Autor Thema: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt  (Gelesen 18441 mal)

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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #165 am: 24. Juli 2020, 09:41:01 »
Zitat
Nach Angaben der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg führen die deutschen Staatsanwaltschaften insgesamt noch 14 Ermittlungsverfahren wegen Verbrechen in Konzentrationslagern. Offen seien drei Verfahren zu Buchenwald bei der Staatsanwaltschaft Erfurt und acht zu Sachsenhausen bei der Anklagebehörde in Neuruppin. Zudem beschäftige das Lager Mauthausen mit jeweils einem Verfahren die Staatsanwaltschaften München I und Berlin. Ferner ermittelt die Staatsanwaltschaft Itzehoe gegen eine ehemalige Schreibkraft im KZ Stutthof.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-hamburg-strafverfahren-kz-wachmann-stutthof-verurteilt-beihilfe-mord/
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #166 am: 25. Juli 2020, 08:41:10 »
Noch ein Bericht von der Urteilsverkündung:


Zitat
Der Richterin ist die eigene Fassungslosigkeit anzumerken
Die Richterin erinnert auch an die Aussage des Angeklagten, er habe an der Eintönigkeit in Stutthof gelitten und seine Familie vermisst. „Deswegen weinten Sie manchmal, und nicht wegen des sich vor Ihren Augenabspielenden Massenmordes“, hält Meier-Göring ihm vor.

Gelegentlich ist der erfahrenen Richterin die eigene Fassungslosigkeit anzumerken. „Wie ist es möglich, dass Sie das Leid der Menschen zwar sahen, aber nicht darunter litten?“, fragte sie den Angeklagten direkt. „Wie konnten Sie sich bloß an das Grauen gewöhnen und es nach einiger Zeit nur noch eintönig finden?“

Auch die Rechtfertigung des Angeklagten, er habe Befehle befolgen müssen, wollen die Richter nicht akzeptieren. „Sie hätten in Stutthof nicht mitmachen dürfen.“ Er hätte zumindest versuchen müssen, sich dem grausamen Unrecht zu entziehen. Dass es für einen 18-Jährigen schwierig gewesen wäre, sich dem entgegenzustellen, berücksichtigte das Gericht allerdings strafmildernd...

Mit dem Urteil geht die Kammer nun ganzbewusst einen Schritt weiter als die bisherige Rechtsprechung. Die Richter sehen das Lager Stutthof als einen Ort des Massenmordes an, in dem die Lebensbedingungen so ausgelegt waren, dass die Häftlinge qualvoll starben. Es seien die im Verfahren aufgetretenen Nebenkläger gewesen, die das Gericht zu dieser Erkenntnis gebracht hätten, betonte Richterin Meier-Göring. Das Urteil und seine Begründung hätten eine „historische Dimension“, sagte der Nebenklagevertreter Cornelius Nestler.
https://www.tagesspiegel.de/politik/ehemaliger-ss-wachmann-verurteilt-ein-gehilfe-der-menschengemachten-hoelle/26031466.html


Leider vermag ich dem Text nicht zu entnehmen, worin denn der weitergehende Schritt bestehen soll bzw. die „historische Dimension“ - gerade im Hinblick auf das doch recht milde Urteil.

Das sehe ich eher im Falle Gröning verwirklicht.
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #167 am: 25. Juli 2020, 09:31:04 »
Die Richterin heisst Meier-Göring? War da nicht mal was? Ist die verwandt mit Hermann Meier? Also der Görings Hermann, der vor dem Krieg  angegeben haben soll, er wolle „Meier heißen, wenn auch nur ein einziges feindliches Flugzeug die deutsche Grenze überfliegen“ werde.
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #168 am: 25. Juli 2020, 09:45:50 »
Die Richterin heisst Meier-Göring? War da nicht mal was?


Na, ja, eine Grüne heißt sogar Göring-Eckardt, das sind gleich zwei Namen aus Großer Zeit in einem zusammengezogen ...

Haben aber beide mit den damaligen Protagonisten nichts zu tun, man sollte in Namen dann doch nicht zu viel hineinlesen, so wie unsere Kundschaft das tut.

Ein Historiker fordert in der SZ, die Täter hätten aber die Verpflichtung mehr an Erklärungen zu liefern. Das sehen die wohl aber anders. In einem Strafverfahren darf der Angeklagte sogar rein gar nichts sagen.


Zitat
Der Prozess gegen den SS-Wachmann von Stutthof darf nicht das letzte Wort sein bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Viele Täter, Helfer und Mitläufer von damals schulden der Nachwelt Erklärungen.

Ein Kommentar von Robert Probst

NS-Verbrechen

Zu wenig ist passiert angesichts der Monstrosität der Verbrechen

Spoiler
Der Prozess gegen den SS-Wachmann von Stutthof darf nicht das letzte Wort sein bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Viele Täter, Helfer und Mitläufer von damals schulden der Nachwelt Erklärungen.

Kommentar von Robert Probst

Fritz Bauers Traum ist wahr geworden. Es hat allerdings mehr als 50 Jahre gedauert. Der Generalstaatsanwalt von Hessen sagte während des ersten Auschwitz-Prozesses 1964, er träume davon, dass "früher oder später einer von den Angeklagten auftreten und sagen würde: Was damals geschehen ist, war furchtbar, es tut mir leid. ... Die Welt würde aufatmen, und die Luft würde gereinigt werden, wenn endlich einmal ein menschliches Wort fiele."

Bruno D., 93, hat sich vor dem Hamburger Landgericht bei den Angehörigen und Überlebenden entschuldigt und gesagt, diese "Hölle des Wahnsinns" dürfe sich nie wiederholen. So schließt sich ein Kreis.

Am Donnerstag wurde D., der 17-jährig als SS-Wachmann im KZ Stutthof bei Danzig Dienst tat, wegen Beihilfe zum Mord zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Ihm bleibt nun, 75 Jahre nach Kriegsende, das Gefängnis erspart. Er hat, obwohl er bei sich keine Schuld für die Gräuel des Holocaust sah, dazu beigetragen, dass die Luft reiner wurde, weil er nicht geschwiegen hat im Prozess, sondern erzählte, was er damals tat und sah.

Das Urteil gegen diesen Gehilfen der Mordmaschine war wichtig und richtig, ebenso wie es die späten Schuldsprüche gegen John Demjanjuk, Oskar Gröning - der sich als Erster entschuldigt hat und wenigstens eine moralische Schuld für sein Wirken als "Buchhalter von Auschwitz" akzeptierte - und Reinhold Hanning waren. Sie alle starben, bevor sie die Haft hätten antreten können. Doch für die Überlebenden und ihre Angehörigen ging es ohnehin nicht um hohe Strafen oder gar Rache, sondern um die historische Wahrheit und die Feststellung der Schuld. Mit dieser Haltung haben sie bewundernswerte Größe bewiesen.

Zahllose Täter und Gehilfen kamen straffrei davon
Das gilt umso mehr, als die deutsche Politik und die Justiz im Umgang mit NS-Verbrechen über Jahrzehnte keine gute Figur abgaben. Man denke nur daran, dass seit 1960 außer Mord und Beihilfe zum Mord keinerlei Untaten aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 mehr juristisch verfolgt werden können, oder an das unwürdige Gezerre im Bundestag, bis zumindest klar war: Mord verjährt nicht. Trotzdem kamen zahllose Täter und Gehilfen straffrei davon; die Zahl der Verurteilungen ist im Vergleich zu der Monstrosität der Verbrechen allzu gering.

Doch man muss nicht nur auf die Politik zeigen, wenn man die Fehler bei der Aufarbeitung der NS-Zeit geißeln will; man sollte dabei ruhig auch in die eigene Familiengeschichte blicken.

"Hätten Sie doch nur Ihr Gewissen mehr angestrengt", bekam Bruno D. von der Richterin zu hören. Millionen Deutsche haben ihr Gewissen während und nach der NS-Zeit nicht angestrengt. Erst haben allzu viele mitgemacht oder weggeschaut, später wurde verdrängt, die Schuld bei anderen gesucht oder die Opferrolle eingenommen. Viele Söhne und Töchter haben nicht nachgefragt, die Enkelgeneration leider auch zu selten.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sagte zum Jahrestag der Befreiung am 8. Mai: "Es gibt kein Ende des Erinnerns. Es gibt keine Erlösung von unserer Geschichte. Denn ohne Erinnerung verlieren wir unsere Zukunft." Deshalb kann es auch kein Ende des Fragens geben. Die Täter, Helfer und Mitläufer, die noch leben, sind der Nachwelt viele "menschliche Worte" schuldig.
[close]
https://www.sueddeutsche.de/politik/nationalsozialismus-ss-wachmann-prozess-urteil-1.4977721
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #169 am: 25. Juli 2020, 12:22:51 »
Wie schon mehrfach festgestellt, die Aufarbeitung der Geschichte ist nicht die vordringliche Aufgabe eines Gerichtsprozesses, schon gar nicht wenn der Täter damals nicht volljährig war.

Das Gericht hat weder die Aufgabe noch die Mittel dazu. Es kann einen Puzzlestein dazu beitragen, dies hat es gemacht. Gerade die Abwägung des individuellen Strafmaßes erfolgt glücklicherweise ! nicht danach, hier die historische Verantwortung Deutschlands für den organisierten Massenmord an Juden und anderen aufzuarbeiten.

Der Prozess war dennoch wichtig.
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #170 am: 25. Juli 2020, 13:01:00 »
@Sandmännchen: stimmt ja. Aber eine Bewährungsstrafe für Beihilfe zu tausenden Morden hinterläßt doch einen üblen Nachgeschmack.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #171 am: 25. Juli 2020, 13:32:08 »
@Sandmännchen: stimmt ja. Aber eine Bewährungsstrafe für Beihilfe zu tausenden Morden hinterläßt doch einen üblen Nachgeschmack.

Das sehe ich im Grunde auch so. Auf die schriftliche Begründung für das Strafmaß darf man gespannt sein. Die Bewährung war hier bei einem Strafmaß von zwei Jahren kaum zu vermeiden (§ 56 Abs. 1 und 2 StGB) - allerdings ist die Frage, ob das Strafmaß nicht auch durch die Möglichkeit der Bewährung beeinflusst worden ist.

1. Das Gericht hat - soweit das aus der Ferne zu beurteilen ist: zu Recht - festgestellt, dass auch das Lager Stuthof auf Vernichtung der Häftlinge auch insoweit ausgelegt war, als Personen nicht aktiv umgebracht wurden, weil man mit den Lebens- und Haftbedingungen auf den Tod der Häftlinge zielte oder ihn jedenfalls in Kauf nahm (= bedingter Vorsatz).

2. Der Angeklagte war wohl nur ein kleines "Rädchen im Getriebe". Aber auch wenn das kleinste Rädchen fehlt, kommt das System zum Stillstand oder es geht kaputt. Kausalität der Beteiligung und Vorsatz lassen sich daher nicht ernsthaft in Abrede stellen. 

3. im Jugendstrafrecht gelten zwar besondere Regeln. Und Vorsatzdelikte mit tausenden von Todesopfern kommen außerhalb der NS-Taten eher nicht vor. Wenn aber wegen der Schwere der Schuld eine Jugendstrafe möglich ist (§ 17 JGG), beträgt der Strafrahmen hier 10 Jahre (§ 18 JGG); bei Personen ab 18 sind sogar 15 Jahre drin (wann der Angekl. 18 geworden ist, weiß ich leider nicht, zu Beginn des neunmonatigen Geschehens war er offenbar noch 17). Angesichts der Opferzahl, für die der Angekl. mitverantwortlich ist, sind 2 Jahre mE absurd.

Es bleibt abzuwarten, ob die StA ein Rechtsmittel, das auf das Strafmaß beschränkt werden kann, einlegen wird.
 

Offline kairo

Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #172 am: 25. Juli 2020, 13:32:12 »
@Sandmännchen: stimmt ja. Aber eine Bewährungsstrafe für Beihilfe zu tausenden Morden hinterläßt doch einen üblen Nachgeschmack.

Stimmt. Aber das kommt nun mal einerseits von der Anwendung des Jugendstrafrechts (Ersttäter auch noch) und andererseits daher, dass sein unmittelbarer Anteil an den ganzen Morden ja wirklich nicht so hoch war. Allerdings dürfte in seinem Alter eine solche Strafe auf etwas Ähnliches wie Lebenslänglich hinauslaufen.
 

Online Sandmännchen

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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #173 am: 25. Juli 2020, 17:57:27 »
Damals wurden Kinder meist nicht dazu erzogen, sich eine eigene Meinung zu bilden und auf das eigene Gewissen zu hören, sondern zu Gehorsam. Und dies wurde in den meisten Familien mit Prügeln durchgesetzt, bis es verinnerlicht war. (Der Film "das weiße Band" zeigt die akzeptierte Hierarchie von oben und unten dieser Zeit deutlich.)

Ich kenne die individuelle Lebensgeschichte dieses Wachmanns nicht, aber unter den typischen Verhältnissen dieser Zeit hatte er mit 17 kaum Zeit, aus dieser Erziehung heraus zu finden. Gehorsam war normal. Vorbilder dagegen dürfte es in seiner Umgebung kaum welche gegeben haben. Dazu ständige Propaganda, die darauf zielte, den Opfern die Menschlichkeit abzusprechen.

Wieviele 17-jährige sind denn unter diesen Bedingungen, im Krieg, standfest gegen Unrecht, das sich in der gesamten Gesellschaft so breit gemacht hat, dass praktisch alle mitmachen und Normalitätswert hat?

Yad Vashem hat ganze 627 Deutsche gefunden, die sich dem Unrecht tatsächlich ohne Gegenleistung entgegengestellt haben, um Juden das Leben zu retten. 627 von 80 Millionen. Was man eigentlich als Gewissenspflicht jedes einzelnen sehen müsste.

Das steht gegen die Bilder und das Miterleben des gemeinschaftlichen Mordens, die Massen an Menschen, die umgebracht wurden.

Das alles ist von der heutigen Gesellschaft so weit weg, dass es extrem schwer ist, hier aus der heutigen Perspektive das richtige individuelle Strafmaß zu finden.

Ich habe den Prozess nicht eng genug verfolgt, um hier das Strafmaß zu verteidigen oder zu kritisieren, aber ich finde leicht mögliche Gründe für das milde Urteil - bei jugendlichen Tätern.

Denjenigen, die gerade eben ihre Jugendzeit schon unter der faschistischen Massenerziehung verbracht haben, kann man doch wohl noch am wenigsten die Schuld geben, wenn sie entsprechend den vermittelten "Werten" handeln.

Wir die Urteilsbegründung überhaupt öffentlichen zugänglich sein?
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #174 am: 25. Juli 2020, 18:09:31 »
Dazu ständige Propaganda, die darauf zielte, den Opfern die Menschlichkeit abzusprechen.


Deswegen darf man objektiv gesehen trotzdem nicht dabei mithelfen, andere Menschen zu ermorden!

Der § 49 StGB lautete vom 15. Juni 1943—1. Januar 1975

Zitat
§ 49.  (1) Als Gehülfe wird bestraft, wer dem Thäter zur Begehung einer als Verbrechen oder Vergehen mit Strafe bedrohten Handlung durch Rath oder That wissentlich Hülfe geleistet hat.

(2) Die Strafe des Gehülfen ist nach demjenigen Gesetze festzusetzen, welches auf die Handlung Anwendung findet, zu welcher er wissentlich Hülfe geleistet hat, kann jedoch nach den über die Bestrafung des Versuchs aufgestellten Grundsätzen ermäßigt werden.

Das mit Propaganda und Erziehung wurde ja mildernd mit eingepreist.



Wir die Urteilsbegründung überhaupt öffentlichen zugänglich sein?

Wegen der Bedeutung des Falls ziemlich sicher.
Dauert halt jetzt noch.
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #175 am: 27. Juli 2020, 10:55:31 »
2. Der Angeklagte war wohl nur ein kleines "Rädchen im Getriebe". Aber auch wenn das kleinste Rädchen fehlt, kommt das System zum Stillstand oder es geht kaputt. Kausalität der Beteiligung und Vorsatz lassen sich daher nicht ernsthaft in Abrede stellen.

Das ist leider ein Fehlschluss. Da standen genug in der Pipeline, um seinen Platz einzunehmen.

https://www.rowohlt.de/taschenbuch/christopher-r-browning-ganz-normale-maenner-das-reserve-polizeibataillon-101-und-die-endloesung-in-polen.html

Ist zwar schon etwas älter, aber sehr empfehlenswert. Eben weil es zeigt, das es ganz normale Männer waren, die Frauen und Kinder erschossen. Und davon gab es genug. auch 1944 noch.

Zitat
Damals wurden Kinder meist nicht dazu erzogen, sich eine eigene Meinung zu bilden und auf das eigene Gewissen zu hören, sondern zu Gehorsam. Und dies wurde in den meisten Familien mit Prügeln durchgesetzt, bis es verinnerlicht war.

Dazu empfehle ich

https://www.booklooker.de/B%C3%BCcher/Horst-Burger+Warum-warst-du-in-der-Hitler-Jugend-Vier-Fragen-an-meinen-Vater/id/A024gAo101ZZe

Zwar eigentlich ein Jugendbuch, aber es erklärt sehr gut, wie es war, im dritten Reich zufzuwachsen.

Die Fragen lauten
1. Wie konntet ihr "das mit den Juden" zulassen?
2 Warum wart ihr in der Hitlerjugend?
3. Weshalb habt ihr euch im Krieg freiwillig gemeldet?
4. Was habt ihr euch nach 1945, als dieser Krieg verloren war, gedacht?

Nur 150 Seiten, schnell gelesen, aber sehr informativ.

« Letzte Änderung: 27. Juli 2020, 11:02:24 von mork77 »
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« Antwort #176 am: 27. Juli 2020, 10:56:30 »
Da standen genug in der Pipeline, um seinen Platz einzunehmen.


Was aber die individuelle objektive Schuld nicht mindert.
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #177 am: 27. Juli 2020, 11:05:05 »
Das stelle ich nicht in Zweifel.

Er hatte eine Wahl. Er hat gewählt. Jetzt trägt er die Konsequenzen.

Sie fallen vergleichsweise milde aus, insbesondere im Bezug auf sein Alter. Allerdings

Zitat
Vor dem Landgericht Hamburg wurde 1950 gegen zwei Angeklagte wegen der Misshandlung und Tötung von Häftlingen verhandelt. Nach der Revision vor dem Bundesgerichtshof 1951 erhielt ein Angeklagter eine zweijährige Haftstrafe, der andere wurde freigesprochen.[5]

Gegen Paul Werner Hoppe, den ehemaligen Lagerkommandanten, und Karl Otto Knott, der in Stutthof die Vergasungen überwachte, wurde vor dem Landgericht Bochum Mitte der 1950er Jahre verhandelt. Der Verfahrensgegenstand umfasste die Vergasung Hunderter jüdischer Häftlinge und Tötungen unter anderem durch Genickschuss und Benzininjektionen. Knott wurde zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Hoppe, nachdem er vor dem Bundesgerichtshof 1956 in Revision gegangen war, erhielt statt der zunächst verhängten Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten nun neun Jahre Haftstrafe.

Vor dem Landgericht Tübingen wurde 1964 gegen Otto Haupt, Karl Otto Knott und Bernhard Luedtke verhandelt. Der Verfahrensgegenstand umfasste die Tötung von Häftlingen durch Misshandlung, Giftinjektionen und Erschießen sowie die Massentötung Hunderter jüdischer Häftlinge durch Erschießen und Vergasen – zusätzlich die Lebendverbrennung einer sowjetischen Majorin im Verbrennungsofen des Krematoriums. Das Landgericht Tübingen verurteilte am 22. Dezember 1964 Haupt zu zwölf Jahren und Luedtke zu sechs Jahren Freiheitsstrafe. Karl Otto Knott wurde freigesprochen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Stutthof-Prozesse

Im Vergleich zu den bisher ( auch bei den Prozessen in Polen) verhängten Haftstrafen ist wohl die Verhältnismässigkeit gewahrt.
« Letzte Änderung: 27. Juli 2020, 11:16:55 von mork77 »
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #178 am: 27. Juli 2020, 11:21:50 »
Er hatte eine Wahl. Er hat gewählt. Jetzt trägt er die Konsequenzen.


So isses.
Da sind wir uns vollkommen einig.
Evtl. konnte er nicht wissen, daß eine Versetzung möglich war. Das wurde mildernd berücksichtigt.

Unsere Justiz ist ziemlich nett zu Tätern.
Zu allen.
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #179 am: 27. Juli 2020, 12:04:43 »

Er hatte eine Wahl. Er hat gewählt. Jetzt trägt er die Konsequenzen.


Das ist für mich auch der entscheidende Punkt, dass er sich, unabhängig vom Bildungsniveau, vom sozialen Milieu, ideologischer Indoktrination und zeitspezifischen Konditionen, der Beteiligung am Massenmord auch hätte verweigern können, was zwar mit für ihn zu diesem Zeitpunkt nicht abschätzbaren Konsequenzen verbunden gewesen wäre, aber er hatte, wie jeder andere auch, tatsächlich eine Wahl.
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