Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1021257 mal)

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Offline kairo

Re: Querdenken
« Antwort #4845 am: 30. Juli 2021, 12:16:12 »
Woher soll Omi Sigrid denn wissen, daß der bei der Polizei ist, wenn er eine Warnweste mit der Aufschrift POLIZEI und eine Polizeimütze aufhat?   

Na ja, ohne Unterschrift des Richters und Volksabstimmung läuft da nichts ...
 
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Re: Querdenken
« Antwort #4846 am: 30. Juli 2021, 12:17:43 »
„Omi Sigrid“ wollte einfach mal bißl querfahren ...  ???

Woher soll Omi Sigrid denn wissen, daß der bei der Polizei ist, wenn er eine Warnweste mit der Aufschrift POLIZEI und eine Polizeimütze aufhat?    :facepalm:

Die darf ihren Führerschein und Fahrerlaubnis behalten?

Bei aller Nachsicht und im Zweifel - wer das nicht sieht und dreimal!!! die Person anfährt ist doch absolut nicht mehr geeignet ein Fahrzeug zu führen!
Ich hoffe StA geht in Berufung
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Querdenken
« Antwort #4847 am: 30. Juli 2021, 12:25:42 »
Ich hoffe StA geht in Berufung


Man hat in Sucksn ein ... äh .. spezielles Verhältnis zu Strafen.

Bis hoch zum „General“ wie es scheint.
Leider Bezahlschranke.


Zitat
Streit um harte Strafen eskaliert: Heftige Vorwürfe gegen Sachsens Generalstaatsanwalt

Sollen in Sachsen sogenannte Bagatelldelikte härter bestraft werden? Darüber streiten die Justizministerin und der Generalstaatsanwalt seit Monaten. Doch jetzt kommen schwere Vorwürfe aus der Justiz gegen den Chef-Ankläger hinzu.

In Sachsen tobt ein heftiger Streit um sogenannte Bagatelldelikte: Wie hart sollen die Strafen ausfallen?
Dresden

Das gab es wohl noch nie: Aus der sächsischen Justiz wird Generalstaatsanwalt Hans Strobl vorgeworfen, seine Kompetenzen überschritten und sich unzulä...

.https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Streit-um-Bagatelldelikte-Vorwuerfe-gegen-Sachsens-Generalstaatsanwalt
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Querdenken
« Antwort #4848 am: 30. Juli 2021, 12:27:14 »
Ich hoffe StA geht in Berufung
Es war eine Verfahrenseinstellung, da gibt es kein Rechtsmittel. Bei einer Einstellung nach § 153a Abs. 2 StPO muss die Staatsanwaltschaft sogar zustimmen. Aber die Verfahrenseinstellung hindert die Fahrerlaubnisbehörde nicht daran, sich die Oma mal näher anzugucken.



Die Polizei überlässt diesmal nichts dem Zufall. An der Siegessäule wird ein Bauzaun aufgestellt.





Bericht auf Twitter zum Zustand der deppenbesetzten Schule in Ahrweiler.

https://twitter.com/SiePing/status/1420805598195630083
Zitat
Die illegal in die Aloisiusgrundschule Ahrweiler eingedrungenen Querdenker und Nazis wurden gestern von der Polizei nach einer städtischen Verfügung herausgeschafft. Heute beim Aufräumen stellten wir fest dass die noch nicht einmal den Schlamm aus den Kellern geschafft haben! (1)

https://twitter.com/SiePing/status/1420806696067379203
Zitat
Die Helfer fanden tonnenweise unsortierte und zumeist verdreckte Hilfsgüter vor. An vielen Ecken im Gebäude hat sich Schimmel in gewaltigem Ausmaß gebildet. Die Inzidenz in Ahrweiler ist bereits auf über 50 gestiegen. Kein Wunder, denn kein Querdenker hat Maske getragen. (2)

https://twitter.com/theRealWattwurm/status/1420799380588834816
Zitat
Querdenker versuchen sich nun mit Tankkarten in die Herzen der Helfer zu kaufen. Sie sind noch hier.. Kleine Teams, Propaganda inklusive. Und natürlich mit einer Portion Opferrolle und sanfte ekelhafte Hetze.
« Letzte Änderung: 30. Juli 2021, 13:26:28 von Gerichtsreporter »
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Re: Querdenken
« Antwort #4849 am: 30. Juli 2021, 14:09:41 »
Firma "POLIZEI" in Kassel drangsaliert Bürger wegen Maskenpflicht...

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Re: Querdenken
« Antwort #4850 am: 30. Juli 2021, 14:16:30 »
Ein Kanal mit einem Abonenten. Respekt, das schafft auch nicht jeder.
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Re: Querdenken
« Antwort #4851 am: 30. Juli 2021, 15:08:57 »
Mal sehen, ob sich die Gerichte von dem Argument "Mimimi, aber die Homos ..." beeindrucken lassen.


Die Polizei hat ihr Verbot begründet:

Zitat
Verbote aufgrund von Missachtungen der Corona-Regeln

Die Verbote beträfen Versammlungen, deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer wiederholt unter Beweis gestellt hätten, „dass regelmäßig und nahezu ausnahmslos aufgrund der fehlenden Akzeptanz die Infektionsschutzregeln nicht eingehalten werden“, sagte Polizeisprecher Thilo Cablitz am Donnerstag zur Begründung der Verbote. „Förmlich Markenzeichen und erklärtes Ziel“ der Demonstranten sei das Verweigern des Tragens einer Munde-Nase-Bedeckung.

Auch würden die Verantwortlichen der Aufzüge – zumindest in Teilen – kaum oder gar nicht willens oder in der Lage sein, bei entsprechenden Verstößen ihre Verantwortung wahrzunehmen und regulierend gegenzusteuern.

Polizei zum CSD: Zwar Verstöße, aber Regeln grundsätzlich befolgt

Diese Punkte unterschieden die nun verbotenen Versammlungen ganz deutlich von allen sonstigen Versammlungen mit einer hohen Anzahl an Teilnehmenden, wie beispielsweise dem Christopher Street Day (CSD) am vergangenen Wochenende in Berlin.

https://m.tagesspiegel.de/berlin/querdenken-711-mobilisiert-nach-berlin-michael-ballweg-stellt-eilantrag-gegen-demoverbot/27467338.html

;D
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Re: Querdenken
« Antwort #4852 am: 30. Juli 2021, 17:00:14 »
Bericht auf Twitter zum Zustand der deppenbesetzten Schule in Ahrweiler.

Zitat
Heute beim Aufräumen stellten wir fest dass die noch nicht einmal den Schlamm aus den Kellern geschafft haben!

Wundert mich nicht. Die werden sich gedacht haben, prima, der braune Schlamm ist das ideale Fundament für das neue Reich.
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Marlene Dietrich
 
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Re: Querdenken
« Antwort #4853 am: 30. Juli 2021, 18:20:47 »
Sinan erklärt: Wie erkenne ich Querdeppen





Hier noch eine Sichtweise auf die Querdeppen die auch ziemlich eindeutig ist, aber eine andere Art von Präsentation wählt

« Letzte Änderung: 30. Juli 2021, 18:49:21 von SchlafSchaf »
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Re: Querdenken
« Antwort #4854 am: 30. Juli 2021, 18:57:36 »
Als sie zuletzt mit Polizisten zu tun hatte sahen die hält anders aus .

Mein Vater versuchte mal in einem Dorfkonsum in NVA Uniform, Alkohol zu kaufen. Den bekam er unter Hinweis der Omi-Kassiererin „An Wehrmachtsangehörige dürfen wir keinen Alkohol verkaufen“ nicht.  ;D

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Re: Querdenken
« Antwort #4855 am: 30. Juli 2021, 19:28:33 »
Man hat in Sucksn ein ... äh .. spezielles Verhältnis zu Strafen.

Wer kennt sie nicht die Bagatelldelikte wie Rechtsterrorismus, das öffentliche Tragen von thoitschen Glückstätowierungen, Hassrede etc.
"It’s easy. A lobotomized monkey could do it."
"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
— Jasper Fforde
 

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Re: Querdenken
« Antwort #4856 am: 30. Juli 2021, 21:40:59 »
Zitat
Mehrere Eilanträge abgelehnt
Verwaltungsgericht bestätigt weitere Demo-Verbote für "Querdenker"

30.07.21 | 19:44 Uhr
UPDATE
13 fürs Wochenende geplante Demonstrationen von Gegnern der Corona-Maßnahmen hat die Berliner Polizei verboten. Eilanträge dagegen wurden abgewiesen. Das gilt auch für die Veranstaltungen, für die mehr als 20.000 Personen angemeldet wurden.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat mehrere Verbote für Demonstrationen von Gegnern der Corona-Maßnahmen bestätigt. Die Richter wiesen am Freitag entsprechende Eilanträge zurück. Wie das Gericht dem rbb bestätigte, fällt darunter auch eine "Querdenken"-Versammlung, zu der 22.500 Teilnehmer angemeldet waren. Zur Begründung sagte ein Sprecher, die Delta-Variante des Corona-Virus verbreite sich auch im Freien.

Spoiler
Auch eine für Sonntag geplante Demonstration unter dem Motto "Für Frieden, Freiheit, Wahrheit" mit 3.500 Personen bleibt nach der Entscheidung des Gericht verboten. Die Polizei Berlin hatte die Versammlungen im Wesentlichen unter Berufung darauf untersagt, dass bei solchen Demonstrationen regelmäßig gegen den Infektionsschutz verstoßen werde.

Verstöße gegen Hygieneregeln befürchtet
In der ersten Entscheidung zu der "Für Frieden, Freiheit, Wahrheit"-Demonstration teilte das Gericht mit, es teile es die Prognose der Polizei, wonach durch die angemeldete Versammlung eine unmittelbare Gefahr für das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bestehe. Eine solche unmittelbare Gefahr ergebe sich aus dem gesteigerten Risiko aufgrund der in Deutschland überwiegend verbreiteten Delta-Variante und ihrer möglichen Verbreitung durch die Versammlungsteilnehmer, so das Gericht in der Begründung der Entscheidung. Die durch die geplanten Versammlungen bereits innerhalb Berlins entstehende erhöhte Infektionsgefahr weite sich durch die Anreise der Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet noch aus.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg erhoben werden. Eine OVG-Sprecherin sagte am Freitag, dort liege noch keine Beschwerde vor.
Die Polizei hatte am Donnerstag zwölf für das Wochenende geplante Demonstrationen verboten - am Freitag teilte die Polizei mit, dass auch noch eine 13. Demonstration untersagt wurde. Vermutet wird, dass trotz der Demo-Verbote viele Gegner der Corona-Maßnahmen nach Berlin reisen.

"Markenzeichen und erklärtes Ziel", keine Maske zu tragen
Nach Angaben der Polizei betreffen alle Demo-Verbote Veranstaltungen, "deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer regelmäßig gesetzliche Regelungen, hier konkret zum Schutz vor Infektionen, nicht akzeptieren", wie Polizeisprecher Thilo Cablitz am Donnerstag mitteilte.

Bei vergangenen Demonstrationen hätten Teilnehmende "wiederholt unter Beweis gestellt, dass regelmäßig und nahezu ausnahmslos aufgrund der fehlenden Akzeptanz diese Infektionsschutzregeln nicht eingehalten werden." Bei einigen Veranstaltung sei das Verweigern des Tragens einer Munde-Nase-Bedeckung teil der politischen Forderung und bei der Demonstration selbst "förmlich Markenzeichen und erklärtes Ziel".

Die Berliner AfD kritisierte das Verbot und warf der Polizei und dem Senat vor, bei Demonstrationen mit zweierlei Maß zu messen. Am Samstag der vergangenen Woche durfte eine Groß-Demo zum Christopher Street Day (CSD) mit rund 35.000 Teilnehmenden durch die Stadt ziehen.
[close]
https://www.rbb24.de/politik/thema/corona/beitraege/2021/07/berlin-querdenker-demo-verboten-eilantrag-verwaltungsgericht.html
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Re: Querdenken
« Antwort #4857 am: 30. Juli 2021, 23:51:53 »
Captain Unterhose hat noch versucht, für morgen eine Kundgebung am Märchenbrunnen im Volkspark Friedrichshain anzumelden. Die ist aber auch verboten worden.
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Re: Querdenken
« Antwort #4858 am: 31. Juli 2021, 00:40:04 »
Soso, die Berliner AfD kritisiert das Verbot... Schon vielsagend, dass sie sich für Leute einsetzt, die nicht bereit sind, sich an die Hygieneauflagen zu halten, die man ihnen behördlicherseits auferlegt.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #4859 am: 31. Juli 2021, 08:31:09 »
Captain Unterhose hat noch versucht, für morgen eine Kundgebung am Märchenbrunnen im Volkspark Friedrichshain anzumelden. Die ist aber auch verboten worden.




Woran erinnert mich das bloß?

Ach ja:



Ist diese Ähnlichkeit eigentlich ganz und gar zufällig?
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