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Das ist wie bei Poppers. Das Zeug wurde auch als "Lederpflege" verkauft, ist aber in der Szene gut bekannt und wird für andere Dinge verwendet.
Ob das in Ordnung ist? Sicher nicht. Aber solange die Gesetze nicht angepasst werden, kannst Du fast alles unter falscher Flagge kaufen und verkaufen. Egal wie schädlich oder im besten Fall wenig hilfreich. Ist leider so.
Es gäbe allerdings noch eine weitere Möglichkeit, so einen Mist mittels Bußgelder für den Vertrieb unattraktiv zu machen. Es gilt hier die GHS-Verordnung, die vorschreibt, mit welchen Symbolen zu kennzeichnen ist und welche Gefahrensätze erforderlich sind. Lediglich bei Medikamenten sind keine äußerlich erkennbaren Gefahrensymbole erforderlich.
Also "Poppers" als Medikament (verschreibungspflichtig): keine Gefahrensymbole, als "Lederpflegemittel: Kennzeichnung mit "leicht entzündlich" , "Achtungszeichen" und "Gefahr" darunter. Die verschiedenen Texte zur Gefahr und zum Schutz des Anwenders spare ich mir. Bußgeldrahmen bis in den mittleren fünfstelligen Bereich. Außerdem müssen die als Gefahrgut klassifiziert werden und auch bei Kleinstmengen ist eine entsprechende Kennzeichnung des Versandstückes erforderlich, aber dieser Verstoß gegen die Gefahrgutvorschriften ist vergleichsweise günstig: 528,50 €, in Hessen aber 2528,50 €, in Bayern lediglich 1028,50 €, gilt jeweils für den Verpacker und den Absender, wenn beide nicht identisch sind. Gilt natürlich auch für die "schwarze Salbe" und MMS.