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In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1441095 mal)

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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15600 am: 11. Juni 2024, 14:28:00 »
Natürlich ist bei seinem Impfstoff völlig ausgeschlossen, dass Schäden nach quadrillionen Jahren auftreten.


Gott, wie mich diese ♥♥♥en alle ankotzen. Ich habe mir dieser Tage (letzte Impfung datiert von Oktober 23) Corona eingefangen und gestern den Vortrag einer Heilpraktikerin gelesen. Natürlich sitzen in ihrer Praxis lauter Impfgeschädigte. Ja neeee, ist klar. Mit Blick auf meine Gesundheit habe ich aufgehört weiterzulesen.

Wie sagte Majestix? "Sie sind alle so dumm."
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15602 am: 11. Juni 2024, 19:40:55 »
Danke.

Ein Homöopath würde doch jetzt eigentlich zu ein paar Fläschchen Corona raten, oder nicht?
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15603 am: 11. Juni 2024, 23:48:52 »
Vielleicht sollte man mit Corona so einen Heilpraktiker ganz praktisch aufsuchen? Also, face to face, damit er einem das mal erklären kann?

In meiner Band hat's ausgerechnet den Trompeter schwer erwischt. Letztes Jahr im Herbst Corona, dann allgemeine Muskelschwäche, seitdem krank und kann nicht spielen. Es ist immer noch ein Drecksvirus.
« Letzte Änderung: 11. Juni 2024, 23:51:49 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15604 am: 12. Juni 2024, 00:15:04 »
Ja merkwürdig, aber solche Leute, die also durch die Infektion lange zu kämpfen haben, tauchen nie bei Heilpraktikern auf. Da sind die Praxen ausschließlich mit Impfopfern gefüllt.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15605 am: 12. Juni 2024, 00:35:01 »
Ganz ehrlich. Ich habe unten links eine Heilpraktiren (Geist, Körper, Seele!), die sich auf Grund der Nachfrage vergrößern musste.

Unten rechts habe ich einen Versicherungsvertreter, der alle zwei Monate mit einem neuen Auto kommt.


Ich habe ihm gesagt, dass ich der verantwortliche Ingenieur seines Hinterachsträgers war.

Seine Antwort: "Danke."



Ich möchte gern Richter sein und zufällige Menschen verurteilen, einfach weil ich es dann könnte!   8) :rabbit:

"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15606 am: 12. Juni 2024, 06:34:22 »
@Reichskasper Adulf Titler : auch von mir Gute Besserung!

_______________________

Ich möchte gern Richter sein und zufällige Menschen verurteilen, einfach weil ich es dann könnte!   8) :rabbit:


Das Gegenteil findet sich heute: Wir führen erst gar kein Verfahren durch.

Wenn das im folgenden zutage tretende Denken weit verbreitet ist in den FNL, dann wundert mich nix mehr:


Zitat
Kommentar
Verfahren gegen Altenburger Juristin hat nichts mit Menschlichkeit und Fairness zu tun

Im Fall der angeklagten Juristin aus Altenburg macht sich die Justiz angreifbar. Auch zeigt sich, dass das Verfahren mit Menschlichkeit, Würde und Fairness nichts zu tun hat, meint LVZ-Redakteur Jens Rosenkranz.

Jens Rosenkranz
11.06.2024, 17:56 Uhr

Altenburg. Richter sollten nicht über ehemalige Kolleginnen oder Kollegen richten. Soetwas findet gerade am Landgericht Gera statt. Man kann einen solchen Prozess auf diese Weise führen. Welche Risiken das aber birgt, wie schnell sich eine Strafkammer angreifbar macht und dass nun sogar das Landgericht ins Gerede kommt, wird in diesem Verfahren gegen eine ehemalige Richterin aus Altenburg deutlich.

Ja, die Angeklagte hat einen schweren Fehler gemacht, als sie den Fall ihres Vaters bearbeitete, was sie nicht durfte. Das war ein glatter Gesetzesbruch. Und dafür muss sie geradestehen. Einen Fehler hat aber auch das Landgericht zu verantworten, als es die schwangere Richterin im Bereitschaftdienst einsetzte, was das Gesetz ausdrücklich verbietet. Wer steht dafür nun am Landgericht gerade?

Wie brisant dieser Verstoß ist, wird an den Versuchen des Präsidiums deutlich, sich aus seiner Verantwortung herauszuwinden. 13 Tage soll jener Brief unterwegs gewesen sein, mit der die Schwangerschaft offiziell angezeigt worden sei. Er trudelte ausgerechnet einen Tag später ein, nachdem die Richterin ihre verhängnisvolle Entscheidung traf. Na so ein Zufall.
Spoiler
Charakterloses Herausgerede
Dieses nur schwer erträgliche und charakterlose Herausgerede einer Landgerichtsleitung schreit nach einer juristischen Aufklärung. Dafür müsste die Vorsitzende Richterin allerdings ihren Vorgesetzten, den Landgerichtspräsidenten, erneut in den Zeugenstand rufen oder zumindest aufhellen, ob dieses Schreiben wirklich so lange unterwegs war und ob das Präsidium schon eher von der Schwangerschaft wusste. Das wird sie sich nicht trauen. Und das wäre dann ein weiteres Zeichen für die Befangenheit der Kammer, was gegen ein faires Verfahren spricht und gegen ein unabhängiges Gericht. So etwas darf nicht sein.

Das angeklagte Verbrechen der Angeklagten wirft sodann die Frage auf, welchen Schaden sie damit anrichtete und wer dadurch einen Vorteil erhielt. Den Vorteil erhielten ein Pfarrer, der einer Sterbenden Beistand gewähren wollte, und die Sterbende selbst. Darüber und den angerichteten Schaden möge jeder selbst urteilen.

Dass im April 2020 ein Gericht nötig war, um einen solchen menschlichen Beistand und ein Sterben in Würde überhaupt durchzusetzen, ist ohnehin eine Schande. Denn das Infektionschutzgesetz hätte dies erlaubt, die damalige Thüringer Corona-Verordnung aber nicht. Auch durch den Beschluss der deswegen angeklagten Richterin wurde die Verordnung sodann still und leise geändert und Besuche ermöglicht. Der danach einsetzende und bis heute anhaltende Belastungseifer der Justiz gegen die junge Mutter mag juristisch nachvollziehbar sein. Mit Menschlichkeit und Fairness hat das alles nichts zu tun.

LVZ
[close]
https://www.lvz.de/lokales/altenburger-land/verfahren-gegen-altenburger-juritin-hat-nichts-mit-menschlichkeit-und-fairness-zu-tun-RA67SDIU6JCXNMO3MPXLT5UBYU.html


Darum geht's:


Spoiler
Prozessauftakt gegen Proberichterin in Gera
"Meine Tochter hat einen sch­limmen Fehler gemacht"

von Tanja Podolski08.04.2024

Eine Richterin hatte in der Pandemie einem Pfarrer Zugang zu einem Pflegeheim verschafft. Nun begann der Strafprozess gegen sie am LG Gera wegen Rechtsbeugung. Denn der Pfarrer ist der Vater der Richterin.

Die angeklagte ehemalige Proberichterin redet an diesem Montag zum Prozessauftakt am Landgericht (LG) Gera nicht: Anna K. ist wegen Rechtsbeugung nach § 339 Strafgesetzbuch (StGB) angeklagt (Az. 11 KLs 542 Js 23378/20). Sieben Verhandlungstage hat die Strafkammer um die Vorsitzende Richterin am LG Marie Richter für dieses Verfahren angesetzt. Dass es so viele sind, hat den Staatsanwalt Philipp Giesecke überrascht, sagt dieser unmittelbar vor der Verhandlung gegenüber LTO. Nach der Anklage schien alles so eindeutig.

Die Angeklagte hatte während ihres Bereitschaftsdienstes in der Corona-Pandemie als Richterin auf Probe eine Entscheidung auf Antrag ihres Vaters getroffen. In Fällen von Verwandten in gerader Linie dürfen Richter:innen jedoch gem. § 41 Nr. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht tätig werden.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte bereits am 31. August 2021 Anklage gegen die Frau wegen Rechtsbeugung erhoben. Mit Beschluss vom 16. Mai 2023 ließ das LG die Anklage zu und eröffnete das Hauptverfahren. Parallel lief das Disziplinarverfahren, der Dienstgerichtshof beschloss bereits im Dezember 2021 (Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 15.12.2021, Az. DGH W 1/21), dass die Frau sofort aus dem Richterdienst ausscheiden musste. Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschl. v. 09.03.2022, Az. 2 BvR 91/22) nicht zur Entscheidung an.

Mehrere Richter:innen erklärten sich für befangen
Für das Strafverfahren war es gar nicht so einfach, einen zulässigen Spruchkörper zu finden. Diverse Richter:innen am LG waren befangen bzw. hatten selbst die Sorge der Befangenheit erklärt (§§ 24, 30 Strafprozessordnung, StPO). Denn die Anklagte war mit einem Teil ihrer Arbeitskraft auch am LG Gera selbst tätig. "Seit Zulassung der Anklage hat das Gericht 21 unterschiedliche Spruchkörper mitgeteilt", sagte der Rechtsanwalt der Angeklagten, Jörg Geibert an diesem Montag in Gera. Der Anwalt, einst selbst Richter, Innenminister und noch immer Richter am Verfassungsgerichtshof in Thüringen, hat sich der Angeklagten als Pflichtverteidiger beiordnen lassen.

Für Geibert ist auch die aktuelle Besetzung des Gerichts nicht gelungen. Er moniert, dass auch eine Proberichterin Teil der Kammer ist und hat einen Befangenheitsantrag gestellt. Denn als Zeuge wird an einem der nächsten Verhandlungstage auch der Präsident des LG aussagen – und der ist gleichzeitig der Dienstvorgesetzte, der genau diese Proberichterin noch beurteilen wird. Staatsanwalt Giesecke sieht darin kein Problem: Es sei vielleicht etwas unangenehm, den Richter zu vernehmen, der einen später noch beurteilt. Auszuschließen sei die Richterin aus diesem Grund aber nicht.

Vater holte den Beschluss bei der Tochter ab
Die Anklage ist dann schnell verlesen. Danach hatte die inzwischen 37-jährige Anna K. ab dem 14. April 2020, dem Dienstag nach Ostern, – zusammen mit einer Kollegin als Vertreterin – ab 16 Uhr Bereitschaftsdienst. Um 16.06 Uhr, also sechs Minuten nach Beginn des Dienstes, rief ihr Vater an. Der evangelische Pfarrer Peter O. wollte ein langjähriges Gemeindemitglied in einem Pflegeheim in Jena besuchen. Er war regelmäßig bei der 89-jährigen Palliativpatientin gewesen, bis die seinerzeit gültige Corona-Schutzverordnung (ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO) ab dem 7. April 2020 externen Besucher:innen den Zugang zu Pflegeheimen verbot. Dieses Verbot galt mit wenigen Ausnahmen für Extremsituationen zunächst auch für Pfarrer:innen. Die Hausleitung ließ den Mann daher trotz vieler Bitten nicht rein.

Er sei an dem besagten Tag überrascht gewesen, seine Tochter am Telefon zu haben, sagt Peter O. an diesem Montag in Gera. Der Pensionär sagt aus - obwohl er ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Nur kurz sei das Gespräch damals darauf gekommen, ob seine Tochter befangen sein könne. Das komme darauf an, soll Anna K. gesagt haben, sie müsse sich den Antrag ansehen. Sie macht den Bereitschaftsdienst an diesem Tag im eigenen Haus, der Vater schickt seiner eigenen Aussage nach den über Mittag verfassten Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung an ihre private Email-Adresse. Gegen 17.30h machte er sich dann auf den Weg zu seiner Tochter. Eine Stunde Fahrzeit sei das gewesen – pro Wegstrecke. Dem Pfarrer sei dann klar geworden, dass es an diesem Osterdienstag nichts mehr werde mit dem Besuch im Pflegeheim. Noch einige Zeit musste er in ihrem Haus warten, bis seine Tochter den Beschluss fertig gestellt hatte, dann konnte er ihn mitnehmen.

Wie es denn dann mit der Dringlichkeit für den Erlass der Anordnung gestanden habe, fragt die Kammer nach? "Ich war froh, dass die Sache in die Gänge kam", sagt Peter O. Der Beschluss besagte dann, dass das Pflegeheim dem Pfarrer im Rahmen seiner seelsorgerischen Tätigkeit jederzeit Zutritt zu dem Gemeindemitglied zu gewähren habe (Amtsgericht (AG) Altenburg, als Bereitschaftsgericht für das AG Jena, Beschl. v. 14.04.2020, Az. 26 AR (BD) 24/20). Der Vater faxte ihn am nächsten Tag an die Senioreneinrichtung und fuhr dann auch hin.

"Es ging um eine alte Dame, die im Sterben lag. Das kann kein Verbrechen sein."
Erst später habe er verstanden, dass seine "Tochter einen schlimmen Fehler" gemacht habe. Das Strafverfahren im großen Saal kommt ihm dennoch "völlig unverhältnismäßig" vor. Es sei ja nicht um einen Vorteil für ihn gegangen, "sondern um eine alte Frau, die im Sterben lag; das kann kein Verbrechen sein", meint der Pensionär. Es wäre für ihn "absolut unethisch gewesen, die Frau allein zu lassen, völlig unvorstellbar". 70 Jahre sei die Frau im Kirchenchor und die ganze Familie über die Jahre irgendwann Mitglied in der Gemeindeverwaltung gewesen, sie und er hätten den gleichen Hausarzt gehabt. Die Bindungen waren eng. Doch alle Gespräche mit der Heimleitung seien erfolglos geblieben, obwohl doch im Infektionsschutzgesetz gestanden habe, die Seelsorge sei zu gewährleisten.

"Das Menschliche, die Empathie, stehen an erster Stelle", sagt der Pfarrer, so habe er auch seine Kinder erzogen. "Die Formalien kommen im zweiten Schritt – das war in diesem Fall nicht so günstig", meint der Pfarrer. Die Ex-Richterin arbeitet inzwischen als Rechtsanwältin in einer Kanzlei.

Unruhe im Saal – wie noch bei der Verhandlung wegen Rechtsbeugung gegen den Familienrichter aus Weimar – bringen die Darstellungen an diesem Montag zu keiner Zeit. Der Saal ist weitgehend mit Presse besetzt, nur vereinzelte Zuschauer sind zugegen. Ein Paar aus Altenburg, dem Wohnort der Angeklagten, äußert nur in einer frühen Pause leise im direkten Gespräch mit Anna K. das Unverständnis über diese Anklage, wo es doch nur um Menschlichkeit gegangen sei. Das Paar kam nach der ersten Pause nicht wieder.

Vermutlich wird es auch bei den nächsten sechs Terminen ruhig bleiben. Im nächsten, am 25. April, wird das Gericht dann zunächst über die jüngste Besetzungsrüge der Verteidigung entschieden.
[close]

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-gera-11-kls-542-js-23378-20-hauptverhandlung-eroeffnet-richterin-tochter-pfarrer-rechtsbeugung-pandemie-beweisaufnahme/


Wer, bitte, soll denn nach den Vorstellungen des Herrn Rosenkranz richten, wenn nicht die Gesetzlichen Richter?
Mit allem anderen hat man ja in Deutschland wenig gute Erfahrungen gemacht (gerade auch im Wirkungsbereich des Herrn Rosenkranz), wenn man Fünfe auch mal grade sein läßt, Anklagen völlig der Willkür unterworfen sind oder Urteile von „Volksgerichten“ gefällt werden.

Wenn’s schon bei der Besetzung des Spruchkörpers nicht optimal läuft, sollte man es vielleicht nicht durch flagrante Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze noch schlimmer machen ...

WeiaWeia ...

 :facepalm:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15607 am: 12. Juni 2024, 09:02:44 »
Die vierte Gewalt mal wieder...

Das Ding ist: die Richterin hätte den Beschluß (unabhängig vom Inhalt!) nicht erlassen dürfen - und sollte ihr - was ich nicht glaube! - § 41 Nr. 3 ZPO nicht bekannt gewesen sein, hätte sich ihr zumindest die Selbstablehnung wegen Befangenheit aufdringen müssen.

Zugegeben, ich habe schon einige dumme Juristen - auch Richter - erlebt. Aber so dumm?
« Letzte Änderung: 12. Juni 2024, 09:37:52 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline lordescobar

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15608 am: 12. Juni 2024, 12:46:11 »
Ja merkwürdig, aber solche Leute, die also durch die Infektion lange zu kämpfen haben, tauchen nie bei Heilpraktikern auf. Da sind die Praxen ausschließlich mit Impfopfern gefüllt.

Das ist ganz einfach (und wird auch so in den einschlägigen Telegram-Kanälen propagiert): Long Covid und sonstige durch Covid verursachte Spätfolgen gibt es einfach nicht. In Wirklichkeit sind das alles  Impfschäden. Long Covid ist nur eine Erfindung der böhsen Pharma-Mafia um die Impfschäden erfolgreich vor der schlafenden Bevölkerung zu verstecken. Und wenn "Long Covid" mal einen Ungeimpften betrifft, dann ist das nur ein Beweis, dass Impfübertragungen durch Schedding real ist!!!1!!!einself

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15609 am: 12. Juni 2024, 18:49:29 »
@lordescobar Ich glaube du brauchst Urlaub.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15610 am: 12. Juni 2024, 20:24:17 »
@Reichskasper Adulf Titler

Auch von mir Gute Besserung!
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15611 am: 12. Juni 2024, 20:42:59 »
Danke, schon viel besser heute.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15612 am: 12. Juni 2024, 21:12:35 »
Zum Geraer Rechtsbeugungsfall: Ich bekomme immer wieder die Motten, wenn ich Kommentare von solchen Rechtsexperten in der Presse lese. Es kommt nicht darauf an, ob die Angeklagte schwanger und somit "eildienstbefreit" und wie lange ein Brief unterwegs war. Und dieser preußische Untertanengeist, der dem Gericht unterstellt wird (Gericht wird nicht den Landgerichtspräsidenten als Dienstvorgesetzten laden) ... Da kann ich nur mit dem alten Amtsrichterspruch antworten, der da lautet: "Mir doch egal, wer unter mir Landgerichtspräsident ist." Selbstverständlich benötigt auch ein Richter jemanden mit Disziplinargewalt, aber das war's dann auch, und deshalb sollte und wird es dem Gericht auch egal sein, wenn es den Präsidenten laden und peinlich befragen muss. Aber es geht im Grunde nur um die Frage, ob die Angeklagte bewusst gegen Para. 41 Nr. 3 ZPO verstoßen hat. Und das dürfte recht eindeutig zu beantworten sein - Herrgott, wenn Prozessbeteiligter der eigene Vater ist, da müssen doch die Alarmglocken schrillen! Das Menschliche und die besondere Situation in der "Corona-Situation" sind sicherlich zu berücksichtigen, aber nur beim Strafmaß. @Rabenaas: Unsere Rotweinwette bzgl. Wei- und Dettmar läuft ja noch, aber hier würdest du sicherlich nicht gegen Bewährung wetten (es sei denn, du suchst einen Vorwand, auf deine Kosten mit mir einen von dir herauszusuchenden Rotwein zu verkosten).
« Letzte Änderung: 12. Juni 2024, 21:45:42 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15613 am: 13. Juni 2024, 06:07:11 »
Unabhängig davon fände ich es gut, wenn es in Fällen, an denen ein Richter beteiligt ist, gesetzlich vorgesehen wäre, ein Gericht darüber verhandeln zu lassen, an dem er nicht tätig war oder ist.

Wobei es wichtiger wäre, Ähnliches bei Staatsanwaltschaften und bei der Polizei vorzusehen, weil es hier keine grundgesetzlich verankerte Unabhängigkeit der einzelnen handelnden Personen gibt.

Aber selbst wenn man das jetzt ändern würde, aus gutem Grund würde das nicht rückwirkend gelten.
"Je freier die Wirtschaft, umso sozialer ist sie auch." - Ludwig Erhard
 
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Offline Rabenaas

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« Antwort #15614 am: 13. Juni 2024, 09:21:54 »
@Rabenaas: Unsere Rotweinwette bzgl. Wei- und Dettmar läuft ja noch, aber hier würdest du sicherlich nicht gegen Bewährung wetten (es sei denn, du suchst einen Vorwand, auf deine Kosten mit mir einen von dir herauszusuchenden Rotwein zu verkosten).

Nein, da wette ich nicht gegen. Der Dame gebührt schon allein wegen Dummheit Strafmilderung.
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