Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1001397 mal)

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Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #10455 am: 25. Oktober 2022, 20:12:25 »
Haintzelmännchen hat es übertrieben und jetzt nehmen ihn andere aufs Korn
Er hat zum medialen „Krieg“ gegen eine Arztpraxis aufgerufen

Zitat
Ja, Haintz, reicht jetzt!
Mit einem Post, den er auf Telegram geteilt hat, hat Haintz eine rote Linie überschritten.

https://anonleaks.net/2022/optinfoil/markus-haintz/markus-haintz-es-reicht/
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2022, 20:14:05 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline Grashalm

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Re: Querdenken
« Antwort #10456 am: 25. Oktober 2022, 20:27:45 »
Haintzelmännchen hat es übertrieben und jetzt nehmen ihn andere aufs Korn
Er hat zum medialen „Krieg“ gegen eine Arztpraxis aufgerufen

Zitat
Ja, Haintz, reicht jetzt!
Mit einem Post, den er auf Telegram geteilt hat, hat Haintz eine rote Linie überschritten.

https://anonleaks.net/2022/optinfoil/markus-haintz/markus-haintz-es-reicht/

Sollte sowas nicht in irgendeiner Form strafbar sein?
Vom SchlafSchaf gefressen.
 
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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #10457 am: 25. Oktober 2022, 20:36:19 »
Bei den Anons schon  ;D
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Querdenken
« Antwort #10458 am: 25. Oktober 2022, 20:41:30 »
Die Ärzte sollen sich einen Anwalt nehmen und den Einsatz von § 826 BGB prüfen. Man muss halt Vorsatz nachweisen - aber dann kann der ganz schön weh tun, wie auch schon die Automobilindustrie bei ihrem Abgasschönwaschprogramm festgestellt hat. Der Schadensersatzanspruch geht viel weiter als beim "normalen" Schadensersatz nach § 823.
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Re: Querdenken
« Antwort #10459 am: 25. Oktober 2022, 21:31:42 »
Was der Bauschaumschläger braucht, nennt man bei uns "ne Balg Wachs" - und kommt mir nicht mit Gewalt ist keine Lösung. Zunächst wäre mal Ruhe. Ich hoffe, die Anons nehmen sich ihn vor.
Sie müssen nicht alles glauben, was Sie denken!
 
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Re: Querdenken
« Antwort #10460 am: 25. Oktober 2022, 22:04:44 »
"Kinderärtze"
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Re: Querdenken
« Antwort #10461 am: 25. Oktober 2022, 22:06:12 »
Bauschaum hat seinen Telegrampost gelöscht. Er hätte sich das angeblich nicht richtig durchgelesen. Die volle Hose rieche ich bis hier.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 

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Re: Querdenken
« Antwort #10462 am: 25. Oktober 2022, 22:14:31 »
Hat das vielleicht wieder sein unfähiger Gehilfe verfasst?
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Re: Querdenken
« Antwort #10463 am: 25. Oktober 2022, 22:28:12 »
Mausgerutscht. Oder ein Russe hat seinen Telegram-Kanal gehackt.
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Re: Querdenken
« Antwort #10464 am: 25. Oktober 2022, 22:56:42 »
Hier die Stellungnahme der Bauschaum-Avocado.

https://twitter.com/haintz_markus/status/1585010767954292736
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Re: Querdenken
« Antwort #10465 am: 25. Oktober 2022, 23:41:47 »
Hier die Stellungnahme der Bauschaum-Avocado.

https://twitter.com/haintz_markus/status/1585010767954292736

Die volle Hose riecht man noch in Sidney

Meister Eder darf wohl mit einem Strafbefehl rechnen
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2022, 23:48:48 von SchlafSchaf »
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Re: Querdenken
« Antwort #10466 am: 26. Oktober 2022, 00:15:07 »
Das hätte sich die StA sparen können, das läuft doch ohnehin auf eine Hauptverhandlung hinaus. Der legt doch schon aus Prinzip Einspruch ein.

Hier die Stellungnahme der Bauschaum-Avocado.
Immerhin soviel Rückgrat, einen glasklaren Fehler als solchen zu bezeichnen. Er hat dann bei seiner Verantwortung ein paar Mal relativiert, aber nicht in dem Maße, wie man das sonst von den Quarkdenkern kennt. Das nötigt mir schon etwas Respekt ab, muss ich sagen. Nicht viel. Aber größer Null.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #10467 am: 26. Oktober 2022, 09:48:42 »
Immerhin soviel Rückgrat, einen glasklaren Fehler als solchen zu bezeichnen.

Das hat nichts mit Rückgrat zu tun. Das ist reine Schadensbegrenzung. Eigene Einsicht ist das nicht

Offline lobotomized.monkey

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Re: Querdenken
« Antwort #10468 am: 26. Oktober 2022, 10:49:04 »
Immerhin soviel Rückgrat, einen glasklaren Fehler als solchen zu bezeichnen.
Einspruch Euer @Rechtsfinder, das war meiner Meinung nach kein Fehler. #MarkusHeintz arbeitet (meiner Meinung nach) prinzipiell oberflächlich, unsauber, hat prinzipielle Probleme beim Denken und pimpert lieber mit Schauspielerinnen rum anstelle zu arbeiten. Daher war der "Fehler" lediglich Ausdruck eines systematischen Fehlverhaltens. Seine Entschuldigung (bitte beachten: keine Bitte um Entschuldigung) würde ich als kalkulierte (weil kurzfristig verfügbare) Schadenbegrenzung betrachten und nicht als Akt der Einsicht (dann würde er sich von Telegram und Twitter löschen und einfach mal seine Fr*sse halten).

Edit: Es ist keine Wiederholung von @Ba_al, seine Bits waren nur schneller beim Senden.
"It’s easy. A lobotomized monkey could do it."
"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
— Jasper Fforde
 
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Offline Rechtsfinder

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Re: Querdenken
« Antwort #10469 am: 26. Oktober 2022, 11:02:21 »
Ich denke nicht, dass sich unsere Aussagen widersprechen.

Natürlich ist das Schadensbegrenzung. Aber immerhin tut er das noch. Andere unserer Kunden würden selbst diesen Hügel zu verteidigen versuchen.

Das Haintzelmännchen hat wenigstens noch so viel Berührung mit der Realität, um zu erkennen, wie aussichtslos das ist. Für die Anons wird sein Versuch aber nicht ausreichen. Das gibt noch Popcorn, irgendwann.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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