Ach Rüdi, hast nur wieder bis zum ersten Satz, der Dir in den Kram passt, zugehört.
Das Problem bei der Ausgangssperre ist der Vorbehalt des Gesetzes in Verbindung mit der Wesentlichkeitstheorie. Vorbehalt des Gesetzes ist ein Rechtsstaatselement und besagt, dass die Verwaltung nur tätig werden darf, wenn es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt. Insbesondere im Rahmen der Eingriffsverwaltung gilt dies. Wobei "Gesetz" hier ein Gesetz im materiellen Sinn meint. Darunter fallen dann auch Verordnungen oder Satzungen.
Die gesetzliche Grundlage für eine Ausgangssperre ist § 28 Infektionsschutzgesetz. Dies ist jedoch recht allgemein gehalten. Dies kollidiert mit der vom Bundesverfassungsgericht erschaffenen Wesentlichkeitstheorie. Diese besagt, dass der Gesetzgeber für alle wesentlichen Eingriffe die Grundlage selbst schaffen müsse, also ein Gesetz im formellen Sinn notwendig sei. Wesentlich sind alle Fragen, die zur Ausübung von Grundrechten wesentlich sind (Nur Juristen packen sich bei einer solchen Definition nicht an den Kopf). Da eine Ausgangssperre in die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG eingreift (und nicht in das Grundrecht der Freizügigkeit nach Art. 11 GG), kann hier ein wesentlicher Eingriff vorliegen. Damit müsste der Gesetzgeber die Entscheidung über eine Ausgangssperre treffen.
Für den Fall der Quarantäne wurde das daurch gelöst, dass die Quarantäne in § 30 Infektionsschutzgesetz eine eigenständige Regelung finden. Nach Meinung von Frau Prof. Klafki müsste eine solche Regelung auch für die Ausgangssperre geschaffen werden. Dem ist zuzustimmen.
Daraus kann der Erpel aber nicht folgern, dass er sich an eine entsprechende Anordnung nicht halten müsse. Auch ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann wirksam sein. Ein Verwaltungsakt wird durch Bekanntgabe wirksam, kann jedoch angefochten werden. Dies ändert aber nichts an der Vollziehbarkeit, wenn ein Verwaltungsakt für sofort vollziehbar erklärt wird, was bei den Regelungen der Ausgangssperre in Bayern erfolgt ist.
Wer wissen möcte, wie so eine Ausgangssperrenregelung genau aussieht:
https://www.kreis-tir.de/fileadmin/user_upload/Ausgangssperre_MIT.pdf