Ich habe die ganze Zeit versucht, mir das vorzustellen, bin aber zu blöd. Vielleicht kann mir einer helfen.
Ich will dem Staat Abgabe x nicht zureichen.
Ich kaufe ein Produkt und zahle dem Lieferanten den Betrag n, dem der Betrag für Abgabe x enthalten ist. Ich kann ihm entsprechend meinen Wünschen weniger zahlen. Ich darf aber nicht zu viel schuldig sein, sonst beliefert er mich nicht mehr.
Ich kann also nicht lange weniger bezahlen, sonst gehen mir irgendwann die Lieferanten aus. Wenn es Exklusivvertragslieferanten sind, geht das sehr schnell. Wenn es Pachtvertragslieferanten sind, funktioniert es aus Prinzip nicht.
Ich kann ausrechnen, was der Betrag abzüglich Abgabe x ist und entsprechend von meinen Kunden fordern. Aber das mache ich nicht lang, weil das mein Fehlbetrag bleibt, egal wie ich über Abgaben und Rechnungen denke.
und bei dem Schritt komme ich nicht weiter. Wie schaffe ich es, dem Staat die Abgabe vorzuenthalten, wenn ich sie gar nicht direkt entrichten kann? Selbst wenn das ginge, macht das keiner über längere Zeit, aus Gründen.
Hat jemand mehr Wissen über Steuerrecht als man bei der Fahrschule oder in Automation und Elektrotechnik übers Steuern lernt?
Ich verstehe auch nicht die Ungleichung
Ampelkoalition - Nichtwähler ≠ Mehrheit unter allen Wahlberechtigten
Hier muss mindestens ein Mathematiker ran, darunter akzeptiere ich nichts, auch im Namen der Allgemeinerleuchtung. Ein CO2-Steuerfreier Elektriker darf ausnahmsweise antworten, wenn er für die Allgemeinerleuchtung keine Hamburger Sparschaltung nutzt. Sparen darf er an CO2, aber nicht an Erklärungen.
Ob ich versuche, nachzudenken, was die Ungleichung mit der Steuer zu tun hat, weiß ich noch nicht. Es könnten zu viele Folgefragen aufkommen und noch mehr Verwirrung auftreten.