Autor Thema: Staatenlos.info im Jahre 2020  (Gelesen 370359 mal)

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #840 am: 27. Februar 2020, 15:50:54 »
Zitat
Der iranische Vizegesundheitsminister ist angeblich auch schon krank.

Der Mann heißt Iradsch Harirschi, das ist nicht weit von Hatschi. Zufall?
*hüstel*
 
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #841 am: 27. Februar 2020, 15:56:51 »
Hoffmann sagt, Zufälle gibt es nicht. Alles steht in einem Zusammenhang.
Ich weiß, daß ich nichts weiß. Also erzähl mir nix.
 
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #842 am: 27. Februar 2020, 16:04:24 »
Zitat
Rüdi hat einen neuen Grundgesetzartikel, 20 Abs. 4. Wird er heute noch auf dem Marktplatz erklären.

Den hatte er früher schonmal am Wickel und schon damals hatte er nicht verstanden, dass sich der Absatz eher gegen ihn, als gegen Merkel und Schäuble richtet.
 
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #844 am: 28. Februar 2020, 01:02:25 »
Wie sieht es eigentlich mit StGB § 90a aus ...

Zitat
[justify]
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)

1.
    die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2.
    die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.[/justify]

... wenn der Erpel dauernd von "Nazideutschland" brabbelt? Gilt dafür auch die in letzter Zeit ziemlich überstrapazierte Meinungsfreiheit?
 
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #845 am: 28. Februar 2020, 01:57:43 »
In Rüdis Fall wohl eher Narrenfreiheit und die Behörden in LuluPa haben eh keinen Bock.
 
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #846 am: 28. Februar 2020, 09:35:14 »
Wie sieht es eigentlich mit StGB § 90a aus ...

Zitat
[justify]
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)

1.
    die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2.
    die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.[/justify]

... wenn der Erpel dauernd von "Nazideutschland" brabbelt? Gilt dafür auch die in letzter Zeit ziemlich überstrapazierte Meinungsfreiheit?
Bringt leider nichts, da tätig zu werden. Wird eingestellt.
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #847 am: 28. Februar 2020, 09:44:21 »
Naja, ich hatte mich einmal bei den Behörden darüber beschwert, dass die Flagge verkehrt herum war. Das scheint zu Auflagen geführt zu haben.

Aber ansonsten. Wo bitte sehr ist ein Lügner und unterbelichteter Schwachkopf wie der Rüde in der Lage, sich verächtlich über die BRD zu äussern?

Er versucht es, richtig. Aber letztendlich sind diese 1,75 m gestapelter genetischer Rotz dazu nicht in der Lage. zu dumm, zu armselig, zu lächerlich!
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #848 am: 28. Februar 2020, 10:12:24 »
In Rüdis Fall wohl eher Narrenfreiheit und die Behörden in LuluPa haben eh keinen Bock.

Da muss ich dir wehement widersprechen.
Sowohl Ludwigslust als auch Schwerin haben ihn oft genug vor den Kadi gezogen, zudem ist dort ein Landratsamt das ihn und seine HorrorShow mehr als reichlich Knüppel zwischen die Beine geworfen haben.
Ich erinnere nur zum Beispiel an das Verbot des Filmens unbeteiligter (was er tatsächlich peinlich genau beachtet, es sei denn du marschierst in den Versammlungsraum), die Entenschar die er nicht mehr aufbauen darf, die regelmäßigen Schalldruckmessungen etc.

Verwechsel hier nicht Wittenburg und Wittenberg
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #849 am: 28. Februar 2020, 10:20:03 »
Dann frage ich mich, warum er seit Jahren die Bevölkerung mit seinem Brüllwürfel belästigen darf. Hat er eine Sondergenehmigung, weil seine drei Reichsdeppenzuhörer alle schwerhörig sind?
 
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #850 am: 28. Februar 2020, 10:28:21 »
Solange er das Ding mit anmeldet und ein bestimmter Schallpegel nicht überschritten wird, ist alles chico.
Die Kamera ist etwa 2-3 Meter vom Lautsprecher entfernt, der nächste Einwohner lebt etwa 20 Meter (konservativ geschätzt) von seinem Lautsprecher entfernt. Ab etwa 30 Meter hörst ihn zwar noch aber in eher leiser Stärke. Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.
Wittenburg ist ein Nest, im näheren Umkreis (20-50 Meter) um die Zombieparade, bei der auch schon mal 10 und mehr Hansels anwesend waren, befinden sich vielleicht 10-15 Wohnungen, wobei nicht unbedingt ersichtlich sind ob alle bewohnt sind.
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« Antwort #851 am: 28. Februar 2020, 10:36:29 »
Na dann ist ja alles gut.
 
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #852 am: 28. Februar 2020, 10:39:45 »
Ne, alles Gut ist mMn nicht, weil er noch immer seinen latenten Antisemitismus verspritzen kann, der ist aber scheinbar noch durch geschickte Worte seinerseits und die Meinungsfreiheit andererseits gedeckt.
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #853 am: 28. Februar 2020, 11:02:10 »
Wie sieht es eigentlich mit StGB § 90a aus ...
Das ist in Berlin damals angeklagt gewesen, als er in die Ackerfurche geflüchtet ist und der Käptn im Gericht einen Schwächeanfall erlitten hat. Ob es jemals zu einer weiteren Verhandlung gekommen ist, dazu ist nichts bekannt. Entweder eingestellt worden oder Strafbefehl. Vermutlich Option 1.
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #854 am: 28. Februar 2020, 11:04:47 »
Ich weiß, dass eine Anzeige bezügl. §90a schon eingestellt wurde. Und da ging es auch darum, dass er seine üblichen Hetzereien, von wegen Nazideutschland usw. abgespult hat.
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