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In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1500193 mal)

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Offline Gelehrsamer

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4305 am: 22. September 2020, 16:42:09 »
Ja, weil der Rest des Interviews erfolgte dann vor der Tür. Das ist der Film wo Bus-Honk von seiner Organisation der Menschenkette um den Bodensee berichtet, die durch Liechtenstein führt.

Gibt's dazu 'nen Link?

König Fusselbart kann ja schlau daherreden, ist aber offensichtlich zu doof, simpelste Zusammenhänge zu erkennen, so dass er völlig wirre Ableitungen vornimmt:

Ich muss dem Kellner mein Attest nicht zeigen --> Ich darf ohne Maske das Geschäft betreten.

Äh - nein: Das eine hat mir dem anderen nichts zu tun. Richtig lautet die Aussage:

Ich muss dem Kellner mein Attest nicht zeigen --> ich kann dann auch das Geschäft nicht betreten.

Umgeformt:

Wenn ich das Geschäft betreten will, muss ich das Attest vorzeigen.

So etwas nennt man eine "Obliegenheit". Du muss gar nichts. Aber wenn du etwas nicht tust, musst du mit den Nachteilen leben.

Mal abgesehen davon, dass das Vorhandensein eines gültigen Attestes zweifelhaft ist. Obwohl Atteste zur Befreiung vom "Maskenzwang" imho nur bei Geisteskrankheiten denkbar sind (bei physiologischen Beschwerden, namentlich Atemwegserkrankungen, ist der MNS erst recht angezeigt). Vielleicht hat er also doch eins?

Offline Lacrosse

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4306 am: 22. September 2020, 16:44:32 »
Auch mit Attest besteht kein Anrecht darauf ein Geschäft zu betreten. Hier in der Ecke sind da einige Supermärkte sehr strickt.

Offline Gerichtsreporter

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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4308 am: 22. September 2020, 17:06:32 »
Auch mit Attest besteht kein Anrecht darauf, ein Geschäft zu betreten. Hier in der Ecke sind da einige Supermärkte sehr strikt.

Was man nur begrüßen kann. Schließlich könnten die Deppen genausogut ihre achtzigjährige Nachbarin bitten, ihnen das Bier ranzuschleppen und sich die Hauptmahlzeiten vom Pizzadienst liefern lassen.

« Letzte Änderung: 22. September 2020, 17:08:37 von dtx »
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4309 am: 22. September 2020, 17:13:56 »
Ich versteh ja nicht, warum die nicht sagen, dass er dann halt draußen bleiben soll und sie ihm die Bestellung rausbringen. Das wäre die nervenschonendste Art, damit umzugehen, und letztlich auch im Interesse des Ladens und der übrigen Kunden.

Man könnte natürlich auch trocken sagen, dass der Kassierer an der Kasse ein Attest hat, dass er auf die Atemluft von Nichtmaskenträgern allergisch reagiert. Und deswegen können sie keine Nichtmaskenträger in den Laden lassen.

Das Attest kann man ihm natürlich aus Datenschutzgründen auch nicht zeigen.  :naughty:


Die Kinder im Alter von 4 und 6 können altersbedingt keinen Kauf tätigen, noch nicht mal mit Erlaubnis der Eltern. Man könnte höchstens argumentieren, dass sie reine Willensboten seien, aber will man sich bei einem offensichtlich nervigen Papa auf solche Unsicherheiten einlassen und am Ende Verlust machen? Eher nicht.
« Letzte Änderung: 22. September 2020, 17:18:46 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4310 am: 22. September 2020, 17:28:41 »
Die Sammelklage in den USA könnte, wenn sie denn überhaupt rechtshängig würde (s. Anhänge; ein Risiko, das dem Fuellmich ja egal sein dürfte - schließlich hört man nichts davon, daß er die Kohle zurückzahlt, falls aus der Nummer nichts wird), auch positive Wirkungen haben. Schließlich kann man ein und dieselbe Sache nicht bei beliebig vielen Gerichten anhängig machen.

https://www.tagesschau.de/faktenfinder/sammelklage-corona-119.html
 
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Offline Habra

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4311 am: 22. September 2020, 22:01:22 »
Auch mit Attest besteht kein Anrecht darauf ein Geschäft zu betreten. Hier in der Ecke sind da einige Supermärkte sehr strickt.

Es wäre schön, wenn auch bei uns die Supermärkte auf die Pflicht zur Mundnasenbedeckung achten würden. Typisches Beispiel heute: Vollbart, ca. 25 Jahre, Typ "halt etwas Besseres als der übliche Pöpel beim REWE" auf den Hinweis eine Mundnasenbedeckung zu tragen, lediglich dumm grinsend und über die Leute mit korrekter Mundnasenbedeckung lächelnd vorbeimarschierend.
Und ich weiß, dass das Personal es Leid ist, sich von solchen Id..ten anranzen zu lassen.
 
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Offline Gutemine

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4312 am: 23. September 2020, 08:29:24 »
Ich kann nur sagen, da gibt es sogar innerhalb eines Ortes Unterschiede wie Tag und Nacht.

Wir haben hier 2 Rewe. Im einen hat das Personal keine Maske auf, nur die "externen" Läden, wie z.B. in der Bäckerei oder beim Metzger. Die Leitung ist der Meinung man hat ja jetzt überall Plastiktrennung, außerdem tragen die Kunden ja Masken, also alles gut. Dem örtlichen Gesundheitsamt und der Polizei ist das völlig schnuppe.

Der zweite Rewe ist ungefähr doppelt so groß und wird (das muss ich da mal dazu sagen) von einem Türken geführt. Die haben am Eingang sogar einen Maksenautomaten, falls der kaputt ist, bekomme man beim Bäcker auch welche (der ist auch wieder vor dem eigentlichen Eingang). Da steht Security rum und lässt wirklich keinen ohne Maske rein. Schal, irgendein Tuch oder so: No chance. Das gesamte (wirklich jeder) Personal trägt den MNS richtig und nur 2 oder 3 davon laufen mit so einem Visier rum.

Klar, ich gehe nicht mehr in den "Schmuddel-Rewe" (so habe ich ihn jetzt für mich genannt), obwohl er sehr, sehr viel näher ist als der andere. Diese Woche muss ich leider, da das Auto in Reparatur ist und meinen Einkauf bekomme ich sonst nicht geschleppt. Aber, ich habe jetzt schon Horror.

Noch was zum Lachen. Der "Covidi.oten"-Song, bearbeitet von Kalkofe.

« Letzte Änderung: 23. September 2020, 08:31:12 von Gutemine »
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Offline Gelehrsamer

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4313 am: 23. September 2020, 11:06:23 »
In München haben die Verquerdenker eine Spontandemo gegen die Verschärfung der Corona-Maßnahmen abgehalten - offenbar dieses Mal weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit.

Wie gut, dass die immer Bäuerchen machen (lassen). Sonst bekäme man gar nicht mit, was die Obrigkeit sich wieder gar Erschröckliches hat einfallen lassen, um den Protest gegen die Einführung der Merkel-Diktatur durch reptiloide Dunkelmächte zu vereiteln.


(Der Link lässt sich komischerweise nicht einbetten, ist aber gültig)

Globaler Moderator Kommentar Link repariert.  :D
« Letzte Änderung: 23. September 2020, 11:17:38 von Gutemine »
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4314 am: 23. September 2020, 11:19:27 »
Off-Topic:
(Der Link lässt sich komischerweise nicht einbetten, ist aber gültig)

Ich tippe auf den Teil mit "time". Damit hat die Forensoftware wohl ein Probem.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 
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Offline Gutemine

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4315 am: 23. September 2020, 12:09:24 »
Der AfD-Storchenclan, der ja bekanntlich über die allerallerbesten Juristen verfügt, schwadronniert über die Maksenpflicht. Vom "Hausrecht" hat man in diesen Kreisen wohl noch nie gehört. Aber wahrscheinlich ist man auch da nur am Fischen nach Mandanten.

(Aus der Storchen-Wahrheits-Propaganda-Presse "Freie Welt")
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Offline hair mess

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4316 am: 23. September 2020, 12:22:31 »
Jetzt weiß ich, wer diese Alexandra ist.
https://www.merkur.de/lokales/region-tegernsee/motschi-von-richthofen-gmund-veroeffentlicht-drittes-buch-3684091.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Alexandra_Motschmann

Da sagt doch einer glatt, er fände gut,
dass über Querdenken die Leute aus ihrer Filterblase herauskommen.
Ich habe das Gefühl, dadurch kommen sie rein.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4317 am: 23. September 2020, 18:45:31 »
Der AfD-Storchenclan, der ja bekanntlich über die allerallerbesten Juristen verfügt, schwadronniert über die Maksenpflicht.

Mich würde mal interessieren, was in der Verlautbarung der Senatsverwaltung für Inneres tatsächlich drinsteht, denn es sieht so aus, als hätten die Ver-Querdenker mal wieder was in den falschen Hals bekommen und es dann - um in der Metapher zu bleiben - unverdaut wieder ausgekotzt (Igitt).

1. Natürlich dürfen Privatpersonen die Dokumente anderer Privatpersonen nicht kontrollieren. Das ist jetzt nicht wirklich eine Neuigkeit. Wenn jemand das Betreten seines (Geschäfts-) Lokals vom Tragen des MNS abhängig macht, müssen dann halt diejenigen, die dem nicht entsprechen wollen, leider draußen bleiben.

2. Auch die Polizei und die Ordnungsbehörde bedürfen zum Kontrollieren von Attesten einer Ermächtigungsgrundlage. Die ist in der aktuellen Corona-VO des Landes Berlin (MNS dort geregelt in § 4) aber offenbar nicht enthalten. In Betracht kommt in Berlin dann noch § 22 ASOG (Prüfung von Berechtigungsscheinen). Die Norm setzt für das behördliche Prüfungsrecht allerdings voraus, dass man die Bescheinigung mitzuführen verpflichtet ist. Das steht in der Corona-VO aber auch nicht drin.

Möglicherweise fehlt es daher (in Berlin) sogar an einer Verpflichtung, Amtsträger*innen das Attest vorzuzeigen. Das nützt der betroffenen Person aber nichts, wenn sie in einer Situation angetroffen wird, in der sie den MNS entgegen einer Pflicht aus der Corona-VO nicht trägt, da in diesem Fall Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen werden können und ferner ein OWi-Verfahren eingeleitet werden kann. Man kann auch hier natürlich mit dem Fuß aufstampfen und sagen: "Mein Attest, das zeig' ich nicht". Nur muss man dann mit den Konsequenzen leben.

3. Dass die Innenverwaltung erklärt habe, in Ermangelung einer Rechtsgrundlage dürfe Personen ohne Maske der Zutritt zu Geschäftsräumen nicht verweigert werden, ist hingegen schwer vorstellbar. Es wäre nämlich Blödsinn.
 
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Offline Gerichtsreporter

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4318 am: 23. September 2020, 19:07:20 »
Also ich habe weder bei den Pressemitteilungen noch auf den Corona-Webseiten der Innenverwaltung eine entsprechende Aussage gefunden. Kann also nur eine Antwort der Pressestelle auf eine Anfrage der Stürmerpresse gewesen sein.

Den Attestwedlern weht der Wind immer mehr ins Gesicht. Leider auch denen, die tatsächlich einen Grund haben, keine Maske zu tragen. Insbesondere für Opfer sexueller Gewalt ein Problem.
https://taz.de/Atteste-zur-Maskenpflicht-Befreiung/!5709897/

Spoiler
Zitat
Atteste zur Maskenpflicht-Befreiung
Maskenfrei und Stress dabei
Ärztekammern warnen vor falschen Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht. Wer wirklich keine Maske tragen kann, dem droht ein Spießrutenlauf.

Die Ärztekammern in Hamburg und Schleswig-Holstein wollen gegen falsche und leichtfertig erteilte Atteste zur Befreiung von der coronabedingten Maskenpflicht vorgehen. Mediziner*innen, die solche Bescheinigungen ausstellten, ohne die Patient*innen überhaupt untersucht zu haben, drohten sie berufsrechtliche Konsequenzen an. Die Art der Sanktion hänge vom Einzelfall ab. Ärzt*innen, die falsche Atteste ausstellen, können wegen des „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ mit Geld- oder Haftstrafen bis zu zwei Jahren belangt werden.

Die Rechtslage ist klar: Von der Maskenpflicht befreit werden kann – nach eingehender ärztlicher Untersuchung – wem die Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen nicht zuzumuten ist. Häufigster Befreiungsgrund sind Atemwegs-, Lungen- und Herzerkrankungen. Doch im Kreis der Coronaleugner*innen ist es längst zum Volkssport geworden, sich auch ohne gesundheitliche Einschränkungen und Arzt-Visite ein Befreiungs-Attest zu besorgen.

Und es gibt genügend Mediziner*innen, die aus ideologischen oder finanziellen Gründen, etwa im Internet, Blanko-Befreiungen für kleines Geld anbieten. Listen solcher Ärzt*innen kursieren in den einschlägigen Foren der Coronaverharmloser*innen und Verschwörungstheoretiker*innen. Die so zustande gekommenen Bescheinigungen zeichnen sich oft durch stereotype Befreiungs-Begründungen aus. „Uns ist eine Reihe von Attesten zugegangen, bei denen der Verdacht nahe liegt, dass keine Untersuchungen stattgefunden haben“, klagt der Präsident der Hamburger Ärztekammer, Pedram Emani. Zur Zeit ermittelt die Hamburger Ärztekammer gegen fünf Mediziner*innen.

Der Schwindel mit den fahrlässigen Mund-Nasenschutz-Befreiungen hatte am vergangenen Wochenende für Schlagzeilen gesorgt. Um die Maskenpflicht zu umschiffen, hatten etwa 70 Teilnehmer*innen der „Anti-Coronamaßnahmen“ – Demo in Hannover der kontrollierenden Polizei Befreiungs-Atteste unter die maskierte Nase gehalten. Die meisten davon waren offenbar gefälscht. Die Polizei leitete Ermittlungen ein.

Im Netz werden Blanko-Atteste angeboten

„Immer mehr Personen bestehen darauf, ohne Maske einzukaufen“, sagt der Chef der norddeutschen Biomarktkette Aleco, Georg Appel. Bei etwa 90 Prozent dieser Kund*innen habe er den sicheren Eindruck, „dass ideologische und nicht medizinische Gründe“ den Ausschlag für die Ablehnung der Mund-Nasen-Bedeckung geben. „An falsche Atteste ist leicht ranzukommen und wir können unseren anderen Kund*innen nicht zumuten, dass immer mehr Personen ohne Maske durch die Läden marschieren.“

Deshalb gebe es in den Aleco-Filialen ab sofort nur noch in „sehr begrenzten Einzelfällen Ausnahmen von der Maskenpflicht“, hat Appel entschieden. Er räumt aber auch ein: „Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, ist da gekniffen. Aber wir haben kaum eine andere Wahl.“

Eine, die den Missbrauch mit der Maske ausbaden muss, ist die Hamburger Rechtsanwältin Diana L., die wegen einer Atemwegserkrankung von der Maskenpflicht befreit ist. Jeder Einkauf ist ein Spießrutenlauf“, berichtet die 49-Jährige. Bei dem Lebensmittelhändler ihres Vertrauens musste sie das Attest und eine Kopie ihres Personalausweises zu den Akten geben, um das Geschäft weiterhin maskenfrei betreten zu können. Doch nicht alle Angestellten wüssten davon, sodass sie permanent „sehr unfreundlich angesprochen“ werde.

Eine Kundin habe sie wegen der fehlenden Maske mal „so zur Sau gemacht“, dass sie das Geschäft unter Tränen verlassen habe. „Meine Einkaufsmöglichkeiten haben sich sehr eingeschränkt“, berichtet die Juristin. Ikea etwa sei für sie nun tabu. „Dort hat mir die Security unmissverständlich klar gemacht, dass man alle Produkte im Internet bestellen könne und meine Einkauf überdies ja nicht lebensnotwendig sei.“ Die Türen des skandinavischen Möbelriesen bleiben für Diana L. seitdem verschlossen.

Berichte wie der von Diana L. mehren sich dieser Tage. Auch der in Mecklenburg ansässige Verein „Stark machen“, der Opfer sexualisierter Gewalt betreut, berichtet, dass Klient*innen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen, in den vergangenen Monaten viel Intoleranz und Aggressivität in der Öffentlichkeit erfahren hätten – sei es beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Immer mehr Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasenschutz tragen könnten, würden so von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen und in die Isolation getrieben – für Opfer häuslicher Gewalt eine Katastrophe. Es müsse darum gehen, die Ausnahmeregelungen zur Maskenpflicht öffentlich besser zu kommunizieren. Denn große Teile der Bevölkerung würden zwar die Maskenpflicht kennen, nicht aber wissen, dass diese nicht für alle gelte.

Beim Bremer Landesbehindertenbeauftragten, Arne Frankenstein, gehen derzeit wöchentlich zehn bis zwölf Anfragen von Bürger*innen ein, die Probleme bekommen haben, weil sie ohne Maske unterwegs waren. Selbst wenn sie ein Attest vorlegen konnten, und obwohl in der aktuellen Coronaverordnung keine Nachweispflicht vorgeschrieben sei. „Wenn Ladenbesitzer sich auf ihr Hausrecht berufen und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zur Bedingung machen, ohne Ausnahmen für Menschen, die eine Maske nicht tragen können, verstoßen sie gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“, sagt Frankenstein.

Doch genau auf dieses Gesetz berufen sich auch die Coronaleugner*innen mit ihren Fake-Attesten.
[close]

Nicht zu IKEA zu dürfen ist für Frauen Höchststrafe. Kann ich schon verstehen.

Die juristischen Koniferen der Klagepaten haben auch mal wieder einen "Erfolg" zu verbuchen.



Naja, wer nicht mal VG und VGH auseinanderhalten kann ...  :facepalm:
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4319 am: 23. September 2020, 19:15:04 »
Es gibt halt gewisse Gebrechen, auch ich habe solche, die einem das Leben schwer machen, die verhindern, dass man Alles wir Alle anderen machen kann.
Ein Blinder kann auch nicht Auto fahren.
Zumindest kann er nicht erwarten,
dass man ihn aus Freiheitserwägungen
trotz der offensichtlichen Gefährdung für sich und Andere fahren lässt.
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