Autor Thema: Thüringer Verhältnisse und ungelöste Probleme  (Gelesen 31283 mal)

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Offline Lonovis

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Re: Thüringer Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #180 am: 14. Februar 2020, 20:50:24 »
Michael Hein zeigt möglicherweise ein Manko der Thüringer Verfassung auf.

Spoiler
Demgegenüber, so die gängige Lesart, wäre das Stellen der Vertrauensfrage der elegantere und leichtere Weg, da der Ministerpräsidenten ihn allein gehen könnte. Doch genau dies ist nicht der Fall. Verlöre Ramelow (oder ein anderer „Übergangsministerpräsident“) die Vertrauensfrage, hätte der Landtag 21 Tage Zeit, einen Nachfolger zu wählen. Hierfür wäre jedoch möglicherweise gar keine Mehrheit nötig, denn gemäß Art. 70 Abs. 3 VerfTH ist in einem dritten Wahlgang gewählt, wer „die meisten Stimmen erhält.“ Über die Bedeutung dieses Passus hatte es bereits 2014 und erneut im Vorfeld der jüngsten Ministerpräsidentenwahl eine breite Diskussion mit gegensätzlichen juristischen Gutachten gegeben. Rot-Rot-Grün vertritt dabei auf Basis eines Gutachtens des Düsseldorfer Rechtswissenschaftlers Martin Morlok die Auffassung, dass im Falle nur einer Kandidatur in einem dritten Wahlgang eine einzige Ja-Stimme genügen würde, selbst wenn alle anderen Abgeordneten mit „Nein“ votierten.

Unabhängig davon, dass diese Streitfrage letztverbindlich nur vom Verfassungsgerichtshof in Weimar geklärt werden könnte, ermöglicht diese Regelung der AfD ein neuerliches „konstruktiv-destruktives“ Agieren: Nach einer gescheiterten Vertrauensfrage müsste sie lediglich die Neuwahl des Regierungschefs beantragen und selbst einen Kandidaten für das Ministerpräsidentenamt nominieren. Die demokratischen Parteien könnten durch die Aufstellung und Wahl eines Gegenkandidaten zwar verhindern, dass ein AfD-Ministerpräsident ins Amt kommt, doch der Weg zu Neuwahlen wäre definitiv verbaut. Alternativ könnte Rot-Rot-Grün seine Auffassung zur Interpretation der strittigen Verfassungsklausel ändern, aber dann wären Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen erst recht bloßgestellt.

Der Morlok’schen Interpretation folgend zeigt sich jedenfalls ein Widerspruch in der Thüringer Verfassung, der von ihren Müttern und Vätern Anfang der 1990er Jahre sicherlich nicht gewollt war. Während Art. 70 Abs. 3 VerfTH die Abgeordneten zur Mehrheitsbildung und zur Wahl eines Ministerpräsidenten gleichsam zwingen soll, will die Vertrauensfrage im Falle eines Mehrheitsverlusts der regierungstragenden Parteien die Neuwahl des Landtags ermöglichen. Hierfür sollten offenkundig niedrigere Hürden zu überwinden sein als bei einer Selbstauflösung; ansonsten ergäbe es wenig Sinn, überhaupt einen zweiten Weg zu vorgezogenen Neuwahlen vorzusehen. Nun zeigt sich jedoch, dass eine Vertrauensfrage faktisch höhere Hürden überwinden muss, um zur Auflösung des Landtages zu führen, da sämtliche Fraktionen zumindest stillschweigend zustimmen müssen, während eine Selbstauflösung auch gegen den Widerstand von bis zu einem Drittel der Abgeordneten möglich wäre.

Für die Lösung der aktuellen politischen Krise in Thüringen ergibt sich daraus, dass das Stellen der Vertrauensfrage durch einen im Laufe der kommenden Tage oder Wochen gewählten neuen Ministerpräsidenten der AfD erneut die Tür zur Desavouierung der parlamentarischen Spielregeln öffnen würde. Die demokratischen Parteien sollten daher vorgezogene Neuwahlen nur über den Weg einer Selbstauflösung des Landtages anstreben. Darüber hinaus wäre über eine Änderung der Thüringischen Verfassung nachzudenken, um den hier skizzierten Widerspruch aufzulösen. Möglich wäre beispielsweise, die Formulierung „die meisten Stimmen“ in Art. 70 Abs. 3 VerfTH durch „die Mehrheit der abgegebenen Stimmen“ zu ersetzen, wie dies etwa in Art. 65 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt oder in Art. 60 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen der Fall ist.
[close]
https://verfassungsblog.de/der-sinn-der-ganzen-strategie-die-afd-und-eine-offene-flanke-der-thueringer-verfassung/

Manko nur insofern, wie geschehen. Wäre es zu einem 3 Wahlgang ohne Kemmrich gekommen hätte es für Ramelow mit den meisten Stimmen gereicht. Nur deswegen wurde Kemmrich aufgestellt um mit aller Macht eine Linke Regierung zu verhindern.

Das thüringer Problem ist ja, dass die Linke unter Ramelow eine echt gute Politik macht. Der CDU und den Liberalen schwimmen die Felle davon. Auch ohne die AfD hätte Mohring keinen Stich gesehen. Er ist ohnehin nicht sehr beliebt. Alles was die CDU seit Althaus als Kultusminister versaut hat kam die letzten Jahre auf den Tisch und wurde zum großen Teil revidiert.
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Offline BlueOcean

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Re: Thüringer Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #181 am: 15. Februar 2020, 02:15:16 »
Im neuen Spiegel stehen erstaunliche Zahlen einer aktuellen Wählerbefragung in Thüringen:

LINKE + 8%
CDU: - 8,7% (fast halbiert)
FDP: - 1% (wäre nicht mehr im Landtag)
AFD: + 0,6%
SPD: + 1,8%
GRÜNE: +- 0

Im Gegensatz zu dem Jubel aus der AfD scheint sich das kaum auf die Wähler auszuwirken. Die Verschiebungen zwischen den Linken und der CDU sind aber gewaltig.
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Thüringer Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #182 am: 15. Februar 2020, 09:39:49 »
Gute Zusammenfassung der staatszersetzenden Tätigkeit der afd:

Zitat
Der Bielefelder Soziologe Wilhelm Heitmeyer schrieb schon vor zwei Jahren, was das eigentliche Ziel der AfD sei: "destabilisierende Veränderung von Institutionen der offenen Gesellschaft und der liberalen Demokratie".


Auch in der SZ überlegt man, was zu tun ist:


Zitat
15. Februar 2020, 5:26 Uhr
Thüringen:  Was, wenn die AfD für Ramelow stimmt?


    Bodo Ramelow will vermeiden, dass die AfD ihm wichtige Stimmen gibt, um zum Ministerpräsidenten von Thüringen gewählt zu werden.
    Deshalb will er mindestens vier Stimmen von der CDU oder der FDP bekommen.
    Die Frage, was passiert, wenn jemand eine Wahl zum Ministerpräsidenten nicht annimmt, beschäftigt Rechtsexperten.

Von Detlef Esslinger
Spoiler
Wie kann ein Nachfolger von Thomas Kemmerich Ministerpräsident Thüringens werden, ohne dass die AfD dies bewerkstelligt? Die Linke sagt, Bodo Ramelow wolle nur dann erneut antreten, falls ihm von CDU und FDP mindestens vier Stimmen zugesichert werden. 42 Stimmen von Rot-Rot-Grün plus vier Stimmen aus der demokratischen Opposition: So würde er auf die absolute Mehrheit von 46 Stimmen kommen, die er im ersten (und auch im zweiten) Wahlgang braucht. Was aber, wenn ihm in geheimer Abstimmung diese vier Stimmen nicht geliefert werden - und sich daraufhin die 22 AfD-Abgeordneten im zweiten Wahlgang entschließen, für Ramelow zu votieren? Nur um zu gucken, ob er dann, genau wie Kemmerich, die Wahl annimmt? Oder wenn sie dies gar gleich im ersten Wahlgang tun und das Feixen über einen erneut gelungenen Coup natürlich nicht lassen können?

Solche Fragen waren jahrzehntelang arg theoretischer Natur. Doch spätestens seit dem 5. Februar, seit der Wahl Kemmerichs, sind sie es nicht mehr. Der Bielefelder Soziologe Wilhelm Heitmeyer schrieb schon vor zwei Jahren, was das eigentliche Ziel der AfD sei: "destabilisierende Veränderung von Institutionen der offenen Gesellschaft und der liberalen Demokratie". Auf diesem Weg erzielte die Partei am 5. Februar einen spektakulären Etappensieg.

Was macht man also, falls man gewählt ist, aber quasi von den falschen Leuten? Auf die Frage der Landtagspräsidentin, ob man die Wahl annimmt, hat in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie jemand mit Nein geantwortet. Allein die Möglichkeit klingt so absurd, dass sie in keiner Landesverfassung (und auch nicht im Grundgesetz) geregelt ist und sich auch noch kein Gericht damit befassen musste. Sie wird auch in praktisch keinem juristischen Verfassungskommentar diskutiert. "Ich hab' das für Quatsch und vollkommen irrelevant gehalten", sagt ein Staatsrechtler, der an solchen Kommentaren mitgeschrieben hat. Was also, wenn Ramelow dem Kemmerich-Makel entgehen wollte und im Plenarsaal erklären würde: "Frau Präsidentin, ich nehme die Wahl nicht an."
Der Kandidat, der soeben seine Wahl abgelehnt hat, dürfte wieder antreten

Im Erfurter Landtag haben die Juristen darüber nachgedacht. Fried Dahmen, der Sprecher des Parlaments, teilt auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung deren Ergebnis mit: "Dann wird der Wahlgang wiederholt." Das heißt, man würde nicht in den zweiten Wahlgang gehen, sondern erneut in den ersten. Der Kandidat, der soeben seine Wahl abgelehnt hat, dürfte wieder antreten; auch wenn dies widersinnig klingt. Hört man sich unter Staatsrechtlern um, so bekommt man zur Antwort: Diese Auffassung sei plausibel. Ein Wahlgang sei erst mit der Annahme durch den siegreichen Kandidaten beendet. Das Problem dabei: Auf diese Weise würde der Landtag womöglich nie einen zweiten und folglich auch keinen dritten Wahlgang erreichen. In dem jedoch würden Ramelow gemäß der Landesverfassung die 42 Stimmen von Rot-Rot-Grün genügen - sofern die Thüringer Christdemokraten bei ihrem am vorigen Wochenende gemachten Angebot bleiben, im dritten Wahlgang 21 Enthaltungen zu liefern.

Es gibt unter Juristen jedoch auch andere Auffassungen. Wie sich aus der Situation herauskommen ließe, sagte neulich der Düsseldorfer Parteienrechtler Martin Morlok auf faz.net. Der Landesverfassung gehe es doch darum, neue Anläufe zu ermöglichen, wenn die Wahl des Ministerpräsidenten, aus welchen Gründen auch immer, nicht gelinge. Eine Wahl, die der Sieger nicht annehme, sei gescheitert. Deshalb halte er den Sprung in den nächsten Wahlgang "für systemgerecht", sagte Morlok. Der spätere Bundespräsident Roman Herzog befasste sich einst als Kommentator des Grundgesetzes mit der Kanzlerwahl. Mit der Ablehnung der Wahl durch den Gewählten sei der Wahlgang beendet, fand Herzog; es finde dann "der nächste" statt.

Wie man in die Situation gar nicht erst hineinkommt, darüber hat ein junger Jurist nachgedacht, Michael Meier, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht der Universität Potsdam. Wenn Rot-Rot-Grün sowie mindestens vier CDU- und FDP-Abgeordnete sich in den beiden ersten Wahlgängen enthielten, käme dort für Ramelow keine absolute Mehrheit zustande. Zugleich wären beide Wahlgänge damit verfassungsrechtlich eindeutig abgeschlossen, und man würde den dritten Wahlgang erreichen. "Das setzt natürlich ein gewisses Vertrauen zwischen Rot-Rot-Grün und bürgerlicher Opposition voraus", sagt Meier. Und eine abstruse Form einer Ministerpräsidentenwahl wäre es gewiss. Aber wenigstens würde Rot-Rot-Grün aus sehr anderen Motiven als neulich die AfD ihrem Kandidaten zunächst die Stimme verweigern.
[close]
https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-ramelow-thueringen-1.4798559?fbclid=IwAR0gLOFVrRONHgs-2vzkmrEuWpBhnx3rfxQ-5qU7JlNv0lmwJM846omWEb0
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Re: Thüringer Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #183 am: 15. Februar 2020, 15:56:25 »
Manche Bilder lassen einen hoffen...

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Re: Thüringer Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #184 am: 16. Februar 2020, 16:07:31 »
Man macht sich Gedanken wer denn neuer Innenminister wird, auch im Kampf gegen Rechts

https://www.tagesschau.de/inland/bab-rechtsextreme-101.html
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Re: Thüringer Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #185 am: 16. Februar 2020, 16:24:07 »
Man macht sich Gedanken wer denn neuer Innenminister wird, auch im Kampf gegen Rechts

https://www.tagesschau.de/inland/bab-rechtsextreme-101.html

Den Videobeitrag gibt es unter Presseschnipsel.
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Online Rabenaas

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Re: Thüringer Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #186 am: 17. Februar 2020, 22:15:21 »
Zitat
Ramelow schlägt CDU-Vorgängerin Lieberknecht als Ministerpräsidentin vor

Ex-Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht ist offenbar als gemeinsame Kandidatin von CDU, SPD, Linken und Grünen als neue Regierungschefin für Thüringen im Gespräch. Einen entsprechenden Vorschlag hat Bodo Ramelow unterbreitet.

Spiegel.d am 17.02.2020

Das könnte wirklich die Übergangslösung sein: Lieberknecht ist wohl für alle von Linken bis CDU vermittelbar.

Btw, sie und Ramelow duzen sich schon seit Jahren.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Thüringer Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #187 am: 17. Februar 2020, 23:28:04 »
Ich weiß nicht was ich davon halten soll.
Für das Land wahrscheinlich das Beste, dem Ego der CDU wird das ein unnötigen Boost verschaffen.


Edith sagt: Streicht den obigen Text.
Das könnte wirklich der Ausweg aus dem Dilemma sein auch wenn die Umfragen für die CDU katastrophal sind
« Letzte Änderung: 17. Februar 2020, 23:32:06 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline Noldor

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Re: Thüringer Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #188 am: 18. Februar 2020, 00:10:10 »
Das könnte wirklich der Ausweg aus dem Dilemma sein auch wenn die Umfragen für die CDU katastrophal sind

Da ist die CDU wohl selber schuld.

Die hätten sich wohl vorher Gedanken machen müssen mit wem sie sich einlassen wollen und mit wem nicht.

Gut, wahrscheinlich haben sie jetzt etwas dazugelernt.
 
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Re: Thüringer Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #189 am: 18. Februar 2020, 00:24:54 »
Ich finde die Lösung einen guten Kompromiss. Ramelow zeigt dadurch als einziger Politiker Staatsgröße, das wird den Linken bei den Neuwahlen auch Stimmen bringen.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Thüringer Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #190 am: 18. Februar 2020, 07:35:12 »
Ramelow zeigt dadurch als einziger Politiker Staatsgröße


Auf den ersten Blick schon.

Auf den zweiten Blick will mir der Vorschlag nicht gefallen, weil Lieberknecht von vorneherein als Sockenpuppe installiert wird, die gefälligst nach einer zuvor bestimmten Zeit die Vertrauensfrage zu stellen hat.

Das aber ist nicht das Ziel einer Regierungsbildung.

Auch gibt es kein imperatives Mandat.

Außerdem verfestigt sich auf diese Weise der Eindruck, die Altparteien ließen solange wählen, bis es paßt.

Und das führt zur Legendenbldung, zu mehr Parteienverdrossenheit und zu mehr trotziger Unterstützung der afd, selbst wenn man sie als unentschlossener Wähler nicht mag.
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Re: Thüringer Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #191 am: 18. Februar 2020, 07:46:11 »
zu mehr trotziger Unterstützung der afd,
Da sagen die Umfragen bisher etwas anderes. Bei so einer Vierparteienkonstellation ist eher das Problem, dass die AfD wirklich die "einzige" Opposition ist, die paar FDP-Figuren kann man unter Ulk abhaken.
« Letzte Änderung: 18. Februar 2020, 07:48:18 von Gerichtsreporter »
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Online Rabenaas

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Re: Thüringer Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #192 am: 18. Februar 2020, 08:52:23 »
Auf den zweiten Blick will mir der Vorschlag nicht gefallen, weil Lieberknecht von vorneherein als Sockenpuppe installiert wird, die gefälligst nach einer zuvor bestimmten Zeit die Vertrauensfrage zu stellen hat.

Das aber ist nicht das Ziel einer Regierungsbildung.

Auf den ersten Blick würde ich dir zustimmen. Nur haben wir in Thüringen eine verfahrene Ausnahmesituation und hier sehe ich eine Möglichkeit, die Kuh vom (in diesem sog. "Winter" nicht vorhandenen) Eis zu kriegen.

Auch gibt es kein imperatives Mandat.

Aber den sog. Fraktionszwang.

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Re: Thüringer Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #193 am: 18. Februar 2020, 09:20:08 »
Nur haben wir in Thüringen eine verfahrene Ausnahmesituation

Die liegt aber am kindischen Verhalten der CDU, das langsam an Obstruktion grenzt.

Das ist kein Grund für Neuwahlen, die mutwillig herbeigeführt werden.

Zumal dann nie am nächsten Sonntag gewählt wird, sondern erst in Monaten und die Gefahr droht, daß die afd nicht nur 0,4% hinzugewinnt wie in den jetzigen Umfragen, sondern erheblich mehr. Parteien, die in einem kurzfristigen Tief waren, haben bislang immer dazugewonnen, weil die Neuwahlen eben nicht sofort kommen.

Die kurzfristige Wut der Wähler auf eine Partei konnte eigentlich noch nie genutzt werden.



Aber den sog. Fraktionszwang.

Den es aber eigentlich gar nicht gibt, wie Deine Quelle richtig ausführt.
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