Die Sächsische widmet den beiden Helden einen ungewöhnlich ausführlichen Artikel, der auch noch ohne Bezahlschranke ist:
Spoiler
Video von umstrittener Abschiedsszene
Den meisten der mehreren tausend Demonstranten wird möglicherweise gar nicht aufgefallen sein, dass Michael Fritsch und Artur Helios nach ihrem gemeinsamen Auftritt vor der Semperoper ihre Arme zum Hitlergruß gereckt hatten.
Mit dieser Geste verabschiedeten sie sich und skandierten den „Schlachtruf der Querdenker-Bewegung“ in ihre Mikrofone: „Frieden! – Freiheit!“ Die Redner hatten die Bühne kaum verlassen, da wurden sie von der Polizei zur Feststellung ihrer Personalien empfangen. Es habe schon eine anonyme Online-Anzeige wegen Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgelegen.
An jenem 31. Oktober 2020 hatten am Theaterplatz rund 5.000 Menschen gegen die Corona-Politik der Regierung protestiert. Es war die bis heute größte Demo der Dresdner "Querdenken"-Initiative. Die Polizei war mit lediglich gut Hundert Einsatzkräften überfordert. Hunderte Demonstranten waren ohne Maske gekommen oder hatten sich skurrile Bastelarbeiten vor die Nase geklebt.
Der Polizist Fritsch (58) und der pandemiegeplagte Inhaber einer Messebaufirma, Helios, (56), beide aus Nordrhein-Westfalen, waren in der Szene als Aktivisten bekannt, hatten seit Beginn der Pandemie regelmäßig auch auf Bühnen gestanden. Wegen einer umstrittenen Rede im August 2020 sei Fritsch, der als Kriminalhauptkommissar im Bereich Einbruchs-Prävention tätig gewesen war, suspendiert worden. Seit dem ist er bei halben Bezügen vom Dienst freigestellt und könne sich daher, wie er selbst sagte, voll und ganz für Querdenken einsetzen.
"Völlig von der Rolle"
Am Freitag fand nun der Prozess gegen die beiden statt, weil sie ihre Strafbefehle nicht akzeptiert hatten. Beide räumten ein, ihre Geste könnte – rein äußerlich – schon als ein verbotener Gruß angesehen werden. Allerdings hätte beide nichts mit rechtsradikalem Gedankengut am Hut. Auch in ihrem Redebeitrag hätten sie keinen entsprechenden Bezug zum Nationalsozialismus gebraucht – nichts was auch nur irgendwie auf der subjektiven Seite dafür sprechen würde, dass es sich bei der "technischen" Geste, wie es einer gesagt hatte, tatsächlich um einen Hitlergruß gehandelt haben könnte.
„Ich war völlig von der Rolle“, sagte Fritsch über den Moment, als die Polizei ihm hinter der Bühne mit dem Vorwurf konfrontiert habe. Für ihn sei das kein solcher verbotener Gruß gewesen, weder bei ihm noch seinem Mitredner, weder objektiv noch subjektiv. Auch Helios bestritt den Hitlergruß entschieden, zumal er seinen linken Arm ausgestreckt habe und nicht den rechten. Er habe sich erst einmal erkundigen müssen, was genau ihm vorgeworfen wird, sagte der 56-Jährige.
"Keine abgesprochene Choreografie"
Möglicherweise war eine fixe Bemerkung der Angeklagten hinter der Bühne ein Anlass für die spätere Einschätzung des Richters. Polizisten hatten aufgeschnappt, wie die Männer bei einer Unterhaltung sinngemäß sagten: "Siehst du, jetzt ist genau das passiert, was ich gestern gesagt habe." - das klingt doch "komisch", sagte der Richter.
Damit sei gemeint gewesen, "dass man mit allen Mitteln versucht, und zu diskreditieren", sagte Fritsch. Dem hielt der Richter entgegen, dass die identische Geste der Männer, die "wie aufs Stichwort" gezeigt worden sei, auf dem Video "eine andere Sprache" spreche. "Wir haben keine Choreografie abgesprochen", antwortete Fritsch.
Videoaufnahmen zeigten die etwa viertelstündige Rede. Es war eine in diesen Kreisen typische Ansprache, in der die Männer unter anderem beklagten, dafür diffamiert zu werden, dass sie die Wahrheit sagten. Die Corona-Pandemie nannten sie eine "milde Influenza". Am Ende folgten die ausgestreckten Arme, beim einen länger, beim anderen dafür mehrfach hintereinander, während sie ihre Schlachtrufe skandierten.
Später ist Fritsch nochmals hinter der Bühne zu sehen, wie er den Arm erneut reckt. Das passierte jedoch nicht, wie er ursprünglich behauptet hatte, weil er der Polizei seine Geste vorgemacht habe, sondern wieder bei der Kommunikation mit den Anhängern, die sich zu Dutzenden um die Männer gedrängt hatten.
Die Geste zählt, nicht die Gesinnung
Zwei Polizisten bestätigten als Zeugen den Einsatz hinter der Bühne und berichteten über den ungewöhnlichen Einsatz. Sie hatten die Tat jedoch nicht selbst gesehen. Als sogenannten präsenten Zeugen hatten die Verteidiger den 36-jährigen Dresdner Ilia T. dabei, der auf der damaligen Demo gefilmt hatte. Der Zeuge bezeichnete sich als "Pressevertreter", der davon lebe, über Demos live zu berichten. Aufgrund seiner jüdischen Herkunft, so T., würde besonders sensibel darauf reagiert, wenn Redner den Boden der Verfassung verließen: "Fritsch ist ein guter Polizist, wie ich ihn mir wünschen würde. Er ist ein Verfassungsschützer", sagte der 36-Jährige. Auch Helios sei freundlich und in keiner Form rechtsnational oder rechtsextrem.
Die Verteidiger argumentierten, es brauche schon Fantasie, um einen Hitlergruß in den Gesten zu erkennen. Ein solcher sei allerdings nie beabsichtigt gewesen und auch der Kontext gebe das nicht her. Sie forderten erwartungsgemäß Freisprüche.
Die Staatsanwältin hatte zuvor für beide Angeklagten Geldstrafen gefordert und argumentiert, dass der Gesetzgeber das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe gestellt hat, um diese zu unterbinden. Es sei keine Voraussetzung, Rechtsextremist zu sein, um für die Geste bestraft zu werden.
Der Richter folgte der Argumentation Staatsanwältin und ging noch weiter, indem er zu der Überzeugung gekommen sei, dass die Angeklagten ganz bewusst den "Deutschen Gruß" eingesetzt hätten: Der ausgebildete Polizist Fritsch und ehemalige Berufssoldat Helios wüssten ganz genau, dass allein die Geste schon strafbar sei. Helios wurde zu einer Geldstrafe von 840 Euro (70 Tagessätze) verurteilt. Fritsch, schuldig in zwei Fällen, muss 5.000 Euro zahlen (100 Tagessätze). Er muss deutlich mehr zahlen, weil er über ein Einkommen verfügt. Strafmildernd wertete der Richter, dass beide Angeklagte nicht vorbestraft seien.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Kurz nach ihrer Verurteilung haben die Verteidiger der beiden Angeklagten in öffentlichen Videos angekündigt, das Urteil anzufechten.