Ich hole mal etwas weiter aus (Achtung, anschnallen, jetzt wird’s zuvielrechtlich!):
Es wurde negative Feststellungsklage erhoben, m. W. gegen Ballweg persönlich. Was ist eine negative Feststellungsklage?
Einfaches Beispiel hierzu: A verlangt von B - aus welchem Grund auch immer - Zahlung eines Geldbetrags. B ist der Meinung, dass er nicht zur Zahlung verpflichtet sei und zahlt deshalb auch nicht. Nun müsste A gegen B auf Zahlung klagen. B kann aber auch seinerseits die Sache gerichtlich klären lassen, ohne auf eine solche Zahlungsklage zu warten. B kann also seinerseits A auf Feststellung verklagen, dass die Forderung, deren sich A berühmt, gar nicht besteht (so etwas hat Jun hier gemacht).
In einem solchen Fall muss B als Kläger nur darlegen (und ggf. beweisen), dass A sich einer Forderung gegenüber B berühmt (sonst kein Feststellungsinteresse nach Para. 256 ZPO). Dass die Forderung tatsächlich doch besteht, muss A als Beklagter darlegen und beweisen.
N. B.: Bei allem Respekt vor Jun, ich halte seine über mehrere Seiten episch breit begründete Klage für amateurhaft. Es hätte als Klagebegründung genügt (man muss ja dem Gegner nicht die Munition liefern):
„Der Beklagte begehrt von der Klägerin Aushändigung des Preises „Der Goldene Aluhut“ für das Jahr …
Beweis: Schreiben vom …
Tatsächlich besteht ein solcher Anspruch des Beklagten nicht - wieso auch?
(Unterschrift Rechtsanwalt)“
Gelingt es im obigen Beispielsfall A nicht, seinen Anspruch schlüssig zu begründen (und ggf. die zu Grunde liegenden Tatsachen zu beweisen), so hat das Gericht der Klage stattzugeben.
Nur hierauf wäre es im Rechtsstreit gegen Ballweg angekommen. Dieser hätte darlegen müssen, was der Goldene Aluhut überhaupt ist und weshalb gerade ihm ein Anspruch auf „Verleihung“ zusteht. Das kann ihm nie und nimmer gelingen, und bereits deshalb wäre der Klage stattzugeben.
Die negative Feststellungsklage erweist sich generell als probates Mittel gegen Leute, die mit irgendwelchen Forderungen auf Dummenfang gehen und meinen, dies risikolos tun zu können (zahlt der Gegner, ist es schön, zahlt er nicht, habe ich wenigstens nichts verloren, wenn bei 100 Gegnern 15 zahlen, habe ich ein Geschäft gemacht). Die negative Feststellungsklage führt nämlich dazu, dass derjenige, der sich leichtfertig eines Anspruchs berühmt, nach verlorenem Prozess mit den Kosten des Rechtsstreits belastet wird, und das kann dann eben doch teuer werden. Gerade dieser - legitime - Disziplinierungsgedanke könnte Jun und Silberberger hier getrieben haben. Dann sollte man die Sache aber auch durch- und nicht wegen der Dummdreistigkeit des Ballweg und der Querlüfter den Schwanz einziehen, denn Ballweg wird sich jetzt wie der Sieger fühlen.