Entspricht dem Zeitgeist, Sprache ändert sich.
Mit Sprache hat das weniger zu tun.
Ob man nun „Merkels Imbiß“ schreibt oder „Merkel’s Imbiss“ ist sprachlich nicht zu unterscheiden.
Nur von der Überführung in Zeichen, der Notation her.
Allerdings hat das BVerfG schon vor langer Zeit entscheiden, dass diese amtlichen Rechtschreibregeln eben nur fürs Amt gelten, also Schulen und Behörden.
Außerhalb von Schulen und Behörden konnte man ohnehin schreiben wie man wollte.
Halte ich für keine gute Entwicklung.
Vor 1993, also dem Jahr, in dem der Duden seine Verbindlichkeit verlor, konnte ein unsicherer Mensch nachgucken wie es „richtig“ geht. So waren die einzelnen „Stände“ kaum zu unterschieden.
Heutzutage ist sich die Bewerberin unsicher, guckt nach, kommt an eine „Variante“ (wie es der Duden nennt, wenn es nur möglichst viele Menschen falsch machen, und es dann aufnimmt), verwendet diese Variante und kommt in ihrem Bewerbungsschreiben an einen Personaler, der auf diesem Nerv empfindlich ist, worauf prompt die Ablehnung erfolgt …
So geht die gutgemeinte Aktion nach hinten los.