Autor Thema: Thüringer Verhältnisse und ungelöste Probleme  (Gelesen 31251 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Lonovis

  • Personalausweisler
  • ***
  • Beiträge: 2335
  • Dankeschön: 8799 mal
  • Karma: 92
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Beliebt! 50 positives Karma erhalten Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Thüringer Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #360 am: 25. November 2020, 22:08:52 »
Spoiler
Aber einen widerlichen Drecksack muss auch einen widerlichen Decksack nennen dürfen.

Nein, ist nicht erlaubt.

1. Hat Ramelow damit recht.

Unbestritten, s.o.

2. Hat er sich sehr höflich und zurückhaltend geäußert. Möller ist nämlich ein °#*.//& und ',§[].
[close]

Kann ich mangels Sprachkenntnis nicht nachvollziehen. Was (außer Möller natürlich) ist ein  °#*.//& und ',§[]?

Ich kann das, was ich von Möller halte, nicht öffentlich schreiben. Ich bin sonst ja nicht so, weil ich meine, dass man Dinge beim Namen nennen muss. Aber die Gedanken, die mir bei dem Typen durch den Kopf schießen, lassen selbst mich etwas erschauern. :-X
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 

Offline Gutemine

  • Ehren-Souverän
  • Souverän
  • *******
  • Beiträge: 13744
  • Dankeschön: 36808 mal
  • Karma: 653
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Thüringer Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #361 am: 27. November 2020, 14:39:34 »
Wenn der Boden für "aufrechte Herrenmenschen" selbst in Thüringen "zu heiß" wird, dann zieht man gerne in die "neutrale Schweiz" um, um dort dann sein "Herrenmenschendasein" ausleben zu können.

In Thürigen hat man währenddessen ein bisschen weiterermittelt und hofft jetzt auf eine Auslieferung. Man dard den Geraer Ermittlungsbehörden auch attestieren, dass sie wirklich nahezu in Lichtgeschwindigkeit "ermittelt" haben. Es hat immerhin nur 4 Jahre von der Anzeigenerstattung bis zu einem (Vielleicht)Ergebnis gedauert.  ::)

Spoiler
Wegen Morddrohungen gegen Politikerinnen: Hausdurchsuchung beim bekanntesten Neonazi der Schweiz

Die Staatsanwaltschaft im ostdeutschen Gera ermittelt gegen Mitglieder der Rechtsrock-Band «Erschiessungskommando». Im Visier hat sie auch den Schweizer Neonazi Kevin G. Die Ermittlungen in Deutschland werfen Fragen zu einer versandeten Untersuchung der Zürcher Justiz auf.
Christoph Bernet
27.11.2020, 12.40 Uhr

Er ist der bekannteste Neonazi der Schweiz: Kevin G, 33 Jahre alt. Auf seiner Schulter prangt ein Hakenkreuz-Tattoo, auf dem Arm die Reichskriegsflagge. Seit Jahren ist er eine Grösse in der Rechtsrock-Szene. Als 17-Jähriger hatte er seinen ersten grösseren Auftritt auf einem Festival im Wallis als Frontmann und Sänger der Band «Amok». Sie ist Teil des internationalen, rechtsextremen Musik-Netzwerks «Blood and Honour» (B&H) und ist unterdessen eine der bekanntesten Neonazi-Bands im deutschsprachigen Raum.

Jetzt ist G. ins Visier der deutschen Strafverfolgungsbehörden geraten. Laut einer Recherche der Sendung «Strg_F» des Norddeutschen Rundfunks NDR ermittelt die Staatsanwaltschaft im thüringischen Gera gegen G. Sie geht davon aus, dass der Zürcher auch der Sänger der «Blood and Honour»-Band «Erschiessungskommando» ist. Die Bandmitglieder treten stets nur vermummt mit Masken auf, ihre Songs tragen Titel wie «An allem sind die Juden schuld» oder «Ist uns doch egal, ob der Neger verreckt».
Speichermedien beschlagnahmt

Auf einem 2016 erschienen Album wird der Politikerin Katharina König-Preuss mit Mord gedroht. König-Preuss sitzt für die Partei «Die Linke» im Parlament des ostdeutschen Bundeslandes Thüringen und engagiert sich stark gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus. Wegen der Morddrohung hatte sie 2016 eine Strafanzeige eingereicht.

Vier Jahre danach scheint sich die Schlinge um Kevin G. zuzuziehen. Gemäss Informationen von CH Media soll auf Wunsch der Staatsanwaltschaft Gera im Februar 2019 im Kanton Zürich eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden sein. Dabei seien «Speichermedien» beschlagnahmt worden, welche unterdessen nach Gera übersandt und dort ausgewertet werden. Ein Ergebnis dieser Auswertung soll noch nicht vorliegen.

Ermittelt wird laut CH-Media-Informationen wegen Bedrohung, Volksverhetzung, Beleidigung, Verwendung von verfassungswidrigen Symbolen und Urheberrechtsverletzung. Das Bundesamt für Justiz bestätigt auf Anfrage den Eingang eines Rechtshilfeersuchens aus Deutschland «in dieser Sache».
In Zürich verliefen Ermittlungen im Sand

Sollten die ostdeutschen Strafverfolger beweisen können, dass Kevin G. tatsächlich der Frontsänger von «Erschiessungskommando» ist, müsste wohl auch die Zürcher Staatsanwaltschaft nochmals über die Bücher. Denn diese hatte Ende 2018 Ermittlungen in einem ähnlichen Fall ergebnislos eingestellt. Sie befassten sich mit Morddrohungen aus einem 2014 erschienen Album der Band «Mordkommando».

In auf Youtube hochgeladenen Songs drohte die Gruppe unter anderem der Zürcher Stadtpräsidentin Corinne Mauch (SP), dem Fernsehstar Kurt Aeschbacher oder dem Chansonnier Michael von der Heide wegen ihrer Homosexualität mit dem Tod. Die Betroffenen reichten 2016 Strafanzeige ein.
Zürichs Stadtpräsidentin Corine Mauch wurde ebenfalls mit dem Tod gedroht.

Die Zürcher Ermittler kamen gemäss Recherchen von «watson» allerdings nicht weit. Sie baten die US-Behörden um die IP-Adressen der Personen, welche die Songs auf Youtube hochgeladen hatten. Doch die Amerikaner winkten ab, weil der Inhalt der Songtexte nach ihrer Rechtsauffassung durch die Redefreiheit geschützt ist. Die Täterschaft habe sich auch mit der Auswertung der Videos, deren Metadaten und weiterer Quellen nicht eruieren lassen. Die Zürcher Staatsanwälte legten den Fall deshalb zu den Akten, ohne ein einziges Verhör durchgeführt zu haben.

Sollten ihren Kollegen in Gera der Nachweis gelingen, dass Kevin G. bei «Erschiessungskommando» singt, würde sich ein Wiederaufrollen der «Mordkommando»-Ermittlungen aufdrängen. Denn die Ähnlichkeit der beiden Bands bezüglich Musikstil, Stimme und Auftreten sind unübersehbar. In der Sendung «Strg_F» bestätigt ein Informant aus dem Umfeld von Kevin G., dass dieser in den beiden Bands mitwirkt. Dies stritt Kevin G. im Jahr 2016 jedoch gegenüber dem «Tages-Anzeiger» ab. Die Zeitung berichtete am Freitag bereits über die Ermittlungen in Deutschland.
Mehrfach verurteilter Gewalttäter

Der gelernte Metzger Kevin G. hat ein langes Vorstrafenregister. Mit 20 Jahren verpasste er einem Polizisten einen Faustschlag, 2009 wurde er wegen Textpassagen auf einer «Amok»-CD für Rassendiskriminierung und öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalt verurteilt. 2011 schlug er an einer Messe eine betrunkene Frau bewusstlos, 2012 einem Mann an einer Chilbi einen Zahn aus. Im selben Jahr schlug er einem anderen Besucher vor einer Bar in Jona SG einen Aschenbecher ins Gesicht und trat auf ihn ein, wobei das Opfer doppelten Nasenbeinbruch sowie Quetschungen an Stirn und Brustkorb erlitt.

Die letzte Verurteilung von Kevin G. geht auf einen Polterabend im Juli 2015 zurück. Mit einer Gruppe von Freunden hielt er sich vor einer Bar im Stadtzürcher Quartier Wiedikon auf, als ein orthodoxer Jude vorbeiging. Die Gruppe begann den Mann zu beschimpfen und zu bedrohen. Kevin G. soll laut Zeugenaussagen seinen Arm zum Hitlergruss erhoben und «Heil Hitler» gerufen, dem Mann mit der Vergasung gedroht und ihn angespuckt haben.
Letzte Chance verspielt?

Im Februar 2019 verurteilte ihn das Zürcher Obergericht wegen Rassendiskriminierung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr. Bei den Verhandlungen beteuerte Kevin G., schon länger aus der Band «Amok» ausgetreten zu sein. Das Gericht ermöglichte ihm, die Strafe in Halbgefangenschaft zu absolvieren, damit er nicht aus seinem sozialen Netz fällt. Der Richter sprach von einer «letzten Chance» für Kevin G., die es zu nutzen gelte. Je nach Ausgang der Ermittlungen der Thüringer Staatsanwaltschaft hat G. auch diese letzte Chance verspielt.

Der Anwalt von Kevin G. wollte am Freitag gegenüber CH Media keine Auskunft geben. Anfragen bei den Staatsanwaltschaften in Zürich und Gera sind hängig.
[close]
https://www.luzernerzeitung.ch/schweiz/wegen-morddrohungen-der-band-erschiessungskommando-hausdurchsuchung-beim-bekanntesten-neonazi-der-schweiz-ld.2069040
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

dtx

  • Gast
Re: Thüringer Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #362 am: 30. November 2020, 12:10:35 »
Zusammenhänge zwischen Kundschaft und Covid-Infektionen drängen sich neuerdings auf:

Zitat
...
Hildburghausen ist einer der Corona-Super-Hotspots in Deutschland. Aus diesem Wahlkreis kommt die Kandidatin um den Linken-Vorsitz, Susanne Hennig-Wellsow. Im "ntv Frühstart" erklärt sie, was vor Ort schiefläuft und warum der Staat Bürger mit der Krise nicht allein lassen soll.

...

https://www.n-tv.de/mediathek/magazine/fruehstart/Hildburghausen-ist-Hotspot-der-Neonazi-Szene-article22202915.html

https://www.n-tv.de/panorama/Hildburghausen-macht-sogar-Kirchen-dicht-article22202048.html



 

Offline Rechtsfinder

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3058
  • Dankeschön: 15247 mal
  • Karma: 742
  • Rechtsbedenkenträger
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 1000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Thüringer Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #363 am: 9. Dezember 2020, 08:26:22 »
Zusammenhänge zwischen Kundschaft und Covid-Infektionen drängen sich neuerdings auf:
Das liegt wohl daran, dass diese Zusammenhänge nicht nur bestehen und statistisch signifikant sind, sondern dass diese Signifikanz sogar sehr ausgeprägt scheint.

Wie der Autor schon betont: Koinzidenz ist nicht Kausalität. Wir wissen also nicht, wie genau der Zusammenhang aussieht.

Aber wir können uns recht sicher sein, dass er besteht.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

Offline Rabenaas

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 10905
  • Dankeschön: 39667 mal
  • Karma: 483
  • Boshaftes Federvieh
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Thüringer Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #364 am: 9. Dezember 2020, 09:21:36 »
Darauf ist auch schon der Postillon gekommen!  :lol:
« Letzte Änderung: 9. Dezember 2020, 09:38:01 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

dtx

  • Gast
Re: Thüringer Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #365 am: 9. Dezember 2020, 09:59:14 »
...
Wie der Autor schon betont: Koinzidenz ist nicht Kausalität. Wir wissen also nicht, wie genau der Zusammenhang aussieht.

...

Doch, doch. Der Zusammenhang findet sich nicht nur, wenn man die Ergebnisse der Bundestagswahl hernimmt, er gelte auch (in Thüringen wie Sachsen) in Bezug auf die Ergebnisse der Landtagswahlen.

Natürlich ist das eine Variante des Feuerwehrbeispiels (der Brandschaden ist umso größer, je mehr Feuerwehren an der Bekämpfung des Brandes beteiligt waren), der gemeinsame Nenner erschließt sich aber spätestens dann, wenn man nicht nur die Zahlen, sondern einzelne Individuen und ihr Verhalten gegenüber der Obrigkeit in Situationen betrachtet, in denen keine unmittelbare Sanktion für Querulanz droht. Sowohl in der Wahlkabine, als auch dann, wenn weder Polizei noch Ordnungsamt neben einem steht, kommt es darauf an, ob man allgemein anerkannte Werte teilt und folglich die Normen der Gemeinschaft achtet. Während der Brandschaden also umso größer ist, je umfänglicher das Feuer war und ein größerer Brand mehr Feuerwehren "anlockt", führen der Verfall der Sitten und die Dummheit der Menschen zu Ignoranz oder gar Schadwillen gegenüber der Gemeinschaft. Was dann seinen Ausdruck sowohl in entsprechenden Wahlergebnissen, als auch in der Kooperation mit Viren seinen Ausdruck findet. Im Kampf gegen den Feind ist ihnen jeder Verbündete recht.

Die Frage ist also, welche Agenda man als politischer Akteur verfolgt. Geht es um den eigenen Vorteil, so scheint es verlockend, die Feuerwehren für den Brandschaden verantwortlich zu machen. Die Erkenntnis, daß das Auftauchen der AfD oder eines Präsidenten Trump Folge eigener Unzulänglichkeiten sein könnte, wäre dagegen unangenehm ...

 

Offline Rechtsfinder

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3058
  • Dankeschön: 15247 mal
  • Karma: 742
  • Rechtsbedenkenträger
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 1000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Thüringer Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #366 am: 9. Dezember 2020, 10:29:26 »
Doch, doch.
Nein.

Das, was Du schilderst, ist durchaus plausibel. Und ich bin geneigt, das als Erklärung zu akzeptieren.

Das ändert aber nichts daran, dass es dazu keine empirischen Belege gibt und sich das insbesondere gerade nicht aus den Zahlen ableiten lässt. Es ist genauso möglich, dass die Infektionszahlen z.B. auf marode (Behörden-)Infrastruktur zurückzuführen sind. Und es ist ebenso möglich, dass die gleichen maroden Strukturen parallel(!) ein Erstarken der AfD bedingen, da die Leute unzufrieden mit dem Staat sind, den sie vor ihren Augen zerbröseln sehen.

Um VRiBGH a.D. Prof. Dr. Thomas Fischer aus seinem sehr hörenswerten SWR-Podcast zu zitieren: Wir wissen es nicht!

Ich wiederhole, und das ist wichtig: Korrelation ist nicht Kausalität.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Neubuerger