Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1080106 mal)

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Re: Querdenken
« Antwort #6585 am: 4. November 2021, 12:48:34 »
denn hätte sie dann Zeitsoldatin bei der Bundeswehr sein können?

Bei einer Doppelstaatsbürgerschaft ist das kein Problem. Die Regeln in den USA sind da etwas sperrig. Was gar nicht geht für US-Staatsbürger ist Wehrdienst in einem den USA gegenüber feindlich eingestelltem Land. In anderen Ländern kann Wehrdienst geleistet werden, aber nicht als Offizier oder Unteroffizier. Zu einem Verlust der amerikanischen Staatsbürgerschaft kommt es auch dann nur, wenn dies beabsichtigt ist.

Vicky könnte also in der Bundeswehr dienen und eine eventuell vorhandene US-Staatsbürgerschaft behalten. Umgekehrt erlaubt ein generelles Einverständnis des Verteidigungsministeriums deutschen Staatsbürgern den Militärdienst in einem Mitgliedsland von EU und/oder NATO.
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Re: Querdenken
« Antwort #6586 am: 4. November 2021, 13:27:30 »
Bei Vicky läuft es noch nicht so
Erschreckend das da überhaupt jemand was gibt

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Querdenken
« Antwort #6587 am: 4. November 2021, 13:38:09 »
Erschreckend das da überhaupt jemand was gibt

Wenn sie nur ein wenig aufgepasst hat bei ihrer "Psyops"-Ausbildung, dann weiß sie, dass man erst einmal anfüttern muss. So wie der Obdachlose ein paar Cent im Becher hat, so hat sie sicher auch ein paar Spenden selbst plaziert.
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Re: Querdenken
« Antwort #6588 am: 4. November 2021, 13:45:23 »
Aus dem gleichen Grund legt die Klo-Person ja auch immer ein 2-Euro-Stück in den Unterteller!
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Re: Querdenken
« Antwort #6589 am: 4. November 2021, 14:44:49 »
Ob die Querdenker diese Einschätzung auch so auf TG pushen?

Zitat
Niedersachsens Generalstaatsanwälte sehen keine Strafbarkeitslücke bei gefälschten Impfpässen

13.27 Uhr: Die Generalstaatsanwaltschaften des Landes Niedersachsen halten die Vorlage gefälschter Impfpässe in Apotheken trotz eines gegenteiligen Gerichtsbeschlusses sehr wohl für strafbar. Sie teilten die jüngst vom Osnabrücker Landgericht geäußerte Annahme einer Strafbarkeitslücke ausdrücklich nicht und strebten eine Klärung der Sachlage durch das zuständige Oberlandesgericht an, teilten die Behörden am Donnerstag in Celle gemeinsam mit.

»Es besteht kein Anlass zur Annahme einer Strafbarkeitslücke – eine solche widerspräche ganz offensichtlich dem Willen des Gesetzgebers«, erklärten die drei Generalstaatsanwälte des Landes. Wer versuche, sich mit einem gefälschten Impfzertifikat einen digitalen Impfpass zu verschaffen, müsse auch in Zukunft damit rechnen, von den Staatsanwaltschaften verfolgt zu werden.

Das Osnabrücker Landgericht hatte in einer Entscheidung aus der vergangenen Woche dargelegt, dass es die Vorlage eines falschen Corona-Impfausweises in einer Apotheke zum Zweck der Erlangung eines digitalen Impfzertifikats nach geltender Rechtslage für nicht strafbar hält. Demnach steht nur die Vorlage gefälschter Gesundheitszeugnisse bei Ämtern und Versicherungen unter Strafe.
https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/corona-news-am-donnerstag-us-firma-soll-bei-biontech-studien-geschlampt-haben-a-f3a7c660-40da-4817-9b0d-58bc75a18da1
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Offline klingsor3

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Re: Querdenken
« Antwort #6590 am: 4. November 2021, 19:28:53 »
Thomas Grabinger hat mal wieder ein Konto weniger .... Revolutbank, das ist glaub ich auch (noch) der Sellner. Vielleicht erwischt es den als Nächsten...  ;D ;D ;D

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Re: Querdenken
« Antwort #6591 am: 4. November 2021, 22:44:47 »
Das muss mal gesagt werden
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Re: Querdenken
« Antwort #6592 am: 5. November 2021, 13:53:24 »
Am Dienstag gibt es nicht nur die Verhandlung vom Stiefelknecht, am 9.11. soll auch der lang erwartete Showdown zwischen Füllmichtasche und Drosten stattfinden. Also vermutlich nur mit dem Anwalt von Drosten. 11 Uhr Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17, Saal 143.

https://twitter.com/SchwarzePalmen/status/1456602156367327239
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Re: Querdenken
« Antwort #6593 am: 5. November 2021, 13:55:40 »
Ich tippe mal auf FuellmirdieTasche macht kurz vorher einen Rückzieher.
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Re: Querdenken
« Antwort #6594 am: 5. November 2021, 14:04:15 »
Ich tippe mal auf FuellmirdieTasche macht kurz vorher einen Rückzieher.

Das würde ihm nicht helfen. Wenn er den Streit für erledigt erklärt, dann müsste das Gericht trotzdem noch über die Kosten entscheiden. Und dabei würde die Erfolgsaussicht der Klage mitbetrachtet werden. Also selbst in diesem Fall würde das Gericht ihm seine völlige Unfähigkeit zum Verfassen von entscheidungsrelevanten Schriftsätzen ins Stammbuch schreiben. Da müsste er schon die Klage zurücknehmen.

Auffallend finde ich eher, dass er auf seinem Kanal gar keine Reklame für den Termin macht. Besonders siegessicher wirkt das nicht.
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Re: Querdenken
« Antwort #6595 am: 5. November 2021, 14:15:26 »
Ich hätte noch einen Tip für ihn:

Einfach nicht erscheinen (oder sich mangels MNS an der Pforte abweisen lassen), Versäumnisurteil kassieren und sich hinterher darüber aufregen, dass das merkelgesteuerte Gericht sich überhaupt nicht mit seinen Argumenten befasst, sondern die Klage ohne Begründung abgebürstet hat.

Das müsste bei seinem Fußvolk funktionieren.
« Letzte Änderung: 5. November 2021, 14:18:10 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 

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Re: Querdenken
« Antwort #6596 am: 5. November 2021, 14:28:30 »
Aber auch bei einer Flucht in die Säumnis würde sich wohl im Urteil der böse Satz finden, dass die Klage nicht schlüssig sei.
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Offline Judge Roy Bean

Re: Querdenken
« Antwort #6597 am: 5. November 2021, 14:30:05 »
Kann man machen, muss man aber nicht. Und welcher Richter tut schon mehr als er muss?

Insbesondere kommt es auf Schlüssigkeit nicht an, die (zulässige) Klage ist einzig wegen der Säumnis des Klägers abzuweisen. Ausführungen zur Schlüssigkeit wären also ohnehin ein sog. obiter dictum (Behandlung von nicht entscheidungserheblichen Rechtsfragen).
« Letzte Änderung: 5. November 2021, 15:14:25 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Re: Querdenken
« Antwort #6598 am: 5. November 2021, 14:31:11 »
Nein, ein Versäumnisurteil bedarf keiner Begründung und besteht klassischerweise nur aus Rubrum und Tenor.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Querdenken
« Antwort #6599 am: 5. November 2021, 14:32:54 »
Immer noch besser als ein Urteil, das auch nach außen für die Schafe wie eine schallende Ohrfeige, also klare Niederlage aussieht. Ein Säumnisurteil lässt sich für einen halbwegs fähigen Unwalt gut verschwurbeln. Und das kann er ja.
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