der den Rechtsbankrott über den Kanton Glarus verhängt hat.
Oder, um sozusagen ein bisschen bei Pöters Umfeld zu bleiben, man denke an "Klapsen-Marcel" Jorns und seinen hochintelligenten Kommentar zur Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Marcel war ja zur Zeit des alten GCLC einer von Pöters eifrigsten Speichelleckern; heute allerdings wird er vom GCCL als Verräter der WAHRHEITTM und als Konkurrenz bei der Deppenakquise betrachtet.
« Letzte Änderung: 25. Juni 2022, 23:28:13 von Helvetia »
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #459 am: 25. Juni 2022, 23:51:30 »
Laut Beschriftung auf dem Slide geht es um die Verordnung vom 19. Juni 2020, Stand 29. Oktober 2020, SR 818.102.26.

Das steht so auf dem Slide, aber die Verordnung vom 19.06.2020 hat nicht das EpG als Ermächtigungsgrundlage, sondern das Corona-G. Da passt die Angabe der Fassung nicht zur Argumentation.  :facepalm:

Also der Armin sagt, ab Art. 4 oder 5 EpG (so genau scheint er sich da selber nicht festgelegt zu haben) seien alle Artikel des Epidemiengesetzes "nur Massnahmen", und fügt an: "Aber es hät kei chrank und kein Nachwiis".

OK - möglicherweise meint er, die Ermächtigungsgrundlage, eben Art. 6 Abs. 2 lit. b EpG, lasse nur Maßnahmen zu, aber nicht die Festlegung von Krankheit oder Nachweis. Naja, schwer zu sagen.

P.S.: Ist die Schweiz eine paragraphenfreie Zone? Habt ihr überhaupt ein § auf der Tastatur, oder spart ihr Euch das wie das ß, damit noch Tasten für die merkwürdigen französischen Vokalmalereien da sind?
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #461 am: 26. Juni 2022, 00:12:52 »
Meine Güte. Der jammert, dass trotz der angeblichen Nichtpönalisierung von Privatpersonen, die so gar nicht in der Verordnung steht, das Cafe geschlossen wird, und merkt nicht, dass das weder eine Strafe ist noch ist das Cafe eine Privatperson. Als nächstes dann die Beschwerde wegen der Berufsfreiheit, die ihm doch wohl erlauben müsse, dass er ein Cafe auch gegen die geltenden rechtlichen Vorschriften betreibt. Wenn er Einbrecher wäre, würde er sich sicher auch über das Strafgesetz beschweren, das seine freie Berufswahl beeinträchtigt und die Ausbildung von Nachwuchs gefährdet.  :shifty:

Und dann führt er noch ernsthaft Urteile aus Österreich und der Schweiz an!  :facepalm: Da möchte man noch fragen, ob er dann auch akzeptieren würde, dass die Firma Österreich ihre Justiz auf die Schweiz und insbesondere auf ihn ausdehnt. Ich könnt' mir vorstellen, dass die solche Angebote akzeptiert.

Hach. Die Schweiz bietet so viel interessantes Neuland. Man sollte übersiedeln. Ach, nee, das war ja ostsüdsonnenländisch, zügeln heißt das, oder?
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #462 am: 26. Juni 2022, 00:25:33 »
Du stehst also auf das starke Zeug.

https://docplayer.org/225952691-I-begruendung-guenter-diexer-einschreiben-a-post-gesundheitsdirektion-kt-zuerich-abteilung-rechtsmittel-stampfenbachstrasse-zuerich.html

Hach ja, die gute Kantonsärztin Meier. Der Pöter nannte sie mit seinem nordsonnenstaatländischen Akzent fälschlich "Amtsärztin" und erhob sie wegen ihrer Verwicklung in die satanischen Vorgänge um das Café Diexer zu einer ganz besonderen Feindin. Er meinte, man könne sie "so hinter Schloss und Riegel bringen, dass sie nie wieder
glücklich wird", und wenn sie "Pech" habe, dann könne es sein, "dass sie wegen Hochverrats erschossen wird".

(Ich denke mir das nicht aus, das hat der Pöter wirklich gesagt.)


Habt ihr überhaupt ein § auf der Tastatur

Ja, § kommt aber vor allem in kantonalen Gesetzen zur Anwendung.

zügeln... wenn, dann heisst es "zügle"!
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« Antwort #463 am: 26. Juni 2022, 08:29:45 »
Der Nordsonnenstaatsländer denkt bei "zügeln" eher an die großen Reittiere: "Hü, Brauner! Hüa! Und hott!"
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #464 am: 26. Juni 2022, 13:46:23 »
Hü, Brauner! Hüa! Und hott!
Eine wirklich treffende Aussage.  :))
 
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