Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 138

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1843819 mal)

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Offline Anmaron

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Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Wenn von den kulturellen Gewohnheiten anderer eine größere Gefahr ausgeht, ist die Toleranz von Leuten mit anderen Gewohnheiten meist recht gering.

Glücklicherweise ist der Kongo recht weit weg und Ebola bei unseren kulturellen Angewohnheiten wenig ansteckend, da kann man das gelassen sehen. Die USA mit ihrem durchgedrehten Gesundheitsminister machen mir da mehr Angst. Beim CDC, also unter Kennedy, lagern noch Pockenviren; und bei der grassierenden Impf♥♥♥ie kann man damit rechnen, dass auch Polio und Co sich wieder etablieren.
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Zitat
Fälscherwerkstatt in Pandemie: Statt Würstchen gab es Impfnachweise
Zwei Männer sollen während der Pandemie im großen Stil mit gefälschten Impfpässen gehandelt haben. Nun müssen sie sich vor dem Landgericht verantworten.

Kassel – Wer sich während der Pandemie nicht gegen Corona impfen lassen und trotz 2G- und 3G-Regel ins Kino gehen oder ins Ausland reisen wollte, konnte über eine Mobilnummer Würstchen oder Nackensteaks bestellen. Unter diesen Codenamen gab es dann einen gefälschten Impfpass. Dies soll das Geschäftsmodell zweier Männer gewesen sein, die sich nun wegen des Vorwurfs gewerbsmäßiger Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung vor dem Kasseler Landgericht verantworten müssen.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, während der Pandemie mindestens 7000 gefälschte Impfpässe produziert zu haben. So sollen sie mehr als 350.000 Euro verdient haben. Der 51-jährige Angeklagte, der wie sein mutmaßlicher Geschäftspartner (45) aus Thüringen stammt, betrieb viele Jahre eine Gaststätte auf der Marbachshöhe.  ...
Rest des Artikels: https://www.hna.de/kassel/faelscherwerkstatt-in-pandemie-statt-wuerstchen-gab-es-impfnachweise-94334646.html


Toll auch der Kommentar von Achwas.
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Einen der Kommentatoren könnte ich zu einem Besuch auf dem örtlichen Friedhof einladen. Ob der Kollege Angst vor der Impfung hatte oder keine Lust, sich an die Schutzmaßnahmen zu halten, das werde ich nie erfahren. Der Fake-Impfausweis hat jedenfalls nicht geholfen.
 
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Der Herr Dockterdockter kennt sich aus!  :o



https://x.com/OlafGierhake/status/2062532902236176425

Keine Ahnung, ob da drinsteht, was das Zahlvieh erwartet (meint er die Aussteller unrichtiger Gesundheitszeugnisse?), bin jetzt auch nicht in der Lage nachzusehen.
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Ich hänge ein anderes Werk der gleichen Autorin zum gleichen Thema als PDF an:
Zitat
Abstract
Im Rahmen von Schadensersatzprozessen wegen Impfschäden nach Corona-Impfungen stellte sich bis zur Entscheidung des 3. Zivilsenats des BGH v. 9. 10. 2025 die Frage, wer im Falle von Aufklärungsmängeln oder sonstigem Fehlverhalten bei der Impfung für Gesundheitsschäden in Anspruch genommen werden kann. Der 3. Zivilsenat des BGH hat nun entschieden, dass nicht die impfenden Ärzte selbst, sondern im Rahmen der Amtshaftung i. S. v. § 839 BGB i. V. mit Art. 34 S. 1 GG der Staat haftet, die Ärzte also Beamte im haftungsrechtlichen Sinn waren. Der vorliegende Beitrag nimmt diese Entscheidung zum Anlass zu prüfen, ob die vom BGH vorgetragene Begründung (Ausübung eines „anvertrauten öffentlichen Amtes“, „hoheitliche Funktion“) für die strafrechtliche Beurteilung von mangelhaft aufklärenden oder sonst nicht lege artis handelnden Ärzten im Rahmen der Impfkampagne zu berücksichtigen ist. Die Einordnung ist relevant für die Frage, ob im Falle erwiesener Aufklärungsmängel oder fehlerhafter Applikation eine Körperverletzung im Amt (§ 340 Abs. 1 StGB) vorliegen könnte.
« Letzte Änderung: 5. Juni 2026, 11:16:09 von Knallfrosch »
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Danke!

relevant für die Frage, ob im Falle erwiesener Aufklärungsmängel oder fehlerhafter Applikation eine Körperverletzung im Amt (§ 340 Abs. 1 StGB) vorliegen könnte.


Schätze mal, die Kundschaft teilt den Post aus den falschen Gründen ...   :whistle:
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Der Artikel ist also im Cicero erschienen. Ist das nicht eine Satirezeitung?
 
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Ich hänge ein anderes Werk der gleichen Autorin zum gleichen Thema als PDF an:
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Die Einordnung ist relevant für die Frage, ob im Falle erwiesener Aufklärungsmängel oder fehlerhafter Applikation eine Körperverletzung im Amt (§ 340 Abs. 1 StGB) vorliegen könnte.

Ich frage mich, wie man eine fehlerhafte Aufklärung nachweisen will. Soweit ich mich erinnere, musste man erst unterschreiben, dass man aufgeklärt wurde und geimpft werden möchte. Wenn nun eine Aufklärung nicht dergestalt war, dass die Patientin verstanden hat, was passieren wird, ist das erst mal ihr Problem, denn statt zu gehen hat sie unterschrieben und sich impfen lassen. Und trotz aller Behauptungen wurde niemand von der Straße verschleppt und zwangsgeimpft. Es war am Ende immer die Entscheidung der Patientin.

Ehrlich, ich verstehe nicht, worauf die ganzen "Impfopfer" rumreiten. Einerseits sind alle Geimpften in vorauseilendem Gehorsam seit mindestens 10 Jahren tot, andererseits sind alle noch lebendig und klagen. Im Netz, vor Gericht, bei Familie und Freunden.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Ich frage mich, wie man eine fehlerhafte Aufklärung nachweisen will. Soweit ich mich erinnere, musste man erst unterschreiben, dass man aufgeklärt wurde und geimpft werden möchte. Wenn nun eine Aufklärung nicht dergestalt war, dass die Patientin verstanden hat, was passieren wird, ist das erst mal ihr Problem, denn statt zu gehen hat sie unterschrieben und sich impfen lassen. Und trotz aller Behauptungen wurde niemand von der Straße verschleppt und zwangsgeimpft. Es war am Ende immer die Entscheidung der Patientin.

Das ist ein gängiges Problem in der Medizin, der "Weißkittelfaktor". Patienten verstehen nicht (oder nicht komplett) worum es geht, trauen sich aber nicht nachzufragen, "weil der Herr Doktor hat ja gesagt". Dabei ist es genau dessen Job, das ggfls. nochmal zu erklären, bis die Patient:in das verstanden hat. Sehen wir häufig bei Studien, wenn unser Studienarzt nach der eigentlichen OP-Aufklärung dann das Aufklärungsgespräch für die Studie führen will und dann noch eine Menge Fragen zum eigentlichen Verfahren erläutern darf. Auf die Idee, nicht zu unterschreiben, weil sie das nicht verstanden haben, kommen die wenigsten. In dieser Situation der Überforderung könnte man da vermutlich auch noch ein Dutzend Waschmaschinen mit verkaufen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Zum rechtlichen Hintergrund: Eine Impfung stellt rechtlich erst einmal eine Körperverletzung dar. Diese ist aber nicht rechtswidrig (und damit nicht strafbar), wenn der Patient zugestimmt hat. Die Zustimmung ist aber nur wirksam, wenn eine umfassende Aufklärung erfolgte.

Das Paper erscheint mir ziemlich normal, aber ich habe darin auch keine bahnbrechende neue Erkenntnis gefunden. Also: langweilig.

Die Arbeit steht unter Creative Commons Attribution 4.0
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.en
Katrin Gierhake
https://doi.org/10.1007/s00350-026-7332-7

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Offline Seb

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16917 am: 19. Juni 2026, 09:04:30 »
Jule Neigel legt nach.....

Zitat

Wegen Corona-Verordnungen
Sängerin Julia Neigel erstattet Strafanzeige gegen Politikerinnen


Die Frontfrau der Band Silly lässt bei ihrem juristischen Vorgehen gegen die Corona-Verordnungen in Sachsen nicht locker. Nun geraten auch Politiker in den Fokus.

Mitte April hatte Sängerin Julia Neigel Strafanzeige gegen zwölf Menschen aus Sachsen erstattet, darunter sieben Richter des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen. Nun hat sie ihr juristisches Vorgehen gegen sächsische Regelungen in der Corona-Zeit erweitert und auch gegen Gesundheitsministerin Petra Köpping und Staatssekretärin Dagmar Neukirch (beide SPD) in die Strafanzeige mit aufgenommen. Den beiden Politikerinnen wirft sie Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat in Verbindung mit Betrug vor, bestätigte Neigel der Deutschen Presse-Agentur.

Die Sängerin geht davon aus, dass die strittige sächsische Corona-Notfallverordnung vom 19. November 2021 zu dem Zeitpunkt, zu dem sie in Kraft getreten sein soll, nicht ordnungsgemäß verkündet war. Dennoch seien auf ihrer Grundlage Bußgelder festgesetzt und vereinnahmt worden. Nach Überzeugung von Neigel wurde die Druckausgabe des entsprechenden Gesetz- und Verordnungsblatts erst am 23. November 2021 zur Post gegeben, einen Tag nach Inkrafttreten.

"Es geht jetzt nicht mehr nur um eine Künstlerin, deren Tournee zerstört wurde. Es geht um die vielen Bürgerinnen und Bürger, die Bußgelder für eine Verordnung gezahlt haben, die rechtlich nie existiert hat", so die 60-Jährige. Wer ein Bußgeld kassiere, müsse eine Rechtsgrundlage vorweisen können. "Die gab es hier nicht."

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hatte im Februar eine Klage Neigels gegen die sächsischen 2G-Regelungen für Kultureinrichtungen zurückgewiesen. Das OVG ließ keine Revision gegen sein Urteil zu. Dagegen geht die Sängerin mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde vor. 2G stand während der Pandemie für geimpft oder genesen. Bereits 2024 hatte Neigel in dem juristischen Streit eine erste Niederlage erlitten, sie legte Verfassungsbeschwerde dagegen ein. Die Entscheidung steht noch aus.

Arbeitspapier "versehentlich" an Neigel versandt

Den von der ersten Strafanzeige betroffenen Richtern am OVG wirft Neigel Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung vor. Im Kern geht es um ein 27-seitiges Papier, das sich in den Akten ihres Verfahrens fand. Laut Neigel handelt es sich um einen "Urteilsentwurf", der bereits drei Monate vor der ersten mündlichen Verhandlung verfasst wurde. Das Ergebnis habe festgestanden, noch bevor sie überhaupt ein Wort hätte sagen können, meint die Künstlerin.

Das OVG hatte bestätigt, "dass es vor der mündlichen Verhandlung ein internes Arbeitspapier" dazu gab. Es sei im Zuge der Akteneinsicht "versehentlich" mit an Neigel versandt worden. "Es ist üblich, im Rahmen der Vorberatungen Argumente und mögliche Ergebnisse zu skizzieren", erläuterte OVG-Sprecher Matthias Grünberg das Vorgehen.

Neigel wurde 1988 mit ihrer Band mit dem Song "Schatten an der Wand" bekannt, damals unter dem Namen Jule Neigel. Sie argumentiert, dass sie durch abgesagte Konzerte während der Coronazeit in eine existenzbedrohende Lage gebracht worden sei.


https://www.t-online.de/unterhaltung/stars/id_101303158/saengerin-julia-neigel-strafanzeige-gegen-ministerin-petra-koepping.html
 
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16918 am: 19. Juni 2026, 11:36:37 »
Existenzbedrohend war es für viele, vor allem Einzelkämpfer, also freiberuflich Selbstständige. Da ist eine Frau Neigel nur eine unter vielen, die vom Risiko getroffen wurden.
Ich kann auch niemanden verklagen weil  mir damals alle Aufträge weggebrochen sind. Und kaum ging es wieder ein wenig aufwärts, fängt ein durchgeknallter Geisteskranker einen Krieg an, der zu weiteren Folgen für die Wirtschaft führt.

Mir scheint bei Frau Neigel dann doch eher sowas wie ein bei Quer"denkern" typisches Querulantentum ausgeprägt zu sein.
«Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, wie ich auf diesem verdammten Planeten inmitten all des Bösen und der Ungerechtigkeit gelandet bin...»
 
(Ukrainischer Helfer, der Kriegstote sucht um sie zu bergen, damit ihre Familien sie bestatten können)
 
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Offline Seb

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #16919 am: 22. Juni 2026, 09:46:56 »
Urteil zum Impfpassprozess in Kassel (16907 und 16916):
https://www.hna.de/kassel/impfpassfaelscher-verkaufen-6000-ausweise-ueber-drei-jahre-haft-94361512.html

Ergebnis:
Zitat
...wurde der 51-Jährige wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der 45-Jährige soll drei Jahre und acht Monate hinter Gitter. Da es so lange bis zur Gerichtsverhandlung gedauert habe, so die Vorsitzende Richterin Dölle, würden zwei Monate Haft bereits als verbüßt gelten.
...
...Das Gericht geht davon aus, dass die beiden Männer über 6000 gefälschte Ausweise zum Preis von je 50 Euro verkauft und einen Gewinn von 285.400 Euro erzielt haben. Da sie dafür auch keine Gewerbe- und Einkommenssteuer entrichtet hatten, wurden sie auch noch wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Jetzt sollen nicht nur die 285.000 Euro eingezogen werden, sondern beide haben zusammen auch über 110.000 Euro Schulden beim Finanzamt.
« Letzte Änderung: 22. Juni 2026, 09:49:02 von Seb »
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