Journalistendarsteller Martin berichtet über ein Strafverfahren wegen Teilnahme an einer verbotenen Versammlung auf dem Rosa-Luxemburg-Platz. Der Richter hatte sich schon geweigert, den Strafbefehl unterschrieben. Verteidigungslinie des Anwalts war, dass der Angeklagte der Meinung war, dort alleine zu sein und nur mit seinem Schild dagestanden zu haben ohne bewußt an einer Versammlung teilgenommen zu haben.
Es folgt Mimimi über den "Handgelenksknickgriff" und das ein unschuldiger Bürger strafrechtlich belangt werden sollte. Skandal, der Staatsanwalt hält den Angeklagten nicht für einen redlichen Bürger.
Nach viel Geschwurbel über Verfassungswidrigkeit von Corona-Maßnahmenverordnungen rückt Martin endlich mit dem Urteil raus: Verurteilung zu 50 EUR Bußgeld wegen Teilnahme an einer verbotenen Versammlung.
Sie palavern darüber, dass dies ein "historisches Urteil" gewesen sei. Also Verurteilungen wegen Teilnahme an verbotenen Versammlungen kenne ich einige. Aber irgendwie muss man sich ja wichtig vorkommen. Da inzwischen die Strafbarkeit der Teilnahme an verbotenen Versammlungen wieder aus der Corona-Maßnahmenverordnung gestrichen wurde, hat das Gericht nach § 2 Abs. 3 StGB die mildere Norm angewandt und nur wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt. Also wieder Bonus wegen Langsamkeit der Rechtspflege. Wobei man sagen muss, dass Straftat im April und Verhandlung im Septemer schon rekordverdächtig schnell ist. Andererseits hätte man nach § 2 Abs. 4 StGB auch die alte Strafvorschrift anwenden könne, da die Corona-Maßnahmenverordnung nur auf Zeit galt. Deswegen wird die Staatsanwaltschaft auch in die Sprungrevision gehen.
Mimimi weil der Richter in der Urteilsbegründung gesagt hat, dass man sich an die Regelungen halten muss, auch wenn man anderer Meinung ist. Der Anwalt erläutert, dass man halt die Ochsentour zum BVerfG machen müsse, wenn man eine Norm für Unrecht hält. Sich einfach darüber hinweg setzen ginge nun einmal nicht. Er wird seinem Mandanten raten auch in Sprungrevision zu gehen, um die Sache vors Verfassungsgericht zu bekommen.
Zur Maskenpflicht bei Demos meint er, dass die Polizei nachweisen müsse, dass man nicht unter einen Ausnahmetatbestand fällt. Man bräuchte auch kein Attest, es würde reichen, wenn man sich gerade in dem Moment nicht in dre Lage fühlt, eine Maske zu tragen. Angeblich hatte er in Darmstadt schon Erfolg mit der Nummer. Noch mehr Mimimi zu Maskenpflicht in Schulen. Der Anwalt redet über die Rechtslage in NRW, die beiden Starreporter Martin und Anni über Bayern.
Zum Abschluss noch etwas Slapstick:
"Danke euch ... Danke euch ... Ich danke euch"
Die Presse dazu:
https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/erstes-berliner-urteil-wegen-corona-demo-teilnahmeSpoiler
Bußgeld verhängt
Erstes Berliner Urteil wegen Corona-Demo-Teilnahme
Das Amtsgericht verhängte am Mittwoch gegen einen Informatiker aus Düsseldorf eine Geldbuße von 50 Euro, wegen vorsätzlicher Teilnahme an einer nicht genehmigten Demonstration.
Sebastian R. (48) war am 4. April 2020 auf der „zweiten Hygienedemo für Verfassung, Grundrechte & transparente Gestaltung der neuen Wirtschaftsregeln durch den Menschen selbst“ auf dem Rosa-Luxemburg-Platz von der Polizei kontrolliert worden. Der Staatsanwalt beantragte gegen ihn einen Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Doch der Richter wollte lieber eine persönliche Anhörung.
„Ich bestreite nicht, dagewesen zu sein“, so der Informatiker. Er habe die Maßnahmen der Bundesregierung damals „für komplett überzogen“ befunden. Er kenne sich mit Viren aus, habe sich beim Studium mit Genetik, Biochemie, Biotechnologie… beschäftigt. Habe die Infektionszahlen und die Todesraten angesehen. Und gemeint: „Es fehlte jede Verhältnismäßigkeit.“
Er habe einen Freund in Berlin besucht, sei dann zufällig auf den Platz geraten. Und sein hochgehaltener Zettel: „Die Apokalypse fällt aus, Herr Drosten“? R.: „Seine Meinung darf man ja wohl noch sagen.“
Es seien ein paar Menschen dagewesen, drei bis vier mit einem Transparent. „Ich hatte nicht den Eindruck einer Demo.“ Er selbst habe abgesondert gestanden – „auf Abstand versteht sich“. Man habe ihn trotzdem abgeführt, seine Personalien aufgenommen.
Die Lautsprecherdurchsagen der Polizei, den Platz zu verlassen? „Hab keine gehört.“
Der Richter: „Es war eine Versammlung an der Sie damals teilnahmen. Die Teilnehmer hatten ein gemeinsames Anliegen. „Und zu der Zeit war es grundsätzlich verboten, sich öffentlich und nichtöffentlich zu versammeln. Die Gefahr der Ansteckung mit Corona war noch unerforscht. Es ging um den Schutz der Menschen.“
Das Verbot sei auch verfassungsmäßig gewesen, weil nicht pauschal, sondern mit Genehmigungsvorbehalt. Und es war zeitlich begrenzt. Schon im Mai änderte der Senat diese Verordnung.
Der Richter: „Wenn sich Gesetz zwischen Tat und Prozess ändert, ist die mildere Sanktion anzuwenden.“ Damit wurde für Sebastian R. aus der ursprünglich angeklagten Straftat mit 2 100 Euro Geldstrafe, eine Ordnungswidrigkeit mit 50 Euro Buße.