"Die tatsächliche Faktenlage interessiert uns nicht!"
Im Endeffekt interessierte die Richter das alles nicht. Sie beharrten vielmehr auf dem mehr als fragwürdigen Standpunkt, dass die Politiker aufgrund der Information, die ihnen vom RKI-Chef Wieler vorlagen, gar nicht anders hatten entscheiden können.
Das Gericht lehnte dann auch sämtliche Beweisanträge pauschal ab, die zur Klärung der Faktenlage hätten dienen können.
Außerdem wurde eine Revision nicht zugelassen - so als sei die Rechtslage zu 100 % eindeutig.
Eine ausführliche Begründung des Urteils wird es wohl erst in einigen Wochen geben. Es besteht theoretisch noch die Möglichkeit, dass die Corona-Verordnung aus rein formalen Gründen nachträglich als ungültig erklärt wird, da die Landesregierung nicht alle verbindlichen Regeln beim Erlassen der Verordnung eingehalten hatte.
Die formalen Fehler gehen jedoch möglicherweise zu Lasten der Stuttgarter Großkanzlei Oppenländer, denn es gibt einige Verdachtsmomente, dass die Corona-Verordnung von Baden-Württemberg zumindest teilweise gar nicht von der Landesregierung, sondern von dieser Kanzlei geschrieben wurde. Laut Webseite gehören Pharmakonzerne zu den Großkunden der Kanzlei...
Das Abheben auf formale Fehler halte ich allerdings für unwahrscheinlich, denn die Richter sahen aus meiner Sicht ganz offensichtlich ihre Aufgabe darin, jegliche Kritik an den Corona-Maßnahmen abzuschmettern.
Manchmal ist es wirklich nicht einfach, nicht an eine Verschwörung gegen die Bevölkerung zu glauben.
Die Einstellung der Richter zeigte sich bereits dadurch, dass die Kläger-Anwälte im Vorfeld der Verhandlung vom Gericht gar nicht darüber informiert wurden, dass ihre insgesamt vier Verfahren zusammengelegt werden sollten. So wurde eine rechtzeitige Zusammenarbeit der Kläger-Anwälte, die ja nichts voneinander wussten, von vornherein unmöglich gemacht.
Aus meiner Sicht war das nicht nur ein schwarzer Tag für den deutschen Rechtsstaat, sondern ein rabenschwarzer. Die Frage, ob Deutschland eine Demokratie ist, oder vielmehr eine Bananenrepublik, scheint mir zunehmend berechtigt.
Kläger-Anwalt Dr. Uwe Lipinski ist entsetzt über den Beschluss des VGH Mannheim.
Wie geht es nun weiter?
Wie es nun weitergehen soll, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Eines der vier Verfahren wird ja vom AGBUG-Rechtsfonds finanziert, den ich verwalte.
In den nächsten Monaten gehen wenigstens weitere vier vom AGBUG-Rechtsfonds finanzierte Verfahren ins Hauptsacheverfahren, darunter ein Normenkontrollantrag und eine Popularklage in Bayern und sowie ein Normenkontrollantrag in Hessen.
Ich denke, die coronamaßnahmenkritischen Anwälte und Kläger müssen sich noch besser untereinander koordinieren und sich neue Strategien überlegen, wenn sie die Mauer des Schweigens und der Ignoranz, gegen die sie ankämpfen, durchbrechen wollen.
Nachtrag am 16. April 2024:
Aktenzeichen:
1 S 278/23
1 S 930/23
1 S 931/23
1 S 932/23
Aktueller finanzieller Status des AGBUG-Rechtsfonds
Aktueller Kontostand
Jede Schenkung hilft!
Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal:
[email protected]