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Stimmen insgesamt: 138

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1820327 mal)

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Offline Goliath

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16875 am: 28. April 2026, 17:19:56 »
Dann haben die geimpften Toten wenigstens ihre Ruhe vor den Dummbeuteln.
 
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Offline theodoravontane

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16876 am: 28. April 2026, 20:01:42 »
Dann haben die geimpften Toten wenigstens ihre Ruhe vor den Dummbeuteln.

"Alle Toten sind gleich, aber manche sind gleicher."
– Body Farm der Toten (George Orwell, 2020) –
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16877 am: 29. April 2026, 13:50:38 »
Off-Topic:
Ich auch. Nach wie vor. Aber wir meinen beide (in Deinem Fall: vermutlich) eine andere Frau, nämlich Tamara Danz, die leider schon 1996 verstorben ist.
Nein, Julia (damals noch "Jule") Neigel. Ich bin Wessi.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16878 am: 29. April 2026, 14:14:41 »
Off-Topic:
Off-Topic:
Ich bin Wessi.

Sowas kann den besten Leuten widerfahren...  ;D
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Off-Topic:
Ich auch. Nach wie vor. Aber wir meinen beide (in Deinem Fall: vermutlich) eine andere Frau, nämlich Tamara Danz, die leider schon 1996 verstorben ist.
Nein, Julia (damals noch "Jule") Neigel. Ich bin Wessi.


Jetzt zeigt sie es allen, denen wird jetzt richtig eingeschenkt!   :o


Zitat
Julia Neigel hat noch nicht genug: Sängerin streitet weiter wegen Corona-Regeln

Von Birgit Zimmermann

Leipzig/Bautzen - Die Sängerin Julia Neigel (60) geht weiter juristisch gegen die Regeln vor, die während der Corona-Pandemie in Sachsen gegolten haben. In dieser Woche sei eine Beschwerde der Künstlerin wegen der Nichtzulassung einer Revision gegen ein Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) eingegangen, teilte das zuständige Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit.

Das OVG in Bautzen hatte im Februar eine Klage Neigels gegen die sächsischen 2G-Regelungen für Kultureinrichtungen zurückgewiesen. Das OVG hatte keine Revision gegen sein Urteil zugelassen. Dagegen geht Neigel nun mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde vor.

Bereits 2024 hatte die Sängerin in dem juristischen Streit eine erste Niederlage erlitten. In einem Teilurteil wies das OVG ihre Klage gegen die sogenannten 2-G-Plus-Beschränkungen für Kulturveranstaltungen zurück.

Gleiches entschied später das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Neigel legte Verfassungsbeschwerde dagegen ein. Hier steht eine Entscheidung noch aus.

Die Sängerin hat unterdessen Mitte April auch Strafanzeige gegen zwölf Personen aus Sachsen erstattet, darunter sieben Richter des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen.

Sie wirft ihnen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung vor.

Anzeige Neigels ging bei Görlitzer Staatsanwaltschaft ein
Neigel geht es in erster Linie um ein 27-seitiges Papier, das sich in den Akten ihres Verfahrens fand. Dies sei ein "Urteilsentwurf", der das Datum 11. April 2023 und das Kürzel der Berichterstatterin in ihrem Verfahren trage. Das Papier sei drei Monate vor der ersten mündlichen Verhandlung verfasst worden.

Mehr als 60 Prozent davon fänden sich wörtlich in dem Urteil aus diesem Februar. "Das Ergebnis Klageabweisung war festgeschrieben, bevor die Klägerin auch nur ein Wort sagen konnte", teilte Neigel mit.

Das OVG bestätigte auf Anfrage im April, "dass es vor der mündlichen Verhandlung ein internes Arbeitspapier der Berichterstatterin gegeben hat". Es sei im Zuge der Akteneinsicht "versehentlich" mit an Neigel versandt worden.

"Es ist üblich, im Rahmen der Vorberatungen Argumente und mögliche Ergebnisse zu skizzieren", erklärte OVG-Sprecher Matthias Grünberg. "Zu gewissen Anteilen werden sich Passagen aus dem Papier auch im späteren Urteil wiederfinden."

Die Anzeige der Sängerin wird von der Staatsanwaltschaft Görlitz bearbeitet. Eine Sprecherin teilte mit, dass sich derzeit ein "Anfangsverdacht wegen Rechtsbeugung" gegen zehn namentlich bekannte Personen richte. Die Ermittlungen dauerten an.
https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-sachsen/julia-neigel-hat-noch-nicht-genug-saengerin-streitet-weiter-wegen-corona-regeln-3496636


Das ist ja Betrug im Rechts- und Linksverkehr! Völkamoad ...
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Was wird das jetzt? Liveübertragung ihres Weges in den Hardcore - Schwurbler - Abgrund? Nächster Halt "Spendet für meinen Kampf gegen das böse System"?


Und mal ne Frage an die Experten, was kostet der Spaß eigentlich?
As usual, I'm writing slowly because I know you can't read fast.

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Also von mir aus erhält jeder Corona-Kritiker, der sich darauf beschränkt, die Maßnahmen auf dem Rechtsweg überprüfen zu lassen, die Absolution. Das steht ihnen absolut zu, und diverse Maßnahmen haben sich ja auch tatsächlich als rechtswidrig erwiesen.

Ich find's auch nachvollziehbar, wenn man es für problematisch hält, wenn sich in der Akte fertige Urteilsentwürfe finden, die vor dem Abschluss der Verhandlung entstanden, und die Staatsanwalt prüfen lässt, ob das strafbar ist.

Nicht mal Spendenaufrufe macht sie. Also eine echt krasse Querdenkerin.  ::)

˙uuᴉsu∩ ɹǝp ʇsᴉ uǝɥɔsuǝW sǝp uuᴉS ǝʇןǝʞɔᴉʍʇuǝ uǝʇsɥɔöɥ ɯɐ ɹǝᗡ
 
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Frau Bahner ist wieder da! Und wird eifrig zerteilt geteilt.

Woher kommt eigentlich diese gnadenlose Überschätzung der sog. „Petitionen“?




https://youtu.be/04SpntBx4hY


Fehlt noch der Sandkastenrandalierer in einem schicken Jäckchen …

 :facepalm:
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Frau Bahner ist wieder da! Und wird eifrig zerteilt geteilt.

Woher kommt eigentlich diese gnadenlose Überschätzung der sog. „Petitionen“?

Letzteres dürfte einem "Wunsch an das Universum" entsprechen, bzw. der Vorstellung, dass sich Dinge manifestieren, wenn man sie nur lange genug herbeidenkt. Und weil das ja funktioniert, wäre es Völkermord, falls eine Petition nicht angenommen wird.

Interessant ist auch die Argumentation der Bahner in den ersten zwei Minuten (mehr habe ich nicht ertragen): Weil wir so wenige gemeldete Masernfälle haben, braucht es keine Impfpflicht.
Der Erfolg der Impfung ist mal wieder ihr größter Fluch. Es wird natürlich ausgeblendet, dass eine Impfung nicht mehr stattfinden muss, falls die Krankheit ausgerottet ist, siehe Pocken. Bei Polio war(!) man auf dem richtigen Weg, aber ein paar Deppen finden das auch irgendwie nicht so gut.
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Offline kairo

Wieso kommt sie jetzt damit? Ist dieses Gesetz nicht schon ein paar Jahre alt? Warum die Hektik?
 
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Offline califix

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Wie segensreich es doch für die Menschen ist, wenn man medizinische Probleme in die Zuständigkeit von abgedrehten Juristen legt hat sich schon in den USA gezeigt. Ich hatte als Kind die Masern, die Trulla hat keine Ahnung, was das für eine blöde Krankheit ist und was einem Kind mit dieser Impfung erspart bleibt, selbst wenn die Krankheit nur den "normalen" Verlauf nimmt.
 
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Offline Anmaron

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Mit Notsituationen kann man besser unter Druck setzen. Wenn jemandem klar wird, dass die Bahner nur noch wenige Tage Zeit hat, um sein Leid abzuwenden, zahlt er eher, als wenn er erfährt, dass die Reptiloiden schon vor Jahren gehandelt haben.

Und dass es Gesetze gibt, bei denen die Gesetzgeber nicht dran denken, die Zitterei zu blockieren, das hilft dabei. SIE wird es umstürzen!

Statt das Gesetz zu kippen, sollte sie lieber einen Schnaps.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Online SchlafSchaf

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Die Karawane zieht weiter, der Sultan ist tot...

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline EWHL

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Die Aufarbeitung geht weiter:

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/falsche-corona-impfzertifikate-91-jahre-alter-arzt-steht-in-frankfurt-vor-gericht-200825022.html

Spoiler
Während der Corona-Pandemie stellt ein Arzt falsche Impfbescheinigungen aus. Er sagt: Damit wollte er die Diskriminierung von Ungeimpften verhindern. Nun steht der Einundneunzigjährige in Frankfurt vor Gericht.

Als der Staatsanwalt ihn einen „Reichsbürger“ nennt, da wird Bernhard Z. wütend. „Das stimmt nicht“, schimpft der 91 Jahre alte Arzt aus dem Taunus im Frankfurter Landgericht. Was er dagegen nicht bestreitet, sind die Vorwürfe, die der Ankläger gegen ihn vorbringt: Z. hat während der Corona-Pandemie falsche Impfbescheinigungen ausgestellt, zwischen Ende Oktober 2021 und Ende Januar 2022.

Für den Staatsanwalt steht deshalb fest: Der Arzt und seine 82 Jahre alte Ehefrau, die ihn dabei unterstützte, haben sich strafbar gemacht. Bernhard Z. sieht es völlig anders: „Ich musste das als Arzt tun“, sagt er. Zu Recht hätten sich viele Bürger damals gegen eine Impfung mit den neuen mRNA-Impfstoffen entschieden, ihren Entschluss aber mussten sie teuer bezahlen, argumentiert er. „Wie Untermenschen“ habe man die Ungeimpften behandelt. Dem wollte er etwas entgegensetzen.
Die Impfstoffe hat das Paar entsorgt

99 falsche Bescheinigungen haben Z. und seine Frau deshalb angefertigt. Mal haben sie 50, mal 100, mal 150 Euro dafür kassiert. In mitgebrachte oder neue Impfpässe haben sie die Aufkleber geklebt, die von Impfdosen stammten, die sie bei unterschiedlichen Apotheken bestellt hatten. Die damals raren Impfstoffe haben sie entsorgt. Bei einer Hausdurchsuchung wurden etwa 65.000 Euro bei ihnen sichergestellt. Mehr als 5000 Euro haben sie an ihren falschen Bescheinigungen verdient.

Doch woher stammt das restliche Bargeld? Das Paar sagt, sie hätten es für Entwicklungsprojekte in Afrika gesammelt, doch der Staatsanwalt ist skeptisch. Und der Richter macht bald deutlich: Er will die beiden nicht verurteilen, sondern eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen erreichen. Dazu aber muss geklärt werden, wie hoch die Strafe sein soll, die sie für ihr Vergehen zu zahlen haben. Werden sie auch die rund 60.000 Euro, die ja sowieso gespendet werden sollten, abgeben müssen?

Das Paar will das auf keinen Fall. Ihre finanzielle Lage habe sich verschlechtert, sagen sie. Kredite müssten abbezahlt werden, teure Arzttermine stünden an. Unklar bleibt, ob sie noch Aktien besitzen, die sie verkaufen könnten. Der Richter will deshalb, dass der Anwalt von Z. erst einmal präzise die finanzielle Lage des Paars darstellt. Darüber aber ist der Arzt erbost. Er droht, die amerikanische Justiz einzuschalten. „Die Alliierten haben die Oberhoheit über Deutschland“, ruft er. Das ist dann doch typische Reichsbürger-Ideologie.
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EWHL
 
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Offline theodoravontane

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Die Aufarbeitung geht weiter:
[…]
Doch woher stammt das restliche Bargeld? Das Paar sagt, sie hätten es für Entwicklungsprojekte in Afrika gesammelt, […]  Werden sie auch die rund 60.000 Euro, die ja sowieso gespendet werden sollten, abgeben müssen?

Das Paar will das auf keinen Fall. Ihre finanzielle Lage habe sich verschlechtert, sagen sie.

Ähm, ist es wirklich schlau, bei Gericht zu sagen, dass man das für einen bestimmten Zweck gesammelte Geld - nehmen wir einfach mal zu ihren Gunsten an, dass das stimmt - für sich privat verwenden will?
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Marlene Dietrich
 
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