Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1128259 mal)

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Online Knallfrosch

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Re: Querdenken
« Antwort #15570 am: 2. Juli 2025, 23:02:39 »
Obiter dictum: Frau "Dr." Magdalena Zielinski ist weder Ärztin noch promoviert.
Vielmehr ist sie psychologische Psychotherapeutin (sie hat also Psychologie studiert) - was primär nicht schlimm ist, aber im Kontext von Gesundheitszeugnissen eventuell Fragen aufwirft.

§278 StGB regelt Tatbestände für Ärzte und approbierte Medizinalpersonen.

Hierzu muss man wissen, dass ein psychologischer Psychotherapeut durchaus eine approbierte Medizinalperson ist. Sie darf folglich Gesundheitszeugnisse erstellen und ausgeben.
Also konnte sie aufgrund eines Verstoßes gegen diese Vorschrift verurteilt werden.

Umgekehrt ist auch jeder potenziell strafbar (§279), der solche Gesundheitszeugnisse zu bestimmten Zwecken verwendet, sofern sie falsch sind.
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Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #15571 am: Gestern um 18:00 »
Haintzelmännchen schwallert mal wieder
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Querdenken
« Antwort #15572 am: Gestern um 18:11 »
Unverständlich für mich, dass ein derart verschwurbelter Wirrkopf Anwalt sein darf.
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Re: Querdenken
« Antwort #15573 am: Gestern um 18:17 »
Haintzelmännchen schwallert mal wieder

Sehe ich da ein Pentagramm?
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.