Auf dem Kanal sind dann noch Inhalte von Armin Schmid ("Rechtswesen Schweiz"). Ist der auch im Rahmen des GCCL tätig? Das Video ist recht langatmig, aber im Rahmen unseres Studiengebietes wirklich interessant, weil er mal was Neues macht.
Sein Spezialgebiet ist kreative eigenwillige Gesetzesauslegung. Er ist deutlich mehr auf der Seite des Verstandes als das, was man sonst vom GCCL hört, die Interpretationen sind ein wenig im Stil der Reichsbürger, aber es sind andere als die uns bekannten Verirrungen! Neuland! Mein Forscherherz schlägt wild!
Nebenbei habe ich gelernt, dass die Schweiz eine Theokratie ist, jedenfalls wenn man sich den ersten Satz der Bundesverfassung ansieht. Sieh einer mal an!
Hier ein paar hilfreiche Links zum Verständnis für Nichtschweizer:
Er beginnt erst mal mit langweiligen und uns nur am Rande interessierenden Corona-Mythen (das Virus sei nie nachgewiesen worden etc.)
0:42:00 Die Corona-Verordnung sei ungültig
Ich verstehe seine Argumentation nicht, aber er scheint zu reklamieren, dass die Ermächtigungsgrundlage sich um Maßnahmen dreht, die Corona-Verordnung aber eine Krankheit ist. Ihr versteht das Problem auch nicht? Tja. Vielleicht liegt's aber auch an meiner nur rudimentären Beherrschung der südwestlichen Sprachvariante (Experten für Tote Sprachen können hier vielleicht weiterhelfen)
Dann geht er darauf ein, dass Personen von der Maskenpflicht ausgenommen sind, die nachweisen
können, dass sie aus besonderen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können. Sein besonderer Grund ist, dass er ein gläubiger Mensch sei, und Jesus sei ohne Taucheranzug ausgekommen. (00:45:50) Er spielt ab 0:48:30 ein Audio ein, wie er sich mit einem Polizisten auseinandersetzt und ihm entgegnet, er könne nachweisen, dass er solche Gründe habe und vom Polizisten verlangt, er soll ihm doch erst mal das Gegenteil beweisen.
0:52:20 Weil in den Erläuterungen der Covid-Verordnung (welche Fassung und welche Beratung geht leider nicht aus dem Kontext hervor) steht, dass auf eine Pönalisierung von Privatpersonen im Hinblick auf Eigenverantwortung und Verhältnismäßigkeit verzichtet wird, sei das eh alles Chäs. (Dass diese Begründung mittlerweile vom Netz genommen wurde, scheint ihn nicht zu irritieren.)
0:58:00 - Jetzt fängt er mit der Bundesverfassung an und kommt mal mit einer uralten Idee, nämlich dass ja das Schweizervolk souverän ist und ihm daher der Polizist gar nichts zu sagen habe.
Dann geht's mit einem wilden Ritt weiter. 1:59:30: Artikel 5, Grundlage und Schranken staatlichen Handels ist das Recht. Und das oberste Recht der Polizei sei, sie möge für Ruhe und Ordnung sorgen, aber mit der Durchsetzung der Corona-Maßnahmen sorgten sie für Unruhe und Unordnung.
1:00:15 Artikel 7, die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen. Sein Kommentar: Da soll ihm doch mal jemand erklären, was er darunter versteht. -
so geht er dann durch Artikel 8, Diskriminierungsverbot, Artikel 9, Schutz der Menschenwürde, Artikel 10, Freiheitsrechte, etc. durch. Leider hat er Art. 36 nicht gefunden, der festlegt, dass Einschränkungen der Grundrechte aufgrund von Gesetzen grundsätzlich zulässig sind.
1:04:30, weil in Art. 185 steht, dass der Bundesrat, wenn er Maßnahmen der inneren Sicherheit auf diesen Art. stützt, diese befristen muss, folgert er, dass alle Maßnahmen des Bundesrats der inneren Sicherheit befristet sein müssten.
1:06:00 - Weil im § 1 Schweizerisches Strafgesetz steht, dass eine Strafe nur verhängt werden darf, wenn die Tat vom Gesetz ausdrücklich unter Strafe gestellt wird, folgert er messerscharf, dass eine Verordnung keine Strafen bestimmen darf.
Hier ist das Sandmännchen erst mal erschöpft.