Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1003439 mal)

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Offline Rabenaas

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Re: Querdenken
« Antwort #11910 am: 13. April 2023, 18:12:23 »
Nach einer polizeilichen Durchsuchung sieht eine Wohnung schon so aus, die räumen nicht hinterher auf.

Allerdings dürfen die Systemschergen auch keine offenen Wohnungstüren ungesichert lassen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Gerntroll

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Re: Querdenken
« Antwort #11911 am: 13. April 2023, 18:24:59 »
Wer weiß welche Feinde sie noch hat. Die Partytruppe würde die Tür in keinem Fall offen lassen.

Nach einer professionellen Durchsuchung sieht das Ganze auch irgendwie nicht aus...
(Wobei ich da leider noch keine eigenen Erfahrungen habe)

Bin im Juni vorübergehend und voller Tatendrang in D. Ich kann Dir helfen.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline Knallfrosch

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Re: Querdenken
« Antwort #11912 am: 13. April 2023, 19:42:41 »
Off-Topic:
Gerne. Aber vereinbare bitte einen Termin mit meinem Sekretariat, damit wir vorher aufräumen können. Du wirst Kaffeebohnen, Milch, Süßstoff und Fruchtsäfte vorfinden. 3 Cannabis-Pflanzen darf ich doch neuerdings auch, oder?
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Offline Gerntroll

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Re: Querdenken
« Antwort #11913 am: 13. April 2023, 19:57:32 »
3 Cannabis-Pflanzen darf ich doch neuerdings auch, oder?

Klar, die nehme ich gerne.
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Offline Morris

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Re: Querdenken
« Antwort #11914 am: 13. April 2023, 20:48:20 »
3 Cannabis-Pflanzen darf ich doch neuerdings auch, oder?

Klar, die nehme ich gerne.

Meine bekommst du nicht und auch nicht das Vorjahreszeug aus dem Küchenschrank. Das ganze Geschisse ums Kiffen habe ich vor ... Jahren schon nicht verstanden und verstehe es heute auch nicht.
Sie müssen nicht alles glauben, was Sie denken!
 
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Offline kairo

Re: Querdenken
« Antwort #11915 am: 13. April 2023, 22:08:03 »
Das nennt sich „Betreutes Wohnen»


Das mit den Katzen muss man ihnen wirklich übel nehmen. Müssen die sich jetzt ihre Mäuse selber fangen? Völkermord!
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Querdenken
« Antwort #11916 am: 14. April 2023, 00:54:57 »
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen wurde mir zugetragen, dass die Katzen die Aktion beauftragt haben. Es gab da wohl einige Differenzen, u.a. um den Platz auf dem Sofa, die Öffnungszeiten der Wohnungstüre, die Fütterungszeiten und Mengen sowie das Fernsehprogramm.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Querdenken
« Antwort #11917 am: 14. April 2023, 06:58:34 »
Nach einer polizeilichen Durchsuchung sieht eine Wohnung schon so aus, die räumen nicht hinterher auf.

Ich würde eher vermuten, dass die Wohnung nach der Durchsuchung (sollte sie denn durch Systemschergen stattgefunden haben) nicht wesentlich anders als vor der Durchsuchung ausgesehen hat.
Ich bin nicht wirklich ordentlich, aber für viele Dinge besitze ich bessere Aufbewahrungsbehälter als Pappkartons. Die Wohnung dürfte vor/nach der Durchsuchung in einem besseren Ordnungszustand sein als die Gedanken im Kopf der Thul.
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Offline Chemtrail-Fan

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Re: Querdenken
« Antwort #11918 am: 14. April 2023, 08:57:29 »
Nach einer professionellen Durchsuchung sieht das Ganze auch irgendwie nicht aus...
(Wobei ich da leider noch keine eigenen Erfahrungen habe)

Nun ja, von "leider" kann da keine Rede sein. Aber Du hast Recht: im Normalfall sieht die Wohnung vielleicht nicht mehr ganz so ordentlich aus wie vorher, aber ein Chaos wird nicht hinterlassen. Behindert ja auch nur bei der Suche nach Beweismaterial. Was bringt es, den Inhalt des Wäscheschranks auf den Boden zu schmeißen, wenn man viel schneller und effektiver mit geübter Hand die Wäschestapel abtasten kann? Die Beamten, die da beteiligt sind, machen das ja regelmäßig. Da stellt sich Routine ein und die kennen auch die (meisten) "geheimen" Verstecke.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Querdenken
« Antwort #11919 am: 14. April 2023, 09:44:52 »
Nach einer polizeilichen Durchsuchung sieht eine Wohnung schon so aus, die räumen nicht hinterher auf.



Zitat
13.04.2023 | GENERALSTAATSANWALTSCHAFT KOBLENZ
Festnahme wegen Volksverhetzung im Internet

Auf Grundlage eines Untersuchungshaftbefehls des Amtsgerichts Koblenz haben Beamte der Kriminalinspektion Wittlich im Auftrag der Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz am 12.04.2023 im Landkreis Bernkastel-Wittlich eine 62-jährige deutsche Staatsangehörige festgenommen und zugleich einen Durchsuchungsbeschluss gegen die Beschuldigte vollstreckt.

Der bereits einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getretenen Beschuldigten liegt zur Last, seit November 2021 auf einem öffentlichen Kanal eines Internetnachrichtendienstes, dem zuletzt mehr als 8.000 Personen folgten, in neun Fällen zu Hass gegen in Deutschland lebende Juden aufgestachelt oder den Holocaust geleugnet oder verharmlost zu haben, in einem Fall Personen des politischen Lebens verleumdet und tateinheitlich hierzu Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen öffentlich verwendet zu haben, sowie in vier Fällen andere Personen, insbesondere Amtsträger, die mit der Beschuldigten dienstlich befasst waren, durch Verbreiten von Inhalten über das Internet beleidigt zu haben.

Die Beschuldigte wurde noch am selben Tag der Haftrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt, die den Haftbefehl aufrechterhalten und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Im Rahmen der bei der Beschuldigten durchgeführten Hausdurchsuchung wurden Kommunikationsendgeräte und elektronische Datenträger sichergestellt, die nunmehr ausgewertet werden.

Die Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ist seit Juli 2021 auch als Landeszentralstelle für die Verfolgung von Hasskriminalität zuständig. In diesem Zusammenhang übernimmt sie Ermittlungsverfahren oder Verfahrenskomplexe von besonderer Bedeutung oder von besonderem Umfang.


Rechtliche Hinweise:

Für eine Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB durch Aufstachelung zu Hass gegen Teile der Bevölkerung sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren vor. Die Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts wird gem. § 130 Abs. 3 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Verleumdung von Personen des politischen Lebens ist gem. §§ 188 Abs. 2, 187 StGB mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bedroht.

Eine Beleidigung durch Verbreiten über das Internet wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet.

Ein Haftbefehl wird durch das Gericht erlassen, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung.

Presseauskünfte:
Harald Kruse
Leitender Oberstaatsanwalt
0261/1307-30100

https://gstko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail-1/festnahme-wegen-volksverhetzung-im-internet


 :whistle:
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Re: Querdenken
« Antwort #11920 am: 14. April 2023, 12:11:47 »
Hatten wir das schon?

Netzfund, bereits ohne Nummer, spenden kann ich also nicht.

Wenn der Unternehmenszweck in Bettelei besteht, ist grundsätzlich ein belgisches Konto vonnöten?

Habe ich das richtig verstanden?   :scratch:


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Re: Querdenken
« Antwort #11921 am: 14. April 2023, 12:25:14 »
Ein richtiger Tausendsassa, dieser Haintzl egal. Baurecht, Medienrecht, Menschenrechte, Strafrecht, unermüdlich durch die Lande reisender rasender Reporter und Medienschaffender ...

Was kommt als nächstes? Raketenwissenschaftler? Kanzler der Herzen? Gott?
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Re: Querdenken
« Antwort #11922 am: 14. April 2023, 12:36:41 »
Aus Sicht des „demokratischen Widerstands“ wäre sicher noch nen Name mit Iskariot als Nachname
im Angebot
 
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Re: Querdenken
« Antwort #11923 am: 14. April 2023, 17:05:14 »
Wie auch immer: Katzen einfach sich selbst zu überlassen ist nicht im Ordnung. Egal was Frauchen verbrochen hat, die Katzen können nix dafür!
 
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Offline Rabenaas

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Re: Querdenken
« Antwort #11924 am: 14. April 2023, 17:26:56 »
Die Geschichte ist unglaubhaft: die Systemschergen der GmbH hätten eine offene Wohnungstür nicht unbeaufsichtigt gelassen und die Katzen ins Tierheim bringen lassen, wenn sie sonst unversorgt geblieben wären.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!