Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1480587 mal)

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Online SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15345 am: 21. Dezember 2023, 13:15:29 »





Das sind ...  0,0004237%!!1!!!11!!!   :o

In der Bubble sind das 42,37%
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15346 am: 21. Dezember 2023, 14:08:49 »
@SchlafSchaf

Du kannst nicht rechnen. Das sind 423.7%

Kannste googeln
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15347 am: 21. Dezember 2023, 15:55:04 »
In der Bubble sind das 42,37%
Aber nur bei denen, die nicht durch die Impfung gestorben sind. Ihr erinnert euch, als die ganzen schwarzen Lastwagen und Helikopter heimlich die ganzen Leichenberge von den Straßen geräumt haben.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15349 am: 1. Januar 2024, 12:06:37 »
Das Interregnum ist zu Ende!  :)


Zitat
EILMELDUNG 09:36 UHR

Bundesverfassungsgericht verpflichtet Staat zu Triage-Vorgaben

28. Dezember 2021, 9:36 Uhr9 Kommentare
Der Staat muss in der Corona-Pandemie sofort Vorkehrungen treffen, um Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage treffen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und gab damit einer Klage von mehreren Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen statt. Sie hatten befürchtet, dass sie ohne solche Vorgaben bei der Behandlung benachteiligt werden. Mehr in Kürze hier auf ZEIT ONLINE

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2021-12/bundesverfassungsgericht-verpflichtet-staat-zu-triage-vorgaben?cid=59761748#cid-59761748
______________________________

Zitat
27.12.2023, 10:30 Uhr

Impfbetrug? Keine Spur von angeklagtem Arzt

Im Juni war Prozessauftakt: Nicht gekommen ist der Angeklagte, ein ehemaliger Arzt aus Wemding. Er soll über 170 Patienten entgegen deren Wunsch nicht gegen Corona geimpft haben, und ihnen das nicht gesagt haben. Vor Gericht erschien er nicht.

Von
Judith Zacher

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am 27.12.2023 um 08:30 Uhr.

Der 20. Juni 2023. Ein Dienstag. Großes Polizeiaufgebot im Landgericht Augsburg, auch viel Security ist vor Ort. An diesem Tag soll der Prozess gegen den angeklagten ehemaligen Hausarzt aus Wemding starten. Er ist unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Betrugs angeklagt. Über 300 Mal soll er Patienten, die eigentlich eine Corona-Impfung wollten, keine Impfung beziehungsweise nur ein Placebo verabreicht haben. Gesagt hat er es den Patienten deren Aussage zufolge nicht: Sie seien in dem Glauben, jetzt geimpft zu sein, nach Hause gegangen. Anderen, die aus Prinzip keine Corona-Impfung wollten, aber dennoch den Nachweis einer Impfung im Impfpass wollten, soll er den Stempel im Impfpass verpasst haben - ohne sie zu impfen: Immerhin hätten sie ohne Nachweis mit zahlreichen Einschränkungen rechnen müssen. Abgerechnet habe er diese Impfungen allerdings schon, so die Anklage der Augsburger Staatsanwaltschaft.

Angeklagter Arzt erscheint nicht zum Prozess
Allein: Gekommen ist er nicht zum Prozess. Richter, Staatsanwaltschaft, seine beiden Anwälte, die Pressevertreter und Zuschauer: Alle haben sie gewartet, am Morgen dieses 20. Juni. Der Prozess wurde nach dem Fernbleiben des Angeklagten zunächst unterbrochen. Eine Polizeistreife wurde zum Haus des Angeklagten in Wemding geschickt, dort hielt er sich offenbar nicht auf. Seitdem wird nach dem inzwischen 74-Jährigen gefahndet. International, wie der Pressesprecher des Polizeipräsidium Schwaben Nord, Markus Trieb, bestätigt: " Aktuell wissen wir nicht, wo der Aufenthaltsort ist. Nichtsdestotrotz laufen die Ermittlungen dahingehend weiter. Wenn er gefasst wird, kommt er in Gewahrsam und man spricht mit der Justiz ab, wie das weitere Vorgehen ist. "
Spoiler
Arzt soll Verschwörungstheorien verbreitet haben
In Wemding können es einige Bürger hingegen kaum fassen, dass der ehemalige Hausarzt weiter auf freiem Fuß und verschwunden ist. Warum er nicht gleich, nach Bekanntwerden der Vorwürfe, festgenommen und hinter Gitter gebracht wurde, fragen einige. Die Staatsanwaltschaft ging damals von keiner Fluchtgefahr aus, deshalb durfte der Mann bis zu Prozessbeginn in Freiheit bleiben.

Einen "Wahnsinn" findet das eine Wemdingerin. Auch dass man offenbar keinerlei Handhabe habe um den "irgendwo aufzugabeln". In Wemding kursieren unterdessen zahlreiche Gerüchte: Der Mediziner habe selbst behauptet, Bunker oder Wohnungen in der Schweiz und in Schweden zu haben, heißt es, - als Sicherheit, gegen einen drohenden dritten Weltkrieg oder als Zufluchtsort bei "einem möglichen Angriff der Russen". Allerlei "Verschwörungstheorien" habe er verbreitet. Denen, die wegen einer Corona-Impfung zu ihm kamen, habe er geraten, sich "gleich einen Sarg auszusuchen", wenn sie sich impfen ließen. Er habe versucht, sie davon abzubringen, sie aber dann dennoch "geimpft" - oder besser gesagt: eine Impfung vorgetäuscht, so der Vorwurf.

Patienten: "Seltsam war das schon"
Patienten berichten, ihnen sei es schon seltsam vorgekommen, dass er sie "in den Hintern statt in den Arm" gespritzt habe. Das sei besser verträglich, habe er gesagt, heißt es von Patienten. Sie konnten dabei nicht sehen, ob überhaupt etwas gespritzt wurde. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mediziner den jeweiligen Impfstoff zwar mit der Spritze aufzog, den Inhalt der Spritze aber beispielsweise in einen Wattebausch entleerte oder "sonst zerstörte", wie es in der Anklage heißt. Um den Schein der Impfung aufrechtzuerhalten, habe er die Einstichstelle desinfiziert und die Nadel auch wirklich ins Gesäß gestochen. Damit habe er, so die Anklage, die körperliche Unversehrtheit der Patienten "nicht nur unerheblich" beeinträchtigt. Danach habe er die nur zum Schein erfolgte Impfung auch im Impfpass eingetragen.

Vorwurf: Arzt soll Hunderte Impfpässe gefälscht haben
Aufgefallen war so manchem Wemdinger außerdem, dass an manchen Tagen viele Autos mit fremden Kennzeichen vor der Praxis parkten. Es hatte sich unter "Impfgegnern" wohl herumgesprochen, dass hier der in diesen Zeiten für zahlreiche Dinge so wichtige Nachweis im Impfpass bei dem Arzt zu erhalten war, ohne sich impfen lassen zu müssen. Diese Prozesse wurden am Amtsgericht Nördlingen verhandelt. Dort gab es rund 80 Verfahren mit etwa 100 Angeklagten, die meisten mussten laut Gericht eine Geldstrafe zahlen. Der ehemalige Arzt unterdessen ist weiter auf freiem Fuß - die internationale Fahndung läuft. Laut dem Sprecher des Landgerichts Augsburg ist es übrigens nicht strafbar, wenn ein Angeklagter zum Prozess nicht erscheint. Wer die Kosten für den Aufwand trägt, muss am Ende das Gericht entscheiden.
[close]
https://www.br.de/nachrichten/bayern/wahnsinn-keine-spur-von-wegen-impfbetrugs-angeklagtem-arzt,Ty33HnZ

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Die Schwurbnler wissen auch, woran es lag: 


Zitat
Johannes Honsell
Deutschlands erfolgreichster Kinderfilmemacher mit 45 Jahren überraschend gestorben


Freitag, 29.12.2023, 21:22
Johannes Honsell ist überraschend mit nur 45 Jahren verstorben. Das teilten Angehörige gegenüber dem „Standard“ und „Spiegel“ mit. Der Regisseur und Journalist galt als erfolgreichster Kinderfilmemacher in Deutschland und war unter anderem Miterfinder des Formats „Checker Tobi“.

Johannes Honsell ist am Morgen des 27. Dezember im Alter von 45 Jahren in München gestorben, wie der „ Spiegel “ berichtet. Der Kinderfilmemacher hat demnach den Kampf gegen eine Krebserkrankung verloren.

Honsell mit 45 Jahren verstorben - noch im Herbst gelang ihm ein großer Kinoerfolg
Mit „Checker Tobi und die Reise zu den fliegenden Flüssen“ gelang dem Regisseur und Journalist jüngst ein großer Kinoerfolg in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der im Oktober erschienene Film lockte mehr als eine Million Zuschauer allein bis Ende November vor die Leinwand. Honsell hatte die Erfolgssendung „Checker Tobi“ mitentwickelt und in dem Format Kindern aller Altersklassen nahegelegt, wie beispielsweise das Gehirn funktioniert oder was bei einer Impfung im Körper passiert.

Der 45-Jährige hatte sowohl die deutsche als auch die österreichische Staatsbürgerschaft und wuchs in Salzburg auf. Vor seiner Leidenschaft für Kinderfilme studierte er in München Geschichte und an der Deutschen Journalistenschule, arbeitete für den „Spiegel“ und für die „Süddeutsche Zeitung“. Honsell hinterlässt seine Ehefrau und einen Sohn.
https://www.focus.de/panorama/johannes-honsell-deutschlands-beruehmtester-kinderfilmemacher-mit-45-ueberraschend-gestorben_id_259536023.html?fbc=facebook-focus-online&ts=202312292125&cid=29122023

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15350 am: 4. Januar 2024, 15:18:45 »
Da ist wieder mal ein Urteil gestolpert:


Zitat
„Impfen macht frei“-Video: Berliner Lehrer wegen Volksverhetzung verurteilt

Corona-Politik mit dem Holocaust verglichen: Im Prozess gegen einen ehemaligen Berufsschullehrer wegen Volksverhetzung ist am Donnerstag ein Urteil gefallen.

Elizabeth Rushton/BLZ
04.01.2024 | 12:14 Uhr

Gegen 11.35 Uhr am Donnerstag betritt die Vorsitzende Richterin Kerstin Stoppa den Saal 671 und liest das Urteil vor. Der ehemalige Lehrer Rüdiger B. wird zu 120 Tagessätzen zu 25 Euro verurteilt. Ein Zuschauer hinter der Pressebank flüstert leise, aber deutlich hörbar fassungslos: „Das gibt’s doch nicht.“ Die Anklage lautete auf Volksverhetzung.

Im Kern geht es um zwei Videos, die der inzwischen 62-jährige Rüdiger B. im Sommer 2021 auf YouTube hochgeladen hatte. In dem ersten ein bearbeitetes Bild zu sehen, das den Schriftzug „Impfen macht frei“ zeigt – eine klare Anlehnung an die Aufschrift „Arbeit macht frei“ über dem Tor des NS-Konzentrationslagers Auschwitz, wo mehr als eine Million Jüdinnen und Juden ermordet wurden. Im zweiten Video hat Rüdiger B. die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung mit dem Holocaust verglichen.
Spoiler
Etwa 45 Minuten lang spricht B.s Anwalt Tobias Gall darüber, wie Rüdiger B. mit seinen Aussagen nur den „öffentlichen Frieden“ während der Corona-Pandemie bewahren wollte, was nicht strafbar sein dürfe. Gall nennt die Pandemie eine „sogenannte Pandemie“ – wobei die Vorsitzende Richterin Kerstin Stoppa eine Augenbraue hochzieht und ironisch lächelnd.

Bis zum 13. August 2021 – dem Tag, an dem Rüdiger B. von der Berliner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Volksverhetzung angezeigt wurde – erhielt das Video 226 Aufrufe. Das sei kein „anpeitschender Beitrag an die Öffentlichkeit“ gewesen, argumentiert Gall. Zur Zeit der Veröffentlichung dieses Videos im Juli 2021 war Rüdiger B. noch Medienlehrer an einer Berliner Berufsschule mit 1000 Schülern und etwa 100 Lehrkräften. „Es würde mich nicht wundern, wenn mein Video den einen oder anderen dort interessiert hätte“, sagt B. dazu. August 2021 kündigte ihn das Land Berlin fristlos, er erhielt eine Abfindung von 72.000 Euro.

Vergleich oder Verharmlosung?
Dass Rüdiger B. in seinen Videos einen Vergleich zwischen den Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus und den Repressalien des Nationalsozialismus zieht, weist Gall nicht zurück – hält dies aber nicht für eine Verharmlosung des Holocausts. „Ein Vergleich ist nicht gleich eine Verharmlosung“, so Gall. „Das zu glauben, ist unterkomplex und ein Denkfehler.“ Die Kernaussage von Rüdiger B. solle eher als das genaue Gegenteil einer Verharmlosung verstanden werden. „Er ist der Auffassung: ‚Das ist das Monströse, ich sehe was Ähnliches‘“, sagt Tobias Gall.

Er nennt das bearbeitete Bild ein „bekannt gewordenes Meme“, das B. nicht selber erstellt hat, sondern „irgendwo aus dem Netz“ kopiert habe. Dazu seien die Worte „Impfen macht frei“ im Kontext eines Zitats des bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) zu verstehen: „Impfen ist der Weg zur Freiheit“. Gall plädiert für einen Freispruch für seinen Mandanten.

Die Staatsanwaltschaft verlangt hingegen eine Strafe von 120 Tagessätzen zu 90 Euro. Rüdiger B. habe in seinen Videos „den Holocaust verharmlost und über NS-Verbrechen und dessen Opfer lustig gemacht“, so der Staatsanwalt. Er plädiere weiter für einen raschen Abschluss des Prozesses – „damit der Angeklagte nicht weiterhin Raum bekommt, um sich vor seinem Publikum aufzuführen“.

Tatsächlich ist der Saal im Kriminalgericht Moabit voll besetzt – mit Medienvertretern, aber auch mit Zuschauern, die Rüdiger B. zur Seite stehen wollten. „Ganz genau“, „Richtig“, murmeln sie immer wieder während der langen Rede von Tobias Gall – sowie während der letzten Worte von Rüdiger B.

Dass er so eine aufmerksame Zuhörerschaft hat, ist B. bewusst; er spricht laut und deutlich und sucht immer wieder Blickkontakt zu den Besucherplätzen. „Ich habe als Lehrer einen offenen Erwartungshorizont – und ich erwarte nicht, dass man mir den Mund verbietet“, betont er. „Auch meine Würde ist unantastbar.“

Die Vorsitzende Richterin Stoppa versucht, ihm das Urteil noch einmal zu erklären: „Indem Sie historisches Unrecht und die Corona-Maßnahmen gleichsetzen, ist das eine Verharmlosung“, so die Richterin. „Eine andere Deutung ist fernliegend. Punkt.“ Wenn diese Auffassung ein „Denkfehler“ sei, dann teile sie diesen eben. Ihre Urteilsbegründung hielt sie kurz, denn: „Ich werde Sie heute nicht überzeugen können, egal, was ich sage.“ Er hat nun eine Woche Zeit, um gegen das Urteil Berufung einzulegen.
[close]
https://www.berliner-zeitung.de/news/kritik-an-der-corona-impfpolitik-urteil-gegen-lehrer-in-berlin-li.2173694
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15351 am: 4. Januar 2024, 15:33:31 »
25€ Tagessatz?
Zu viel für Bürgergeldempfänger
Zu wenig für Ruhestandsgeldbezieher

Aber 120 TS :clap: :clap: :clap:
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15352 am: 4. Januar 2024, 16:06:23 »
25€ Tagessatz?

Finde ich auch komisch, damit geht das Gericht von einem Monatsverdienst von 750 Euro aus.
Die Staatsanwaltschaft lag da m.E. mit 90€ schon besser.

120 TS ist in der Tat sportlich.
Aber ob die fristlose Kündigung angemessen war, da sehe ich meine Zweifel (es sei denn, er hatte schon Abmahnungen in der Tasche).
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15353 am: 4. Januar 2024, 17:34:16 »
Off-Topic:
Bisher habe ich mich mit so Meldungen an eine Internerwache nicht geschäftigt, aber haben wir eine
„Anleitung“ wie man entsprechende „Impfen macht frei“ Bilder richtig meldet?
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15354 am: 4. Januar 2024, 17:44:58 »
Off-Topic:
Bisher habe ich mich mit so Meldungen an eine Internerwache nicht geschäftigt, aber haben wir eine
„Anleitung“ wie man entsprechende „Impfen macht frei“ Bilder richtig meldet?


Screen machen, dann z.B. an die Meldestelle hochladen:

https://meldestelle-respect.de/

und vor allem NICHT dem Betreiber der gemeldeten Seite Bescheid sagen, weil die Beamten da selbst draufgucken und das als Zeugen bestätigen müssen.

Wenn man etwas den Betreibern meldet, kann es sein, die Sache ist gelöscht bis da einer draufguckt und einen offiziellen Screen macht.

Dann würde gar nichts passieren.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15355 am: 4. Januar 2024, 21:57:31 »
Da gehört dieser LTO-Artikel noch dazu, dem Lehrer wurde bereits gekündigt (ordentlich, die außerordentliche ging nicht durch, da glaub' ich der LTO eher als der BZ).

62 Jahre, keine Aussicht auf 'ner Stelle im ÖD mehr, andere Arbeitgeber stehen für Lehrer nicht gerade Schlange.

Das LAG Berlin-Bburg meinte dazu noch: "Die Deutung des Lehrers, eine scharfe Kritik an der Coronapolitik zu äußern, könne nicht zwingend ausgeschlossen und deshalb eine Überschreitung des Grundrechts auf Meinungsäußerung nicht eindeutig festgestellt werden. Außerdem meint das Gericht, dass der Umstand, dass der Mann als Lehrer tätig sei, keinen anderen Maßstab bei der Beurteilung zulasse. "

Az. 10 Sa 1143/22

« Letzte Änderung: 4. Januar 2024, 21:59:44 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15356 am: 5. Januar 2024, 00:14:09 »
andere Arbeitgeber stehen für Lehrer nicht gerade Schlange.

Ich glaube, dass er auf dem freien Bildungsmarkt sicher eine Stelle bekommt, nur nicht unter den Bedingungen des ÖD. Allerdings hat er ja erstmal 2 Jahre ALG und wenn er irgendwas (zumindest einen guten Arzt) hat, kann er nochmal 72 Wochen Krankengeld bekommen. Als angestellter Berufsschullehrer sollte er genug Gehalt bekommen haben, um über die Runden zu kommen.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15357 am: 5. Januar 2024, 10:52:17 »
Ist das nicht inzwischen auf 1 Jahr gekürzt? Und eine Wartefrist wird er mit der Abfindung auch noch haben.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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« Antwort #15358 am: 5. Januar 2024, 21:52:14 »
Ab 58 gibt es 24 Monate. Die Fa. meiner Frau ist gerade in Insolvenz gegangen. Und so dringend ist der Fachkräftemangel dann doch nicht, dass sie nochmal eine Stelle bekommt.  :-[
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15359 am: 8. Januar 2024, 18:25:27 »
Beckenbauer ist mit gerade mal 78 Jahren gestorben - das kann doch nur an den Impfungen Todesspritzen liegen!!!1ÖLF!!!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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