Autor Thema: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"  (Gelesen 39452 mal)

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Offline Helvetia

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #105 am: 19. Oktober 2021, 12:37:40 »
Aus dem Artikel geht nicht hervor, daß Pöter vor der Novellierung des österreichischen Strafrechts selbst schwerpunktmäßig in Ö aktiv war, folglich auch nicht, weshalb da für ihn mehr als eine bedingte Strafe herausschauen sollte. Und derentwegen gäbe es dann wohl eher keine Auslieferung.

Über Pöters Schuld oder gar das Strafmass zu entscheiden, obliegt nicht dem liechtensteinischen Gericht. Dieses wird nur anhand der Strafdrohung der im Haftbefehl aufgeführten Delikte über die mögliche Auslieferung entscheiden, und die maximale Höhe der für Betrug, Erpressung, Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung angedrohten Strafen würde auf jeden Fall ausreichen.

Zudem befinden wir uns in der für eine Auslieferung ausserordentlich zweckmässigen Ausgangslage, dass Liechtenstein sein StGB von Österreich abgekupfert hat. Somit steht ausser Frage, dass es die inkriminierten Delikte in beiden Ländern gibt.

Das einzige Problem, das ich mir vorstellen könnte, wäre, dass das liechtensteinische Gericht den berühmten §246 als "politische strafbare Handlung" werten könnte. Eine Auslieferung Pöters könnte dann an die Bedingung geknüpft werden, dass er in Österreich nur wegen der übrigen Delikte strafverfolgt werden darf, die es allerdings auch schon in sich haben.

Dass Pöter seit (mindestens) 2017 in Österreich mit seiner Gruppierung aktiv war, wissen wir übrigens allein schon anhand der Videos von 2017-2018; ausserdem: Warum sollte man erwarten, dass Pöter in Österreich unbedingt ein milderes Urteil ausfasst als seine vier Anfang Jahr verurteilten Zombies?
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #106 am: 19. Oktober 2021, 16:20:53 »
...
Über Pöters Schuld oder gar das Strafmass zu entscheiden, obliegt nicht dem liechtensteinischen Gericht.

...

Wir diskutierten über einen Zeitungsartikel und nicht über die Strafakte. Wären da nicht gerade österrreichische Strafverfolger am Werk, müßte man sich vielleicht auch um letztere Sorgen machen. So bleibt nur festzustellen, daß der Artikel die Leserschaft nicht nur in den von Dir bemängelten Punkten über die Tatsachen im Unklaren läßt, auf Grund derer CP als "großer Fisch" bezeichnet wird.

 
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #107 am: 20. Oktober 2021, 05:13:32 »

Es scheint sich um das erste Lügenmedium zu handeln, das bemerkt hat, dass Pöter hochgenommen worden ist.

Und sogar sein heutiger Spitzname CP taucht im Artikel auf.  :clap:

Anfangs wollte ich den Artikel sogar als "sehr" gut recherchiert bezeichnen; folgende kleineren Ungenauigkeiten brachten mich dazu, statt dessen "einigermassen" zu schreiben:

  • Pöter ist nicht erst anlässlich der Festnahme seiner Anhänger in Österreich untergetaucht, sondern viel früher, allerspätestens 2018.
  • Irgendwelche regelmässigen "Solidaritätsbeiträge" zieht der GCCL nach unserem Kenntnisstand von der Anhängerschaft nicht ein. Geldquellen sind Seminargebühren, der Handel mit depperten Fantasiedokumenten (bzw. auch das irrwitzig überteuerte Angebot der Hilfe beim Ausfüllen und Korrekturlesen derselben) und freiwillige Spenden.

Welcher unserer Agenten konnte da wieder nicht seinen Mund halten? Da nützt auch der Versuch der Rettung durch unrichtige Auskünfte nix mehr! Das muss sofort und lückenlos aufgeklärt werden. Ich werde sofort einen Untersuchungsausschusses einberufen. Natürlich gilt für den Pötter und den Studienabbrecher Kurz die Unschuldsvermutung!!!! ;D ;D ;D ;D


Save the date !!!

Das ist ärgerlich, an diesem Tag bin ich in Brüssel! Tja, ich werde bei dieser Gelegenheit unseren Basti Fantasti in Brüssel abmelden.
 
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Offline Helvetia

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #108 am: 20. Oktober 2021, 08:53:06 »
Die Verhandlung soll öffentlich sein, heisst es, und die Lügenmedien werden mit Sicherheit vor Ort sein und berichten.

Ob ich mir selbst auch ein Stelldichein gebe - mal sehen, äusserst fraglich. Liechtenstein ist irgendwie so abgelegen, fast wie Österreich. Und ich verrichte um die Zeit eigentlich Sklavenarbeit...

Ausserdem pfeifen die Spatzen von den Dächern, dass die Anzahl Plätze begrenzt sein wird. Da wäre es doch unhöflich, wenn ich Pöters pöbelnder Anhängerschaft den Platz streitig miechti (<--- Konjunktiv II von "machen" in einer lokal gebräuchlichen Form).

Ich meine, unhöflich gegenüber den liechtensteinischen Behörden. Denn bei denen gilt ja eben auch der berühmte §246 StGB, und ich könnte mir vorstellen, dass die auch auf die Idee kommen (gekommen sind), mal zu untersuchen, ob der in ihrem Land aktive GCCL nicht eine "staatsfeindliche Verbindung" sein könnte. Und da ist es doch praktisch, wenn so viele liechtensteinische GCCL-Deppen wie möglich ins Gericht reingehen und ihren Ausweis zeigen.  :innocent: Nein, da will man sich nicht vordrängen  ;D
« Letzte Änderung: 20. Oktober 2021, 08:55:48 von Helvetia »
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #109 am: 20. Oktober 2021, 14:40:40 »
Ich meine, unhöflich gegenüber den liechtensteinischen Behörden. Denn bei denen gilt ja eben auch der berühmte §246 StGB, und ich könnte mir vorstellen, dass die auch auf die Idee kommen (gekommen sind), mal zu untersuchen, ob der in ihrem Land aktive GCCL nicht eine "staatsfeindliche Verbindung" sein könnte.

Wenn ich es es nicht grobfahrlässig überlesen habe, dann wurde besagter Paragraf  noch nicht in seinem vollständigen Wortlaut hier zur Kenntnis gegeben.
Ich erlaube mir, selbiges nachzureichen.

https://www.llv.li/files/asd/strafgesetzbuch-stgb-stand-1-januar-2013.pdf

Zitat
§ 246
Staatsfeindliche Verbindungen

 1) Wer eine Verbindung gründet, deren wenn auch nicht ausschliess-
licher  Zweck  es  ist,  auf  gesetzwidrige  Weise  die  Unabhängigkeit,  die  in 
der  Verfassung  festgelegte  Staatsform  oder  eine  verfassungsmässige  Ein-
richtung des Fürstentums Liechtenstein zu erschüttern, ist mit Freiheits-
strafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

 2) Ebenso ist zu bestrafen, wer sich in einer solchen Verbindung füh-
rend betätigt, für sie Mitglieder wirbt oder sie mit Geldmitteln oder sonst
in erheblicher Weise unterstützt.

 3) Wer an einer solchen Verbindung sonst teilnimmt oder sie auf eine
andere als die im Abs. 2 bezeichnete Weise unterstützt, ist mit Freiheits-
strafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
 
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #110 am: 20. Oktober 2021, 20:27:45 »
@emz Ja, in diesem Faden wurde dieser Paragraph tatsächlich noch nie im Wortlaut wiedergegeben.

"Berühmtheit" erlangt hat der entsprechende (identische) österreichische Paragraph im Österreich-Board, vor allem im Moni-Faden, weil er mit schöner Regelmässigkeit in den Anklagen gegen die Staatenbündler und auch zahlreiche andere Deppen (unter anderem vier österreichische GCCL-Zombies) prominent auftaucht.

Und ich kann ihn von meinem österreichischen Gerichtsverhandlungstourismus her schon jetzt beinahe auswendig. Sollte Pöter demnächst in Österreich vor dem Kadi stehen, lerne ich ihn ganz auswendig und schmökere in den Kommentaren, versprochen  ;D
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #111 am: 20. Oktober 2021, 21:35:13 »
Den sollte man auch in Deutschland abschreiben, oder verletzt das Art. 9 Abs. 1 GG trotz der Einschränkung durch Abs. 2?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #112 am: 20. Oktober 2021, 21:53:00 »
Schau Dir §§ 84 ff., 129 ff. StGB an und beantworte Dir diese Frage selbst. :)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Helvetia

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #113 am: 22. Oktober 2021, 07:29:23 »
Vorarlbergische Lügenpresse:

Staatsverweigerer wartet in Liechtenstein auf Auslieferung
Vorarlberg / 19.10.2021 • 16:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit

Die haben direkt unseren Zusammenschnitt der Festnahme verlinkt :rotfl:

Zitat von: Vorarlberger Nachrichten
Die Anwesenden haben die Festnahme scheinbar live gestreamt, im Internet kursieren Mitschnitte.

Gegner Hofmanns stellen einen Zusammenschnitt der Festnahme online.

Spoiler
Zitat

Der Möchtegern-Richter Carl-Peter Hofmann wurde bei einer Aktion gegen Coronaleugner festgenommen.



Vaduz
Der Landgasthof Rössle in Ruggell nahm es mit den Coronamaßnahmen alles andere als genau. Ende September wurde er daher behördlich geschlossen, wovon sich die Wirtin und Unterstützer nicht beeindrucken ließen. Ein Großaufgebot der Landespolizei und des Schweizer Grenzwachtkorps räumten die Gaststätte, eine Person aus der Reichsbürgerbewegung wurde zur Feststellung der Personalien auf die Dienststelle gebracht: Carl-Peter Hofmann.

Vaduz Der Landgasthof Rössle in Ruggell nahm es mit den Coronamaßnahmen alles andere als genau. Ende September wurde er daher behördlich geschlossen, wovon sich die Wirtin und Unterstützer nicht beeindrucken ließen. Ein Großaufgebot der Landespolizei und des Schweizer Grenzwachtkorps räumten die Gaststätte, eine Person aus der Reichsbürgerbewegung wurde zur Feststellung der Personalien auf die Dienststelle gebracht: Carl-Peter Hofmann.

Wie das Liechtensteiner „Vaterland“ berichtet, wartet der gebürtige Deutsche nun auf die Auslieferung nach Österreich. Der Vorwurf: Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung, Anstiftung zum Missbrauch der Amtsgewalt, Erpressung und schwerer gewerbsmäßiger Betrug. Hofmann ist der Gründer eines Staatsverweigerer-Gerichtshofs, welcher sich durch die Bibel zu legitimieren versucht. Außerdem war der 61-Jährige ein Wegbegleiter des selbst ernannten Staatenbundes Österreich. Per Internationalem Haftbefehl fahndet die Staatsanwaltschaft Graz nach dem 2018 untergetauchten Hofmann, welcher in der Schweiz vermutet wurde.

Anhänger seines „Global Court of the Common Law“ mussten sich im Februar in Salzburg wegen der Bildung einer staatsfeindlichen Vereinigung verantworten. Bei der Verhandlung wurden auch Schätzungen zu den Unterstützerzahlen bekannt: Sie könnten im deutschsprachigen Raum im dreistelligen Bereich liegen, in Österreich seien es laut den Verteidigern eher 25 Mitglieder. Staatsverweigererbewegungen sind vor allem für verschuldete oder in andere Schieflage geratene Menschen anziehend, da sie Immunität vor Banken und der Exekutive und damit ein schuldenfreies Leben versprechen. Allein der Staatenbund hatte zu seiner Höchstzeit 2600 Mitglieder. Österreich hat bereits um die Auslieferung Hofmanns angesucht, wie Landrichter Michael Jehle den VN bestätigt. Wie das „Vaterland“ in Erfahrung brachte, soll am 28. Oktober am Obergericht die Auslieferung verhandelt werden.
[close]

Was nicht so ganz stimmt:
Zitat
Außerdem war der 61-Jährige ein Wegbegleiter des selbst ernannten Staatenbundes Österreich.

"Wegbegleiter" ist zuviel gesagt, er hat mal einen Vortrag an einer SBÖ-Veranstaltung gehalten und das war's eigentlich.
(Ich muss allerdings zugeben, dass während langer Zeit in unserem Wiki stand, Pöter habe die Gerichtsbarkeit des SBÖ übernehmen wollen, was eine Ente war und auf entsprechende unbelegte Vermutungen eines SSL-Mitglieds, die im Nachhinein betrachtet fehlerhaft waren, zurückging. Vielleicht ist dieser Punkt bis heute zu prominent im Wiki vertreten. Deshalb, liebe Kinder, nie öffentlich rumspekulieren und Zusammenhänge herstellen, wo keine sind bzw. wo man keine Zusammenhänge belegen kann. :innocent:)
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Offline Krawutzi Kaputzi

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #114 am: 22. Oktober 2021, 11:12:12 »

Was nicht so ganz stimmt:
Zitat
Außerdem war der 61-Jährige ein Wegbegleiter des selbst ernannten Staatenbundes Österreich.

"Wegbegleiter" ist zuviel gesagt, er hat mal einen Vortrag an einer SBÖ-Veranstaltung gehalten und das war's eigentlich.
(Ich muss allerdings zugeben, dass während langer Zeit in unserem Wiki stand, Pöter habe die Gerichtsbarkeit des SBÖ übernehmen wollen, was eine Ente war und auf entsprechende unbelegte Vermutungen eines SSL-Mitglieds, die im Nachhinein betrachtet fehlerhaft waren, zurückging. Vielleicht ist dieser Punkt bis heute zu prominent im Wiki vertreten. Deshalb, liebe Kinder, nie öffentlich rumspekulieren und Zusammenhänge herstellen, wo keine sind bzw. wo man keine Zusammenhänge belegen kann. :innocent:)

Ich glaube mich zu erinner, dass sich Moni und Pötter einig waren das Pötter die Gerichtsbarkeit des SBÖ mit seinem einzig legalen Gericht übernimmt.

Aber einen Tag nach dem erwähnten Vortrag konnten sich Moni und Pötter nicht einigen, wie das Geld für den einzigen legalen Völkerrechtsgerichtshof geteilt werden soll.

Moni machte was sie in solchen Situationen immer machte, sie gab bekannt, dass sie vom Pötter hinters Licht geführt wurde und Pötter´s Gericht bei einer genaueren Prüfung als doch nicht legal enttarnt wurde.

Daraufhin wendete sich sogar eines von Monis treuesten Schoßhündchen Gerhard Pommer von Ihr ab und schwor öffentlich vom SBÖ ab. Fortan war Pötter der Heilbringer für Pommer.
 
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« Antwort #115 am: 22. Oktober 2021, 11:23:25 »
Wo stand/steht das?

In den öffentlich gewordenen Pöter-Videos jedenfalls nicht, die kenne ich praktisch in- und auswendig.

Das müsste schon fast den einstigen Verlautbarungen des SBÖ entstammen, in denen ich mich zugegebenermassen nicht auskenne bzw. die ich nicht alle angeschaut habe, da mich der SBÖ in seiner Anfangsphase noch nicht so wirklich gejuckt hat.

Wenn es keine Belege dafür gibt oder wenigstens gab, dann muss man sagen: It didn't happen. Allenfalls könnte am Pöter-Prozess (in Österreich) noch etwas davon erwähnt werden, was für uns nicht ersichtlich ist (denn gewiss haben die österreichischen Ermittler in all den Jahren sehr viel Zeug ausgegraben, das für uns nie zugänglich war).
Gerhard Pommer wird im Wiki-Artikel über den GCLC als dessen Gründungsmitglied genannt. Wäre er erst als Folge von Pöters Vortrag zum damaligen GCLC gestossen, dann könnte das unmöglich stimmen.
Hier weiss ich zugegebenermassen nicht, welche Version zutrifft, denn in dieser frühen Phase hat mich auch der GCLC (gerade knapp) noch nicht interessiert, bzw. ich habe noch nie etwas davon gehört, da ich 2016 noch nicht beim SSL war.
Ärgerlich ist, wenn im Wiki falsche oder nicht belegbare Angaben stehen.
Leider war im Sommer niemand von uns am Pommer-Prozess zugegen, und auch die Lügenmedien haben sich darüber ausgeschwiegen.
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #116 am: 22. Oktober 2021, 11:33:26 »
@Helvetia

Ja Pötter wurde vom Pommer in den SBÖ eingebracht.

Tante Edith sagt Klick mal auf https://www.stopptdierechten.at/2021/02/25/republik-verurteilt-selbsternannte-richter-samt-gerichtshof/

Zitat
Monika Unger vom Staatenbund Österreich, mit der sich die Proponenten des GCLC eigentlich zunächst ganz gut verstanden hatten, erließ sogar einen Bannspruch, als sie erkannte, dass die „Menschenfänger“ vom GCLC auch nur das wollen, was die ganze Szene der Reichsbürger und Staatsverweigerer mit ihren Staatengründungen und Gerichtshöfen unter einem zumeist antisemitischen und angebräunten ideologischen Brimborium in erster Linie will: andere Menschen aussackeln, ausgrenzen bzw. eingrenzen und beherrschen. Und fast noch wichtiger: keine Steuern, Abgaben oder Strafen zahlen!
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2021, 11:44:54 von Krawutzi Kaputzi »
 
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« Antwort #117 am: 22. Oktober 2021, 12:29:22 »
Das ist ein Artikel von Anfang 2021 und ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass diese Angaben gerade auf unserem fehlerhaften Wiki-Artikel beruhen (damals stand wirklich noch die entsprechende Behauptung drin - ich erinnere mich, dies irgendwann im Frühling, Mai oder so, selbst geändert zu haben. Siehe Versionsgeschichte).

Als Beleg taugt dies folglich nicht.

Edith fügt noch reumütig und selbstkritisch hinzu: Wenn ich hier schon so auf der Quellenkritik herumreite, sollte ich noch anmerken, dass ich den oben zitierten neuen Zeitungsartikel von der Seite VOL.at habe, nicht von den "Vorarlberger Nachrichten". Da ist mir in der Hitze des vorsklavenarbeitlichen Gefechts doch tatsächlich ein kleiner Lapsus passiert  :-[
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2021, 12:36:21 von Helvetia »
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #118 am: 22. Oktober 2021, 14:45:22 »
Meanwhile, in Ruggell...

Leider steht es um den Landgasthof Rössle gar nicht gut, denn die Wirtin erweist sich als vollkommen irreversibel verstrahlt und womöglich immer noch GCCL-hörig: Gewisse GCCL-Mitglieder sollen sich seit Pöters Verhaftung dauerhaft in Liechtenstein herumtreiben und den Behörden mit der Forderung nach Kontakt zu Pöter auf die Nerven gehen; vielleicht lässt sich die Wirtin von denen immer noch die "allerbesten" Handlungsstrategien einflüstern.

Jedenfalls musste gestern ein Versuch der Wirtin, den Gasthof wieder zu öffnen, erneut von der Polizei unterbunden werden - diesmal gleich von Anfang an.

Dazu die liechtensteinischen Wortmarkennews:

Zitat
Ruggell (FL): Kontrolle beim Landgasthof Rössle
21.10.2021 |  Von Polizei.news Redaktion  |  Liechtenstein, Polizeinews

Aufgrund einer Ankündigung des Landgasthofs Rössle ab heute wieder Gäste zu bewirten, kontrollierte die Landespolizei heute in Ruggell die Einhaltung der behördlichen Betriebsschliessung.


Die Wirtin des Landgasthofs Rössle hatte in einem Mail an Regierung und Behörden angekündigt, trotz gültiger behördlicher Schliessungsverfügung ihren Gastbetrieb heute wieder zu öffnen. Die Landespolizei kontrollierte vor Ort die Einhaltung der behördlichen Schliessungsverfügung. Es konnten keine Verstösse gegen die behördlichen Anordnungen festgestellt werden.

Die Landespolizei wird die Einhaltung der Betriebsschliessung weiterhin kontrollieren und bei allfälligen Widerhandlungen die verantwortlichen Personen zur Anzeige bringen sowie die notwendigen Massnahmen zur Herstellung des rechtmässigen Zustands treffen.

Man möchte dieser Frau zurufen: Du wirfst gerade deine Existenz und deinen Gasthof auf den Müllhaufen der Reichsdeppengeschichte. Tu das doch nicht. Hör nicht auf diese Idi0ten. Um den Gasthof ist's schade. Denk doch an deine Tochter.
Aber wir wissen ja leider auch, wie es um die Empfänglichkeit solcher Leute für wirklich gut gemeinte Ratschläge steht.
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #119 am: 22. Oktober 2021, 21:03:29 »
Man möchte dieser Frau zurufen: Du wirfst gerade deine Existenz und deinen Gasthof auf den Müllhaufen der Reichsdeppengeschichte. Tu das doch nicht. Hör nicht auf diese Idi0ten. Um den Gasthof ist's schade. Denk doch an deine Tochter.
Aber wir wissen ja leider auch, wie es um die Empfänglichkeit solcher Leute für wirklich gut gemeinte Ratschläge steht.
 

Wie wahr, wie wahr, wie eine Angeklagte beim Prozess in Graz die ihren hohen Posten beim Land Tirol vernichtete um dann beim SCHACHTELWIRT* putzen zu dürfen.

*SCHACHTELWIRT = umgangssprachlich für Mc Donalds
 
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