Das mit dem Gemeinschaftsschutzgericht ist wohl seine Verteidigungssrategie für Montag. Peter verhandelt gegen sich selbst vor dem Gemeinschaftsschutzgericht, dann ist die bundesdeutsche Justiz für ihn nicht zuständig. Schade, dass ich Montag keine Zeit habe, das Gesicht des Vorsitzenden hätte ich bei dem Argument gerne gesehen.
Nachdem der Mark für Staatsangehörigkeitsprüfungen abgegrast ist, sollen die Reichsbürgerprüfungen jetzt also das Toastbrot sichern. War Peter bei Scientology zur Fortbildung?
Ich freue mich schon auf den ersten zertifizierten und shilo-geprüften Reichsbürger. Ist ja fast wie früher bei Ebel, da musste man auch zahlen, um sich Reichsbürger nennen zu können.
§ 10 Abs. 3 letzter Satz Gemeinschaftsschutzgerichtsordnung ist genial
Er kann dazu auch einen freien Rechtsanwalt oder Verteidiger oder einen dazu
befähigten Reichsbürger beauftragen.
Das bildet die schon lange geübte Praxis ab. Allerdings braucht der Beistand sich zukünftig nicht mehr hinter Geschwurbel wie "Linksanwalt" oder "Rechtskonsulent" verstecken. Auf die Frage des Vorsitzenden, wer man denn sei, kann zukünftig mit einem selbstbewußten: "Ich bin der Reichsbürger des Angeklagten" geantwortet werden und alle wissen dann was Sache ist.
Edith fragt noch, ob der Reichsbürger vor Gericht denn auch Robe tragen müsse und wie die eventuell aussehen könnte? Bekommt man bei Fällen mit besonders großem Potential, sich selbst in die Shice zu reiten, einen Pflichtreichsbürger beigeordnet? Rechnen Reichsbürger auch nach dem RVG ab oder gibt es da ein eigenes ReichsVG (zB weil die Gebührensätze alle in Feinunzen Gold oder in Reichsmark angegeben sind)?