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Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1441102 mal)

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15615 am: 13. Juni 2024, 12:09:11 »
Ein Beispiel: Der prominente Impfgegner Stefan Homburg hatte in einem X-Kommentar vom Montag Behauptungen über


Man macht es dem Wahrheitssucher aber auch nicht einfach:

Zitat
Alena Buyx zeigt Maßnahmenkritiker Stefan Homburg an

Die ehemalige Ethikrat-Vorsitzende hat den ehemaligen Finanzprofessor offenbar wegen eines Tweets angezeigt. Darin geht es um zukünftige Pandemien.

rus
13.06.2024 10:53 Uhr

kritisiert werden. Zuletzt machten damit Vizekanzler Robert Habeck und Außenministerin Annalena Baerbock (beide Bündnis 90/Die Grünen) von sich reden, weil sie weder als „dümmste Außenministerin der Welt“ noch als „Voll♥♥♥“ betitelt werden wollten.

In letzter Zeit hagelt es Anzeigen
Besonders oft wird Marie-Agnes Strack-Zimmermann, die gerade für die FDP ins Europaparlament gewählt wurde, gegen Beleidigungen aktiv: Ihr Anwalt durchsuche das Netz systematisch nach juristisch relevanten Kommentaren über die bisherige Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, wurde zuletzt bekannt. 250 Anzeigen pro Monat seien üblich.

Nun hat auch die ehemalige Vorsitzende des Ethikrats, Alena Buyx (46), einen Kritiker angezeigt: Stefan Homburg (63), einen ehemaligen Finanzprofessor aus Hannover und dezidierten Kritiker der Corona-Maßnahmen, der gerne auch als „Schwurbel-Professor“ bezeichnet wird.

Es geht um einen Tweet vom 12. April, in dem Homburg als Antwort auf einen anderen Nutzerkommentar schrieb: „Buyx faselt ständig von der nächsten ‚Pandemie‘. Sie wollen das Spiel offenbar mit verfeinerten Methoden wiederholen. Der WHO-Vertrag macht’s möglich.“

„Die Polizei lädt mich vor“, schrieb Homburg am Dienstag auf X, ehemals Twitter: „Während ex-Antifant (sic) Lars Klingbeil @Alice_Weidel als Nazi diffamieren darf, flattert mir die nächste Vorladung ins Haus. Alena Buyx hat Strafantrag gestellt, weil ich schrieb ‚Buyx faselt‘.“ Seit 2020 erhalte er eine Strafanzeige nach der anderen, „eine ganz neue Erfahrung für mich“, die Anzeigen kämen „unter anderem von Impfärzten, NGOs, Drosten, Kinderimpfern, Rotgrünen (sic), Faktencheckern“. Eine Zeit lang sei es ruhig gewesen, nun lege die ehemalige Ethikchefin nach.
Spoiler
Im Anschluss gibt er seinen Followern Tipps für den Umgang mit solcherlei Anzeigen, unter anderem nie einer polizeilichen Vorladung zu folgen, sondern einen Anwalt einzuschalten, der Akteineinsicht beantrage. Dieser Vorgang dauere oft Monate und ende meist damit, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstelle, wenn es um Meinungsäußerungen gehe. Die Anwaltskosten müsse er zwar selbst tragen, doch wenn man passiv bleibe, erhalte man stattdessen einen Strafbefehl und gelte spätestens beim zweiten Mal als vorbestraft. Dies sei seines Erachtens auch das Ziel solcher Anzeigen, denn er könne sich nicht vorstellen, dass „faseln“ vor Gericht als Beleidigung aufgefasst werden könne.

Alena Buyx sitzt schon im neuen Expertenrat
Außerdem beschreibt Homburg den Eindruck, er – und andere Kritiker der Corona-Maßnahmen – sollten mundtot gemacht werden. Bis 2021 war er Direktor des Instituts für Öffentliche Finanzen an der Uni Hannover. Davor hatte er als parteiloser Wissenschaftler alle im Bundestag vertretenen Parteien beraten, unter anderem bei Anhörungen des Finanzausschusses, des Haushaltsausschusses und des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags. Während der Corona-Pandemie übte er starke Kritik an Lockdowns, Masken und der Impfung. 2021 wurde er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.

Alena Buyx ist ebenfalls Hochschullehrerin (Technische Universität München), sie ist Medizinethikerin und war bis Ende April 2024 Vorsitzende des Deutschen Ethikrats. Seither ist sie Mitglied des Expertenrats „Gesundheit und Resilienz“ der Deutschen Bundesregierung, einberufen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Der Rat tritt die Nachfolge des Corona-Expertenrats der Bundesregierung an.

Er soll sich damit beschäftigten, wie Gesundheitswesen und Gesellschaft künftigen Gesundheitskrisen begegnen können, die sich etwa infolge des Klimawandels und der demografischen Entwicklung sowie aus militärischen Auseinandersetzungen entwickeln könnten.
[close]
https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/alena-buyx-zeigt-corona-massnahmenkritiker-stefan-homburg-an-li.2224453
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15616 am: 13. Juni 2024, 12:12:10 »
Das halte ich aber für eine zulässige Meinungsäußerung.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15617 am: 13. Juni 2024, 12:32:21 »
Leider sind die meisten Menschen nicht in der Lage, zu verstehen, dass der Gummiparagraf, der gerade gegen jemanden wie Homburg genutzt wird, auch gegen eigentlich ganz vernünftige Leute genutzt werden kann.

Insbesondere, wenn einmal ein AfD-Justizminister das Weisungsrecht bekommt, ist das eine explosive Mischung.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15618 am: 17. Juni 2024, 13:58:50 »
Und ein weiteres Urteil

Zitat
Auf zahlreichen Demonstrationen gegen die Corona-Impfkampagne der Bundesregierung ziehen manche Protestler Vergleiche zum Holocaust. Ein Verbreiter einer Karikatur wird nun wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Weil er im Internet ein Bild mit dem Spruch "Impfen macht frei" verbreitete, ist ein 64-Jähriger vom Landgericht Köln zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte wurde wegen Volksverhetzung zur Zahlung von 4000 Euro verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

https://www.n-tv.de/panorama/Impfgegner-muss-4000-Euro-Strafe-zahlen-article25012103.html
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15619 am: 18. Juni 2024, 11:46:15 »
Der Daniel hat jetzt auch gemerkt, Gesetze können in unterschiedlichen Ländern sogar unterschiedlich sein!   :o

Herzlichen Glückwunsch!




Oder der Hausarzt  hat was ganz anderes getan.

Das kann auch sein.  ???
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15620 am: 18. Juni 2024, 12:22:55 »
Soweit man es lesen kann, geht es im linken Attest um die Nicht-Impfbarkeit und und im rechten Attest um das Nicht-Masken-tragen-können.

Ich habe mal in die Schweizer Strafgesetze gesehen:

Verbreiten menschlicher Krankheiten
Art. 231
Wer aus gemeiner Gesinnung eine gefährliche übertragbare menschliche Krankheit verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bestraft.

Urkundenfälschung
Art. 251
1.  Wer in der Absicht, jemanden am Vermögen oder an andern Rechten zu schädigen oder sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen,
- eine Urkunde fälscht oder verfälscht, die echte Unterschrift oder das echte Handzeichen eines andern zur Herstellung einer unechten Urkunde benützt oder eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkundet oder beurkunden lässt,
- eine Urkunde dieser Art zur Täuschung gebraucht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Erschleichung einer falschen Beurkundung
Art. 253
Wer durch Täuschung bewirkt, dass ein Beamter oder eine Person öffentlichen Glaubens eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkundet, namentlich eine falsche Unterschrift oder eine unrichtige Abschrift beglaubigt,
wer eine so erschlichene Urkunde gebraucht, um einen andern über die darin beurkundete Tatsache zu täuschen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Urkundenfälschung im Amt
Art. 317

1.  Beamte oder Personen öffentlichen Glaubens, die vorsätzlich eine Urkunde fälschen oder verfälschen oder die echte Unterschrift oder das echte Handzeichen eines andern zur Herstellung einer unechten Urkunde benützen,
Beamte oder Personen öffentlichen Glaubens, die vorsätzlich eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkunden, namentlich eine falsche Unterschrift oder ein falsches Handzeichen oder eine unrichtige Abschrift beglaubigen,
werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2.  Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Geldstrafe.

Falsches ärztliches Zeugnis
Art. 318

1.  Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Hebammen, die vorsätzlich ein unwahres Zeugnis ausstellen, das zum Gebrauche bei einer Behörde oder zur Erlangung eines unberechtigten Vorteils bestimmt, oder das geeignet ist, wichtige und berechtigte Interessen Dritter zu verletzen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Hat der Täter dafür eine Belohnung gefordert, angenommen oder sich versprechen lassen, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.


Da könnte man also auch in der Schweiz durchaus eine Anklage einfangen, auch als Nutzer der Urkunde.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15621 am: 18. Juni 2024, 12:39:24 »
Sind die Sachen denn von SHAEF genehmigt worden?
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15622 am: 18. Juni 2024, 12:39:49 »
Da könnte man also auch in der Schweiz durchaus eine Anklage einfangen, auch als Nutzer der Urkunde.


Das würde ja bedeuten, der Daniel lüücht ... der Wahrheitssucher.   :o

Oder er hat keine Ahnung ...   :whistle:
___________________________

Weiter geht's:


Zitat
18.06.2024, 12:21
Stöcker-Prozess um Corona-Impfung geht in die nächste Instanz

Der Prozess gegen den Arzt und Unternehmer Stöcker geht in die nächste Runde. Jetzt muss sich das Lübecker Landgericht mit dem Vorwurf der illegalen Corona-Impfung befassen.

Lübeck. Der Prozess gegen den Arzt und Unternehmer Winfried Stöcker wegen einer Corona-Impfaktion mit einem nicht zugelassenen Mittel geht in die nächste Instanz. Stöckers Verteidiger Wolfgang Kubicki habe gegen das Urteil des Amtsgerichts Lübeck Berufung eingelegt, teilte das Amtsgericht am Dienstag auf Anfrage mit. Jetzt müsse sich das Landgericht Lübeck mit dem Fall befassen. Ein Termin für eine neue Verhandlung stand zunächst nicht fest.

Der 77 Jahre alte Stöcker hatte am 27. November 2021 eine illegale Impfaktion am Lübecker Flughafen organisiert, bei der Menschen mit einem von ihm entwickelten, aber nicht zugelassenen Wirkstoff geimpft wurden. Er war deshalb zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro verurteilt worden. Sein Anwalt Kubicki hatte bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung Berufung angekündigt. Zuvor hatten verschiedene Medien darüber berichtet. (dpa)
https://www.saechsische.de/coronavirus/stoecker-prozess-um-corona-impfung-geht-in-die-naechste-instanz-6013549.html
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15623 am: 18. Juni 2024, 14:45:37 »
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Guggen wir mal auf die umfangreichen Atteste des Gugger:







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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15624 am: 18. Juni 2024, 15:03:52 »
Zitat
20Mi♥♥♥n

Ein Tippfehler, sicher.

Zitat
Oberdorf BL

Da war ich schon ;D
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15625 am: 18. Juni 2024, 17:01:51 »
Guggen wir mal auf die umfangreichen Atteste des Gugger:

Überaus umfangreich. Sollte so ein Attest nicht wenigstens ein paar Stichworte zu den Gründen enthalten? Jedenfalls in den Ausfertigungen für Arzt und Patient. Bei einer Krankschreibung wird ja auch angegeben, welche Krankheit, allerdings erhält der Arbeitgeber diesen Teil des Formulars nicht.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15626 am: 18. Juni 2024, 18:12:59 »
Ich glaube nicht, dass das schon verjährt ist.  ;D

Aber auch in D hat man wahrscheinlich eher die Ärzte angeklagt, die massenweise Atteste ausgestellt haben, ohne die Patienten gesehen zu haben, während Gefälligkeitsatteste für tatsächlich langjährige Patienten kaum als solche auffallen und auch kaum nachweisbar ist, dass sie eben nicht auf medizinischen Gründen beruhten.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15627 am: 18. Juni 2024, 18:29:22 »
Ich glaube nicht, dass das schon verjährt ist.  ;D

Aber auch in D hat man wahrscheinlich eher die Ärzte angeklagt, die massenweise Atteste ausgestellt haben, ohne die Patienten gesehen zu haben, während Gefälligkeitsatteste für tatsächlich langjährige Patienten kaum als solche auffallen und auch kaum nachweisbar ist, dass sie eben nicht auf medizinischen Gründen beruhten.

Eine Ärztin oder ein Arzt, die mehr als tausend Atteste ausgestellt haben, haben das sicherlich nicht für Gotteslohn gemacht. Ich gehe mal davon aus, dass deren "Patienten" einen mittleren zweistelligen Betrag entrichtet haben, was bei der Masse an ausgestellten "Attesten" durchaus größere Geldbeträge erwirtschaftete.

Und ich muss leider davon ausgehen, dass ein gewisser Prozentsatz der Attestempfänger sicherlich für die Weiterverbreitung von Covid gesorgt hat - und das mit allen Folgen für die Allgemeinheit..
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15628 am: 18. Juni 2024, 18:38:38 »
Ich glaube nicht, dass das schon verjährt ist.  ;D


Dann erfährt hoffentlich @Helvetia nichts davon!  :o

Damit nicht Behörden gewisse Winke erhalten ...    :whistle:
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15629 am: 18. Juni 2024, 22:17:01 »
Überaus umfangreich. Sollte so ein Attest nicht wenigstens ein paar Stichworte zu den Gründen enthalten?

Ja und nein.

Da ist die Rechtsprechung nicht kongruent.
Eine abschließende BGH-Entscheidung hierzu ist mir nicht bekannt (Wer weiß mehr?).

Einige Gerichte betrachteten die Aussage "aus medizinischen Gründen" als ausreichend, andere verlangten konkretere Ausführungen.

Ich habe die erst- und zweitinstanzlichen Urteile so gut wie möglich archiviert, brauche aber noch mehr Zeit für eine konkrete Auswertung.
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