Autor Thema: Staatenlos.info im Jahre 2020  (Gelesen 370364 mal)

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #871 am: 28. Februar 2020, 16:32:20 »
Jaja, LÜGENRÜDI, wenn du dir um Pandemien Sorgen machen würdest, dann würdest du nicht deine Zombies dazu auffordern, in eine Großstadt zu kommen, wo überall Menschen aus aller Herren Länder umherlaufen, und sich in einer großen Gruppe zu sammeln, wo die Übertragung von Keimen am besten funktioniert.
Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
Die vereinigten Reichsbürger der Erde. -
(frei nach Christian Morgenstern)
 
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #872 am: 28. Februar 2020, 16:44:53 »
Habe gerade nach Lügenrüdi gegoogelt.

https://tinyurl.com/vjbqy7f

Es kommt nur unser Lügenrüdi raus.
 
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #873 am: 28. Februar 2020, 17:14:17 »
Jaja, LÜGENRÜDI, wenn du dir um Pandemien Sorgen machen würdest

Braucht er auch nicht, zumindest Rüdimaus ist immun: ähnlich wie von Menschen wird der skurrile, langweilige und unwichtige Erpel auch von Viren konsequent ignoriert.
 
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #874 am: 28. Februar 2020, 17:51:36 »
Wieso schnattert Rüdi eigentlich noch selbst? Ist doch eh immer der gleiche Quatsch. Kann er doch auch als Konserve vom Brüllwürfel abdudeln, dann hört er sich auch besser selbst reden.
Ihm geht es doch nicht um die Information sondern um dfas Gefühl im Mittelpunkt zu stehen. Unter seinen Zombies findet er endlich mal die Beachtung, die ihm seiner Meinung nach zusteht.
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Offline knautschzone

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #875 am: 28. Februar 2020, 19:24:01 »
Unter seinen Zombies findet er endlich mal die Beachtung, die ihm seiner Meinung nach zusteht.
Er ist aber schon äußerst verzweifelt, daß er sich an der Aufmerksamkeit von nur 3 Leuten in Wittenburg oder 50 bei seiner Großversammlung unter freiem Himmel so sehr auf......... kann.
« Letzte Änderung: 28. Februar 2020, 19:25:41 von knautschzone »
Ich weiß, daß ich nichts weiß. Also erzähl mir nix.
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #876 am: 28. Februar 2020, 20:53:48 »
Er hat doch nix anderes im Leben.
Frau weg, kein Job wegen „Erwerbsunfähig“ und sein Sohn auch außerhalb Reichweite
« Letzte Änderung: 28. Februar 2020, 21:41:03 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #877 am: 28. Februar 2020, 21:00:19 »
Sicher fehlen ihm auch die Geheimtreffen bei Kaffee und Kuchen mit Christoph Hörstel, dei Tobias so schön beschrieben hat. Da war er mal ganz wichtig und an der Planung einer Revolution beteiligt. Dumm halt, dass der Feind mit am Tisch saß und wieder jeder Führer sein wollte.

Ich frage mich, wie Adolf das hinbekommen hat, dass die ihm alle gefolgt sind und sich nur untereinander bekriegt haben (SS gegen SA, SS gegen Wehrmacht, SA gegen Reichswehr etc.)
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Offline SchlafSchaf

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #878 am: 28. Februar 2020, 21:46:10 »
In dem er die Rivalitäten forciert hat und nicht alle „verschreckt“ hat.
Er hat nur die ausgeschaltet die ihm wirklich gefährlich werden konnten und durch willfährige Leute ersetzt.
Nicht zu vergessen, er verfügte über ein gewisses Charisma
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #879 am: 28. Februar 2020, 21:47:29 »
In dem er die Rivalitäten forciert hat und nicht alle „verschreckt“ hat.
Also "teile und herrsche". :)

Kein Wunder, dass Rüdi nix auf die Reihe bringt.
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #880 am: 28. Februar 2020, 23:04:12 »
Er hat es mit Hilfe einiger Küchenvideos immerhin geschafft, seine "Abteilungen" und monatlichen Mitläufer sehr erfolgreich zu verkleinern.
Ich weiß, daß ich nichts weiß. Also erzähl mir nix.
 
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #881 am: 29. Februar 2020, 02:24:20 »
Der hirntote Rüde gibt was ganz Neues rein. Das Wahlgesetz ist aufgehoben, die Wahlen sind verfassungswidrig. Es wird trotzdem gewählt. Finde den Fehler.

Ich habe ihn gefunden. Der Fehler ist der Reichsdepp mit dem Honeckerhut auf dem Wittenburger Marktplatz.

Und als wäre das nicht genug der Blödheit, fragt der Rüde, warum es in Hamburg eine Wahl gab.

Das angesprochene Urteil stammt von 2012. Mit dem "Zweiundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes" in Kraft getreten am 09.05.2013 wurden die vom BVerfG Mängel beseitigt. Die Wahl fand am 22. September 2013 statt.

Finde deinen Fehler, Rüde.

Ausserdem stand die Wahl zur Hamburger Bürgerschaft nie zu Debatte.

Aber gut, für jemand der Viren und Bakterien nicht unterscheiden kann, sind Landtags- und Bundestagswahlen auch das gleiche.

Der Nazirüde scheint die Auffassungsgabe seiner Enten nicht besonders hoch einzuschätzen, wenn er sich jeden Tag wiederholen muss.

Den Beweis für die Dummheit des Entenkönigs findet man in seinem Staatenklo.

Zitat
Inzwischen ist das Gesetz in diesem Sinne no-
velliert worden, und bei der Bundestagswahl
2013 wurde erstmals danach verfahren. Die
neue Regelung wird zwar auch nicht als perfekt
empfunden, aber zumindest ihre Verfassungs-
mäßigkeit hat bisher niemand angezweifelt.
Dass sich die Politik in dieser Sache nicht un-
bedingt mit Ruhm bedeckt hat, ist unumstritten.
Die Richter haben dem Gesetzgeber auch ein
paar deutliche Worte ins Stammbuch geschrie-
ben und ihm umfangreiche Hausaufgaben auf-
gegeben, aber von den eingangs angeführten
Folgerungen steht nichts im Urteil, wie soeben
gezeigt. Das ist an den Haaren herbeigezogen.
Weder hat das Gericht den Bundestag aufge-
löst oder die Regierung aus dem Amt gejagt,
noch hat es irgendeine Bundestagswahl für un-
gültig erklärt, noch hat es die seit 1957, 2005
oder 2009 verabschiedeten Gesetze insgesamt
aufgehoben. Ein Blick in die Urteile macht das
hinreichend klar. Die Verfassungsmäßigkeit der
bis dahin stattgefundenen Wahlen wird aus-
drücklich festgestellt 1 , und wenn der Bundestag
tatsächlich illegal ins Amt gekommen wäre,
warum hat dann das Gericht eben diesen Bun-
destag zweimal damit beauftragt, das Gesetz
zu ändern?

Quelle

Den Leuten den Rat geben, sich im Staatenklo zu informieren und selbst keine Ahnung haben, was dort so alles zu finden ist.
 
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« Antwort #882 am: 29. Februar 2020, 10:21:55 »
Zitat
Den Leuten den Rat geben, sich im Staatenklo zu informieren und selbst keine Ahnung haben, was dort so alles zu finden ist.

Wundert Dich das? Rüdi glaubte ja auch, es gäbe gar keine Polizei. Bis genau diese ihn aus der Ackerfurche klaubte und nach Bützow verfrachtete.  :D
 
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #883 am: 29. Februar 2020, 10:49:51 »
Wundert Dich das? Rüdi glaubte ja auch, es gäbe gar keine Polizei. Bis genau diese ihn aus der Ackerfurche klaubte und nach Bützow verfrachtete.
Wenn es darum geht für seinen Entenauflauf die Innenstadt zu sperren oder unliebsame Leute von seinen Versammlungen unter freiem Himmel zu entfernen, da glaubt er sehr stark an die Polizei.

Der Nazirüde scheint die Auffassungsgabe seiner Enten nicht besonders hoch einzuschätzen, wenn er sich jeden Tag wiederholen muss.
Er hält sich zumindest für viel schlauer als die. Das mit der ständiigen Wiederholung ist Ausleben seiner Überheblichkeit und nicht der Wunsch, Informationen in Entenhirnen zu verankern.

Das angesprochene Urteil stammt von 2012. Mit dem "Zweiundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes" in Kraft getreten am 09.05.2013 wurden die vom BVerfG Mängel beseitigt. Die Wahl fand am 22. September 2013 statt.

Finde deinen Fehler, Rüde.
Noch viel besser: Wer wählt denn die Richter für das BVerfG? Die Hälfte wird vom Bundestag gewählt. Wenn also die Bundestagswahlen seit 1956 rückwirkend ungültig waren, dann war es die Wahl der Hälfte der Bundesverfassungsrichter auch. Damit hätten ungültig gewählte Richter entschieden, dass die Wahlen ungültig waren. Jetzt kannst Du den Fehler finden, Rüdi.


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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #884 am: 29. Februar 2020, 11:19:56 »
Er lehnt ja auch die BRD ab, verbreitet sie sei kein Rechtstaat, deren Organe hätten Nichts zu sagen, Urteile seinen eh aus irgendwelchen Formgründen ungültig und Richter eh nicht zuständig.
Aber das Urteil des BVerfG ist auf einmal relevant und gültig? Du siehst selbst den Fehler Rüdi oder?
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

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