Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1500227 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4275 am: 21. September 2020, 21:40:30 »
Schau mal ob ein Teil deiner Fragen hier bzw. in den folgenen Beiträgen schon beantwortet wird/ist.

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=6828.msg311067#msg311067
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Offline Dorset

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4276 am: 21. September 2020, 21:41:45 »
Moooooiin Moooooiin liebe Mitreisende, hoffe es geht euch gut.

Ich habe mal eine Frage an die juristisch tätig/erfahrenen Kollegen unter euch. Ich bin ja eher rudimentär im Netz unterwegs. Allerdings stolpere ich seid einigen Tagen über diese Schadenersatzsammelklage des Herrn Dr. Füllmich.

Was bitte soll das sein. Mein juristisches Wissen ist eher marginal bis durschnittlich, aber selbst ich weiß das Schadensersatzforderungen nicht einfach so in anderen Ländern eingeklagt werden können. Vor allem da der Test in den USA ja offiziell durch die FDA bestätigt und zugelassen wurde
https://www.fda.gov/news-events/press-announcements/coronavirus-covid-19-update-fda-authorizes-first-test-patient-home-sample-collection
Es gibt auch noch ein PDF der FDA zum Download. Darin werden auch die möglichen Fehlerquoten erwähnt.
Aufgrund welcher Grundlage also soll die Klage in den USA angenommen werden dessen Rechtsprechung garnicht zuständig ist (für andere Nationen meine ich natürlich)?
Mir stellen sich echt die Nackenhaare auf wenn ich mir dieses hahnebüchene Konstrukt anschaue.

Vielleicht mag mir jemand das mal erläutern oder sich das anschauen.


Schonmal danke und euch noch einen schönen Abend.

Cheerio

Ich hatte eben gerade exakt den gleichen Gedanken, echt witzig! Ich frage mich auch, was das mit dieser ominösen Klage soll? Man hört und liest in den Medien ja nichts davon (wahrscheinlich, weil die Klage eh aussichtslos und totaler Unfug ist) - die Sache macht nur innerhalb der Verschwörer-Reichsdeppen-Impfgegner-Baumumarmer-Braunhomöopathen-Szene die Runde. Außerhalb ihrer Internet- und Telegram-Blase, ist dieses Thema nicht existent. Wie groß ist also die Aussicht darauf, dass diese "Klage" überhaupt angenommen wird? Ganz davon zu schweigen, dass das sowieso erst ins Rollen kommen würde, wenn die Pandemie schon längst wieder Geschichte sein wird. Die juristischen Mühlen malen seeeehr langsam - auch in den USA.
« Letzte Änderung: 21. September 2020, 21:47:15 von Dorset »
 
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Online Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4277 am: 21. September 2020, 23:43:37 »
Der Anwalt kassiert Geld und reicht eine Klage ein.

Das ist schon die ganze Geschichte.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline mork77

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4278 am: 22. September 2020, 00:59:22 »
Martin hat ein angebliches Maskenopfer gefunden. Die Gesprächspartnerin sagt, dass sie seit ihrer Geburt an einer "neuromuskulären Grunderkrankung" leiden würde.

Die Dame leidet vermutlich an "Myalgic Encephalomyelitis". Ein anderer Name ist "chronic fatigue syndrome".

https://www.cdc.gov/me-cfs/index.html

https://en.wikipedia.org/wiki/Chronic_fatigue_syndrome

Die Meinungen hierzu sind nach wie vor geteilt.

https://en.wikipedia.org/wiki/Chronic_fatigue_syndrome#Controversy

Die Patienten sind in der Regel schwierig zu behandeln. Die Erkrankung ist schwer zu diagnostizieren. Viele halten es nicht für eine Erkrankung.

Zitat
Some in the medical community do not recognize CFS as a real condition, nor does agreement exist on its prevalence.[168][169][170] There has been much disagreement over proposed causes, diagnosis, and treatment of the illness.[171][172][173][174][175] This uncertainty can significantly affect doctor-patient relations. A 2006 survey of GPs in southwest England found that despite more than two-thirds of them accepting CFS/ME as a recognizable clinical entity, nearly half did not feel confident with making the diagnosis and/or treating the disease. Three other key factors that were significantly, positively associated with GPs' attitudes were knowing someone socially with CFS/ME, being male, and seeing more patients with the condition in the last year.[176]

From the patient perspective, one 1997 study found that 77% of individuals with CFS reported negative experiences with health-care providers.[36] In a more recent metaanalysis of qualitative studies, a major theme identified in patient discourses was that they felt severely ill, yet were blamed and dismissed.[177] Another recent study of themes in patient newsgroup postings noted key themes relating to denial of social recognition of suffering and feelings of being accused of "simply faking it". Another theme that emerged strongly was that achieving diagnosis and acknowledgement requires tremendous amounts of "hard work" by patients.

Der Umgang ist schwierig.

Zitat
Post-exertional Malaise (PEM)
Post-exertional malaise (PEM) is the worsening of symptoms after even minor physical, mental or emotional exertion. For some patients, sensory overload (light and sound) can induce PEM. The symptoms typically get worse 12 to 48 hours after the activity or exposure and can last for days or even weeks.

https://www.cdc.gov/me-cfs/treatment/index.html

Das Ganze trägt eine sich selbst erfüllende Prophezeiung in sich.
Behandelt man diese Menschen wie alle anderen auch, ist man grausam, weil man zu wenig Einfühlungsvermögen hat, das Stress erzeugt und das ja die Erkrankung verschlimmert. Ist zumindest bei dem grössten Teil derjenigen so gewesen, die mir begegnet sind.

hier bedeutet das:
Maskenzwang ist Psychoterror, belastet mich, und da ich myalgische Enzephalopathie habe, lande ich wegen der Maske im Rollstuhl.

Kurz, der sekundäre Krankheitsgewinn ist bei diesen Patienten häufig stärker ausgeprägt als bei an anderen Erkrankungen leidenden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Krankheitsgewinn

« Letzte Änderung: 22. September 2020, 01:24:52 von mork77 »
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Offline Neubuerger

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4279 am: 22. September 2020, 07:38:47 »
Aufgrund welcher Grundlage also soll die Klage in den USA angenommen werden dessen Rechtsprechung garnicht zuständig ist (für andere Nationen meine ich natürlich)?
Mir stellen sich echt die Nackenhaare auf wenn ich mir dieses hahnebüchene Konstrukt anschaue.

Üblicher Fehler: Bei den Taten unserer Kundschaft Logikfragen stellen. Das funktioniert natürlich nicht, weil das in deren Einbildung und auf ihren Mißverständnissen von Gesetzen beruht.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Anmaron

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4280 am: 22. September 2020, 07:44:07 »
Die chronisch Kranken in meinem Umfeld sind penibel mit ihren Masken und meiden Ansammlungen wie sie nur können. Als ich von Atemwegskranken erzählte, die deswegen ein Attest zur Befreiung haben, lachte Sven. Zugegeben, er röchelte. Aber es war ein Lachen. Unter Maske.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline Gutemine

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4281 am: 22. September 2020, 07:49:39 »
Die Bezeichnung "Covidi.oten" ist letztendlich schon passend.

Zitat
Verquere Logik

Den sogenannten Hygienedemonstranten aber geht es gar nicht um die Frage der Rationalität des staatlichen Vorgehens. Hier kommt vielmehr ihre ganze verquere Logik zum Tragen: Es ist nicht so, dass sie die Realität des Virus ablehnen – und deshalb die Maßnahmen des Staates ablehnen.

Es ist vielmehr genau andersherum: Weil sie die Eingriffe des Staates nicht akzeptieren – akzeptieren sie auch nicht die Realität des Virus, der Bedrohung, der Krise. Und genau darin reproduzieren sie das neoliberale Konzept des Staates, der nur die Rahmenbedingungen für den Markt zu garantieren habe, in entstellter Form.

Gegen die „Zumutungen“ eines eingreifenden, regulierenden Staates begehren sie nun im Namen ihrer persönlichen Freiheit auf. Aber Freiheit ist heute nicht mehr so einfach zu haben, zu denken. Auf Freiheit lässt sich nicht mehr einfach so sich berufen. Es ist ja keine Neuigkeit, dass die ökonomische Freiheit alle Freiheitsvorstellungen usurpiert hat, diese umdefiniert hat. Zur freien Konkurrenz. Der Neoliberalismus hat seine Interpretation von Freiheit durchgesetzt, und das heißt: Er hat die Freiheit zu dem gemacht, was uns unterwirft.

Und nun wehren sich die Demonstranten nicht nur nicht gegen die Zumutungen, die diese ökonomisch gewendete Freiheit bedeutet. Nein – sie begehren sogar im Namen ebendieser „individuellen“ Freiheit auf. Im Namen jenes Prinzips, das sie unterwirft. Was für eine Verinnerlichung! Diese Demonstranten lechzen nach ihrer persönlichen Freiheit, als sei es ihre Erlösung – und sei es um den Preis ihrer Gesundheit oder ihres Lebens.

Zitat
Man kann diese irrlaufenden Demos auch so verstehen: als Beschwörungsveranstaltungen. Als Voodoo-Zeremonien, die all das bannen sollen, was die eigene Befindlichkeit, was die persönliche Freiheit stört.

Spoiler
Die Forderungen der Coronaleugner: Freiheit für die Unterwerfung

Die Hygienedemonstranten sehen die Demokratie in eine Diktatur kippen. Doch wenn sie Freiheit rufen, meinen sie nur ihre persönliche.

Die Leute, die gegen den Mund-Nasen-Schutz als „Gehorsamkeitszeichen“ protestieren. Die Leute also, die gegen eine sogenannte „Coronadiktatur“ auf die Straße gehen. Rechte bis Rechtsextreme. Und eine Mischung. Eine Sammlung aller Irrationalitäten. An der Stelle sollte nun eine süffige Aufzählung der verschiedenen Elemente dieses bunten Wahnsinns kommen.

Aber was, wenn man das auch anders sehen könnte? Wenn deren Irrationalität ganz anderer Art wäre? Nicht in dem Sinne, dass sie vielleicht doch recht hätten. Nein. Aber in dem Sinne, dass ihr Aufbegehren etwas anderes wäre: die Rückkehr der neoliberalen Botschaft in verkehrter Form.

Was sagen sie? Sie begehren auf gegen die staatlichen Coronamaßnahmen im Namen ihrer persönlichen Freiheit, die sie durch diese eingeschränkt sehen. Nun ist es so: Wenn in einer Demokratie der Staat weit reichende Einschränkungen anordnet, dann ist dies diskussionswürdig.

Keine Frage. Diskussionswürdig aber heißt, das staatliche Handeln in Kategorien von zulässig – nichtzulässig, sinnvoll – sinnlos, effizient – nichteffizient, Schutz – Nichtschutz zu befragen.
Verquere Logik

Den sogenannten Hygienedemonstranten aber geht es gar nicht um die Frage der Rationalität des staatlichen Vorgehens. Hier kommt vielmehr ihre ganze verquere Logik zum Tragen: Es ist nicht so, dass sie die Realität des Virus ablehnen – und deshalb die Maßnahmen des Staates ablehnen.

Es ist vielmehr genau andersherum: Weil sie die Eingriffe des Staates nicht akzeptieren – akzeptieren sie auch nicht die Realität des Virus, der Bedrohung, der Krise. Und genau darin reproduzieren sie das neoliberale Konzept des Staates, der nur die Rahmenbedingungen für den Markt zu garantieren habe, in entstellter Form.

Gegen die „Zumutungen“ eines eingreifenden, regulierenden Staates begehren sie nun im Namen ihrer persönlichen Freiheit auf. Aber Freiheit ist heute nicht mehr so einfach zu haben, zu denken. Auf Freiheit lässt sich nicht mehr einfach so sich berufen. Es ist ja keine Neuigkeit, dass die ökonomische Freiheit alle Freiheitsvorstellungen usurpiert hat, diese umdefiniert hat. Zur freien Konkurrenz. Der Neoliberalismus hat seine Interpretation von Freiheit durchgesetzt, und das heißt: Er hat die Freiheit zu dem gemacht, was uns unterwirft.

Und nun wehren sich die Demonstranten nicht nur nicht gegen die Zumutungen, die diese ökonomisch gewendete Freiheit bedeutet. Nein – sie begehren sogar im Namen ebendieser „individuellen“ Freiheit auf. Im Namen jenes Prinzips, das sie unterwirft. Was für eine Verinnerlichung! Diese Demonstranten lechzen nach ihrer persönlichen Freiheit, als sei es ihre Erlösung – und sei es um den Preis ihrer Gesundheit oder ihres Lebens.
Land of the free

Wie beispielsweise jene Demonstranten in Michigan, die die Zufahrtswege zum einzigen Krankenhaus, wo Coronapatienten behandelt werden, versperrt haben. Demonstranten, die gegen die „Stay home“-Regeln protestierten. Mit Autos mit der Aufschrift: „Land of the free“, die dann von Pflegern gestoppt wurden.

Die Verschwörungsgläubigen unter den Demonstranten erzeugen darüber hinaus noch einen Überschuss. Indem sie den Adressaten ihrer Empörung personalisieren. Genauer gesagt: sie erzeugen, benennen, beschwören einen konkreten Adressaten: Bill Gates, George Soros, Rothschild, Rockefeller, die Illuminati. Egal. Irgendwer soll verantwortlich sein. Und die sollen dann weg. Alle. Mitsamt „ihrem“ Virus.

Man kann diese irrlaufenden Demos auch so verstehen: als Beschwörungsveranstaltungen. Als Voodoo-Zeremonien, die all das bannen sollen, was die eigene Befindlichkeit, was die persönliche Freiheit stört.

Die Paradoxie aber ist bei allen gleich: Gerade so ein überzogener „Freiheitsdrang“ vollzieht die Vorgaben des Neoliberalismus. Das absurde, auf die Spitze getriebene Hochhalten ihrer persönlichen Freiheit deckt sich haargenau mit den Anforderungen einer durchliberalisierten Ökonomie und deren reduzierten Staates. Kurzum: Dies ist die Rückkehr der neoliberalen Botschaft in verkehrter Form.
[close]
https://taz.de/Die-Forderungen-der-Coronaleugner/!5711547/
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Offline Caligula

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4282 am: 22. September 2020, 08:12:22 »
Komisch, immer nachdem die Querdeppen da waren werden die Regeln verschärft.

https://www.youtube.com/watch?v=QfnRFkOTSnY

Martin hat ein angebliches Maskenopfer gefunden. Die Gesprächspartnerin sagt, dass sie seit ihrer Geburt an einer "neuromuskulären Grunderkrankung" leiden würde. Die sei durch die Maske schlimmer geworden, so dass sie jetzt auf den Rollstuhl angewiesen sei. Außerdem hätte sie durch dei Maske Schnupfe, Kopfschmerzen und Nasenbluten bekommen.

Aber anscheinend hat nicht einmal ihr behandelnder Arzt die Story geglaubt. Zumindest schildert sie, wie schwierig es war ein Masken-Attest zu bekommen. Dann das übliche Mimimi.

Da sie erwähnt, wegen ihrer Grunderkrankung lange in der Psychiatrie gewesen zu sein, habe ich so leichte Zweifel. @mork77 @Caligula Wie ist Eure Meinung zu der Dame?

Der Kollege @mork77 hat es ja schon sehr gut und treffend ausgeführt...

Ergänzend möchte ich bemerken, das mehrere hundert unterschiedlicher, neuromuskulären Erkrankungen bekannt sind.
Ohne die konkrete Diagnose und den Krankheitsverlauf der Dame zu kennen, wie auch die begleitenden Faktoren, ist eine Aussage immer schwierig.
Betroffen sein könnte auch die Atemmuskulatur, was sich aber in einer Ateminsuffizienz manifestiert, bei der eine künstliche Beatmung notwendig werden kann.
Dann wäre sie aber Risikopatientin und hätte alle Gründe eine Maske zu tragen- Ihre behaupteten Symptome passen da nicht ganz hin.

Außer der von Mork77 beschriebenen Situation, würde sich mir jetzt kein Zusammenhang erschließen, was eine Maske bewirken, bzw. verschlimmern könnte und was davon sie in den Rollstuhl bringt.
Wie auch immer, aufgrund der von ihr beschriebenen Darstellung, sind Zweifel angebracht.

Schon die Tatsache, dass sie einem Vogel wie Maddin ein Interview gibt... >:D
« Letzte Änderung: 22. September 2020, 08:19:08 von Caligula »
 

Online SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4283 am: 22. September 2020, 10:11:26 »
Mimimi in Wien

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4284 am: 22. September 2020, 10:19:28 »
Mit Corona Kasse machen. Das versuchen gerade einige Rechtsanwälte und sammeln bei den Covid.ioten Geld ein für eine vermutlich völlig chancenlose Klage in den USA. Na ja, wie man es nimmt, für den Anwalt natürlich nicht, was der verdienst steht fest, denn erst eimal ist Vorkasse fällig.
Die ARD-tagesschau hat mehr dazu: https://www.tagesschau.de/faktenfinder/sammelklage-corona-119.html
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4285 am: 22. September 2020, 10:56:50 »
Leute mit Hirn tragen Masken.
Folglich gilt die Gleichung:
Maske = Hirn
Hirn = Maske
maskenbefreit = hirnbefreit
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4286 am: 22. September 2020, 11:24:16 »
Jaulen der Covidi0ten in 3 ... 2 ... 1 ...   ;)


Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4287 am: 22. September 2020, 12:01:33 »
Gute Nachrichten für die Gesundheitsversorgung und die Alten in der Toskana: Salvinis Lega scheint den Kürzeren gezogen zu haben.

https://www.dw.com/de/regionalwahlen-das-politische-beben-bleibt-aus/a-55012237

 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4288 am: 22. September 2020, 12:35:40 »
Was bitte soll das sein. Mein juristisches Wissen ist eher marginal bis durschnittlich, aber selbst ich weiß das Schadensersatzforderungen nicht einfach so in anderen Ländern eingeklagt werden können.

Das kommt drauf an. Die Frage ist, ob ein internationaler Gerichtsstand gegeben ist. Das richtet sich nach dem Internationalen Zivilverfahrensrecht. Für die EU ist das zum Beispiel für Zivil- und Handelssachen in der Brüssel-Ia-Verordnung geregelt. Für die Schweiz, Norwegen und Island wurde diese Regelungen mittels des Lugano-Übereinkommens sinngemäß übertragen. Großbritanien ist bis zum Ende der Übergangsfrist auch über das Lugano-Abkommen gebunden.

International kann mehr als ein internationaler Gerichtsstand gegeben sein. Der Kläger kann sich dann aussuchen wo geklagt wird. Das nennt sich "forum shopping".

Aufgrund welcher Grundlage also soll die Klage in den USA angenommen werden dessen Rechtsprechung garnicht zuständig ist (für andere Nationen meine ich natürlich)?

In den USA gibt es die Gerichtsbarkeit des Bundes und die der Bundesstaaten. Wenn Kläger und Beklagte aus verschiedenen Bundesstaaten sind (und der Streitwert über 75.000 $ liegt) dann liegt ein Fall der "diversity jurisdiction" vor. Hier ergibt sich eine Zuständigkeit der Bundesgerichte auch im Zivilrecht. Eine Partei kann auch aus dem Ausland stammen. Sind alle Parteien aus dem Ausland (inkl. im Ausland lebende US-Bürger) liegt kein Fall der Diversität vor (Deutsche gegen Deutsche geht also nicht).

Daneben können aber auch die Gerichte eines Bundesstaates eine Klage gegen einen Bürger aus einem anderen Bundesstaat oder dem Ausland verhandeln. Es wird kein Unterschied ziwschen anderem Bundesstaat oder anderer Nation gemacht. Dies nennt sich long-arm jurisdiction. Je nach Bundesstaat sind die Regelungen dazu (long-arm statute) verschieden weitreichend.

Füllmich hat eien Anwaltszulassung in Kalifornien, daher wird er seine Klage vermutlich in Kalifornien einbringen. Das long-arm statute von Kalifornien findet sich im California Code of Civil Procedures § 410.10 und lautet:

Zitat
A court of this state may exercise jurisdiction on any basis not inconsistent with the Constitutionof this state or of the United States.

Ein kalifornisches Gericht fühlt sich also für alles und jeden zuständig, solange die Verfassung nicht etwas anderes sagt. Eine sehr weitreichende Regelung. Eine Einschränkung hat der US Supreme Court in der Entscheidung International Shoe Co. v Washington festgelegt. Danach muss zwischen dem Staat, vor dessen Gericht geklagt wird, und dem Beklagten ein "minimum contact" bestehen. Zum Beispiel, dass der Beklagte Geschäfte in dem Bundesstaat macht, dort Eigentum hat oder einen in diesem Staat ansässigen Bürger geschädigt hat.

Das Gericht ist jedoch an die Wahl des forum durch den Kläger nicht gebunden und kann sich durch forum non conveniens für nicht zuständig erklären mit der Begründung, dass ein anderes Gericht besser geeignet ist, den Fall zu behandeln. Faktoren dabei sind der Aufenthaltsort von Zeugen, Beweismaterial, unbotmäßige Härte für den Beklagten, Verfügbarkeit alternativer Gerichte, Überlastung des Gerichts etc.

Dann ergibt sich noch die Frage, welches materielle Recht auf den Fall angewendet wird. Dies muss nicht das materielle Recht des Gerichtsortes, das lex forii sein, sondern ergibt sich aus dem Internationalen Privatrecht (IPR). In der EU ist dies geregelt in den Rom-I und Rom-II Verordnungen, in Deutschland im EGBGB. Rüdis Floskel "Die Person untersteht dem Recht des Staates" ist so ein Beispiel für einer Regel des IPR und lautet vollständig "Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates dem die Person angehört." (Art. 10 EGBGB).

Fraglich ist also, ob Füllmich einen minimum contact von Drosten und Wieler nach Kalifornien konstruiert kriegt. Ursprünglich sollte gegen die Hersteller der PCR-Tests geklagt werden, die ihre Tests auch in den USA verkaufen. Hier wäre der minimum contact problemlos gegeben. Ob die "Erfindung" eines Test, der dann später von jemand anderem in die USA verkauft wird dafür reicht, wage ich zu bezweifeln. Füllmich argumentiert hier mit der "wirtschaftlichen Verbindung" zwischen Drosten und dem Hersteller. Aber selbst wenn minimum contact konstruiert werden kann, ist die Gefahr von forum non conveniens bei Klagen von Deutschen gegen Deutsche doch ziemlich hoch. Um das zu umgehen versucht Füllmich zum Beispiel Kanadier mit in die Sammelklage herein zu bekommen.

Ob ein eventuelles Urteil eines kalifornischen Gerichtes dann in Deutschland vollstreckt werden könnte, ist noch einmal ein eigenes Thema. Hierfür wäre ein Vollstreckungsurteil nach § 723 ZPO in Deutschland zu erwirken. Jedoch kann die Anerkennung des ausländischen Urteils nach § 328 ZPO ausgeschlossen sein, zB wenn das ausländische Gericht nicht zuständig ist nach deutschem Recht, der Beklagte das verfahrensleitende Dokument nicht ordnungsgemäß erhalten hat oder das Urteil gegen die wesentlichen Grundsätze des deutschen Rechts verstößt. Letzterer Punkt wäre hier das Problem. Strafschadenersatz widerspricht dem ordre public (siehe BGHZ 118, 312), da in Deutschland das Strafmonopol beim Staat liegt. Bestrafung durch erhöhten Schadenersatz gibt es hier nicht.

Warum also will der Füllmich in den USA klagen? Zunächst einmal, weil die Sammelklage dort möglich ist. Ein weiteres Schmankerl ist die discovery eine dem eigentlichen Prozess vorgelagertes Beweiserhebungsverfahren. Hier besteht eine umfangreiche Pflicht zur Vorlage von Dokumenten durch die Gegenseite. Füllmich könnte dann in Dokumenten zur Entwicklung des PCR-Tests schnüffeln und mit diesen weiteren Unsinn verbreiten. Ein dritter Vorteil in den USa ist, dass die Anwaltskosten dort jede Partei selber tragen muss und nicht die unterlegene Partei. Also selbst wenn man sich erfolgreich gegen eine Klage erwehren kann, treffen einen trotzdem erhebliche Kosten. Dies führt dazu, dass sich Beklagte oft auf einen Vergleich einlassen und freiwillig Zahlungen leisten. Da ist die Überlegung, was einen billiger kommt.

Füllmich spekuliert hier darauf, dass die Bundesregierung hier die Tasche aufmacht, damit bei dem Prozess keine "Leichen ausgegraben" werden. Angeblich zahlen Interessenten 800 EUR für die Teilnahme. Vom Prozessergebnis möchten die Anwälte 10 % abhaben.

Was das Argument angeht, dass der PCR-Test nicht für die Erkennung von Infektionen zugelassen wäre, siehe https://correctiv.org/faktencheck/2020/09/04/pcr-tests-weisen-corona-infektionen-nach-das-schweizerische-bundesamt-fuer-gesundheit-bestaetigte-nichts-gegenteiliges

In Berlin läuft gerade die Klage eines Kneipenbetreibers. Vielleicht ist der Umweg über die USA gar nicht nötig.
https://www.rbb24.de/panorama/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/09/berlin-landgericht-klage-kneipe-klo-schadenersatz.html
« Letzte Änderung: 22. September 2020, 12:40:39 von Gerichtsreporter »
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 

Offline mork77

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #4289 am: 22. September 2020, 12:48:49 »
Mimimi in Wien

Einmal mehr, sieht SEHR KRANK aus, diese Dame. Jeder, der tatsächlich aus gesundheitlichen Grunden befreit ist, würde sicher keine Probleme haben, seine Erkrankung mitzuteilen. Sie schon.

Sie sollte sich die Klage wohl überlegen.
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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