Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
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Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1440303 mal)

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15630 am: 18. Juni 2024, 22:19:21 »
Das ist aber ja Schweizer Recht, oder? Vielleicht brauchts da keine Begründung und ein dünner Satz genügt.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15631 am: 18. Juni 2024, 22:27:41 »
Nein, mein letztes Statement bezieht sich auf deutsches Recht,. Mit schweizerischem Recht habe ich noch weniger Kenntnisse.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15633 am: 20. Juni 2024, 18:46:16 »
Bei dieser Grammatik weiß man gleich, woher der Wind intellektuell pfeift – nämlich aus einem ganz tiefen Loch.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15634 am: 20. Juni 2024, 20:00:04 »
woher der Wind intellektuell pfeift

Man könnte auch von geistiger Windstille im Sinne eines Gehirnstillstands sprechen....
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15635 am: 21. Juni 2024, 03:19:57 »
Prof. Dr. med. Dr. h.c. mult. Gugger klärt auf:

Oha, na wenn er das sagt …

Zitat
So spüre und sehe ich das in der geistigen Welt schon lange.

Ja, die geistige, oder vielleicht besser, hochprozentige Welt kann ich mir gut vorstellen.

"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15636 am: 21. Juni 2024, 12:23:05 »
Aber es geht im Grunde nur um die Frage, ob die Angeklagte bewusst gegen Para. 41 Nr. 3 ZPO verstoßen hat. Und das dürfte recht eindeutig zu beantworten sein


 :whistle:


Zitat
11.30 Uhr:

Die Vorsitzende Marie Richter verkündet das Urteil: Die elfte Strafkammer verurteilt die Angeklagte wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Für die entstandene Verfahrensverzögung bis zum Prozessbeginn gelten zwei Monate als vollstreckt. Die Strafe wird auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage muss sie jeden Wohnsitzwechsel melden. Das Gericht ging davon aus, dass die Angeklagte mit der Sache vorbefasst war und absichtlich den gesetzlichen Ausschluss bei der Entscheidung über Sachen von Angehörigen ignoriert hat. Das sei eine elementare Rechtsverletzung, sagt die Richterin. Der Strafrahmen für eine Rechtsbeugung liegt zwischen einem und fünf Jahren Freiheitsstrafe. Die Kammer siedelte die Strafe somit am unteren Rand an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

11:25 Uhr: Vor der Urteilsverkündung sind etwa 20 Zuschauer im größten Saal des Justizzentrums Gera anwesend.
https://www.thueringer-allgemeine.de/incoming/article406622616/urteil-gegen-richterin-wegen-rechtsbeugung-tag-der-entscheidung-ist-gekommen.html
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15637 am: 21. Juni 2024, 12:54:59 »
ZPO? Wen interessiert das denn? Aber nein, es geht immer um das große Ganze, Coronaaufklärung, Menschenrechte, Meinungsfreiheit, Kindesmissbrauch usw.

Und wer denkt an die armen Tunnelkinder (außer uns, natürlich)?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15638 am: 21. Juni 2024, 12:58:46 »
Und ich dachte, es gehört zum kleinen 1x1 der Juristerei, dass Richter unbefangen sein müssen und dann ein solches Verfahren nicht führen können.
Wer daran schon scheitert ...
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15639 am: 21. Juni 2024, 13:05:13 »
Als Auflage muss sie jeden Wohnsitzwechsel melden? Muss sie das nich eh? #meldegesetz
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15640 am: 21. Juni 2024, 15:07:55 »
Als Auflage muss sie jeden Wohnsitzwechsel melden? Muss sie das nich eh? #meldegesetz

Ja, aber jetzt erst recht!
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15641 am: 21. Juni 2024, 15:12:55 »
Als Auflage muss sie jeden Wohnsitzwechsel melden? Muss sie das nich eh? #meldegesetz

Sie soll die Wohnsitzwechsel dem Gericht melden.  ::)
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15642 am: 21. Juni 2024, 15:51:57 »
Grausame Strafe. Stellt euch mal einen Reichi vor, der sowohl das Gericht wie die öffentliche Verwaltung negiert, muss sich bei selbigen ständig melden. Das ist schlimmer als Kerkerhaft uns Fölgermoad!
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15643 am: 21. Juni 2024, 18:45:47 »
Und ich dachte, es gehört zum kleinen 1x1 der Juristerei, dass Richter unbefangen sein müssen und dann ein solches Verfahren nicht führen können.
Wer daran schon scheitert ...

Der ehemalige(!) Direktor des AG Rüdesheim erließ einst im Rahmen des Wochenendbereitschaftsdienstes auf Antrag seiner Tochter eine einstweilige Verfügung gegen die Stadt Eltville mit dem Inhalt, dass ein Volksfest nicht durchgeführt werden dürfe. Daraufhin war er nur noch ehemaliger Direktor. Es ist also auch bei Richtern nichts so blöd, dass es nicht passiert.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15644 am: 21. Juni 2024, 18:51:31 »
Der ehemalige(!) Direktor des AG Rüdesheim erließ einst im Rahmen des Wochenendbereitschaftsdienstes auf Antrag seiner Tochter eine einstweilige Verfügung gegen die Stadt Eltville mit dem Inhalt, dass ein Volksfest nicht durchgeführt werden dürfe. Daraufhin war er nur noch ehemaliger Direktor. Es ist also auch bei Richtern nichts so blöd, dass es nicht passiert.

Das habe ich auch noch dunkel in Erinnerung.
Ich frage mich aber, was passiert wäre, wenn der Direktor einen anderen Richter seines Hauses angerufen hätte, hallo hier ist xy, ich habe hier einen Antrag meiner Tochter, über den ich selbst nicht entscheiden darf. Könnten Sie das bitte schnell für mich erledigen?"

Ok, Rechtsbeugung wäre es dann wohl nicht mehr.
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