Nur so zum Verstehen.
Wenn ich mich recht erinnere, dann war der "Mandant" ursprünglich ---> Haintz-Liegel <--- vertreten durch
---> Markus Haintz <---
Die Rücknahme erfolgt aber für den "Mandanten" ---> Markus Haintz <--- vertreten durch Christian Rademacher.
Ist da nicht schon ein Konstruktionsfehler ansich drin?
Juristerei ist doch ansich geprägt von Korinthenk*ckerei bis ins kleinste Detail und dann solch grober Schnitzer?
Gar so schlimm ist es nicht, der Jurist klebt nicht am Wortlaut.
Dass im Kurzrubrum Haintz sebst und nicht seine Liegldschiembiäitsch steht, ist unschädlich, weil anhand des Aktenzeichens klar ist, wer gemeint sein soll (auch Prozesserklärungen sind auslegungsfähig).
Und ein Rechtsanwalt muss gemäß Para. 88 Abs. 2 ZPO zur Legitimation keine Vollmacht vorlegen, so lange die Bevollmächtigung nicht von einer Partei gerügt wird, genügt die Behauptung.
Man muss dem Ganzen keine besondere Bedeutung zumessen, der Antrag beim LG Ellwangen wurde zurückgenommen, und man darf gespannt sein, was das LG Würzburg mit dem erneuten Antrag machen wird. Prognose: um die Ohren hauen, dass es klatscht (die Frage ist nur, mit welcher von mehreren in Betracht kommenden Begründungen).