Nach Durchsicht der FEV sehe ich das auch so, dass es für den Entzug der B nicht reicht. Leider ... (das wird man wohl noch schreiben dürfen!)
Moment,
In dem Schreiben stand das er den FS Klasse B beantragen darf.
Erfährt die Führerscheinstelle von Vorfällen, die einen Zweifel an der Fahreignung aufkommen lassen darf die Führerscheinstelle ein Medizinisch/psychologisches Gutachten einfordern.
Durchaus möglich (je nachdem wie die FsSt drauf ist kann es sein das er die MPU auferlegt bekommt. Das liegt im Ermessen der FsSt.
Beantragen darf er (weil ihm nur der D aberkannt wurde), aber ob er B bekommt wird sich zeigen.
Die FEV beschreibt nur die Tatbestände die zwangsweise zum Entzug führen.
Beispiel: A verliert seinen Fs wegen einer Alkoholfahrt (sagen wir 1,5 Promille).
Den Fs kann er nach Ablauf der gerichtlich festgelegten Sperre (sagen wir mal 2 Jahre) neu beantragen. Rechtlich szteht dem nichts im Wege.
ABER: die FsSt wird für die nächsten Jahre (solange die Tat im BZR gespeichert ist; 10 Jahre + Überhangzeit, Fausregel 15 Jahre) auf die Vorlage einer positiven MPU bestehen. Danach kann das immernoch verlangt werden wenn die FsSt berechtigte Zweifel an der Fahreignung hat. Eine MPU wird nicht gerichtlich angeordnet!
Im vorliegenden Fall, sollte er verurteilt werden und die Sache im BZR gespeichert werden, darf er "Murmeln stapeln"
Weil, die Tat hat gezeigt das er nicht gewillt ist sich an allgemeine Regeln zu halten, selbst wenn dadurch andere gefährdet werden. Warum sollte die FsSt davon ausgehen das er das im Verkehr anders handhabt?
Kurz: D musste ihm nach Gesetz entzogen werden.
B ist nun Ermessensspielraum der Behörde.
Es gibt Leute die nach Entzug ihrer Karte umziehen (in einen Kreis wo die FsSt nicht so streng ist; lässt sich auf diversen Plattformen erfragen) um ihren Fs schneller und einfacher neu erteilt zu bekommen. Wird mit zunehmender Vernetzung allerdings auch (Gut so) schwieriger.
Edith sagt: Sollte er eine MPU-Auflage erhalten dürfte das Mimimi groß werden. Er wird versuchen dagegen zu klagen. Das ist herrliches Geldverbrennen. MPU-Anordnung ist kein Verwaltungsakt. Klage ist aussichtslos.