Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1000237 mal)

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Offline Schattendiplomat

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Re: Querdenken
« Antwort #9240 am: 6. Juli 2022, 22:59:14 »
Ballwegs Befreiungs Bund* und die Ordnungswidrigkeit.


https://twitter.com/MaliFan1804/status/1544178773754630144

*keine Selbstbezeichnung

Ich habe heute für meine Trainingsrunde mal eine Tour die direkt an Ballwegs aktueller Adresse in Stammheim vorbeiführt gewählt. Anspruchsvolle Strecke denn in der Verlängerung der vorbeiführenden Solitudeallee geht es bis zum Wasserdepot ordentlich den Berg hoch.

Interessant dabei war, dass man wohl auf solche Spaziergänge reagiert und einen Wachposten im Auto der JVA an der Seite in Richtung der Felder platziert hat.
Scheinbar hat man hier durchaus ein kritisches Auge daraus, als ich vorbeifuhr gab es allerdings keine Menschenmassen vor dem Knast.

Sonderlich motiviert scheinen die Querdenker nicht zu sein ihren Propheten rauszuholen.
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Querdenken
« Antwort #9241 am: 7. Juli 2022, 06:19:34 »
Sonderlich motiviert scheinen die Querdenker nicht zu sein ihren Propheten rauszuholen.
Ja, weil man nicht für sich selbst demonstrieren kann. Eine Demo für Ballweg ändert für die Deppen nix, daher kein Vorteil, daher keine Motivation.
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Offline Agrippa

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Re: Querdenken
« Antwort #9242 am: 7. Juli 2022, 11:30:23 »
Weil sich ein paar Querdenker auch hierüber aufgeregt und mitgemacht haben. Bundesverwaltungsgericht sagt, Soldaten habe sich piksen zu lassen.
Ein kleines Aua muss hingenommen werden. Gibt auch ein Bärchenpflaster drauf.

Off-Topic:
War aber klar, dass jene Soldaten klagen, die auch in der Turnhalle ihr Biwak machen. Auf solche kann man verzichten. Alles außerhalb der Infanteriereichweite ist für die Artillerie freigegeben.
Wie war der Spruch: "Das Heer rudert, die Marine lenkt, die Luftwaffe fährt Wasserski"

https://www.deutschlandfunk.de/corona-impfpflicht-von-soldaten-hat-bestand-100.html
Zitat
Bundesverwaltungsgericht
Corona-Impfpflicht von Soldaten hat Bestand
Das Bundesverwaltungsgericht hat die seit November vergangenen Jahres geltende Corona-Impfpflicht für Soldaten bestätigt.

07.07.2022

Die Richter in Leipzig lehnten die Klage von zwei Luftwaffenoffizieren ab, die sich gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen für Soldaten gewandt hatten. Sie sahen darin einen Verstoß gegen Grundrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Die Corona-Impffpflicht für Soldaten besteht für alle Soldatinnen und Soldaten, sofern keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist rechtskräftig.
Az.: BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22).
Tertius gaudens!
 

Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #9243 am: 7. Juli 2022, 11:32:06 »
Gibt auch ein Bärchenpflaster drauf.

Und darin liegt der Betrug !!!!1!11!!!!!

Nur ein Einhornpflaster hilft.
 
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Offline RANeuber

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Re: Querdenken
« Antwort #9244 am: 7. Juli 2022, 11:32:42 »
Ich bin neugierig, was die Frau Bahner dazu sagt!
 
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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #9245 am: 7. Juli 2022, 11:35:03 »
@RANeuber

Biite schön



https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner/10968


Sie haben doch ihren zu 1000% vorhersehbaren Prozesserfolg. Was will sie eigentlich?
Schmitz hat sein Versprechen zu 10.000% gehalten.



Revolution jetzt !!!!1!11!!!



https://diebasis-partei.de/2022/07/impfprozess-in-leipzig-neues-skandalurteil/
« Letzte Änderung: 7. Juli 2022, 11:56:03 von Ba_al »
 
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Re: Querdenken
« Antwort #9246 am: 7. Juli 2022, 11:35:09 »
Sonderlich motiviert scheinen die Querdenker nicht zu sein ihren Propheten rauszuholen.

Alles Kalkül. Nehmen wir mal an, man hätte Jesus damals nicht an's Kreuz gehängt und er wäre als hochbetagter Mann mit Mitte 50 im Kreise seiner Familie entschlafen, wo wäre die katholische Kirche heute? Es gäbe sie nicht. Zumindest nicht in der Form. Sie wäre vielleicht ein Verein, der sich um alte Männer kümmert, um ihnen einen schönen Lebensabend zu ermöglichen. Wobei ich merke, das macht sie ja.

Äh, was ich sagen will: Religion braucht Opfer. Ohne Selbstaufgabe kein Status als Heiland. Und wenn der Heiland das nicht einsehen will, dann muss man halt ein bisschen nachhelfen. Wem hilft es denn, wenn sie jetzt so lange demonstrieren, bis er aus der Haft entlassen wird?

Ok, der war jetzt fies, als ob die einen Einfluss hätten. Aber so im Prinzip, mal so ganz theoretisch. Nur mal so in's Blaue gedacht.

Nein, das hat schon seine Richtigkeit, daß er jetzt da einfach durch muss, damit er hinterher auf(er)stehen und die Torturen des deutschen Strafsystems verlassen kann. Blöd ist halt, daß seine Jünger bis dahin dann schon wieder dem nächsten Guru nachlaufen.

Da hatte Jesus echt Glück, zu seiner Zeit gab's noch kein Internet.
« Letzte Änderung: 7. Juli 2022, 11:37:49 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Querdenken
« Antwort #9247 am: 7. Juli 2022, 11:44:09 »
@RANeuber

Biite schön



https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner/10968

Ich kann dieses Geseier von wegen „Die Gerichte kommen ihrer Aufgabe nicht mehr nach“ echt nicht mehr hören.


Ganz ehrlich?

GEHT IN DIE ECKE UND HEULT IN EIN TASCHENTUCH, danach verpixxt euch irgendwo nach Alaska und textet Eisbären und Elche zu
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Querdenken
« Antwort #9248 am: 7. Juli 2022, 11:46:14 »
Ja, echt überraschend!


Zitat
Pressemitteilung
Nr. 44/2022 vom 07.07.2022
Soldaten müssen sich gegen Covid-19 impfen lassen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Anträge zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Verpflichtung, die Covid-19-Impfung zu dulden, als unbegründet zurückgewiesen. Gegenstand dieser Anträge nach der Wehrbeschwerdeordnung ist eine Allgemeine Regelung des Bundesministeriums der Verteidigung vom 24. November 2021, mit der die Schutzimpfung gegen Covid-19 in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten verbindlichen Basisimpfungen aufgenommen worden ist. Die beiden Antragsteller haben vorgetragen, die Impfung mit den von der Bundeswehr verwendeten mRNA-Impfstoffen sei rechtswidrig und greife in unzumutbarer Weise in ihre Rechte ein. Die mit den Impfstoffen verbundenen Risiken stünden außer Verhältnis zu deren Nutzen.


Der 1. Wehrdienstsenat hat die Allgemeine Regelung zur Durchführung der Covid-19-Impfung als anfechtbare dienstliche Maßnahme i.S. des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO angesehen, weil sie für die ausführenden Truppenärzte und Disziplinarvorgesetzten bindend ist und unmittelbare Auswirkungen auf die Rechtsposition der betroffenen Soldaten hat. Er hat darum die Einwände gegen die Covid-19-Impfung an vier Verhandlungstagen erörtert und inhaltlich überprüft. Dabei sind neben Sachverständigen der Antragsteller und der Bundeswehr auch Fachleute des Paul-Ehrlich- und Robert-Koch-Instituts angehört worden.


Spoiler
Im Ergebnis hat sich die Allgemeine Regelung als formell und materiell rechtmäßig erwiesen. Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Regelung in einem ordnungsgemäßen Verfahren erlassen und insbesondere die Soldatenvertretungen beteiligt. Es war im Rahmen der ihm zustehenden Weisungsbefugnis nach § 10 Abs. 4 SG berechtigt, nach pflichtgemäßen Ermessen den Kreis der notwendigen Schutzimpfungen durch Verwaltungsvorschrift festzulegen. Denn das Soldatengesetz enthält in § 17a SG* eine ausdrückliche Regelung darüber, dass jeder Soldat verpflichtet ist, sich im Interesse der militärischen Auftragserfüllung gesund zu erhalten und dabei ärztliche Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten gegen seinen Willen zu dulden. Dies hat seinen Grund darin, dass der militärische Dienst seit jeher durch die Zusammenarbeit in engen Räumen (Fahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen), durch Übungen und Einsätze in besonderen naturräumlichen Gefährdungslagen und durch das Gemeinschaftsleben in Kasernen das besondere Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringt. Das Gesetz erwartet, dass jeder Soldat durch die Duldung von Schutzimpfungen zu seiner persönlichen Einsatzfähigkeit und damit zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr (Art. 87a GG) insgesamt beiträgt. Die Erhaltung der eigenen Einsatzfähigkeit ist eine zentrale Dienstpflicht im hoheitlichen Dienst- und Treueverhältnis des Soldaten (Art. 33 Abs. 4 GG)


Die gesetzliche Ausgestaltung der Duldungspflicht genügt auch dem rechtsstaatlichen Gebot, dass der Gesetzgeber alle wesentlichen Entscheidungen selbst trifft. Denn er hat die Reichweite des Eingriffs in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit in allgemeiner Weise hinreichend klar bestimmt und auf zumutbare Eingriffe begrenzt. Die genaue Festlegung der im Einzelnen hinzunehmenden Impfungen und zu verwendenden Impfstoffe konnte er dem Dienstherrn überlassen, weil die Soldatinnen und Soldaten abhängig von ihrem Einsatzort im In- und Ausland unterschiedliche Impfungen benötigen. Außerdem erfordern etwa das Auftreten neuer Krankheitserreger oder das Bekanntwerden neuer Nebenwirkungen von Impfstoffen eine flexible und schnelle Entscheidungsfindung.


Das Bundesministerium der Verteidigung hat bei der Einführung der Duldungspflicht im November 2021 das ihm eingeräumte Ermessen nicht überschritten. Damals wies die Delta-Variante des SARS-CoV-2-Virus eine erhebliche Gefährlichkeit auf. Die vorhandenen Impfstoffe konnten zwar das Risiko einer Infektion und Übertragung nur verringern, aber die Gefahr schwerer Verläufe um 90 % reduzieren. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht das Vorhandensein einer sich verschärfenden pandemischen Lage im Winter 2021 bestätigt und näher ausgeführt, dass nach damaliger überwiegender fachlicher Einschätzung von einer erheblichen Reduzierung der Infektions- und Transmissionsgefahr durch die Covid-19-Impfung ausgegangen wurde (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 157 ff., 173 f.).


Der 1. Wehrdienstsenat hat sich nach der von ihm durchgeführten Sachverständigen-anhörung auch der Bewertung angeschlossen, dass die Impfung gegenüber der nunmehr vorherrschenden Omikron-Variante eine noch relevante Schutzwirkung im Sinne einer Verringerung der Infektion und Transmission bewirkt (BVerfG a.a.O. Rn. 184 f.). Außerdem reduziert sie vor allem nach einer Auffrischungsimpfung das Risiko eines schweren Verlaufs über längere Zeiträume, so dass der positive Effekt der Impfung das mit ihr verbundene Risiko weiter deutlich überwiegt. Dies gilt nach den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts auch für die Gruppe der 18- bis 59-Jährigen, die den überwiegenden Anteil des militärischen Personals ausmachen. Das Bundesministerium der Verteidigung war berechtigt, bei seiner Einschätzung der Impfrisiken auf die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts zurückzugreifen, auch wenn diese Fachbehörde die Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen entgegen § 13 Abs. 5 IfSG bislang nicht erhalten hat. Durch die zahlreichen Einwendungen der Antragsteller wurde die Überzeugungskraft der amtlichen Auskünfte der beiden Fachbehörden nicht durchgreifend erschüttert.


Allerdings ist das Bundesministerium der Verteidigung verpflichtet, die Aufrechterhaltung der Covid-19-Impfung zu evaluieren und zu überwachen. Denn Daueranordnungen müssen stets daraufhin überprüft werden, ob sie angesichts veränderter Umstände weiterhin verhältnismäßig und ermessensgerecht sind. Das Nachlassen der Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus und die Verringerung der Effektivität der aktuell verfügbaren Impfstoffe sind Umstände, die eine erneute Ermessensentscheidung für die Anordnung weiterer Auffrischungsimpfungen angezeigt erscheinen lassen. Außerdem ist eine Evaluierung der Entscheidung dem Gesamtvertrauenspersonenausschuss im Schlichtungsverfahren zugesagt worden.


Fußnote:
*§ 17a Soldatengesetz (Auszug)


(1) Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.


(2) Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie


      1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen


          oder


      2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.


Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 bleibt § 25 Absatz 3 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes unberührt.


(3) Einfache ärztliche Maßnahmen wie Blutentnahmen aus Kapillaren oder peripheren Venen und röntgenologische Untersuchungen hat der Soldat zu dulden.


(4) Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.


BVerwG 1 WB 2.22 - Beschluss vom 07. Juli 2022

BVerwG 1 WB 5.22 - Beschluss vom 07. Juli 2022
[close]

https://www.bverwg.de/pm/2022/44
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Re: Querdenken
« Antwort #9249 am: 7. Juli 2022, 12:46:41 »
Wahrscheinlich ist Russland das einzige Land, dass keine Impfgeschosse im Konfliktfall einsetzt; nur so kann ich mir die romantisierte Vorstellung der Deppen zu Russland erklären.
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Re: Querdenken
« Antwort #9250 am: 7. Juli 2022, 12:48:30 »
Zitat
CHRONIK
Querdenken: Erneut 250 in Kempten

7. Juli 2022 Sebastian Lipp
Kempten, 4. Juli 2022. Wieder lassen sich rund 250 Personen am Montag vom Querdenken-Spektrum nach Kempten mobilisieren.

Am Montagabend fand in Kempten erneut eine angezeigte sich fortbewegende Versammlung statt. Das berichtet die Polizei in einer Mitteilung an die Presse. Die demnach rund 250 Versammlungsteilnehmenden protestierten bei ihrem Aufzug durch die Innenstadt gegen derzeitige Corona-Maßnahmen, so die Polizei weiter. Durch den Protestmarsch kam es zu geringfügigen Verkehrsbehinderungen.

Zeitgleich wurde am Residenzplatz eine stationäre Versammlung abgehalten, an der sich etwa 10 Personen beteiligten. Von einem obligatorisch zeitgleichen AfD-Infostand zum Querdenken-Thema berichtet die Polizei wie üblich nicht.

https://allgaeu-rechtsaussen.de/2022/07/07/querdenken-erneut-250-in-kempten/

https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/032645/index.html


Ja, warum sollte die Polizei über die afd berichten, wenn es doch um die Querdullies geht ...   :whistle:
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Re: Querdenken
« Antwort #9251 am: 7. Juli 2022, 12:53:41 »
Das Statement von #ColaKiste dazu

 
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Re: Querdenken
« Antwort #9252 am: 7. Juli 2022, 13:08:41 »
Eine „angezeigte sich fortbewegende Versammlung“ - „Demonstration“ hätte es doch auch getan.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Querdenken
« Antwort #9253 am: 7. Juli 2022, 13:10:23 »
(...)
Ich kann dieses Geseier von wegen „Die Gerichte kommen ihrer Aufgabe nicht mehr nach“ echt nicht mehr hören.

Ganz ehrlich?

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Das ist genau der Punkt und das Urteil hat auch Nichts mit "es gibt keine Gewaltenteilung mehr" zu tun wie die Querdenker gerne schreiben.

Manchmal gewinnt man im Leben und manchmal verliert man.
Manchmal hat man recht und manchmal hat man auch Unrecht.
So läuft das Leben nun mal, idealerweise lernt man das schon im Kindesalter.

Es zeigt nur mal wieder, dass die Denkverweigerer eben keine Rebellen für die Freiheit sind sondern wohlstandverwahrlost und von der Entwicklung irgendwo im Kleinkindalter steckengeblieben.
Ein normaler, vernünftiger und erwachsener Mensch würde hier nämlich erkennen, dass er zumindest teilweise im Unrecht war und das Urteil einer neutralen dritten Partei akzeptieren, aber Kleinkind dagegen fängt an zu heulen und will dann erst recht.

Dieses Rumgeheule und diese pathologische Rechthaberei der Denkverweigerer geht auch mir gehörig auf den Geist.
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Offline theodoravontane

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Re: Querdenken
« Antwort #9254 am: 7. Juli 2022, 13:17:46 »
Zitat
CHRONIK
[…]
Am Montagabend fand in Kempten erneut eine angezeigte sich fortbewegende Versammlung statt. Das berichtet die Polizei in einer Mitteilung an die Presse.

Leider ist die Polizei zu bürokratisch und formell. "eine angezeigte sich fortbewegende Versammlung" ist in der Sache sicher richtig, aber man hätte, wenn man dürfte, wie man wollte, schon noch dazuschreiben können, von wo sich die Versammlung wegbewegt und wohin. Nämlich seit Beginn weg von der Mitte der Gesellschaft – oh Göttin, daß ich das mal schreibe, ich hasse diesen Begriff – hin zum rechten Rand. Und da einige Protagonisten schon maximal weit rechts angekommen sind, bewegen sie sich im Kreis.
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