Das erinnert mich ein bisschen an die dunkelsten Zeiten, die wir so in den letzten hundert Jahren hatten.
Da tippst Du richtig. Lies Dich mal auf Wikipedia unter
Täterypologie oder unter
Gewohnheitsverbrechergesetz ein. Es hat nur etwas sehr sarkastisches, diese Begriffe auf Leute anzuwenden, die sich am rechten Rand des politischen Spektrums befinden.
Allerdings verbinde ich diesen Begriff nicht mit den damals angedachten Folgen. Mir scheint es auch ohne diesen Anknüpfungspunkt an die Geschichte so, dass für den Nichtmehrbusfahrer Straftaten eine Art Gewohnheit geworden sind, die er kaum noch ablegen kann. Schwupps, schon ist aus Versehen der Arm oben, wird jemand mit Maske beleidigt, im Supermarkt gegen Hausverbot gestoßen. Er wirkt auf seinen Videos immer sehr unaufgeregt.
Aber auch, wenn er aus Gewohnheit handelt: Verurteilt wird er natürlich wegen seiner Handlungen und nicht seiner Einstellung. Die Einstellung ist höchstens interessant für die Frage der Bewährung.
Nebenbei nochmal zum Gewohnheitsverbrechergesetz: Man findet da in dem Wikiartikel erstaunliche Nähe in der Argumentation und den Begriffen zur bayerischen Geschmacksrichtung des Unterbindungsgewahrsams.
Berufskrimineller
"Berufsverbrecher" war der Vorläufer in der Weimarer Republik, damit wurde die Sicherungsverwahrung eingeführt. Unter den Nazis hieß es dann "Gewohnheitsverbrecher".