Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1000957 mal)

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Offline Anmaron

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Re: Querdenken
« Antwort #8925 am: 16. Juni 2022, 10:39:55 »
Vergiss nicht das Tierschutzgesetz!
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Offline Judge Roy Bean

Re: Querdenken
« Antwort #8926 am: 16. Juni 2022, 11:24:28 »
Nur so zum Verstehen.

Wenn ich mich recht erinnere, dann war der "Mandant" ursprünglich ---> Haintz-Liegel <--- vertreten durch
---> Markus Haintz <---

Die Rücknahme erfolgt aber für den "Mandanten" ---> Markus Haintz <--- vertreten durch Christian Rademacher.


Ist da nicht schon ein Konstruktionsfehler ansich drin?

Juristerei ist doch ansich geprägt von Korinthenk*ckerei bis ins kleinste Detail und dann solch grober Schnitzer?

Gar so schlimm ist es nicht, der Jurist klebt nicht am Wortlaut.

Dass im Kurzrubrum Haintz sebst und nicht seine Liegldschiembiäitsch steht, ist unschädlich, weil anhand des Aktenzeichens klar ist, wer gemeint sein soll (auch Prozesserklärungen sind auslegungsfähig).

Und ein Rechtsanwalt muss gemäß Para. 88 Abs. 2 ZPO zur Legitimation keine Vollmacht vorlegen, so lange die Bevollmächtigung nicht von einer Partei gerügt wird, genügt die Behauptung.

Man muss dem Ganzen keine besondere Bedeutung zumessen, der Antrag beim LG Ellwangen wurde zurückgenommen, und man darf gespannt sein, was das LG Würzburg mit dem erneuten Antrag machen wird. Prognose: um die Ohren hauen, dass es klatscht (die Frage ist nur, mit welcher von mehreren in Betracht kommenden Begründungen).
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #8927 am: 16. Juni 2022, 14:00:13 »
Noch eine Meisterleistung beauftragt durch den Haintzelmann

Keine Vollmacht, keine Eidesstattliche Versicherung, kein Video.

Klingt nach guter Vorbereitung.






https://twitter.com/TK_CGN/status/1536673691194490881
« Letzte Änderung: 16. Juni 2022, 14:03:56 von Ba_al »
 
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Offline Wildente

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Re: Querdenken
« Antwort #8928 am: 16. Juni 2022, 17:59:56 »
Die Queranwälte haben es gerade wirklich nicht leicht. ;D
FüllmichdieTaschen hatte gegen Google geklagt, weil eines seiner YT-Videos gelöscht worden war. Hat nicht geklappt.

Spoiler
Göttinger Anwalt klagt gegen Google - und verliert

Erstellt: 13.06.2022 Aktualisiert: 15.06.2022, 00:24 Uhr

Von: Heidi Niemann

Der Göttinger Rechtsanwalt Reiner Fuellmich hat gegen den Internetkonzern Google geklagt.

Göttingen – Der Göttinger Rechtsanwalt Reiner Fuellmich – wir hatten über einen Strafbefehl gegen ihn wegen Volksverhetzung im Zusammenhang mit dem Holocaust berichtet – hat weitere Schlappen vor Gericht erlitten. Dabei ging es in einem zivilrechtlichen Verfahren um eine Klage des Anwalts gegen den Internetkonzern Google.

Der Anwalt hatte sich dagegen gewehrt, dass die Google-Tochtergesellschaft YouTube im Oktober 2020 ein Video gesperrt hatte, das er einige Wochen zuvor hochgeladen hatte. Der Plattformbetreiber begründete die Sperre damit, dass die dort verbreiteten Inhalte gegen die „Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über Covid-19“ verstießen.

Klage gegen Google: Videosperre verletze seine Meinungsfreiheit

Eine Beschwerde des Anwalts lehnte der Konzern ohne Begründung ab. In seiner Klage machte der 64-Jährige geltend, dass das Video nur wahre Tatsachenbehauptungen und zulässige Meinungsäußerungen beinhalte und die Sperre ihn in seiner Meinungsfreiheit verletze.

Das Gericht lehnte die Klage als unbegründet ab. Die YouTube-Betreiberin habe grundsätzlich das Recht, den Nutzern ihres Netzwerks die Einhaltung bestimmter Kommunikationsstandards vorzugeben, die über die strafrechtlichen Vorgaben hinausgehen.

Sowohl die Nutzungsbedingungen über die Entfernung einzelner Beiträge als auch die Vorgaben der Community-Richtlinien seien daher wirksam.

Klage gegen Google: Kläger hat gegen Richtlinien verstoßen

Nach Ansicht des Gerichts hat der Kläger gegen eben diese Richtlinien verstoßen. So habe er die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen zur Eindämmung als „Betrugsskandal“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ bezeichnet und diesen Begriff dann auch noch in einen Zusammenhang mit den Nürnberger Prozessen nach dem Zweiten Weltkrieg gebracht, in dem es um die Hauptkriegsverbrecher des Dritten Reiches gegangen sei.

Damit habe er den Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie jegliche rechtliche Legitimation genommen. Der Kläger habe zudem suggeriert, dass PCR-Tests zum Nachweis von Infektionen völlig unbrauchbar seien.

Damit habe er sich in Widerspruch zu den lokalen Gesundheitsbehörden und der Weltgesundheitsorganisation WHO gesetzt. (Aktenzeichen 9 O 4/21). (pid)
[close]

https://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/goettinger-anwalt-klage-google-youtube-corona-pandemie-richtlinien-91608318.html
Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
Die vereinigten Reichsbürger der Erde. -
(frei nach Christian Morgenstern)
 
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Online Kontra-Bass

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Re: Querdenken
« Antwort #8929 am: 16. Juni 2022, 18:28:45 »
gewinnt der eigentlich auch mal? oder befinde ich mich  in der Bubble die mir nur zeigt dass er dies nicht schafft?
 
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Offline oschy

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Re: Querdenken
« Antwort #8930 am: 16. Juni 2022, 18:33:02 »
gewinnt der eigentlich auch mal? oder befinde ich mich  in der Bubble die mir nur zeigt dass er dies nicht schafft?
Darum geht es, wie bei so vielen, nicht sondern das sorgt für ein ordentliches Rumopfern um seine Spendengewinne zu maximieren. Also für den FüllmichdeTasch alles im grünen Bereich  ;D

gruß oschy
« Letzte Änderung: 16. Juni 2022, 18:37:38 von oschy »
 
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Offline Judge Roy Bean

Re: Querdenken
« Antwort #8931 am: 16. Juni 2022, 19:07:18 »
Noch eine Meisterleistung beauftragt durch den Haintzelmann

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Klingt nach guter Vorbereitung.






https://twitter.com/TK_CGN/status/1536673691194490881

Ich darf mal wieder kurz den Erklärbären geben (damit das alles etwas transparenter wird): Wie oben schon ausgeführt, ist es unschädlich, als Anwalt vor Gericht keine Vollmacht vorzulegen, es sei denn, der Gegner rügt deren Fehlen (Para. 88 ZPO). Das hat aber der Anwalt des Verfügungsbeklagten hier getan und Versäumnisurteil gegen Haintz beantragt. Das Gericht scheint nun gemäß Para. 89 ZPO eine kurze Frist zur Nachreichung der Vollmacht gesetzt, RA Koslowski einstweilen zugelassen und Verkündungstermin bestimmt zu haben. Wird keine Vollmacht innerhalb der Frist nachgereicht, so wird per Versäumnisurteil der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne Sachprüfung zurückgewiesen (d. h. es wird so getan, als sei für Haintz überhaupt niemand in der Verhandlung gewesen). Gegen das Versäumnisurteil kann Haintz binnen 2 Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, dann geht der Zirkus weiter. Man hätte auf Seiten des Gegenanwalts auf solche Spielereien also auch verzichten können, aber offensichtlich machen es sich Haintz‘ Gegenanwälte zum Sport, ihm schon im Formalen die Grenzen aufzuzeigen - wird seinen Grund haben.

Sollte Haintz aber entgegen der zwingenden gesetzlichen Voraussetzung (Para. 936, 920 Abs. 2 ZPO) seinen Sachvortrag nicht vollständig glaubhaft gemacht haben, so würde mich dies in meiner kürzlich geäußerten Einschätzung bestärken.
« Letzte Änderung: 16. Juni 2022, 19:10:28 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #8932 am: 16. Juni 2022, 20:10:16 »
Och die Ärmste. Hat sie sich etwa ein Gefälligkeitsattest gegen den Aufenthalt in Deutschland ausstellen lassen?




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Re: Querdenken
« Antwort #8933 am: 16. Juni 2022, 20:29:37 »
Da hat jemand ganz gewaltig Schiss vor den anstehenden Verfahren
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

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Re: Querdenken
« Antwort #8934 am: 16. Juni 2022, 21:02:55 »
Du meinst sie hat Angst?
Und nicht mal unbegründet.
Ich zitiere sie selbst:

Wenn man hört und liest, was den mutigen Freunden und Kollegen aktuell in Deutschland passiert.

Und das auch noch zu Recht. 

Jetzt ist Angst niemals unbegründet.
Aber meist unsinnig.
Es ist ja jetzt nicht das erste unsinnige in ihrem Leben.
Passt also alles aufeinander.
Irgendwann muss man sich ja doch seiner Verantwortung stellen.
Wenn sie sich der nicht stellt, wird sie eine Zukunft im Ausland aufbauen müssen.
Auch nicht leicht, wenn man eine Schwäche für unsinnige Handlungen hat.
Jeder hat seine eigenen Probleme, die er irgendwann lösen muss.
Gar nicht leicht, wenn das Problem eine Schwäche für unsinnige Handlungen ist.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #8935 am: 17. Juni 2022, 00:05:36 »
Hat sie sich etwa ein Gefälligkeitsattest gegen den Aufenthalt in Deutschland ausstellen lassen?
Irgendwo in der Ecke für Unwichtiges liegt noch die Erinnerung an "Florida-Rolf" rum.
 
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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #8936 am: 17. Juni 2022, 05:09:22 »
« Letzte Änderung: 17. Juni 2022, 05:14:23 von Ba_al »
 

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Re: Querdenken
« Antwort #8937 am: 17. Juni 2022, 06:16:41 »
Sieht aus, als hätte der Zweig früher zu einem anderen Baum gehört.
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Re: Querdenken
« Antwort #8938 am: 17. Juni 2022, 14:19:56 »
Die Antwort dürfte banal sein: Weil Haintz gerade was anderes zu tun hatte (Unterschrift „i. V.“).

Um mal meine fachlich völlig unbedeutende Meinung zum besten zu geben: Ich unterschreibe doch nicht "i.V. (in Vertretung), weil der andere Honk gerade keine Zeit hat", sondern vielmehr ist es meines Wissens nach so, dass i.V. (und ppa) auch im Handelsregister eingetragen sein müssen. Oder?
i.V. heißt "in Vollmacht", nicht "in Vertretung".
 
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Re: Querdenken
« Antwort #8939 am: 17. Juni 2022, 15:33:38 »
In Behörden ist klar geregelt, wer wie unterschreiben kann. Im Firmen meist auch. Herr Haintz kann das in seiner eigenen Firma regeln wie er will.
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